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Stärkeres Umgangsrecht für leibliche Väter
BGH-Beschluss vom 5. Oktober
Der Bundesgerichtshof stärkt das Recht von biologischen Vätern und ihren Kindern, sich kennenzulernen und miteinander Kontakt zu halten. Ausschlaggebend für diese Frage ist vor allem das Kindeswohl. Dieses sei höher zu bewerten, als der Wunsch der rechtlichen Eltern, die sich in dem verhandelten Fall beharrlich weigerten, einem leiblichen Vater Umgang mit seinen Kindern zu ermöglichen.
Im Jahr 2013 reformierte der deutsche Gesetzgeber das Umgangsrecht biologischer Väter und ihrer Kinder. Gegen den Willen der Mutter und des rechtlichen Vaters konnte ein leiblicher Vater zuvor nur in einem Fall den Kontakt zum Kind erzwingen: Wenn zwischen beiden bereits eine enge persönliche Beziehung bestand. Seit der Neufassung im Jahr 2013 sollen für den möglichen Umgang das Kindeswohl und das ernsthafte Interesse des leiblichen Vaters entscheidend sein.
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