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Studieren mit Kind – Betreuung, Auszeit, Finanzierung

Studieren mit Kind – Betreuung, Auszeit, Finanzierung

Studentenväter

Den Nachwuchs und ein Studium in Einklang zu bringen, ist nicht ganz einfach. Für rund fünf Prozent aller Studierenden in NRW ist das jedoch Alltag. Wir geben Tipps, wie Studentenväter Zeit für ihr Kind und die Bücher finden – und wie sie sich finanzieren.

Kinderbetreuung an den Hochschulen

In zahlreichen Studiengängen stellen die Studierenden ihre Stundenpläne selbst zusammen. Das erlaubt es Vätern, Zeit für die Familie freizuhalten. Genügen wird das in den meisten Fällen aber nicht, eine Kinderbetreuung muss zusätzlich organisiert werden. Gut also, dass es an vielen Hochschulstandorten Angebote gibt, die Studierenden die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf erleichtern. So werden in NRW in 72 hochschuleigenen Kindertagesstätten, Kindertagespflegeeinrichtungen und hochschulnahen Betreuungseinrichtungen Kinder von Studierenden aufgenommen.

Konzepte und Kosten variieren: In manchen Einrichtungen müssen Eltern Eigenleistungen erbringen, etwa Wäsche waschen oder den Garten pflegen. In anderen Fällen sind die Angebote flexibel und finden zum Teil auch im häuslichen Umfeld der Kinder statt. Manche Hochschulen – so etwa die Universität Siegen – haben sogar eine Kinderbetreuung für samstags eingerichtet. Für Eltern von schulpflichtigen Kindern bieten mittlerweile 17 Hochschulen auch eine Betreuung während der Schulferien an. Und in Paderborn kümmert sich das Projekt Känguru um Kinderbetreuungshilfe für alleinerziehende Studierende.

Treffpunkt Eltern-Kind-Raum

Auch spezielle Eltern-Kind-Räume sind an vielen Hochschulen zu finden, beispielsweise an der Fachhochschule Münster. Die Räume, die jederzeit offen sind und damit frei und kostenlos genutzt werden können, sind mit einer Kuschelecke, Büchern und Spielsachen ausgestattet. Den Kindern dienen sie damit als Spiel-, den Vätern als Arbeitszimmer. Und sie sind ein Treffpunkt für studierende Eltern aller Fachbereiche, in denen Lerngruppen zum gemeinsamen Arbeiten zusammenkommen. Auch eine gegenseitige Betreuung der Kinder während des Seminars ist dank der Eltern-Kind-Räume leichter möglich.

Beratung durch den Familienservice

An 24 Hochschulen in NRW gibt es Familienbüros, in denen Väter Antworten auf ihre Fragen zu Studium und Kindererziehung erhalten. Dort können sie sich auch über die Angebote der Hochschule informieren. Häufig vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungspersonen für Kinder oder suchen gemeinsam mit den Eltern nach individuellen Lösungen. Väter sollten diese – in der Regel kostenfreie – Beratung möglichst früh in Anspruch nehmen, um beispielsweise lange Wartezeiten auf einen KiTa-Platz zu vermeiden.

Auszeit dank Urlaubssemester

Studierende können ein Urlaubssemester nehmen, allerdings müssen sie für die Beurlaubung einen Grund angeben – und Kindererziehung ist selbstverständlich einer! Väter, die sich im Urlaubssemester befinden, besuchen keine Veranstaltungen und können normalerweise auch keine Studienleistungen erbringen. Bei der Kindererziehung oder bei der Pflege von Angehörigen macht das Hochschulzukunftsgesetz NRW 2014 jedoch eine Ausnahme. Die Hochschulen regeln den Umgang mit Urlaubssemestern in diesen Fällen intern. Ein Urlaubssemester zu nehmen bedeutet in jedem Fall, dass der Studierendenstatus für diese Zeit wegfällt. Und damit auch – nach drei Monaten Beurlaubung – der Anspruch auf BaFöG! Einige Hochschulen bieten zusätzlich auch Teilzeitstudiengänge an. Ob das Urlaubssemester oder das Teilzeitstudium eine Option ist, können Väter mit den Beraterinnen und Beratern der Familienbüros oder Studierendensekretariate besprechen.

Wissenswertes rund um Prüfungen

Prüfungen gehören zum Studium – auch für Väter. Neben Kindererziehung und Haushalt sind diese eine besondere Herausforderung. Deshalb haben die Hochschulen verschiedene Regelungen getroffen, um der speziellen Situation von Studierenden mit Kindern gerecht zu werden. Ist es Vätern nicht möglich, an einer Prüfung teilzunehmen, eine Hausarbeit rechtzeitig abzugeben oder eine andere Studienleistung zu erbringen, können sie sich auf den sogenannten Nachteilsausgleich beziehen. Dieser ist in der Prüfungsordnung der Hochschule geregelt. Dort finden sich auch die Bedingungen, unter denen ein Nachteilsausgleich bewilligt wird. Väter können so etwa einen alternativen Prüfungstermin erhalten. Ihre Abgabefrist kann verlängert werden oder ihnen wird eine äquivalente Prüfungsform angeboten. Wird das Kind krank, wenn eine Prüfung ansteht, kann der Vater die Krankmeldung des Kindes rechtzeitig beim Prüfungsamt einreichen und ist dann entschuldigt.

Finanzierung für studierende Väter

Seit einigen Jahren gibt es für Väter, die BAföG erhalten, einen Kinderzuschlag. Zudem besteht für sie in den meisten Fällen die Möglichkeit, die Dauer der Förderung zu verlängern. Besonders zu beachten ist allerdings, dass diejenigen, die länger als drei Monate Pause machen – was den BAföG-Ämtern mitgeteilt werden muss – ihren Anspruch auf die Zahlungen verlieren. Eine finanzielle Unterstützung gemäß der Hartz-IV-Gesetzgebung steht Studierenden normalerweise nicht zu, da sie über BAFöG oder Ausbildungsfinanzierungen abgesichert sind. In besonderen Härtefällen kann aber dennoch ein Anspruch geltend gemacht werden. Liegt das Einkommen unterhalb des ALGII-Regelsatzes, besteht zudem die Möglichkeit, eine einmalige Zahlung für Schwangerschafts- und Erstausstattung zu erhalten.

In einigen Fällen kann auch ein Stipendium hilfreich sein, um Familie und Studium zu finanzieren. Für Väter ist es daher sinnvoll, sich über die Fördermöglichkeiten der unterschiedlichen Stiftungen zu informieren. Und schließlich bieten auch einige ASten Sozialdarlehen an, die Väter beantragen können.

(vaeter.nrw)

Text aktualisiert am 29.05.2016