
Beschluss: Gesetzliche Regelung des Wechselmodells und seine Folgen
Frühjahrskonferenz 2017 der Justizministerinnen und Justizminister
„Auch wenn mittlerweile eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt, hat der Gesetzgeber für das Wechselmodell bisher keine eigenen, klaren Regelungen getroffen. Das wollen wir ändern. Sowohl die betroffenen Eltern als auch die Gerichte brauchen hier einheitliche, klare Vorgaben für eine Entscheidung, die für das Wohl des Kindes von zentraler Bedeutung ist. Wir müssen die Gesetze an die gesellschaftliche Realität anpassen“, so Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz, Sachsen.
Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass mit dem Wechselmodell als Alternative zum bisherigen gesetzlichen Leitbild des Residenzmodells so wesentliche Wertentscheidungen verbunden sind, dass sich die Rechtspolitik der Diskussion, ausgerichtet am Wohl des Kindes, stellen sollte. In ihrem Beschluss sprachen sie sich dafür aus zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Regelungen zum Wechselmodell geboten sind. Zusätzlich sollten sowohl die prozessualen und materiell-rechtlichen Auswirkungen des Wechselmodells auf den Kindes- und Betreuungsunterhalt als auch die sozialrechtlichen Regelungen in die Prüfung einbezogen werden.
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.
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