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Elterngeldbezug in NRW: Der Väteranteil steigt

Elterngeldbezug in NRW: Der Väteranteil steigt

IT.NRW veröffentlicht Daten zum Elterngeldbezug in NRW – der Väteranteil lag 2021 bei 23,4 Prozent und ist somit gegenüber dem Jahr 2020 um 0,5 Prozentpunkte gestiegen.
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat auf Basis der Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes Daten zum Elterngeldbezug in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021 veröffentlicht und insbesondere den Väteranteil, also den Anteil der männlichen Bezieher genauer betrachtet.   Laut Pressemitteilung von IT.NRW vom 25.05.2022 gab es im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen insgesamt 95.771 Väter im Elterngeldbezug, 2.476 Väter (2,7 Prozent) mehr als im Jahr 2020.   Der Väteranteil bei den Elterngeldbeziehern in NRW insgesamt lag im Jahr 2021 bei 23,4 Prozent und somit 0,5 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2020 (22,9 Prozent).   Bundesweit lag der Väteranteil im vergangenen Jahr bei 25,3 Prozent.   Bei den Müttern in NRW verringerte sich die Zahl der Elterngeldempfänger gegenüber 2020 um 0,3 Prozent auf 313.023.   Beim Blick auf die Verteilung des Väteranteils auf die Kreise und kreisfreien Städte in NRW teilte IT.NRW mit, dass der Anteil mit 31,9 Prozent in Münster am höchsten war, gefolgt vom Kreis Coesfeld mit 29,2 Prozent und Bonn mit 28,3 Prozent.   Auch zur durchschnittlichen Dauer des Elterngeldbezugs hat IT.NRW Zahlen in der Pressemittelung vom 25.05.2022 veröffentlicht. Demnach planten die Männer in NRW im Jahr 2021 im Schnitt 4,2 Monate Elterngeld zu beziehen (2020: 4,3 Monate). Frauen planten eine Bezugsdauer von durchschnittlich 15 Monaten (2020: 14,9 Monate).   Sowohl bei Frauen als auch bei Männern erhöhte sich im Jahr 2021 der Anteil der Elterngeldbezieher*innen, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren: Bei Vätern lag der Anteil im Jahr 2021 bei 94,0 Prozent (2020: 93,0 Prozent); bei den Müttern waren 2021 73,4 Prozent vorher erwerbstätig (2020: 72,0 Prozent)   Weitere Zahlen und Methodische Hinweise finden Sie hier auf der Homepage von IT.NRW.   Quelle: Pressemittelung IT.NRW vom 25.05.2022