
Angeln mit Kindern
Jugendfischereischein ohne Prüfung erhalten
Lust auf ein gemeinsames Outdoor-Hobby? Wer selbst gern angelt und im Besitz eines Fischereischeins ist, kann seinen Nachwuchs ganz einfach an die eigene Leidenschaft heranführen: Jugendliche von 10 bis 16 Jahren können in Nordrhein-Westfalen einen Jugendfischereischein ohne Prüfung erwerben. Jüngere Kinder dürfen in Begleitung auch ohne Schein die Rute auswerfen.
Am Ufer zu stehen, den Blick übers Wasser schweifen zu lassen und auf den nächsten Fang zu warten, bereitet Angelbegeisterten jeden Alters große Freude. Väter, die gemeinsam mit ihren Kindern die Fischerei entdecken möchten, finden in Nordrhein-Westfalen beste Voraussetzungen dafür: 54.000 Hektar Wasserfläche locken über 250.000 Anglerinnen und Angler mit einem reichen Fischbestand.
Für das ungetrübte Fischereivergnügen gilt es folgendes zu beachten: Wer angeln möchte und älter als 10 Jahre ist, muss Inhaber eines fischereilichen Befähigungsnachweises sein und diesen während des Fischens bei sich haben. Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Er ist für das jeweils laufende Kalenderjahr bei der Gemeinde erhältlich und kostet 8 Euro Gebühr. Ermäßigungen sind auf Anfrage vielerorts möglich. Die Gültigkeit des Jugendfischereischeins kann vier Mal, jedoch längstens bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden. Die Fischereiprüfung kann ab dem 14. Lebensjahr bei der zuständigen Behörde vor Ort abgelegt werden.
Wissenswert: Zusätzlich zum (Jugend-)Fischereischein muss für das ausgewählte Fischereigewässer ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden. Der Erlaubnisschein für den Rhein ist beispielsweise als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Petri heil!
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