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149 Bewerbungen für den Schulversuch Talentschulen

149 Bewerbungen für den Schulversuch Talentschulen

Ministerin Gebauer: Großer Zuspruch für den Schulversuch Talentschulen

Für den Schulversuch Talentschulen haben sich mit Ablauf der Bewerbungsfrist am 7. Dezember landesweit 64 Schulträger mit 149 Schulen beworben.

10.12.2018
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Für den Schulversuch Talentschulen haben sich mit Ablauf der Bewerbungsfrist am 7. Dezember landesweit 64 Schulträger mit 149 Schulen beworben. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Die Zahl der Bewerbungen und der Zuspruch zeigen, dass das Konzept unseres Schulversuchs im ganzen Land und bei den Schulen auf großen Anklang gestoßen ist. Der Schulversuch Talentschulen eröffnet Schulen in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen neue Möglichkeiten, Herkunft und Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dabei unterstützt sie das Land mit zusätzlichen Ressourcen sowie mit Impulsen für eine systematische Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Erkenntnisse aus dem Schulversuch wollen wir in die Fläche bringen und Angebote für alle Schulen in ähnlicher Lage entwickeln. So kommen wir mit den Talentschulen unserem Ziel näher, soziale Nachteile in der Bildung zu überwinden und mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen.“
 
Die Zahl der eingegangenen Bewerbungen verteilt sich folgendermaßen auf die Regierungsbezirke:
 
Regierungsbezirk Arnsberg: 41
Regierungsbezirk Detmold: 11
Regierungsbezirk Düsseldorf: 40
Regierungsbezirk Köln: 25
Regierungsbezirk Münster: 32
 
Bis Anfang Februar 2019 wird die unabhängige Auswahljury aus den 149 Bewerbungen die ersten 35 Talentschulen auswählen, die im Schuljahr 2019/20 starten. Zum Schuljahr 2020/21 gibt es eine zweite Bewerbungsrunde. Bis zu einer Gesamtzahl von 60 werden dann weitere Schulen in den Schulversuch aufgenommen.
 
Für die Bewerbungen als Talentschule hatten die Schulen Eckpunkte ihrer pädagogischen Konzepte eingereicht. Ergänzend haben die Schulträger ihre Entwicklungsziele für die Schule und den Stadtteil dargelegt. Zur Bewertung der Bewerbungen wird die Jury zudem Merkmale und Daten rund um die einzelne Schule heranziehen, um ein umfassendes Gesamturteil fällen zu können.
 
Vorsitzender der Jury ist Prof. Dr. Ewald Terhart vom Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Münster. Ihm stehen elf weitere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zur Seite.
 
Mit dem Schulversuch Talentschulen erprobt die Landesregierung an insgesamt 45 allgemeinbildenden und 15 berufsbildenden Schulen, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen und 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Zudem können die Talentschulen auf ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von je 2.500 Euro zugreifen. Der Schulversuch wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
 
Die Jury war am 5. Dezember zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Im Anschluss an die interne Jurysitzung gab es für die Mitglieder der Jury die Gelegenheit für einen Austausch mit Ministerin Yvonne Gebauer und Staatssekretär Mathias Richter. Ein Foto des Treffens finden sie im Pressebereich des Bildungsportals.
 
Weitere Informationen zu den Talentschulen finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/index.html
 
Informationen zu den Mitgliedern der Jury finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressekonferenzen/2018/2018_10_25-Talentschulen/Uebersicht-Jurymitglieder.pdf

Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen