Vater ist, das was du draus machst!
vaeter.nrw

Ab 1. Januar 2019: Für Mehrlinge 1.000 Euro Mehrlingsgeld und Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten

Ab 1. Januar 2019: Für Mehrlinge 1.000 Euro Mehrlingsgeld und Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten

Für Eltern von Drillingen oder mehr gleichghttps://www.vaeter.nrw/node/add/press-release#eborenen Kindern gibt es ab dem 1. Januar 2019 finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung.

30.12.2018
Die Staatskanzlei teilt mit:

Für Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern gibt es ab dem 1. Januar 2019 finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung. Ministerpräsident Armin Laschet führt per Erlass zum 1. Januar 2019 mit Inkrafttreten des Landeshaushaltes 2019 das so genannte Mehrlingsgeld wieder ein. Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern, die zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann so eine einmalige Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt werden. Der Ministerpräsident übernimmt damit zugleich die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die einmalige Hilfe soll gerade in der Anfangszeit nach der Geburt die großen Mehraufwendungen etwas abmildern. Auch wenn die Einmalzahlung natürlich nicht alle finanziellen Ausgaben decken kann, wollen wir die Eltern ein wenig entlasten. Mit der Wiedereinführung des Mehrlingsgeldes und der Ehrenpatenschaft erkennen wir die enorme Leistung und Herausforderung von Mehrlingseltern an und schließen an eine richtige und wichtige Tradition zur Würdigung kinderreicher Familien an.“
 
Unterstützungsberechtigt sind Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen, die ab dem 1. Januar 2019 geboren werden. Bereits im September 2018 hatte Ministerpräsident Armin Laschet die Ehrenpatenschaft für Vierlinge aus Köln übernommen, nachdem die Eltern ihn persönlich darum gebeten hatten. Damals besuchte er die vier Neu-Nordrhein-Westfalen in ihrem Zuhause in Köln und ließ sich vor Ort von den Herausforderungen bei der Versorgung von Mehrlingen überzeugen. Die Begegnung mit der Familie war einer der Gründe für die Wiedereinführung des Mehrlingsgeldes.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei angezeigt hat. Ein gesonderter Unterstützungsantrag durch die Eltern ist daher nicht notwendig. Die Staatskanzlei meldet sich nach Information über die Mehrlingsgeburt direkt bei den Erziehungsberechtigten, um die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten und das damit verbundene Begrüßungsgeld mitzuteilen.

Hintergrund

Im Jahr 2016 kamen in Nordrhein-Westfalen 6.656 Mehrlingskinder zur Welt, darunter 52 Drillings- und eine Vierlingsgeburt.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen