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Familienminister Stamp: Kabinett beschließt Referentenentwurf zur KiBiz-Reform

Familienminister Stamp: Kabinett beschlißet Referentenentwurf zur KiBiz-Reform

Pakt für Kinder und Familien sieht ab Kita-Jahr 2020/21 jährlich rund 1,3 Milliarden Euro zusätzliche Investition in Kindertagesbetreuung vor. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2019 den Referentenentwurf für die grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet.
09.05.2019
Die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet. „Mit dem Pakt für Kinder und Familien schaffen wir beste Chancen für unsere Kinder von klein auf und sorgen für mehr Familienfreundlichkeit“, betonte Minister Stamp. Neue Plätze erfordern auch neues Personal. Die Landesregierung wird eine Fachkräfteoffensive starten und den Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestalten. So sollen die Kitas für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung (piA) einen jährlichen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten. Ab dem zweiten piA-Jahr sowie für Praktikumsplätze im Anerkennungsjahr beträgt der Zuschuss 4.000 Euro. Auch eine mit Trägern und Kommunen kürzlich neu geschlossene Personalvereinbarung ermöglicht den Einsatz zusätzlichen Personals. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Stufenweise werden dazu beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 zusätzlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent. Sie entscheiden selbst, wie diese Flexibilität vor Ort gestaltet wird. Rund 31 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie soll flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung werden dazu beitragen.Referentenentwurf: Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes