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Landesprogramm „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ auf der Erfolgsspur

Landesregierung unterstützt Sportvereine

Landesregierung unterstützt rund 1.900 Vereine mit drei Millionen Euro

Das Landesprogramm „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ wurde in diesem Jahr erfolgreich weiterentwickelt.
22.11.2018
Die Staatskanzlei teilt mit: Das Landesprogramm „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ wurde in diesem Jahr erfolgreich weiterentwickelt. Die Anzahl der Förderanträge hat sich deutlich erhöht. Die Landesregierung unterstützt rund 1.900 Sportvereine mit rund drei Millionen Euro bei Vereinsprojekten in den Bereichen Ganztag und Kita, Inklusion und Integration, Gesundheitsförderung, sowie Bewegungsförderung für Kinder, Jugendliche und Ältere.   Um die Vereine bei ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen und das ehrenamtliche Engagement im Land zu stärken, hat die Landesregierung „1000x1000“ zu Beginn des Jahres deutlich vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Dazu wurden insbesondere zuvor eng gefasste Förderzwecke ausgeweitet. Zudem wurde Vereinen die Möglichkeit eingeräumt, nur mit einem einzigen Antrag eine Förderung von drei Projekten und damit eine Förderung von bis zu 3.000 Euro zu beantragen.   Mit diesen und weiteren Erleichterungen konnte der bürokratische Aufwand erheblich reduziert werden. Dies hat zu einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen geführt. Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, freut sich sehr über die fast 3.000 eingereichten Anträge: „Wir haben uns fest vorgenommen, das ehrenamtliche Engagement im unseren Land zu entfesseln und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Beim Programm  „1000x1000“ ist das uns gelungen. Ich freue mich sehr, dass so viele gute Projekte gemeldet wurden und wir alle Anträge bewilligen können.“   In diesem Jahr wurde der Förderansatz um rund 1,7 Millionen auf drei Millionen Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. So werden in diesem Jahr rund 3.000 Projekte von rund 1.900 Sportvereinen unterstützt – so viele Vereine wie nie zuvor.Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen