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Minister Stamp: Landesregierung stärkt die Kinder- und Jugendarbeit

Minister Stamp: Landesregierung stärkt die Kinder- und Jugendarbeit

Kabinett verabschiedet Kinder- und Jugendförderplan - Aufstockung der Mittel auf 120 Millionen Euro

Die Landesregierung hat ihr Versprechen eingelöst, die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfeträger auf ein festes Fundament zu stellen. Das Kabinett verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung den Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2018-2022.

07.02.2018
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Die Landesregierung hat ihr Versprechen eingelöst, die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfeträger auf ein festes Fundament zu stellen. Das Kabinett verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung den Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2018-2022. Die finanziellen Mittel werden um zehn Prozent von 109 auf 120 Millionen Euro erhöht. Ab dem Haushaltsjahr 2019 ist dann zudem eine jährliche Dynamisierung vorgesehen. Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit dem Anwachsen der finanziellen Mittel, der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz Planungssicherheit zu geben. Die hervorragende Arbeit der Jugendhilfeträger trägt wesentlich zu einer positiven Entwicklung junger Menschen in Nordrhein-Westfalen bei.“
 
Mit dem Kinder- und Jugendförderplan wird die Infrastruktur nun stabilisiert und zukunftsfest gemacht. Darüber hinaus gibt es auch weiterhin die Möglichkeit zur gezielten Förderung neuer Konzepte und Angebote. Mit einer Straffung der Förderbereiche wurde auch die Struktur des Kinder- und Jugendförderplans vereinfacht.
 
Der Kinder- und Jugendförderplan wurde in einem breiten Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem zuständigen Fachausschuss diskutiert. Durch diese enge Einbindung in das Aufstellungsverfahren ist sichergestellt, dass in der neuen Förderperiode die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen