© MSB NRW/ Susanne Klömpges
Inklusion umsteuern durch eindeutige Qualitätskriterien und zusätzliche Ressourcen
Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion und neue Mindestgrößenverordnung für Förderschulen vorgestellt
Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Eckpunkte für die Neuausrichtung der Inklusion in der Schule vorgestellt.
06.07.2018
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Eckpunkte für die Neuausrichtung der Inklusion in der Schule vorgestellt. Die Landesregierung sei angetreten, um die Qualität der Inklusion an den Schulen spürbar zu verbessern, betonte die Ministerin und erklärte: „Die Landesregierung investiert massiv in die Inklusion und stellt zusätzliche Ressourcen bereit. Wir werden die Angebote an Schulen des Gemeinsamen Lernens bündeln und eindeutige Qualitätskriterien einführen, damit alle Schülerinnen und Schüler profitieren können.“
Im Einzelnen enthalten die Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule folgende Regelungen:
Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nach Paragraph 20 Absatz 5 Schulgesetz an weiterführenden Schulen künftig nur dann Gemeinsames Lernen einrichten, wenn die folgenden konzeptionellen, inhaltlichen und personellen Qualitätsstandards erfüllt sind:
- Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen.
- An der Schule müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung unterrichten und pädagogische Kontinuität gewährleisten.
- Das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden.
- Und auch die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein.
- 112 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I (bisher 144),
- 84 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen der Sekundarstufe I (bisher 112),
- 28 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen der Primarstufe (bisher nicht geregelt).
- 56 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit Primar- und Sekundarstufe I (bisher 72),
- 42 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen allein in der Sekundarstufe I (bisher 65).
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