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Ministerin Gebauer: Konsequentes Testen wirkt als Barriere gegen die Pandemie und sichert Präsenzunterricht

Ministerin Gebauer: Konsequentes Testen wirkt als Barriere gegen die Pandemie und sichert Präsenzunterricht

Lolli-Tests 2.0: hohe Sicherheit – weniger Aufwand

Das Schulministerium vereinfacht zum neuen Jahr das Lolli-Testverfahren an Grund- und Förderschulen sowie an Schulen mit Primarstufe: Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab.
16.11.2021
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Das Schulministerium vereinfacht zum neuen Jahr das Lolli-Testverfahren an Grund- und Förderschulen sowie an Schulen mit Primarstufe: Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher gemeinsam mit denen der anderen Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft. Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag normal in die Schule gehen. Die zweite Speichelprobe („Rückstellprobe“) kommt nur dann zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist. In diesem Fall können im Labor unmittelbar im Anschluss an die Pooltestung noch am selben Tag die Rückstellproben aller Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet werden. Damit wird das Lolli-Test-Verfahren weiter optimiert und erheblich beschleunigt. Auch hierbei gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, dürfen am nächsten Tag wieder in die Schule. In Quarantäne müssen wie bisher die positiv nachgetesteten Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls deren direkte Sitznachbarinnen und Sitznachbarn. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das Lolli-Testverfahren in Nordrhein-Westfalen ist eine Erfolgsgeschichte. Kein anderes Bundesland hat bisher ein solches System flächendeckend und dauerhaft installiert. Dieses aufwändige PCR-Test-Verfahren bringt größtmögliche Sicherheit für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler. Das Testen bleibt das A und O für einen sicheren Präsenzunterricht. Die Testungen in Schulen sind eine starke Barriere gegen die Pandemie und eine wirksame Infektionsbremse. Es ist ein Verdienst der Schulen, die konsequent und professionell das Infektionsgeschehen mit den Testungen überwachen. Dies hat auch Auswirkungen auf alle anderen Lebensbereiche. Nordrhein-Westfalen hat früher als andere Bundesländer darauf gesetzt, Schülerinnen und Schüler sowie sämtliches Personal in den Schulen regelmäßig zu testen. Das Verfahren mit wöchentlich drei Antigen-Schnelltests an weiterführenden und zwei PCR-basierten Lolli-Tests an Grund- und Förderschulen sowie Schulen mit Primarstufe ist hervorragend eingespielt. Auch nach den Weihnachtsferien werden wir an unseren Schulen weiterhin regelmäßig testen. Dabei vereinfachen wir mit unserer Strategie ‚Lolli-Tests 2.0‘ die Testung zum neuen Jahr erheblich. Wir verringern den Aufwand für unsere Schulen und die Eltern, bieten aber weiterhin die hohe und verlässliche Sicherheit bei der Testung.“ Es bleibt dabei, dass Schülerinnen und Schüler bei einer positiven Pooltestung erst wieder in die Schule gehen dürfen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können. Weil die Schülerinnen und Schüler künftig eine Rückstellprobe an die Labore mit abgeben, entfällt dieser bisherige Zwischenschritt auf dem Weg zur Nachtestung und die Zeit, in der Kinder nicht in die Schule können, wird reduziert. Eine notwendige Pool-Auflösung führt dann nicht mehr dazu, dass Schülerinnen und Schüler Unterricht versäumen. So sollen die Lolli-Tests 2.0 ab dem 10. Januar 2022 ablaufen: An den wöchentlich zwei Test-Tagen, je nach Schule Montag und Mittwoch beziehungsweise Dienstag und Donnerstag, geben alle Schülerinnen und Schüler morgens zwei Speichelproben ab. Dazu lutschen sie nacheinander jeweils etwa 30 Sekunden lang auf einem wattierten Abstrichtupfer („Lolli“). Der eine Teil der Lollis aller Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe wird von der anwesenden Lehrkraft in einem Sammelgefäß („Pool“) zusammengeführt, die sogenannten Rückstellproben werden einzeln verpackt und namentlich gekennzeichnet. Alle Proben werden dann von der Schule ans Labor geschickt, wo zunächst der Pool-Test überprüft wird. Ist dieser negativ, so wird weiter nichts veranlasst. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen am nächsten Tag wieder in die Schule, ihre Rückstellproben werden vom Labor entsorgt. Weist der Pool-Test jedoch ein positives Ergebnis auf, so werden die Rückstellproben im Labor sofort individuell nachgetestet. Bereits um 06.00 Uhr am Morgen nach der Pool-Testung liegen dann auch die Einzeltestergebnisse aller Schülerinnen und Schüler vor, deren Pool positiv getestet wurde. Eltern, deren Kinder positiv nachgetestet wurden, werden darüber direkt je nach Labor per SMS oder E-Mail informiert. Die Schule wird zwar ebenfalls informiert, muss aber nicht mehr die Meldekette in Gang setzen. Das bedeutet eine große Erleichterung für Schulen und Eltern. Im Fall eines positiven Tests müssen sich Eltern und Kinder unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Die vor Ort jeweils zuständige Gesundheitsbehörde, die über das positive Test-Ergebnis ebenfalls durch das Labor informiert wird, nimmt hierzu Kontakt mit den Betroffenen auf. Sie dürfen ihre Kinder wieder zur Schule schicken, sofern diese von den Gesundheitsbehörden nicht als direkte Kontaktperson eingestuft wurden. Das Schulministerium hat die Grund- und Förderschulen sowie die Schulen mit Primarstufe heute mit einer SchulMail umfassend und frühzeitig über das vereinfachte Lolli-Test-Verfahren informiert. Mit dieser SchulMail wurde den Schulen zudem die Vorlage eines in verschiedenen Sprachen und auch in einer einfachen Sprache übersetzten Infobriefs übersandt, um die Eltern über die zum neuen Jahr geplante Vereinfachung des Verfahrens und die hierfür nötigen Schritte aufzuklären. Darüber hinaus hat das Schulministerium die Schulen auf diesem Wege auch über den für die letzte Woche vor den Weihnachtsferien (KW51) geplanten Testrhythmus informiert. Demnach sollen am Mittwoch, dem 22. Dezember 2021, alle Schülerinnen und Schüler zeitgleich getestet werden, sodass am darauffolgenden letzten Schultag vor den Weihnachtsferien nur noch Einzeltestungen zur Auflösung positiver Pool-Tests nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt werden müssen. „Durch den für die letzte Schulwoche in diesem Jahr angepassten Testrhythmus wollen wir unseren Schulen und Lehrkräften sowie den Schülerinnen, Schülern und ihren Eltern einen sicheren Übergang in die wohlverdienten Weihnachtsferien ermöglichen. Im neuen Jahr werden wir die bewährten Tests an unseren Schulen dann zunächst bis zu den Osterferien weiterführen, um den Präsenzunterricht verlässlich abzusichern“, so Ministerin Gebauer abschließend.