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Nordrhein-Westfalen stärkt bundesweit Prävention sexualisierter Gewalt

Nordrhein-Westfalen stärkt bundesweit Prävention sexualisierter Gewalt

Minister Stamp: Jugend- und Familienministerkonferenz nimmt mit Qualifizierungsoffensive einen effektiveren Kinderschutz in den Blick
13.05.2022
Es ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Nordrhein-Westfalen setzt sich auch auf Bundesebene für einen noch besseren Kinderschutz ein. Auf der jüngsten Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Berlin wurde ein von Nordrhein-Westfalen federführend entwickelter und mit eingebrachter Beschluss verabschiedet, der die Aus- und Fortbildung des Fachpersonals weiter verbessert. Künftig soll das Thema Kinderschutz in Studien- und beruflichen Ausbildungsgängen noch stärker zum Pflichtbestandteil werden. Damit soll das Fachpersonal, das mit Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Angeboten lebt und arbeitet, Kinder noch effektiver schützen können. Entsprechende Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote sollen daneben noch deutlich mehr haupt- und ehrenamtlich Tätige erreichen. Der stellvertretende Ministerpräsident, Familienminister Joachim Stamp, erklärte: „Die Fälle sexualisierter Gewalt in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach haben uns als Gesellschaft schmerzhaft vor Augen geführt, dass wir unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt erheblich verstärken müssen. Wir in Nordrhein-Westfalen haben wichtige Konsequenzen gezogen und das stärkste Kinderschutzgesetz Deutschlands verabschiedet. Damit gibt es bei uns klare Leitlinien für Kinderschutzkonzepte in den Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sollen präventiv wirken und effektive, frühe Intervention im Kinderschutz verbessern. Ich freue mich, dass die JFMK der heutigen Beschlussvorlage gefolgt ist und mit der Qualifizierungsoffensive einen effektiveren Kinderschutz in den Blick nimmt.“ Die Verabschiedung durch die JFMK greift wichtige Punkte auf, die in Nordrhein-Westfalen bereits durch das am 1. Mai in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz berücksichtigt werden. Dazu zählt unter anderem eine Qualifizierungsoffensive für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer relevanter Berufsgruppen, die Stärkung der interdisziplinär ausgerichteten Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote sowie der Ausbau lokaler Netzwerke zum Kinderschutz. Daneben sollen insbesondere Kinder und Jugendliche in die Präventionsarbeit einbezogen und an der Erstellung von Schutzkonzepten beteiligt werden. Das Landeskinderschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen regelt darüber hinaus erstmals für die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen Mindeststandards für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Familienstaatssekretär Andreas Bothe sagte: „Mit dem heutigen Beschluss der JFMK machen wir auch gemeinsam mit den Ländern einen weiteren wichtigen Schritt im Kinderschutz und setzen unseren systemübergreifenden Schulterschluss fort. Das freut mich besonders.“ Mit der Entscheidung bekräftigt die JFMK auch die wichtige Rolle von Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten, in denen Kinder leben oder sich tagsüber aufhalten. Diese sollen möglichst verbindlich entwickelt und breit umgesetzt werden. Dies gilt für den Bereich der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik, aber auch für angrenzende Bereiche, wie die Schule oder den Sport. Die JFMK ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Sie berät und beschließt über wichtige sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik.