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Sonderprogramm: 4 Millionen Euro für Digitalisierung in Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen

Sonderprogramm: 4 Millionen Euro für Digitalisierung in Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen

Über 600 Anträge bewilligt / WLAN-Ausbau ein Schwerpunkt

Für die Landesregierung ist die Digitalisierung ein zentrales Zukunftsfeld. Um besonders Kindern und Jugendlichen optimale Chancen auf digitale Teilhabe zu ermöglichen, hat das Familienministerium das Sonderprogramm „Digitalisierung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit“ in Höhe von rund vier Millionen Euro auf den Weg gebracht.

20.12.2018
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Für die Landesregierung ist die Digitalisierung ein zentrales Zukunftsfeld. Um besonders Kindern und Jugendlichen optimale Chancen auf digitale Teilhabe zu ermöglichen, hat das Familienministerium das Sonderprogramm „Digitalisierung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit“ in Höhe von rund vier Millionen Euro auf den Weg gebracht. Das Geld, das aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes fließt, soll insbesondere für die Modernisierung und Ausstattung digitaler Infrastruktur sowie zur Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen und kleineren Baumaßnahmen eingesetzt werden. Hohe Priorität hat für die Landesregierung dabei der Ausbau digitaler Infrastruktur, wie WLAN-Hotspots, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit. Die Landesjugendämter haben im Rahmen des Sonderprogramms über 600 Anträge bewilligt.
 
Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche sind die Digital Natives unserer Gesellschaft. Deswegen spielt die virtuelle Welt auch in der Jugendhilfe heute eine große Rolle. Wir wollen mit unserem Sonderprogramm Hilfestellung für Träger leisten, damit sie ihre Räumlichkeiten und technische Infrastruktur auf den neusten Stand bringen können.“
 
Nach der positiven Resonanz zum Sonderprogramm im vergangenen Jahr wurde 2018 der Empfängerkreis des Sonderprogramms erweitert. Neben Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit profitieren dieses Jahr auch Einrichtungen der Jugendsozialarbeit.
 
Quelle und weitere Informationen: www.mkffi.nrw