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Geleistete Kinderbetreuung mindert Elternunterhalt nicht
BGH-Beschluss vom 15.02.2017 zur Anrechnung von Betreuungsleistungen
Die persönliche Betreuung eines minderjährigen Kindes – neben der eigenen Berufstätigkeit – kann bei der Berechnung des Unterhaltes für Eltern nicht berücksichtigt werden.
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