Vater ist, das was du draus machst!
vaeter.nrw

Balance

„Mann, was geht?!“ – Neue Website zur Gesundheitsförderung für Männer

Das Online-Angebot ist aus dem gleichnamigen Kooperationsprojekt entstanden und unterstützt mit zahlreichen Informationen und Hilfsangeboten die Förderung der psychischen Gesundheit von Männern.
Mit dem Pilotprojekt „Mann, was geht?!“ entwickelt die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. (LVG & AFS) in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse und der Universität Bielefeld Angebote zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Männern. Die gleichnamigen interaktive Website https://www.mann-was-geht.de unterstützt dabei die Sensibilisierung für die psychische Gesundheit von Männern und bietet konkrete verhaltenspräventive Strategien und Hilfestellungen an. Zielgruppe sind (werdende) Väter, Männer in der Babyboomer-Generation, Männer in spezifischen Belastungssituationen (z.B. hinsichtlich Work-Life-Balance) sowie Multiplikator*innen. Das erwartet Sie: Die Website „Mann, was geht?!“
  • stellt sich den Alltagsfragen gerade in Lebensphasenübergängen und will Männern Impulse zur Beantwortung vermitteln,
  • bietet verschiedene Gesundheitstipps für Männer,
  • unterstützt mit zahlreichen aktuellen Informationen,
  • macht Hilfsangebote sichtbar,
  • bietet interaktive Tools zur Selbsteinschätzung sowie Themenchats zu ausgewählten Schwerpunkten an,
  • lädt auch Gesundheitsprofis ein, um Männer über das Thema Gesundheit zu informieren
Sie sind neugierig geworden? Alle Informationen finden Sie auf https://www.mann-was-geht.de.   © Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. 

Überlastung vorbeugen – Erholung für Väter und Kinder

Themenheft „Vater-Kind-Kur“ der Stiftung Männergesundheit

Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung von Beruf, Haushalt und Familie liegt im Trend. Jeder Vater weiß um die Herausforderung, alle Bereiche gut auszubalancieren. Doch was ist, wenn das Spannungsfeld zwischen den Bereichen zu groß wird und eine Überlastung eintritt? Immer weitermachen? Oder einfach mal die Reißleine ziehen und Hilfe in Anspruch nehmen? Eine Vater-Kind-Kur kann der richtige Schritt sein, um sich eine Auszeit zu verschaffen und belastende Verhaltensmuster und Routinen aufzubrechen.
Der Alltag zwischen Job und Familie verlangt Vätern – und in besonderem Maße alleinerziehenden Vätern – viel Organisationsgeschick und Nervenstärke ab. Doch wie die Erfahrung zeigt, gehen Männer häufig an ihre körperlichen und seelischen Grenzen – und oft sogar darüber hinaus. Halten Stressfaktoren zu lange an oder treten im Leben zusätzliche Belastungen wie die Erkrankung eines Kindes, Trauer oder größere Herausforderungen im Beruf etc. auf, kann das Gefühl entstehen, dem Alltag nicht mehr gewachsen zu sein. In einem solchen Erschöpfungszustand reagiert man häufig ungeduldig und gereizt auf die Anforderungen von Kindern und nahestehenden Personen, was zu noch mehr Stress führt. Spätestens jetzt gilt es zu handeln, um wieder fit für die Aufgaben des Alltags zu werden.

Neue Kraft finden

Eine Vater-Kind-Kur kann einen wichtigen Wendepunkt darstellen: Sie bietet Vätern und Kindern die Chance, aus der Alltagsroutine auszusteigen, sich Luft zu verschaffen, Problemlösungen zu finden und damit das Wohlbefinden der gesamten Familie zu stärken. In Kliniken, die sich auf Kurmaßnahmen für Väter spezialisiert haben, ist gewährleistet, dass es individuelle Angebote für Männer gibt. Gesundheitsthemen, Entspannung, sportliche Aktivitäten, Gesprächsrunden und vieles mehr stehen im Rahmen einer Kur auf dem Plan. Der Austausch mit anderen Vätern regt dabei oftmals zu einem Perspektivwechsel an. Besonders wertvoll ist auch die Zeit mit dem eigenen Kind bzw. den eigenen Kindern. Gemeinsames Spielen, Bewegung oder auch gezielte Ruhephasen helfen dabei, die „Familienbande“ zu stärken und die Beziehung zueinander zu vertiefen.

Der Weg zur Vater-Kind-Kur

Die Stiftung Männergesundheit verfolgt das Ziel, das Gesundheits- und Vorsorgebewusstsein von Männern zu stärken und möchte Väter deshalb auf die Chancen und Vorteile einer Vater-Kind-Kur aufmerksam machen. Das aktuelle Themenheft "Vater-Kind-Kur" der Wissensreihe „Männergesundheit“ unterstützt Väter mit vielen praktischen Hinweisen und Informationen rund um die Kurmaßnahme, zum Beispiel zur Antragstellung, zur Frage, wie sich eine Kur auch mit schulpflichtigen Kindern organisieren lässt und vieles mehr. Ihr Kurantrag wurde bewilligt? Dann freuen Sie sich, wie im Themenheft beschrieben, auf die „großen E’s“: Entspannung, Emotionen, Entschleunigung, Erlebnisse, Entdeckungen, heilsame Erkenntnisse und viel neue Energie.    

Das individuelle Fitness-Programm für den Mann

Gesundheitsvorsorge mit der GeM-App

Gesundheitliche Fitness – wie wäre es, wenn Sie sich plötzlich um Jahre jünger fühlen würden? Die GeM-App, eine wissenschaftlich fundierte Gesundheits-App speziell für Männer, kann Sie gezielt unterstützen, Ihren Lebensstil zu optimieren und so das biologische Alter zu senken.
Auf die Frage „Hallo, wie geht’s?“ antworten wir häufig routinemäßig mit „Danke, gut“. Doch eigentlich ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Die Stiftung Männergesundheit hat auf Grundlage wissenschaftlicher Forschung mit der GeM-App ein Programm entwickelt, das Ihnen einen Teil der Antwort liefert. Der Nutzer schätzt dafür seine eigene Leistungsfähigkeit ein und macht Angaben zum persönlichen Lebensstil (Bewegung, Ernährung, Schlaf, Konsum von Alkohol und Tabak etc.). Anhand der Ergebnisse wird das biologische Alter bestimmt und ein Gesundheitsprofil erstellt. Eine Ampel-Grafik zeigt, in welchen Lebensbereichen Handlungsbedarf besteht. Ein für Sie persönlich zusammengestelltes Trainingsprogramm hilft Ihnen dann ab sofort, mit einfachen und leicht in den Tagesablauf einzubauenden Aufgaben Ihre Gesundheitsziele langfristig und mit guten Erfolgschancen umzusetzen. Die durch das Coaching erreichten Veränderungen werden in einer Tacho-Grafik dargestellt. Ihre Aktivitäten werden zusätzlich belohnt, indem Sie feststellen können, wie Ihr biologisches Alter sinkt.

Die GeM-App

Die GeM-App ist kostenpflichtig und läuft browserbasiert auf stationären und mobilen Geräten. Der persönliche Zugangscode ist im Shop der Stiftung Männergesundheit erhältlich. Die vorgestellte Basis-Version kostet einmalig ca. 30 Euro. Die Plus-Version mit zusätzlich integrierter Gesundheitsakte für den Arztbesuch kostet rund 35 Euro. Hier kann der Nutzer Fragen in Vorbereitung auf seinen Arztbesuch beantworten und den Ausdruck dem Arzt vorlegen. So bleibt mehr Zeit für das eigentliche Gespräch. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge stellt die GeM-App ein wichtiges Präventionsangebot dar. Vielleicht möchten Sie als Personalverantwortlicher Ihrer Belegschaft die Teilnahme am Programm ermöglichen. Derzeit stellt die gesetzliche Krankenkasse IKK classic ihren Mitgliedern die GeM-App kostenlos zur Verfügung.

Wissenschaftliche Studie

Die Stiftung Männergesundheit plant den Einsatz der GeM-App wissenschaftlich zu begleiten. Die Ergebnisse der Studie sollen auch dazu dienen, die Präventionsangebote der Männergesundheitszentren zu verbessern.

Datenschutz

Die Stiftung Männergesundheit legt besonderen Wert auf Datenschutz. Die Anmeldung zur GeM-App erfolgt über ein selbst gewähltes Passwort. Identitätsdaten werden zu keiner Zeit abgefragt.  

FAQ: Vater-Kind-Kur

Die wichtigsten Informationen rund um die Kur für Väter

Nicht immer ist es leicht die Balance zwischen Beruf, Familie und Haushalt aufrechtzuerhalten. Dauerbelastungen können dazu führen, dass Sie als Vater kaum noch zur Ruhe kommen und sich müde, ausgepowert und gesundheitlich angeschlagen fühlen. Eine Vater-Kind-Kurmaßnahme kann helfen, Kraft zu tanken und neue Perspektiven zu entwickeln. Immer mehr Einrichtungen haben den Bedarf erkannt und halten spezielle Kurangebote für Väter vor. Die wichtigsten Fragen rund um eine Vater-Kind-Kur beantwortet vaeter.nrw in den Frequently Asked Questions (FAQ).
Vater-Kind-Kuren sind ein Angebot für Väter, bei denen bestimmte Gesundheitsrisiken oder bereits bestehende Krankheiten vorliegen. Auch psycho-soziale Themen wie Trennung, Pflege oder der Verlust von Angehörigen können dazu führen, dass der Alltag als starke Belastung empfunden wird. Während einer Kur soll sich der Vater erholen und bei Bedarf in entspannter Atmosphäre die Beziehung zu seinem Kind bzw. seinen Kindern stärken. Ein Therapieplan sichert die individuelle medizinische und psychologische Betreuung. Als stationäre Kur findet sie in einer zugelassenen Kurklinik statt und dient der Vorsorge oder Rehabilitation. Eine Kurmaßnahme dauert in der Regel drei Wochen. Es geht allerdings nicht nur um die Gesundheit des Vaters wie bei klassischen Kuren. Das Kind bzw. die Kinder werden bei eigener Indikation ebenfalls medizinisch behandelt.  
Die gesetzlichen Grundlagen für Vater-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetz  (SGB V) verankert. Hiernach besteht ein Rechtsanspruch für gesetzlich versicherte Personen auf eine Vorsorge-Maßnahme, um
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Medizinische Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V werden immer stationär erbracht, auch ohne dass ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (§ 24 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 23  Abs. 4 Satz 1 SGB V). Ein Anspruch auf eine Rehabilitations-Maßnahme besteht, um
  • eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Privatversicherte sollten individuell klären, ob ihr Vertrag bzw. die Beihilfe eine Vater-Kind-Kurmaßnahme vorsieht.
Kinder können zur Vater-Kind-Kur mitkommen werden, wenn
  • sie höchstens 12 Jahre alt sind, für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Ausnahme: Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze;
  • sie ebenfalls krank oder gesundheitlich gefährdet sind;
  • ihnen eine Trennung vom Vater psychisch nicht zumutbar ist;
  • die Beziehung zwischen Vater und Kind belastet ist;
  • es keine andere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder gibt.
Damit der Vater sich auf seine im Therapieplan vorgesehenen Anwendungen konzentrieren kann, verfügen die Kureinrichtungen über pädagogisch hochwertige Kinderbetreuungsangebote. Während einer stationären Vorsorgemaßnahme sind Kinder von der Schulpflicht befreit. Gut zu wissen: Fast alle Kureinrichtungen bieten pädagogisch geschultes Personal, das schulpflichtige Kinder während der Kur unterrichtet. Der Unterrichtsstoff wird im Allgemeinen mit der Schule der Kinder abgeklärt, sodass die Kinder fachlich nichts versäumen.  
Als ersten Schritt benötigen Sie ein Attest-Formular für Ihren Kurantrag. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder einer Beratungsstelle, wie zum Beispiel dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.  oder dem Deutschen Müttergenesungswerk. Zur Beantragung einer sogenannten Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Beamtinnen und Beamte suchen einen Amtsarzt bzw. Vertrauensarzt auf. Hält der Arzt die Kur für medizinisch erforderlich, bekommen Sie von ihm die entsprechenden Atteste sowie den ausgefüllten Kurantrag. Mit diesen Unterlagen beantragen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse eine Vater-Kind-Kur. In Abstimmung mit Ihnen wird eine geeignete Klinik für Ihre Kur gesucht. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten zu beachten. Sobald die schriftliche Zusage der Krankenkasse vorliegt, kann in der Klinik ein Termin reserviert werden.  
Nein. Der § 10 des Bundesurlaubsgesetzes gibt vor, dass Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Das heißt: Berufstätige Väter müssen für eine ärztlich verordnete Vater-Kind-Maßnahme keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist verpflichtet, Sie für die Dauer der Kur freizustellen und währenddessen nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz das entsprechende Gehalt zu bezahlen. Sie müssen lediglich die Kostenübernahmeerklärung beziehungsweise Bewilligung vorab vorlegen. Für Beamtinnen und Beamte gelten entsprechende Regelungen.  
Ja. Bei Männern äußern sich die Folgen von Dauerstress häufig mit anderen körperlichen oder psychischen Symptomen als bei Frauen. Zudem ist der Umgang mit Krankheiten oft ein anderer. Väter sollten deshalb auf die Wahl der richtigen Kureinrichtung achten. Informieren Sie sich, welche Einrichtungen spezielle Angebote für Väter vorhalten. Immer mehr Kliniken integrieren männerspezifische Behandlungsansätze in ihrem Kompetenzprofil und bieten damit ein eigens auf Väter ausgerichtetes Konzept an.  
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Kur nach Bewilligung der Maßnahme. Privat Krankenversicherte stellen den Antrag bei ihrer Versicherung. Klären Sie vorab, ob  Ihr Vertrag die Übernahme von Kurkosten einschließt. Beamtinnen und Beamte reichen den Kurantrag bei der Beihilfestelle ein. Unabhängig von der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung steht es Interessierten jederzeit frei, eine Kur zu machen, die sie selbst bezahlen.  
Gesetzlich Versicherte, die nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen zusätzlich 10 Euro pro Tag an den Träger der Maßnahme zahlen. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind keine Zuzahlungen erforderlich. Bei den Reisekosten übernehmen gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Pro Fahrt und Person sind das mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Alleinerziehende Väter, denen das Geld für den gesetzlichen Eigenanteil fehlt, können durch Spendenmittel des Deutschen Müttergenesungswerks unterstützt werden. Privat Versicherte klären die Zuzahlungsbeträge mit ihrer Versicherung bzw. zuständigen Beihilfestelle ab.  
Eine Vater-Kind-Kur kann grundsätzlich alle vier Jahre durchgeführt werden.  
Sollte die Krankenversicherung ihren Kur-Antrag ablehnen, können Väter innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei ihrer Krankenkasse einlegen. Das machen Väter am besten gemeinsam mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin, bzw. einer Beratungsstelle. Eine festgelegte Form für das Widerspruchsschreiben gibt es nicht.