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Bildung

Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen.

Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen.

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.
 
Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt 178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie der Landesregierung ist nunmehr in Kraft getreten und veröffentlicht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sieht in dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm einen großen Beitrag zur Chancengerechtigkeit: „Das Sofortausstattungsprogramm für unsere Schülerinnen und Schüler ist Teil der größten Investitionsinitiative für die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Damit wollen wir allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung ermöglichen und sie auf die Herausforderungen einer digitalisierten Welt vorbereiten. Mit der schnellen und unbürokratischen Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit – auch über die Corona-Pandemie hinaus.“
 
Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. So soll sichergestellt werden, dass künftig möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss.
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.
 
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen („Lockdown“) vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.
 
Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Ministerin Gebauer: Wir schöpfen alle Möglichkeiten für eine bessere Lehrerversorgung aus

Schulministerin schreibt Sek-II-Lehrkräfte an und stellt neue Internetseite vor

Schulministerin Yvonne Gebauer hat in einem persönlichen Schreiben an über 5.500 Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) dafür geworben, sich auch auf Stellenausschreibungen an anderen Schulformen zu bewerben, also an Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und Berufskollegs sowie auf Stellen für sonderpädagogische Förderung.

Ministerin Gebauer: Wir schöpfen alle Möglichkeiten für eine bessere Lehrerversorgung aus

Schulministerin schreibt Sek-II-Lehrkräfte an und stellt neue Internetseite vor

Schulministerin Yvonne Gebauer hat in einem persönlichen Schreiben an über 5.500 Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) dafür geworben, sich auch auf Stellenausschreibungen an anderen Schulformen zu bewerben, also an Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und Berufskollegs sowie auf Stellen für sonderpädagogische Förderung.

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Schulministerin Yvonne Gebauer hat in einem persönlichen Schreiben an über 5.500 Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) dafür geworben, sich auch auf Stellenausschreibungen an anderen Schulformen zu bewerben, also an Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und Berufskollegs sowie auf Stellen für die sonderpädagogische Förderung. „Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie sich zu Beginn ihres Berufslebens eine Tätigkeit an einer der genannten Schulformen vorstellen könnten“, schreibt Ministerin Gebauer an Lehrerinnen und Lehrer, die bisher kein Einstellungsangebot erhalten haben, sowie an Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ihren Vorbereitungsdienst Ende Oktober 2019 beenden werden. Die Schulen, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer persönlich könnten davon profitieren. Ministerin Gebauer: „Damit würden Sie zur Sicherung des Unterrichts an diesen Schulen beitragen.“
 
Hintergrund der Maßnahme ist, dass es in Nordrhein-Westfalen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe ll) einen dauerhaften Bewerberüberhang gibt, der sich in den nächsten zehn Jahren auf rund 16.000 Lehrkräfte kumulieren wird. Im Gegensatz dazu fehlen für die Grundschule, die Schulen der Sekundarstufe I, das Berufskolleg sowie für das Lehramt sonderpädagogische Förderung im selben Zeitraum rein rechnerisch rund 15.000 Lehrkräfte. Ministerin Gebauer: „Dieses Ungleichgewicht auf dem Lehrerarbeitsmarkt wollen wir mit diesen attraktiven erweiterten Einstellungsmöglichkeiten verringern. Oberstufenlehrkräfte können ihre Einstellungschancen deutlich steigern und eine dauerhafte Einstellung und eine Verbeamtung erreichen, wenn sie bei der Wahl der Schulform flexibel sind.“
 
Schulministerin Gebauer hatte Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen erstmals im September 2017 angeschrieben und ihnen angeboten, an einer Grundschule zu unterrichten. Bisher haben 247 Lehrkräfte dieses Angebot angenommen (Stand Juni 2019).
 
Ein weiterer Baustein für eine bessere Lehrerversorgung ist das neue Internetangebot „FaBeL.NRW“, das ganz gezielt über die Einstellungschancen im Lehrerberuf informiert. Unter www.schulministerium.nrw.de/BiPo/fabel können sich junge Menschen, die den Lehrerberuf ergreifen möchten, ein Bild davon machen, welche Fächerkombinationen besonders gute Einstellungschancen bieten. Mit dem sogenannten Chancenrechner können die persönlichen Wunschkombinationen ganz einfach per Mausklick ausgewählt und getestet werden. Die Berufsaussichten werden grafisch in fünf farbig aufbereiteten Stufen von hervorragenden bis hin zu geringen Einstellungschancen angezeigt. Allgemeine Hinweise zu den Berufsaussichten nach Fächern und Schulformen runden den Auftritt ab. „Mit dem neuen Angebot wollen wir dazu beitragen, dass junge Menschen eine fundierte Berufswahlentscheidung treffen können. Wir wollen dafür sorgen, dass Angebot und Nachfrage auf dem Lehrerarbeitsmarkt langfristig ins Gleichgewicht kommen. Die Landesregierung schöpft alle Möglichkeiten für eine bessere Lehrerversorgung aus“, so Ministerin Gebauer abschließend.
 
Schulministerin Yvonne Gebauer hat bereits zwei Maßnahmenpakete gegen den Lehrermangel vorgelegt und angekündigt, dass weitere Schritte folgen werden. Informationen zu den bisherigen Maßnahmen finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de.
 
Lehrerinnen und Lehrer mit Interesse an den neuen Einstellungsmöglichkeiten können sich unter www.leo.nrw.de auf entsprechende Stellenausschreibungen bewerben.
Nähere Informationen bietet die Broschüre „Viele Wege führen zum Ziel“: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de

Musikalische Bildung: 49 neue Schulen und zehn neue Kommunen bei JeKits-Programm dabei

"JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen" erreicht landesweit über 1.000 Schulen - Staatssekretär Kaiser beim JeKits-Tag in Hilden

Es ist das größte Programm für kulturelle Bildung in Nordrhein-Westfalen und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft jährlich mit über elf Millionen Euro gefördert.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit:

Weitere 49 Schulen aus Nordrhein-Westfalen werden im kommenden Schuljahr am Programm „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ teilnehmen. Damit beteiligen sich über 1.000 Schulen an JeKits. Es ist das größte Programm für kulturelle Bildung in Nordrhein-Westfalen und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft jährlich mit über elf Millionen Euro gefördert. Beim JeKits-Tag in Hilden, bei dem rund 250 Grundschülerinnen und -schüler ihr musikalisches Können auf der Bühne präsentierten, hat Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, die große Bedeutung kultureller Bildung unterstrichen.
 
„Mit JeKits wollen wir möglichst vielen Kindern in Nordrhein-Westfalen den Zugang zu Musik und Tanz eröffnen, Begeisterung wecken und Talente frühzeitig fördern. Das Programm ermöglicht es Kindern, sich auszuprobieren und eigene künstlerische Erfahrungen zu sammeln“, sagte Klaus Kaiser. „Die neue Bewerberrunde zeigt, wie hoch das Interesse an JeKits ist. Es freut mich besonders, dass aktuell viele Kommunen aus dem ländlichen Raum hinzugekommen sind – und das Programm damit Kinder in nahezu allen Regionen Nordrhein-Westfalens erreicht.“
 
Das 2015 gestartete JeKits-Programm stößt auf große Resonanz und ist inzwischen voll ausgebucht. Durch Prozesse wie etwa Zusammenlegungen von Schulen werden jedoch immer wieder Plätze frei. Eine Fachjury hat aus den eingegangenen Bewerbungen 49 neue Schulen ausgewählt, die zum Schuljahr 2019/20 mit JeKits starten. Mit den neuen Schulen kommen auch zehn neue Kommunen hinzu. Sie liegen fast alle im ländlichen Raum - vor allem in Ostwestfalen-Lippe. Insgesamt steigt die Zahl der beteiligten Kommunen auf 187.
 
Über JeKits
Lehrkräfte von Bildungspartnern wie Musik- oder Tanzschulen kommen für den JeKits-Unterricht in Grund- und Förderschulen im ganzen Land. Aktuell nehmen rund 75.000 Schülerinnen und Schüler an JeKits teil.  Damit alle Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft und ihren sozio-ökonomischen Voraussetzungen – bei JeKits mitmachen können, ist das Programm im ersten Jahr kostenlos. Kinder aus Familien, die Sozialleistungen empfangen, sind dauerhaft von Teilnahmebeiträgen befreit.

JeKits wird umgesetzt von der JeKits-Stiftung mit Sitz in Bochum. Mehr Informationen unter: www.jekits.de

Minister Stamp: Meilenstein zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung

Minister Joachim Stamp: Wir sorgen für gute frühkindliche Bildung und Betreuung sowie mehr Familienfreundlichkeit

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung in erster Lesung in den Landtag eingebracht.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Mit der umfassenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird massiv in die qualitative Verbesserung frühkindlicher Bildung investiert.
 
Familienminister Joachim Stamp sagte: „Bei uns in Nordrhein-Westfalen sollen Kinder von klein auf bestmögliche Chancen und individuelle Förderung erhalten – unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern. Das ist mir persönlich ein Herzensanliegen. Deshalb stehen die Kinder im Mittelpunkt unserer Reform.“ Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 werden jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung investiert. Allein im ersten Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes stehen zur Verbesserung der Qualität fast eine Milliarde Euro zur Verfügung.
 
Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs hat die Landesregierung einen Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung frühkindlicher Bildung gesetzt. „Wir investieren mit unserem Pakt für Kinder und Familien gezielt in die Qualität der gesamten Kindertagesbetreuung – in die Kitas und in die Kindertagespflege. Davon profitieren vor allem die Kinder.“ Ein zentraler Schritt zu mehr Qualität ist die Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Kommunen und Land stellen ab dem Kindergartenjahr 2020/21 je zur Hälfte jährlich insgesamt rund 750 Millionen Euro für die Herstellung der Auskömmlichkeit bereit.
Minister Joachim Stamp: „Diese Mittel bedeuten vor Ort faktisch konkrete Verbesserungen im Kita-Alltag. Jede Kindertageseinrichtung erhält dauerhaft mehr finanzielle Mittel für mehr Personal und damit für mehr Qualität in der Betreuung.“
 
Erstmals werden auch die Kindpauschalen dauerhaft auskömmlich finanziert und nach einem Index gemäß der realen Kostenentwicklung dynamisiert und entsprechend der tatsächlichen Tariferhöhungen und Kostenentwicklungen jährlich angepasst. „Wir geben den Trägern so Planungssicherheit und verbessern die Rahmenbedingungen der Fachkräfte.“
 
Künftig haben die Erzieherinnen und Erzieher wieder mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Zudem wird die für die Teams sowie die gesamte Qualität in den Einrichtungen wichtige Leitungszeit finanziell abgesichert und erstmals gesetzlich verankert.
 
Angesichts der demografischen Entwicklung, dem steigenden Bedarf und dem fortlaufenden Platzausbau wird die Landesregierung eine Fachkräfteoffensive starten und den Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestalten. Ausbildende Einrichtungen erhalten künftig einen zusätzlichen Zuschuss und können damit die angemessene Vergütung der Auszubildenden und Ressourcen für eine qualifizierte Praxisanleitung unterstützen. So sollen die Kitas für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung einen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten; ab dem zweiten piA-Jahr sowie für Praktikumsplätze im Anerkennungsjahr 4.000 Euro.
 
Mit dem Pakt für Kinder und Familien wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Stufenweise werden dazu beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich mit 20 Prozent. Sie entscheiden, wie die Flexibilität vor Ort gestaltet wird.
 
Rund 30 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie wird mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. „Wir verbessern die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege. Denn die Anforderungen an die Qualität und an die Qualifizierung der Kindertagespflege haben in den letzten Jahren stetig zugenommen“, sagte Minister Stamp. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung sind dabei zentrale Bausteine.
 
Der Pakt für Kinder und Familien beinhaltet drei Schwerpunkte:

  • Mehr Qualität – künftig steht knapp 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung u.a. für mehr Erzieherinnen und Erzieher, für eine stärkere Förderung der Familienzentren, und für verbesserte Sprachförderung;
  • eine Platzausbaugarantie – jeder notwendige zusätzliche Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung;
  • ein weiteres beitragsfreies Jahr – die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.

Den Entwurf des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung finden Sie hier.

Minister Joachim Stamp gratuliert neu gewähltem Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen

16 neue Mitglieder sind wichtiges Sprachrohr für alle Kita-Eltern

Der Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2018/2019 ist gewählt. 16 neue Mitglieder nehmen im Januar ihre Arbeit auf. Familienminister Joachim Stamp gratulierte den Eltern zur erfolgreichen Wahl

Der Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2018/2019 ist gewählt. 16 neue Mitglieder nehmen im Januar ihre Arbeit auf. Familienminister Joachim Stamp gratulierte den Eltern zur erfolgreichen Wahl, die im Anschluss an die Wahlen von Elternbeiräten in den Jugendamtsbezirken stattfand: „Ich bedanke mich herzlich bei allen Mitgliedern, die den Landeselternbeirat verlassen, für die geleistete Arbeit und Ihr persönliches Engagement. Allen neu gewählten Mitgliedern gratuliere ich und wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr. Ich freue mich auf eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit.“
 
Für die Frühe Bildung spielte der Landeselternbeirat auch in diesem Jahr eine wichtige Rolle. Er setzte sich in verschiedenen Gremien auf Landesebene und bei Anhörungen im Landtag für die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ein.
 
Ein wichtiger Schritt ist dabei das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz (KiBiz)“, das den Trägern finanzielle Sicherheit bis zur Reform des Kinderbildungsgesetzes ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 gewährleistet. „Der Landeselternbeirat ist bei der Reform des KiBiz ein Sprachrohr für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesbetreuung sind und hilft dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung in unserem Land zu verbessern“, sagte der Minister.

Quelle: Minesterium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nord-Westfalen

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg

Neue Berufe und neue Ausbildungsmöglichkeiten durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg

Update für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen: Der Ausschuss für Schule und Bildung hat in der vergangenen Woche Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung beschlossen.

Das Ministerium für Schule und Bildung mit:

Update für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen: Der Ausschuss für Schule und Bildung hat in der vergangenen Woche Änderungen in der  Ausbildungs- und Prüfungsordnung beschlossen. Schulministerin Gebauer: „Die Landesregierung arbeitet intensiv an der Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Dazu zählt auch, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung als Grundgerüst des Bildungsgangs einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Das haben wir getan und ich freue mich, dass der Schulausschuss grünes Licht für Neuerungen gegeben hat, mit denen wir die Qualifizierung an den Berufskollegs auf die Höhe der Zeit bringen."

Wichtige Bausteine sind unter anderem

Berufliches Gymnasium für Ingenieurwissenschaften

Dieses neue Abiturangebot bereitet gezielt auf eine Karriere in technischen Berufen über Ausbildung oder Studium im Ingenieurbereich vor. In den letzten Jahren war an zehn Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen erfolgreich erprobt worden, wie sich in einem neuen Zweig des Beruflichen Gymnasiums Schülerinnen und Schüler frühzeitig im technischen Berufsfeld qualifizieren können. Innerhalb von drei Jahren erwerben die Schülerinnen und Schüler sowohl die allgemeine Hochschulreife als auch berufliche Kenntnisse. Im Mittelpunkt des ingenieurwissenschaftlichen Bildungsgangs stehen die Fächer Mathematik, Informatik, Physik und das Leistungskursfach Ingenieurwissenschaften. Das Berufliche Gymnasium für Ingenieurwissenschaften kann durch die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zukünftig von Berufskollegs in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten werden.

Neuer Ausbildungsweg für Erzieherinnen und Erzieher

Die praxisintegrierte Form („dualisierte Form“) zum Abschluss als Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) ist nun eigenständig als neuer Ausbildungsweg geregelt. Dieser sieht vor, dass die Theorie- und Praxisanteile anders als bei der bisherigen Organisationsform über alle drei Jahre hinweg gleichmäßig verteilt werden. Zudem werden die Praxisanteile durch vertragliche Regelungen zwischen den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern sowie den Trägern der jeweiligen Ausbildungseinrichtungen erhöht. Mit Aufnahme in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann die Ausbildung nun regulär an den Berufskollegs erfolgen.
 
„Diese zwei Beispiele zeigen, dass die Landesregierung die berufliche Bildung als ein Kernelement der Bildungspolitik betrachtet und fortlaufend modernisiert. Wir wollen die Attraktivität von Ausbildungsgängen erhöhen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und neue Zugänge zu modernen Berufsfeldern ermöglichen. Genau darum gehen wir bei der Stärkung der beruflichen Bildung sorgfältig und systematisch vor“, so Ministerin Gebauer abschließend.
 
Alle aktuellen Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg können Sie hier einsehen: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1365.pdf

Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Schulfach Wirtschaft kommt zum Schuljahr 2020/21

Ministerin Gebauer: Wir führen das Schulfach Wirtschaft ein und stärken so die ökonomische Bildung

Das Fach „Wirtschaft“ wird vom Schuljahr 2020/21 an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen Pflichtfach werden.

26.11.2018
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Fach „Wirtschaft“ wird vom Schuljahr 2020/21 an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen Pflichtfach werden. An den Gymnasien erfolgt der Start bereits zum kommenden Schuljahr 2019/20 im Zuge der Umstellung auf G9, an den Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen im darauf folgenden Schuljahr. Schulministerin Yvonne Gebauer betont: „Wir wollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihre Zukunft und den Einstieg ins Berufsleben vorbereiten. Hierzu sind Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge unverzichtbar. Deshalb werden wir die ökonomische Bildung an allen Schulen gezielt stärken. Ich freue mich, dass wir ein wichtiges Projekt aus dem Koalitionsvertrag jetzt umsetzen.“
 
Die Einführung des neuen Fachs setzt eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I bis zum Beginn des Schuljahres 2020/21 voraus und in diesem Zusammenhang auch eine Verbändebeteiligung sowie eine Befassung des Landtags. Notwendig ist dann die Erarbeitung neuer Kernlehrpläne für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer der jeweiligen Schulformen, die im kommenden Jahr beginnen wird. Dabei sollen auch Kernlehrpläne für das Fach Wirtschaft im Wahlpflichtbereich erstellt werden, mit denen besonders interessierte Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse vertiefen können. Im weiteren Entwicklungsprozess wird zudem zu prüfen sein, ob die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung angepasst werden soll.
 
Ministerin Gebauer: „Der Zeitplan ist ambitioniert, aber die Einführung des Fachs Wirtschaft ist klug durchdacht und kann nun schnell vom Landtag beschlossen werden. Bereits zum übernächsten Schuljahr stärken wir die ökonomische Bildung inhaltlich-fachlich und mit einer Erhöhung des Stundenanteils.“
 
Weitere Informationen zur Einführung des Schulfachs Wirtschaft an allen Schulformen finden Sie im Faktenblatt:
www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Hintergrundinformationen/Schulfach-Wirtschaft/index.html

Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Jetzt bewerben und Talentschule werden!

Auswahljury für die Talentschulen steht fest

Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Auswahljury für die Talentschulen bestimmt und die Schulträger und Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich noch bis zum 7. Dezember 2018 für den Schulversuch zu bewerben.

25.10.2018
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Auswahljury für die Talentschulen bestimmt und die Schulträger und Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich noch bis zum 7. Dezember 2018 für den Schulversuch zu bewerben. „Nach den mir bekannten Vorankündigungen freue ich mich, dass viele Schulträger die Chance ergreifen und mit ihren Schulen an einem der zentralen Projekte der Landesregierung teilnehmen wollen. Beste Bildung darf keine Frage der sozialen oder räumlichen Herkunft der Kinder und Jugendlichen sein. Mit unserem Schulversuch möchten wir neue Wege beschreiten und langfristig zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Für die Jury konnten wir namhafte Expertinnen und Experten sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gewinnen. Das Ziel ist die Verbesserung von Bildungschancen.“ Zum Vorsitzenden der Jury hat Schulministerin Gebauer Prof. Dr. Ewald Terhart vom Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Münster berufen.
 
Der Schulversuch Talentschulen richtet sich an Schulen, die aufgrund ihrer sozial-räumlichen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen. Ziel des Schulversuchs ist, mit neuen Konzepten für die Unterrichts- und Schulentwicklung und zusätzlichen Ressourcen soziale Nachteile beim Bildungserfolg zu überwinden und die Schülerinnen und Schüler zu besseren Leistungsergebnissen zu führen. Dazu gehören beispielsweise an den allgemeinbildenden Schulen die Ausweitung des Fachunterrichts in den Profilen MINT oder kulturelle Bildung zur Förderung der sprachlichen Bildung sowie die Ausdifferenzierung der Berufsfelderkundung an den Berufskollegs.
 
Die Landesregierung unterstützt die Talentschulen mit zusätzlichen personellen und finanziellen Mitteln: Insgesamt stellt das Schulministerium 400 zusätzliche Lehrerstellen für diese Schulen bereit und stellt ein zusätzliches Fortbildungsbudget von 150.000 Euro zur Verfügung.
Für die zwölfköpfige Jury beginnt ab Dezember der Auswahlprozess. Dazu tagt diese dreimal und bewertet die Bewerbungen. Dem Vorsitzenden Prof. Dr. Terhart stehen elf weitere Jurymitglieder zur Seite, die unterschiedliche Perspektiven abdecken: Die fachliche Expertise aus der Wissenschaft wird vertreten durch Forschende aus den Bereichen Pädagogik, Erziehungswissenschaft sowie aus den jeweiligen möglichen Schwerpunkten der Förderung an den Talentschulen (MINT, kulturelle Bildung oder Berufsorientierung). Hinzu kommen Expertinnen und Experten, die einen Blick aus der Praxis mitbringen. Die Interessen der Schülerinnen und Schüler erhalten durch ein Mitglied der LandesschülerInnenvertretung NRW ebenfalls eine Stimme.
 
Die Jurymitglieder sind:

  • Prof. Dr. Ewald Terhart (Juryvorsitzender)
  • Prof. Dr. Marcus Baumann
  • Marlene Bücker
  • Björn Freitag
  • Prof. Dr. Christine Heil
  • Helmut Klein
  • Thomas Meyer
  • Andreas Meyer-Lauber
  • Prof. Dr. Susanne Prediger
  • Prof. Dr. Kerstin Schneider
  • Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan
  • Dr. Michael Vesper

Bis Februar 2019 wird die Jury die ersten 35 Talentschulen für das Schuljahr 2019/2020 auswählen. Zum Schuljahr 2020/21 können weitere Schulen in den Schulversuch aufgenommen werden, bis zu einer Gesamtzahl von insgesamt 60 Schulen (45 allgemeinbildende Schulen und 15 Berufskollegs). Für die Bewerbung reichen die Schulträger und die Schulen unter anderem ein pädagogisches Konzept ein, wie sie den Schulversuch umsetzen wollen, und beschreiben, vor welchen Herausforderungen sie stehen.
 
Weitere Informationen zum Konzept der Talentschulen sowie Kurzporträts der Jurymitglieder finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressekonferenzen/2018/index.html
 

Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein Westfalen

Mit intensiver Beziehungsarbeit das Interesse der Väter gewinnen

Gespräch mit Ahmet Sinoplu, Geschäftsführer „Coach e.V.“, Köln

Seit 14 Jahren setzt sich „Coach e.V.“ erfolgreich für Chancengerechtigkeit, Bildung, Teilhabe und Integration junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ein. Die Väter- und Elternarbeit ist wichtiger Schwerpunkt des Angebots. Geschäftsführer Ahmet Sinoplu beschreibt im Gespräch mit vaeter.nrw den fachlichen Rahmen der Väterprojekte.

vaeter.nrw: Herr Sinoplu, worauf fußt der Erfolg Ihrer Arbeit? Welche Herausforderungen begegnen Ihnen dabei, welche Erfahrungen machen Sie?
Ahmet Sinoplu: Coach e.V. bietet neben den verschiedenen Angeboten für Jugendliche und Mütter auch Projekte für Väter an, die sich für ihre Kinder engagieren, weiterbilden und weiterentwickeln wollen. Ihnen allen ist das Wohl ihrer Kinder eine Motivation, an den verschiedenen Angeboten zu partizipieren. So unterschiedlich ihre Kinder sind, so divers sind auch die Väter mit ihren vielfältigen Erfahrungen und Ressourcen. Doch es gibt oft eine besondere und verbindende Gemeinsamkeit: die (eigene) Erfahrung mit Migration und deren Auswirkungen. Dazu gehört unter anderem auch der Umgang mit Rassismus und Diskriminierung. Eine wichtige Voraussetzung für die Beratungs- und Einzelarbeit mit den Vätern ist der wertschätzende Umgang, wodurch auch eine intensive Beziehung aufgebaut werden kann, um die Väter für die Gruppenangebote zu gewinnen. Die Gruppenarbeit bietet Raum für einen intensiven Austausch über sensible Themen sowie eine gegenseitige Stärkung.
Um den Familien und insbesondere den Kindern helfen zu können, ist es erforderlich, auch die Väter intensiv zu unterstützen, ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern, so dass es ihnen gelingt, Erziehungsaufgaben besser wahrzunehmen, ihre Kinder in der Kindertagesstätte, in der Schule bzw. beim Übergang in Beruf/ Studium und somit in ein eigenverantwortliches Leben zu begleiten. Für eine nachhaltige und ressourcenorientierte Väterarbeit ist es hilfreich, vorhandene Erziehungsmuster, Sozialisationswege und Schwierigkeiten der Väter zu erfragen. An diesem Ausgangspunkt setzten wir mit unseren Väterprojekten an. Wir bemühen uns durch flexible Angebotsstrukturen auch Väter für unsere Arbeit zu gewinnen, die aufgrund von beruflichen und familiären Verpflichtungen nur wenig Zeit haben, um regelmäßig und verbindlich an Aktionen teilzunehmen. Darüber hinaus bieten wir unsere Angebote mehrsprachig an.

vaeter.nrw: In welchen Projekten und in welchem Kontext binden Sie Väter konkret in Ihre Arbeit ein?
Ahmet Sinoplu: Unsere Angebote sind vielfältig, interaktiv und bieten Vätern eine abwechslungsreiche Alternative zum beruflichen und familiären Alltag. Die Väterarbeit bietet einen besonderen, mehrsprachigen Raum für Väter, die neben ihrer Rolle als Väter auch andere Themen und Rollen reflektieren und (er)leben können. Neben themenorientierten Projekten und Diskussionen finden auch freizeitpädagogische Aktivitäten, Reisen zur politischen Bildung, aber auch Seminare zu Themen wie z. B. der eigenen Gesundheit, dem Umgang mit Demenz oder Tod in der Familie etc. statt.
Die Arbeit in der Vätergruppe bietet einen niedrigschwelligen Raum, um gemeinsame Erfahrungen auszutauschen und abzugleichen. Auf dieser Grundlage bauen sich Schwellen- und Berührungsängste ab, da die eigenen Fragen und Unsicherheiten geteilt werden und nicht als lose Einzelschicksale wahrgenommen werden. Auf diese Weise erwächst Solidarität, gegenseitige Anteilnahme und das Gefühl von Selbstwirksamkeit. Gleichzeitig können festgefahrene Handlungs- und Verhaltensmuster im Austausch mit Betroffenen in ähnlichen Situationen dahingehend hinterfragt werden, dass Alternativen angeboten werden können. Der wohl wichtigste Effekt der Gruppentreffen besteht darin, dass sich die angesprochenen Väter als eigenverantwortliche und mit Handlungskompetenzen ausgestattete Personen verstanden fühlen. Die Gruppe ist ihr geschützter Raum, in welchem sie die gruppenbezogenen Interaktionen bewirken und bedingen.

vaeter.nrw: Was verbindet Väter über die Kulturen, Religionen, Herkunftsländer hinweg?
Ahmet Sinoplu: Bei allen Vätern ist gleich, dass sie das Beste für ihre Kinder wollen und in der Regel auch versuchen, das Beste für ihre Kinder zu tun. Das ist eine Gemeinsamkeit, die ermöglicht, verschiedene Väter mit diversen Biographien zusammenzubringen. Auch können unterschiedliche Herausforderungen des familiären und beruflichen Alltags verbindende Elemente sein. Das können aus unseren Erfahrungen heraus z. B. auch folgende Themen sein:

  • die Auseinandersetzung mit eigenen Erziehungserfahrungen und -vorstellungen im Vergleich zu der eigenen Sozialisation mit Vorbildern der Elterngeneration sowie die Auseinandersetzung mit alternativen Erziehungsvorstellungen,
  • Kommunikationsschwierigkeiten im familiären Alltag oder auch in der Ehe/ Partnerschaft,
  • der Umgang mit den eigenen Kindern mit Blick auf die eigenen Bildungserfahrungen und Bildungswege im Vergleich zu den Möglichkeiten und Anforderungen der aktuellen Bildungsmöglichkeiten,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auch Vater-Kind-Aktionen können hilfreich sein, Väter für verschiedene Aktivitäten zu gewinnen und mit ihnen einen besonderen Raum für einen nachhaltigen Austausch zu kreieren.

vaeter.nrw: Aus Ihrer langjährigen Erfahrung betrachtet: Was ist der wichtigste Ansatzpunkt, damit Väter miteinander ins Gespräch kommen?
Ahmet Sinoplu: In vielen pädagogischen Konzepten und Zielen werden Respekt, Wertschätzung und Anerkennung als Grundlagen beschrieben. Jedoch bleiben diese Ziele nur Lippenbekenntnisse, wenn diese Haltung nicht gelebt und auch in pädagogischen und politischen Strukturen umgesetzt werden kann. Eine selbstreflexive Auseinandersetzung mit Themen wie Diversität, Diskriminierung und gesellschaftlichen Machtverhältnissen kann die Anerkennung von Diversität sowie das Engagement gegen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsmechanismen fördern.
Dies wäre in allen (Väter-)Projekten wünschenswert, insbesondere auch bei denen, wo es zunächst keine Verbindung zu diesen Themen zu geben scheint. Dann wird es auch leichter möglich, verschiedene Väter mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Biographien zusammenzubringen.

In unserer Arbeit stellen darüber hinaus Einzelberatungen und Beziehungsarbeit ein unverzichtbares Element dar. Einerseits treten immer wieder Bedürfnislagen und Fallkonstellationen auf, die von den Vätern als zu intim erachtet werden, um diese im Gruppenkontext zur Sprache zu bringen. Andererseits kann im Zusammenspiel aus Einzelberatung und Gruppenarbeit gewährleistet werden, dass ein erweiterter Beratungsbedarf, der sich innerhalb der Gruppenarbeit abzeichnet, aufgegriffen wird, oder dass im umgekehrten Fall eine Einzelberatungssituation zur Akquise neuer Väter führen kann.

Insbesondere die intensive Beziehungsarbeit – auch durch zahlreiche Tür- und Angel-Gespräche – ermöglicht uns, Väter für diverse Gruppenprojekte zu gewinnen.

vaeter.nrw: Was wünschen Sie sich für die interkulturelle Väterarbeit in NRW?
Ahmet Sinoplu: Interkulturelle Väterarbeit in NRW sollte sich zum Ziel setzten, Akteure im Bereich der Väterarbeit bei der Mitgestaltung, beim Ausbau und bei der Umsetzung von neuen Projektideen zu begleiten und zu unterstützen, um so die Ausgestaltung von Väterarbeit im nordrhein-westfälischen Raum voranzutreiben. Dabei können und sollen bereits begonnene Projekte als Grundlagen dienen. Für Initiatoren von Väterarbeit besteht hier ein nicht zu unterschätzender Gestaltungsspielraum für neue Konzepte und zur Erweiterung der eigenen Handlungsmöglichkeiten. Weiterhin sollen nachhaltig Kommunikationsprozesse in Gang gesetzt und stabile Netzwerke geschaffen werden.
Für zukünftige Projektvorhaben stehen wir sehr gerne zur Verfügung und bringen uns mit all unseren Expertisen ein.

Zur Person:

Ahmet Sinoplu

Ahmet Sinoplu ist Geschäftsführer von Coach e.V., der Kölner Initiative für Bildung und Integration junger Migranten. Als ausgebildeter Diplom-Sozialarbeiter sowie Trainer und Coach für rassismuskritische und diversitätsbewusste (internationale) Bildungsarbeit ist er gemeinsam mit den Vorständen Mustafa Bayram und Christian Gollmer verantwortlich für die Väterarbeit im Verein.
 

Themen Mit intensiver Beziehungsarbeit das Interesse der Väter gewinnen

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Väter auf der Flucht

Gastbeitrag

„Neue Zeiten bringen neue Ideen und machen neue Kräfte mobil.“ Dieser Satz stammt von Marie Juchacz, der Begründerin der AWO. Die unzähligen Kriegsversehrten, Witwen, Waisenkinder, Arbeitslosen und Flüchtlinge des Ersten Weltkrieges ließen sie aktiv werden und eine Gemeinschaft organisieren, in der Bedürftige sich gegenseitig solidarisch helfen. – Ein Gastbeitrag von Ataman Yildirim, Interkulturelle Väterarbeit NRW

Sprachdiplom bescheinigt erfolgreichen Deutscherwerb – Zahl der Zertifikate steigt

Deutsches Sprachdiplom I für zugewanderte Schülerinnen und Schüler

Immer mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewanderte Schülerinnen und Schüler erwerben erfolgreich das für die schulische Erstintegration entwickelte „Deutsche Sprachdiplom I“ der Kultusministerkonferenz. Waren es in der Pilotphase des Programms im Jahr 2017 noch 496 vergebene Bescheinigungen, stieg die Zahl im Jahr 2018 auf landesweit bereits 1.377 Schülerinnen und Schüler an 57 Schulen, die die Prüfung mit einem DSD-Zertifikat (979) oder einer Teilbescheinigung (398) erfolgreich abgeschlossen haben.

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Immer mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewanderte Schülerinnen und Schüler erwerben erfolgreich das für die schulische Erstintegration entwickelte „Deutsche Sprachdiplom I“ der Kultusministerkonferenz. Waren es in der Pilotphase des Programms im Jahr 2017 noch 496 vergebene Bescheinigungen, stieg die Zahl im Jahr 2018 auf landesweit bereits 1.377 Schülerinnen und Schüler an 57 Schulen, die die Prüfung mit einem DSD-Zertifikat (979) oder einer Teilbescheinigung (398) erfolgreich abgeschlossen haben. Für Schulministerin Yvonne Gebauer ist diese Entwicklung sehr erfreulich: „Das Deutsche Sprachdiplom ist ein anerkannter Nachweis über die erreichten Deutschkenntnisse und kann für die Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte ein Türöffner sein. Das Zertifikat ist die verdiente Anerkennung ihrer guten Leistungen beim Spracherwerb und motiviert sie, daran anzuknüpfen. Es ist ein gutes Signal, dass der Erwerb des Sprachdiploms auf so viel Anklang stößt und eine beachtliche Steigerung der abgelegten Prüfungen zu verzeichnen ist. Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern und möchte auch den Lehrkräften meinen Dank aussprechen, die den Weg in die Schulen in Nordrhein-Westfalen geebnet haben.“
 
Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ist ursprünglich ein schulisches Programm für Deutsch als Fremdsprache an Auslandsschulen. Es kann nach erfolgtem Deutschunterricht und nach Abschluss einer Prüfung erworben werden. Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2012 dieses Zertifikat als „Deutsches Sprachdiplom I“ (DSD I) auch innerhalb Deutschlands freigegeben. Es richtet sich an neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die auf diese Weise einen zertifizierten Sprachnachweis in Deutsch erlangen können. Das Sprachdiplom als Bestätigung des erfolgreichen Einstiegs in das deutsche Schulsystem kann die Jugendlichen bei ihren weiteren Schritten in ihrer Bildungslaufbahn unterstützen, etwa beim Übergang von einer Sprachfördergruppe in eine Regelklasse, dem Wechsel in eine andere Schulform oder bei einer Bewerbung um eine Berufsausbildung.
Zielvorgabe des Deutschen Sprachdiploms I ist die Niveaustufe B1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
 
In Nordrhein-Westfalen startete die Pilotphase des DSD I-Programms im Schuljahr 2016/17 an 25 Schulen. Nach der Ausweitung des Programms im Schuljahr 2017/18 auf 57 Schulen nehmen nun im aktuellen Schuljahr 2018/19 Schülerinnen und Schüler an 89 allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs teil und werden die Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms im Frühjahr 2019 ablegen.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen