Vater ist, das was du draus machst!
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Familie und Beruf

Bundesregierung sieht weiter Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik

Zweiter Gleichstellungsbericht vom Kabinett beschlossen
„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode viel für Gleichstellung getan, aber wir sind längst noch nicht am Ziel“. Das betonte heute (Mittwoch) Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung im Kabinett. „Bei der Verteilung von Belastungen und Chancen zwischen den Geschlechtern geht es in unserer Gesellschaft immer noch ungerecht zu: Frauen arbeiten oft mehr und bekommen dafür weniger“, so die Ministerin.   Der Zweite Gleichstellungsbericht besteht aus einem Gutachten einer Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Frau Professorin Dr. Eva Kocher empfiehlt in ihrem Gutachten, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden kann. Sie hat dazu eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der bei 52,4 Prozent liegt. Frauen wenden danach deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.   In ihrer Stellungnahme schließt sich die Bundesregierung dieser Analyse an: „Gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Die statistisch nachweisbaren Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern sind ein Indiz dafür, dass Gleichstellung im Sinne verwirklichter Lebensplanungen noch nicht erreicht ist.“   Wichtige Schritte für mehr Gleichstellung sind nach Auffassung der Bundesregierung zum Beispiel die Aufwertung sozialer Berufe und die Schaffung weiterer Spielräume zugunsten von Familien für mehr Zeitsouveränität. Darüber hinaus werden die Impulse des Gutachtens gewürdigt, sich mit Gleichstellungspolitik weiter auch an Männer zu wenden und Strukturen der Gleichstellungspolitik zu stärken.   „Mit dem Zweiten Gleichstellungsbericht ist das Thema längst nicht abgeschlossen“, sagte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Die Empfehlungen der Sachverständigen müssen jetzt intensiv diskutiert werden. Um mehr Gleichstellung zu erreichen, brauchen wir eine bessere Unterstützung von Familien. Außerdem müssen wir mehr Möglichkeiten schaffen, um Familie und Beruf auch wirklich gut vereinbaren zu können. Eines meiner zentralen Anliegen ist die Aufwertung von sozialen Berufen. Hiervon werden in erster Linie Frauen profitieren.“   Der Zweite Gleichstellungsbericht knüpft an den Ersten Gleichstellungsbericht an, der bereits wichtige Impulse gesetzt hat. Vieles davon ist mittlerweile Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen. In ihrer Bilanz stellt die Bundesregierung fest: Der Erste Gleichstellungsbericht hat gewirkt.   Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die damalige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig übergeben und im März 2017 veröffentlicht.   Weitere Informationen finden Sie unter der Website gleichstellungsbericht.de  Das Gutachten der Sachverständigenkommission als Download  Themenblätter zum Sachverständigengutachten Zweiter Gleichstellungsbericht Quelle: BMFSFJ    

Beruf, Familie und Privatleben vereinbaren: 353 Arbeitgeber erhalten Zertifikat für familienbewusste Personalpolitik

Eine Personalpolitik zu schaffen, die Familien und die individuellen Lebensphasen der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt - dieser Aufgabe hatten sich in den vergangenen zwölf Monaten 353 Arbeitgeber (erneut) mit dem erfolgreichen Abschluss des Auditierungsverfahrens der berufundfamilie Service GmbH gestellt. Heute (Dienstag) sind sie dafür mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule ausgezeichnet worden. Die Urkunden zu dem Qualitätssiegel erhielten die 159 Unternehmen, 153 Institutionen und 41 Hochschulen aus den Händen von Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dirk Wiese, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH.
Das audit-Verfahren unterstützt Arbeitgeber darin, maßgeschneiderte und gewinnbringende Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben umzusetzen und die Vereinbarkeit in der Unternehmenskultur zu verankern. Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte: „Familienfreundlich zu sein und auf Vereinbarkeitsfragen einzugehen, lohnt sich für jeden Arbeitgeber: Die Motivation der Beschäftigten steigt und die Bindung an das Unternehmen wächst. Ich freue mich, dass dies immer mehr Arbeitgeber erkennen. Sie wissen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute beides wollen – Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf. Familienfreundliche Maßnahmen sind für die Beschäftigten wichtig, um beruflichen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Daher sind parallel zu staatlichen Investitionen in die Betreuung und in gezielte Familienleistungen auch Investitionen der Unternehmen in familienfreundliche Angebote notwendig. Dazu gehören zum Beispiel mobiles Arbeiten, Betriebskitas und innovative Arbeitszeitmodelle. Bessere Arbeit und Erfolg durch mehr Familie: Davon profitieren wir auch im Bundesfamilienministerium. Ich bin stolz, dass mein Ministerium heute zum fünften Mal das Zertifikat erhält.“ Parlamentarischer Staatssekretär Dirk Wiese unterstrich: „Das Bundeswirtschaftsministerium war das erste Bundesressort, dass das Zertifikat erhalten hat. Es freut mich, dass heute für viele Unternehmen die Vereinbarkeit von „Beruf und Familie“ selbstverständlicher Teil ihrer zukunftsgerichteten Personalpolitik ist. Gleichzeitig gilt es, auch den Bedürfnissen älterer Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Damit ihre Erfahrungen langfristig genutzt werden können, sollte ihre Lebens- und Arbeitswelt partnerschaftlich mit einem aktiven Age-Management gestaltet werden. Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten sich heute vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitswelt für alle Beschäftigten an ihre jeweilige Lebensphase anzupassen. Dies sollten Sie aktiv nutzen.“ Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, erklärte: „Niemals zuvor umfasste die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben so viele Themen wie heute: von der Kinderbetreuung über pflegebewusste Angebote bis hin zu Lösungen zur erhöhten Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Hinzu kommt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen vermehrt individuelle Lösungen nach. Das ist ein Effekt des Megatrends der Individualisierung, wird aber auch durch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung erhoffen lässt, befördert. Führungskräfte befinden sich damit in einem wachsenden Spannungsfeld zwischen den betrieblichen, persönlichen und Team-Belangen. Lösungen, die alle Drei zufriedenstellen, lassen sich nur in dem finden, was wir als Vereinbarkeits-Trialog bezeichnen: ein strukturierter und inhaltlich ausgestalteter Aushandlungsprozess, der die Tätigkeit des Beschäftigten und die betrieblichen Erfordernisse in den Blick nimmt, auf die Belange des Beschäftigten zugeschnitten und auf die Bedarfe des Teams abgestimmt ist. Vereinbarkeit funktioniert nur im Trialog.“ Das audit setzt auf die Stärken des Aushandlungsprozesses und damit auf den nachhaltigen Effekt des Vereinbarkeits-Trialogs. Das haben auch Arbeitgeber erkannt, die bereits zum wiederholten Mal das audit erfolgreich durchlaufen haben: 74 der heute insgesamt 353 geehrten Arbeitgeber erhalten zum zweiten Mal das Zertifikat zum audit und 123 zum dritten Mal. 78 Arbeitgeber wurden zum vierten, 19 zum fünften und vier bereits zum sechsten Mal ausgezeichnet. Ein Teil dieser langjährig engagierten Arbeitgeber durchlief das neue Dialogverfahren, das in einem Zertifikat mit dauerhaftem Charakter mündet. Insgesamt 677.900 Beschäftigte und 567.200 Studierende können das familien- und lebensphasenbewusste Angebot der diesjährigen Zertifikatsempfänger nutzen. Insgesamt tragen derzeit 971 Arbeitgeber das Zertifikat – mit insgesamt 1,86 Millionen Beschäftigten und 1,46 Millionen Studierenden. Die berufundfamilie Service GmbH besitzt die europaweite Lizenz für das audit, das von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – empfohlen wird. Quelle: BMFSFJ

Ein Rucksack voller Zeit – dank Zeitwertkonto

Zeitsouveränität lässt sich erarbeiten

Väter äußern immer lauter ihre Bedarfe nach mehr Zeit für Familie. vaeter.nrw sprach mit Dr. Thomas Haßlöcher von der netvisory Beratungsgesellschaft mbH über die Potenziale und den Nutzen von Zeitwertkonten.
vaeter.nrw: Sie sind Experte für die Einführung von Zeitwertkonten in Unternehmen. Wie können dadurch die Rahmenbedingungen in Betrieben so verändert werden, dass mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten entsteht? Dr. Thomas Haßlöcher: Vielleicht erkläre ich zunächst kurz, was es mit einem Zeitwertkonto auf sich hat. Ein Zeitwertkonto ist ein Konto, auf dem Beschäftigte Zeit oder Bruttoentgelt für die Zukunft ansparen können. Dieses Wertguthaben kann lebensphasenorientiert für Freistellungs- bzw. Teilzeitphasen genutzt werden. In dieser Zeit erhalten sie ihre arbeitsvertraglich geregelten Bezüge und sind entsprechend sozialversichert. Sie sammeln also ihre Rentenpunkte und sind arbeitslosenversichert. Auch ihr Status bezüglich der Krankenversicherung bleibt erhalten, egal ob pflicht-, freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Das Ganze ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch IV § 7 ff. geregelt. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Zeitwertkonten. Das Unternehmen führt ein solches System auf freiwilliger Basis ein. Aktuell bieten ca. fünf bis sechs Prozent der deutschen Unternehmen ihren Beschäftigten diese Möglichkeit. Unternehmen, die sich für ein Zeitwertkontenmodell entscheiden, setzen ein klares Signal, dass der flexible Umgang mit Zeit nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern gelebte Realität werden darf. Das System funktioniert nach klar definierten Regeln, die für alle Beschäftigten transparent sind. Da gibt es keine Sonderlösungen mehr für diejenigen, die besser darin geübt sind, Vorteile für sich auszuhandeln. Im Rahmen der vereinbarten Regelungen ist das System hochflexibel und basiert auf dem beidseitigen Einverständnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin.
vaeter.nrw: Welche Vorteile haben Väter, wenn ihnen ein Zeitwertkonto zur Verfügung steht? Dr. Thomas Haßlöcher: Bevor ich Geschäftsführer meines eigenen Unternehmens wurde, war ich bei einer großen Bank beschäftigt und hatte selbst ein Zeitwertkonto. Während dieses Arbeitsverhältnisses bin ich auch Vater geworden. Es war ein unbeschreiblich gutes Gefühl, einen Rucksack voller Zeit zu besitzen, wie ein Fallschirm, der mich absichert. Ich hatte jederzeit die Möglichkeit, auf mein Zeitvermögen zuzugreifen, wenn ich mir Zeit für Familie nehmen wollte – ohne finanzielle Verluste und Risiken. Dadurch konnte ich im Job und in der Familie ganz anders auftreten, denn ich wusste, dass ich beiden Seiten gerecht werden konnte. Und das Tolle war, ich hatte es mir selbst erarbeitet, mir sozusagen Zeit mit Hilfe meiner Arbeitsleistung gekauft. Wann kann man das sonst im Leben?
vaeter.nrw: Zeitwertkonto – wie kurzfristig kann ich auf mein Wertguthaben zugreifen? Darf ich ins „Minus“ kommen? Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?Dr. Thomas Haßlöcher: Die Fristen für die Inanspruchnahme des Zeitguthabens hängen vom Regelwerk des jeweiligen Unternehmens ab. Meist ist eine Ankündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. In Unternehmen, die eine hohe Flexibilität aufweisen, sind auch kürzere Fristen und eine tageweise Nutzung erlaubt. Für den Fall, dass noch nicht ausreichend Zeit angespart wurde, kann mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vereinbart werden, eine Freistellungs- oder Teilzeitphase in Anspruch zu nehmen und das dafür notwendige Guthaben nachzuarbeiten. Wer einmal mit dem Ansparen von Wertguthaben begonnen hat, verliert seine Ansprüche nicht – auch nicht bei einem Arbeitgeberwechsel. Das wissen viele nicht. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es drei Möglichkeiten, mit dem Wertguthaben zu verfahren. 1. Das Guthaben wird ausgezahlt. Vorher müssen der im Wertguthaben enthaltene Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung sowie Lohnsteuer abgeführt werden. 2. Bietet der neue Arbeitgeber bzw. die neue Arbeitgeberin ebenfalls Zeitwertkonten an, lässt sich das Guthaben übertragen. 3. Ab einer bestimmten Höhe des Wertguthabens können Beschäftigte von ihrem bisherigen Arbeitgeber bzw. von ihrer bisherigen Arbeitgeberin verlangen, das Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen. Übrigens ist das Wertguthaben auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens gesichert. Hier noch ein Tipp von mir: Väter sollten ruhig mutig sein und ihre Bedarfe nach Flexibilität äußern. Werden im Unternehmen noch keine Zeitwertkonten angeboten, lohnt es sich, das Thema einmal bei den Vorgesetzten anzusprechen. Ich erlebe es immer wieder, dass eine positive Resonanz viel häufiger ist, als man denkt.
Zur Person:

Elternzeit partnerschaftlich gestalten – ein Vater berichtet

10 Jahre Elterngeld

Seit 10 Jahren haben Väter und Mütter Anspruch auf Elterngeld. Heute nutzen in Nordrhein-Westfalen rund 27 Prozent der Väter und knapp 96 Prozent der Mütter dieses Angebot. Noch nehmen die meisten Väter zwei Monate Elterngeld in Anspruch. Mit dem neuen Partnerschaftsbonus und dem Elterngeld Plus bieten sich seit Juli 2015 mehr Möglichkeiten für Flexibilität, Partnerschaftlichkeit und Familienzeit. Daniel Bever war 2013 das erste Mal in Elternzeit. Im Interview mit vaeter.nrw berichtet er über alte und neue Erfahrungen mit dem Elterngeld.
vaeter.nrw: Was war Ihre Motivation, Elternzeit und Elterngeld in Anspruch zu nehmen?Daniel Bever: Ich wollte Zeit mit meinem Kind verbringen. Die rechtlichen Grundlagen aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz haben mich ermutigt, meinen Wunsch in die Tat umzusetzen. Der Anspruch auf Elterngeld schafft die finanziellen Voraussetzungen. Für mich wäre es nicht möglich gewesen, ohne Einkommensausgleich eine Familienphase zu gestalten. Der Rechtsanspruch auf Elternzeit gegenüber meinem Arbeitgeber ist eine weitere wichtige Voraussetzung.
vaeter.nrw: Mit welchem Modell haben Sie Ihre erste Elternzeit in der Praxis umgesetzt? Daniel Bever: Unser erstes Kind kam im September 2013 zur Welt. Elterngeld Plus gab es damals noch nicht. Meine Frau ist Freiberuflerin. Für sie kam es nicht in Frage, ihre Erwerbstätigkeit für eine längere Zeit zu unterbrechen. Sie ist direkt nach dem Mutterschutz in den Job zurückgekehrt, um schnell wieder präsent zu sein und den Anschluss an ihre Auftraggeber nicht zu verlieren. Oft nehmen Väter nur zwei Monate Elternzeit in Anspruch. Bei uns ist es umgekehrt gewesen. Ich war zwölf Monate in Elternzeit und meine Frau zwei. Wir haben ein partnerschaftliches Modell gefunden, das unserer Vorstellung von einer guten Versorgung und Betreuung für das Kind sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht wurde.
vaeter.nrw: Was waren die Highlights in Ihrer Elternzeit und warum würden Sie das anderen Vätern empfehlen?Daniel Bever: Es ist etwas anderes, ob man seinem Kind abends nach der Arbeit Geschichten vorliest oder ob man den ganzen Tag Zeit miteinander verbringt. Wir haben es von Anfang an gemocht, viel draußen zu sein. So haben wir nach und nach die Umgebung erkundet und tolle Ausflüge zum Beispiel in den Tierpark oder ins Schwimmbad gemacht. Aber wir haben genauso den Alltag geteilt, Routine erlebt. Dazu gehört zum Beispiel auch der Arztbesuch etc. Ich würde es sehr vermissen, wenn ich all das nicht auch mit meinem zweiten Kind erleben könnte. Ich habe in dieser Zeit gelernt, was es bedeutet, ein Kind groß zu ziehen, und was Mütter und Väter da leisten. Denn Elternzeit ist nicht unbedingt Urlaub. Man ist gebunden und in gewisser Weise fremdbestimmt. Gleichzeitig darf man diese tolle Zeit mit dem Kind erleben. Durch meine Elternzeit konnte ich eine enge Beziehung zu meinem Sohn aufbauen und er zu mir. Das sehe an dem Verhältnis, was wir heute haben. Wir haben da so ein „Jungsding“ laufen und kommen super miteinander zurecht. Ich habe von seiner Entwicklung sehr viel mitbekommen, seinen Charakter kennengelernt und konnte ihm viel mitgeben. Auch wenn es für meine Frau am Anfang nicht einfach war, das Kind so früh loszulassen, bin ich als Vater und Betreuer die bestmögliche Alternative, eben keine „Fremdbetreuung“. Dass sie sich auf mich verlassen konnte, hat ihr ein gutes Gefühl gegeben. Denn immer mal wieder meldete sich bei ihr das Gewissen. Da konnte ich sie entlasten.
vaeter.nrw: Wie können Sie Ihr Modell jetzt beim zweiten Kind mit dem neuen Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus anpassen, wo sind Verbesserungen entstanden?Daniel Bever: Im Ergebnis werden wir es ähnlich wie beim letzten Mal machen. Das heißt, ich bin 17 Monate in Elternzeit. In den ersten drei Lebensmonaten unseres Kindes bekomme ich das Basiselterngeld und arbeite dann bis zum ersten Geburtstag in Teilzeit mit Elterngeld Plus-Bezug, in den weiteren vier Monaten mit Partnerschaftsbonus und schließe dann mit einem Elterngeld Plus Monat ab. Auch diesmal wird meine Frau direkt nach dem Mutterschutz wieder berufstätig sein. Dank der neuen Regelungen ist es jetzt für sie möglich, in einzelnen Monaten Elterngeld Plus und zeitgleich mit mir den Partnerschaftsbonus beziehen. Wir haben das Gefühl, dass das Elterngeld Plus gerade in der Konstellation angestellt/freiberuflich eine sehr gute Sache ist. Die neuen Regelungen sind deutlich komplizierter als die vorherigen. Aber im Ergebnis ist es für uns die komfortablere Lösung. Die Vorteile: Dadurch, dass ich aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld Plus Monate machen kann, funktioniert die Teilzeitphase besser und die finanziellen Abzüge sind bei Elterngeld Plus wesentlich geringer. Die gesamte Teilzeitphase ist ausfinanziert und es bleiben auch noch Monate für meine Frau übrig. Das rechnet sich viel besser für unsere Familie.
vaeter.nrw: Würden Sie sagen, dass Elterngeld Plus dazu beiträgt, die Partnerschaftlichkeit innerhalb einer Familie zu fördern?Daniel Bever: In jedem Fall. Wir können als Familie so viel besser zusammen agieren. Ich kann allen Vätern nur empfehlen: Macht es! Ich weiß, dass es manchmal in den Unternehmen Diskussionen gibt, wenn Väter bei den Führungskräften das Thema Elternzeit ansprechen. Aber Väter haben einen Rechtsanspruch darauf, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Und wie es mit allen Rechten ist, man muss sie nutzen, damit sie Alltag werden. Wenn immer mehr Väter den Rechtsanspruch für sich geltend machen, wird es in der Praxis irgendwann eine Selbstverständlichkeit.
Zur Person:

Themen Elternzeit partnerschaftlich gestalten – ein Vater berichtet

Inhaltsseite

Mehr Gleichberechtigung, mehr Flexibilität

ElterngeldPlus – was ändert sich für Väter?

Schon mit dem bisherigen Elterngeld sollten Eltern leichter – ganz oder teilweise – auf eine Erwerbstätigkeit nach der Geburt verzichten können, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. In der Praxis war es für die Väter aber oft noch schwierig, beim Arbeitgeber eine längere Elternzeit durchzusetzen. Und eine wirklich gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbsarbeit und Familienaufgaben hat sich mit dem bisherigen Elterngeld nicht wirklich gel...

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Wie sag ich‘s meinem Chef?

Elternzeit & Vereinbarkeit

Natürlich treffen Väter, die Elternzeit anmelden, nicht bei jedem Chef auf ungeteilte Begeisterung. Aber mit guter Vorbereitung und etwas Geschick lässt sich diese Hürde nehmen. „In der Regel werden die zwei Monate Elternzeit in den Firmen durchgewinkt“, sagt Hans-Georg Nelles, der seit über 15 Jahren für zahlreiche Projekte im Themenfeld „Vereinbarkeit von Arbeit und Leben“ verantwortlich ist.

VÄTERNETZWERK NRW

Fachtagung am 19. Januar 2017 – ein Bericht

Zwei Jahre VÄTERNETZWERK NRW – Am 19. Januar 2017 fand in Düsseldorf die Abschlussveranstaltung zum erfolgreichen Pilotprojekt statt. Christina Kampmann, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, lobte das Engagement für eine väterorientierte Personalpolitik. Expertinnen und Experten, Personalverantwortliche aus Unternehmen sowie Väter, die ihre Vereinbarkeitslösungen schilderten, boten vielfältige Anregungen zum Nachdenken oder Nachmachen.
„Mit dem VÄTERNETZWERK NRW wollten wir Unternehmen für eine väterfreundliche Personalpolitik gewinnen und Personalverantwortliche anregen, Väter als Zielgruppe für familienbewusste Angebote in den Blick nehmen“, berichtet Volker Baisch, Geschäftsführer der Väter PAL gGmbH und Initiator des „VÄTERNETZWERK NRW“, im Rahmen der Abschlussveranstaltung des vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) geförderten Pilotprojekts. Am Pilotprojekt nahmen E.ON SE, ERGO Group AG, ista Deutschland GmbH, Sparkasse KölnBonn und Vodafone GmbH teil. Die Unternehmen konnten das umfangreiche väterspezifische Programm der Väter PAL gGmbH nutzen, um Vätern die Möglichkeit zu bieten, sich in Webinaren und unternehmensübergreifenden Veranstaltungen zu Themen aus den Bereichen Erziehung und Work-Life-Balance zu informieren sowie an Vater-Kind-Aktivitäten teilzunehmen. Die Initiierung von Väternetzwerken in den teilnehmenden Unternehmen war ein weiterer Baustein, den Austausch zu fördern. Spezielle Formate für Führungskräfte rundeten das Angebot ab. Eine ausführliche Evaluation im Rahmen des Projektes bestätigt, wie wichtig es ist, Mitarbeiter auch in ihrer Vaterrolle wahrzunehmen und wertzuschätzen. 75 Prozent der befragten Teilnehmer sind überzeugt, dass ein aktives Väternetzwerk im Unternehmen den Veränderungsprozess zu einer väterorientierten Personalpolitik voranbringen kann.

Intensiver Austausch

Mehr als 20 Expertinnen und Experten bzw. Personalverantwortliche aus Unternehmen sorgten für zahlreiche und vielfältige Impulse sowie einen regen Austausch mit den rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern – sei es im Expertenpanel „Aushandlungsprozesse in der Partnerschaft“, der Podiumsdiskussion „Vereinbarkeit 2020 – nur noch mit Müttern UND Vätern!“ oder in einem der vier Workcafés zu den Themen Digitalisierung der Arbeits- und Familienwelt, väterbewusste Führung, Väternetzwerke in Unternehmen oder Partnerschaftlichkeit als Vereinbarkeitstrend.

Familienministerin Christina Kampmann lobt Engagement für eine väterorientierte Personalpolitik

"Sie haben einen Veränderungsprozess in Gang gesetzt hin zu einer väterorientierten Personalpolitik. Durch ihr Engagement haben sie einen Bewusstseinswandel eingeleitet, der auch die Väter in den Mittelpunkt stellt. Sie haben gezeigt: Unternehmen und Angestellte können profitieren, wenn sich Väter untereinander vernetzen und austauschen", sagte Christina Kampmann, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Veranstaltung. „Die Erfahrungen und Erfolge des VÄTERNETZWERKES NRW sind hier richtungsweisend – für die Väter, Familien und die Unternehmen in unserem Land.“

Es geht weiter

Die am Pilotprojekt beteiligten Unternehmen setzen ihre Aktivitäten für Väter über die Förderphase hinaus fort. Als Anregung für die Praxis erhielten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Tagungsunterlagen eine Checkliste für Unternehmen „So unterstützen Sie Väter bei der Vereinbarkeit“.