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Familie

Land und Bund fördern Ausbau der Kindertagesbetreuung in NRW mit mehr als 300 Millionen Euro zusätzlich

Das Land Nordrhein-Westfalen plant, gemeinsam mit dem Bund bis 2021 mehr als 300 Millionen Euro zusätzlich in Betreuungsplätze für unter- und überdreijährige Kinder in NRW zu investieren.

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen plant, gemeinsam mit dem Bund bis 2021 mehr als 300 Millionen Euro zusätzlich in Betreuungsplätze für unter- und überdreijährige Kinder in NRW zu investieren. Das jetzt vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ wird aller Voraussicht nach Anfang Juni vom Bundesrat verabschiedet. Der Bund stellt den Ländern danach insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. NRW erhält davon 240 Millionen Euro, von denen die Kommunen und Träger direkt profitieren. Zusammen mit den noch verfügbaren Mitteln aus den laufenden Landesprogrammen kann das Land damit in den nächsten Jahren insgesamt 306 Millionen Euro für den weiteren Ausbau zur Verfügung stellen. Investitionen werden dabei mit bis zu 90 Prozent gefördert.
 
„Wir haben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren eine beispiellose Aufholjagd hingelegt. Mit den zusätzlichen Mitteln können wir weiter in den Ausbau der Betreuungsplätze investieren. Ich freue mich, dass der Bund hier mit uns an einem Strang zieht“, erklärte Familienministerin Christina Kampmann.
 
In den vergangenen Jahren hat das Land NRW die Kita-Träger in Nordrhein-Westfalen bereits mit rund 1,2 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln unterstützt. Dadurch konnte die Zahl der U3-Plätze in den letzten sieben Jahren auf mehr als 179.000 verdoppelt werden.

Weitere Informationen: www.mfkjks.nrw

FAQ Elterngeld

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Elterngeld

Elternzeit ist Kinderzeit. Immer mehr Väter nutzen die Chance um – besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes – für die Familie da zu sein und ihr Kind intensiv kennenzulernen. Wer ein Kind bekommt, ein Baby adoptiert oder in Vollzeitpflege nimmt, hat Anspruch auf Elterngeld.

Zuständig sind die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.

Die für Sie zuständieg Elterngeldstelle finden Sie hier.

Bitte schicken Sie mit Ihrem Antrag immer die Original-Geburtsurkunde Ihres Kindes ein.

Sofern Sie vor der Geburt eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei.

Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.

Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres "Aufenthaltstitels" – das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis. So können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten.

Elterngeld kann frühestens ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Rückwirkend kann Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragstellung gezahlt werden. Maßgeblich ist dabei der Tag, an dem Ihr Antrag bei der Stadt bzw. beim Kreis eingegangen ist.

Beispiel:


Ihr Kind wird am 15. Januar 2020 geboren. Sie selbst möchten für die sieben Monate ab Geburt Elterngeld beantragen, Ihre Partnerin/Ihr Partner für die sieben Monate danach (also ab dem 15. August 2020). Ihr eigener Antrag muss bei der Stadt bzw. beim Kreis spätestens am 14. Mai 2020 eingegangen sein, der Ihrer Partnerin/Ihres Partners am 14. Dezember 2020.

 

Nein. Sie können auch dann Elterngeld erhalten, wenn Sie in den maßgeblichen zwölf Monaten vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. So haben z.B. auch Schüler und Schülerinnen und Studierende Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages. Dieser beträgt beim Basis-Elterngeld 300 € und beim Elterngeld Plus 150 € monatlich.

Sie haben die Wahl zwischen Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus. Beides können Sie auch miteinander kombinieren.



Wenn Sie sich ausschließlich für das Basis-Elterngeld entscheiden, können Sie Elterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Grundsätzlich kann ein Elternteil höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen.



Wird Ihr Kind nach dem 31. August 2021 und mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, stehen Ihnen maximal vier zusätzliche Elterngeldmonate zu (siehe unten: Wie lange erhalte ich Elterngeld für ein zu früh geborenes Kind?)



Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht.  Außerdem muss sich bei einem der beiden Elternteile das Erwerbseinkommen vermindern.



Voraussetzung für die Partnermonate ist, dass auch der andere Elternteil für mindestens zwei Monate nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden (wenn Ihr Kind nach dem 31. August 2021 geboren ist: 32 Stunden) in der Woche erwerbstätig ist. Stehen der Mitter Mutterschaftsgeld oder ein Arbeitgeberzuschluss zu, so gelten diese Monate als von der Mutter bezogen und damit verbraucht, unabhänig davon, ob sie beantragt werden ider nicht.



Statt eines Basis-Elterngeldmonats können Sie jedoch auch zwei Elterngeld Plus-Monate in Anspruch nehmen. Dadurch können Sie länger Elterngeld beziehen als Sie es mit dem Basis-Elterngeld können.



Sie können die Zeit Ihres Elterngeldbezugs zusätzlich verlängern, wenn Sie die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus erfüllen. Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, wenn beide gleichzeitig in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten jeweils 25 bis 30 Wochenstunden (wenn Ihr Kind nach dem 31. August 2021 geboren ist: 24 bis 32 Wochenstunden) arbeiten. Bei Paaren, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten beide Elternteile einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten. Wenn Ihr Kind nach dem 31. August 2021 geboren ist, können Sie wählen, ob Sie zwei, drei oder vier aufeinander folgende Parnterschafts-Bonusmonate nehmen möchten.

 

Wenn Ihr Kind nach dem 31. August 2021 und mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, können Sie bis zu vier weitere Basis-Elterngeldmonate beziehen.



Es gilt: Wenn das Kind

  • bis zu 6 Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, erhalten sie einen zusätzlichen Monat Basis-Elterngeld
  • bis zu 8 Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, erhalten Sie zwei zusätzliche Monate Basis-Elterngeld
  • bis zu 12 Wochen vor dem erreichneten Termin geboren wird, erhalten Sie drei zusätzliche Monate Basis-Elterngeld
  • bis zu 16 Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, erhalten Sie vier zusätzliche Monate Basis-Elterngeld


Das Basis-Elterngeld kann auch hier in Elterngeld Plus umgewandelt werden.

 

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten alleine für die vollen 14 Monate Basis-Elterngeld.



Bedingung ist, dass der alleinerziehende Elternteil die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Das Kind muss mit der alleinerziehenden Person in einem Haushalt leben und die alleinerziehende Person darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben.



Wird Ihr Kind nach dem 31. August 2021 und mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, stehen Ihnen maximal vier zusätzliche Elterngeldmonate zu (siehe oben: Wie lange erhalte ich Elterngeld für ein zu früh geborenes Kind?).

Beim Basis-Elterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat des Kindes für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal vierzehn. Wird Ihr Kind nach dem 31. August 2021 und mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, kann Basis-Elterngeld entsprechend der zusätzlichen Basis-Elterngeld Monate bis zum 18. Lebensmonat bezogen werden. Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Beispiel:


Das Kind wird am 15. September 2021 sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Aufgrund der Sonderregelung erhalten die Eltern zwei zusätzliche Basis-Elterngeld Monate. Insgesamt können 16 Monate Basis-Elterngeld bezogen werden:

  • Ein Elternteil kann in den Lebensmonaten 1 bis 12 und der andere Elternteil in den Lebensmonaten 13 bis 16 Elterngeld beziehen.
  • Beide Eltern können in den ersten 8 Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen. Dann sind die Beträge für 16 Monate ebenfalls verbraucht.


Die Eltern können die Monatsbeträge auch dann frei untereinander aufteilen, wenn sie diese (oder einen Teil davon) in Elterngeld Plus-Monate umwandeln.

 

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das vor der Geburt erzielt wurde. Zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit gehören Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, aus einer selbständigen Tätigkeit, Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtschaft. Andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen bleiben unberücksichtigt. Das Einkommen des anderen Elternteils hat auf die Höhe Ihres Elterngeldes keinen Einfluss. Zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählt auch der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung (450 €, Minijob).



Einmal-, Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen werden bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens nicht berücksichtigt.



Wenn Sie vor der Geburt erwerbstätig, aber nicht selbständig tätig waren, zählt für das Elterngeld das Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt. Waren Sie dagegen (auch) selbständig tätig, zählt bei der Berechnung des Elterngeldes das Einkommen aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum, der vor der Geburt des Kindes geendet hat. Als Nachweis dient in diesem Fall der entsprechende Steuerbescheid.



Wenn Ihr Kind nach dem 31. August 2021 geboren wurde und Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Dieses Wahlrecht besteht, wenn Sie weder im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes noch in den Monaten, die im Jahr der Geburt Ihres Kindes dem Geburtsmonat vorangingen, weniger als 35 Euro im Monatsdurchschnitt verdient haben.



Für die Berechnung des Elterngeldes maßgeblich ist jeweils ein auf der Grundlage des Bruttoeinkommens individuell errechnetes Elterngeld-Nettoeinkommen. Um dieses zu ermitteln, werden nicht die tatsächlich gezahlten Steuern und Sozialabgaben abgezogen, sondern gesetzlich festgelegte Pauschalen, die den tatsächlichen Abzügen ungefähr entsprechen.

 

Nein. Nur: Je kürzer der Zeitraum war, in dem im Jahr vor der Geburt Einkommen erzielt wurde, desto geringer fällt das Elterngeld grundsätzlich aus.

Wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, steht ein Mindestbetrag von monatlich 300 Euro zu.



Sofern das Elterngeld aus einem vorangegangenen Erwerbseinkommen berechnet werden soll, beträgt dies in der Regel 67 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt, vor der Mutterschutzfrist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet.



Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem Zwölfmonatszeitraum weniger als 1.000 Euro, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent wie im nachstehenden Beispiel beschrieben:

Beispiel:


  • Durchschnittliches Einkommen vor Geburt: 400 Euro
  • Differenz zu 1.000 Euro = 600 Euro
  • 600 : 2 x 0,1 = 30 Prozent
  • 67 Prozent + 30 Prozent = 97 Prozent
  • zustehendes Elterngeld:
  • 97 Prozent von 400 Euro = 388 Euro




Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem Zwölfmonatszeitraum zwischen 1.200 Euro und 1.240 Euro, reduziert sich der Prozentsatz von 67 Prozent wie im nachstehenden Beispiel beschrieben.

Beispiel:


  • Durchschnittliches Einkommen vor Geburt: 1.220 Euro
  • Differenz zu 1.200 Euro = 20 Euro
  • 20 : 2 x 0,1 = 1 Prozent
  • 67 Prozent - 1 Prozent = 66 Prozent
  • zustehendes Elterngeld:
  • 66 Prozent von 1.220 Euro = 805,20 Euro




Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem Zwölfmonatszeitraum 1.240 Euro oder mehr, beträgt Ihr Elterngeld 65 Prozent dieses Einkommens.



Diese Regelungen gelten auch für Monate, in denen statt eines Basis-Elterngeldmonats zwei Elterngeld Plus-Monate in Anspruch genommen werden.



Nur wer so viel verdient, dass das Finanzamt von ihm die sogenannte "Reichensteuer" verlangt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Das betrifft Alleinerziehende, die im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 250.000 Euro versteuern mussten, und Elternpaare, die zusammen mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (wenn Ihr Kind nach dem 31. August 2021 geboren ist: 300.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) hatten.

 

Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten.



Dieser Geschwisterbonus beträgt 10 v.H. des errechneten Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro in Basis-Elterngeld Monaten bzw. 37,50 Euro in Elterngeld Plus Monaten. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro im Basis-Elterngeld erhöht sich durch den Geschwisterbonus auf 375 Euro, der Mindesbetrag von 150 Euro beim Elterngeld Plus erhöht sich entsprechend auf 187,50 Euro. Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Geschwisterbonus solange, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Die Altersgrenze beträgt bei Kindern mit Behinderung (GdB mindestens 20) jeweils 14 Jahre.

 

Zusätzlich zum errechneten Elterngeld werden für jden zweiten und jeden weiteren Mehrling 300 Euro gezahlt. Daneben kann auch ein Geschwisterbonus gezahlt werden, wenn bereits ältere Kinder vorhanden sind.

Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie wöchentlich bis zu 30 Stunden (bei Kindern, die nach dem 31. August 2021 geboren werden: 32 Stunden) arbeiten. Die dabei erzielten Einkünfte werden bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt.

Ihr Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges wird ebenso angerechnet, wie mögliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft. Auch so genannte Entgeltersatzleistungen, die Sie eventuell erhalten, werden berücksichtigt (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld).

Beispiel:


  • Durchschnittliches Einkommen vor der Geburt: 2.000 Euro
  • abzüglich voraussichtliches durchschnittliches Einkommen nach der Geburt 1.200 Euro
  • Differenz: 800 Euro
  • davon 67 Prozent = zustehendes Elterngeld 536 Euro


Wer für Monate, in denen sie oder er Teilzeiteinkommen bezogen hat, statt des Basis-Elterngeldes das Elterngeld Plus wählt, muss sich dagegen deutlich weniger von diesem Einkommen auf das Elterngeld anrechnen lassen. Konkrete Rechenbeispiele finden sich in der Broschüre des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld Plus .

 

Grundsätzlich ja. Wer aber vor der Geburt gearbeitet und nur ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen hat, bekommt einen Teil des Elterngelds zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Dieser Teil entspricht der Höhe des durchschnittlichen Monatseinkommens vor der Geburt, beträgt aber höchstens 300 Euro.

Beispiel:


  • Durchschnittliches Einkommen vor der Geburt: 200 Euro Erwerbseinkommen + ergänzend Arbeitslosengeld II
  • Nach der Geburt besteht Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro; außerdem besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
  • Von dem Elterngeld bleiben 200 Euro (= durchschnittliches monatliches Erwerbseinkommen vor der Geburt) anrechnungsfrei; die restlichen 100 Euro werden auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

„Viel Kraft und hilfreiche Springer an der Seite“

Unterstützung für Alleinerziehende

Väter-Coach Ansgar Röhrbein ist Autor eines Ratgebers und Mitglied im Väter-Experten-Netz Deutschland, VEND e.V. Der Diplom-Pädagoge und Therapeut ist selbst Vater von drei Kindern, lebt und arbeitet in Lüdenscheid.

vaeter.nrw: Die alleinerziehenden Väter gibt es nicht, ihre Lebensumstände unterscheiden sich stark. Was charakterisiert die verschiedenen Lebenssituationen alleinerziehender Väter Ihrer Erfahrung nach
Ansgar Röhrbein: „Sie sagen es! Die alleinerziehenden Väter gibt es nicht! Mütter übrigens auch nicht. Es macht sicherlich in der ersten Zeit der primären Verantwortungsübernahme für das eigene Kind oder seine Kinder einen großen Unterschied, ob ich mich „von jetzt auf gleich“ quasi „aus der Not geboren“ in dieser Situation befinde, oder ich mich nach einem längeren Prozess des Verarbeitens, Nachdenkens und Aushandelns dazu geplant entschieden habe. Darüber hinaus kann die eigene Verfassung auch einen erheblichen Einfluss auf die väterliche Rollenübernahme und Gestaltung haben:
• Wie stark leide ich selber noch unter dem Tod oder Verlust meiner Partnerin/meines Partners? Gibt es eine gemeinsame Kommunikation und Kooperation bezüglich der Kinder? Fühle ich mich eher als Verlierer, oder als Gestalter der Situation?
• In wie weit fühle ich mich in meiner Person und Aufgabe von meiner Umgebung gesehen?
• Wen habe ich an meiner Seite, der Teile der Verantwortung mitträgt?
Nach Trennungs-Situationen, in denen der Vater verlassen wurde, oder nach plötzlichem Verlust durch Krankheit oder Tod muss der Vater als Mann und Partner mit dem Verlust zunächst zurechtkommen. Bei abgestimmten und ausgehandelten Situationen ist der Vater eher im vollen Besitz seiner Kräfte und kann sich der Aufgabe vermutlich leichter stellen. Vollzeitarbeitende Väter haben nicht selten mit der Frage zu kämpfen, wie eine gute Betreuung und Versorgung ihrer Kinder in ihrer berufsbedingten Abwesenheit organisiert und gewährleistet werden kann. Väter, die staatliche Leistungen beziehen, machen sich vermutlich eher Gedanken um die Finanzierung notwendiger zusätzlicher Anschaffungen oder z. B. von Klassenfahrten etc.“

vaeter.nrw: Wenn ein Mann plötzlich allein die Verantwortung für seine Kinder trägt – was raten Sie ihm für die erste Zeit? Was hilft Vätern, diese zu meistern?
Ansgar Röhrbein: „Mit Ratschlägen tue ich mich etwas schwer, da jede Situation einmalig ist und ihre eigenen Gesetze hat. Daher braucht jede Situation ihre ganz individuelle maßgeschneiderte Lösung! Aus meiner Erfahrung ist es allerdings für den Vater und insbesondere für die Kinder in der ersten Zeit hilfreich zu schauen, was an bisheriger Routine beibehalten werden kann und was einer Veränderung bedarf. In der Regel hilft es den Kindern, wenn bestimmte Strukturen und Rituale im Alltag bestehen bleiben, damit sie sich daran 'festhalten' können. Dann braucht die Familie einen Plan – nach dem Motto wer, was und wann? Was kann der Vater alleine leisten, was kann welches Kind übernehmen, was kann die Mutter noch tun und wer wird die Familie darüber hinaus unterstützen können? Braucht es ein ergänzendes Tagespflegeangebot, andere Zeiten in der KiTa, Unterstützung durch den Arbeitgeber, die Familie usw.? In diesem Klärungs- und Sortierungsprozess kann eine neutrale Vertrauensperson aus dem familiären Umfeld (eine (Paten-)Tante, ein Freund, etc.) oder eine Fachkraft einer Beratungsstelle/des Jugendamtes oftmals unterstützend wirken. Natürlich braucht der Vater in dieser turbulenten Zeit auch Raum für sich selbst: zum Überlegen, Planen, Verschnaufen, Erholen, Trauern, usw.. Nicht selten nimmt der Alltag den Vater aber so sehr in Beschlag, dass es wichtig ist, wenn gute Freunde einfach mal vorbeikommen und den Vater „einpacken“ oder alles für einen gemütlichen Abend mitbringen.“

vaeter.nrw: Welche Tipps haben Sie für alleinerziehende Väter, wie diese Familie und Beruf unter einen Hut bekommen können?
Ansgar Röhrbein: „Je nach Arbeitssituation war es für die meisten alleinerziehenden Väter, die ich kennenlernen durfte, wichtig, dass sie auf ein stabiles Betreuungssystem bauen konnten, dass auch mal in hektischen Berufszeiten flexibel reagieren kann. Sei es, dass es eine verlässliche Tagesmutter gibt, bei der die Kinder auch schon mal übernachten können; oder 'neutrale' Großeltern und Verwandte (mütterlicher/väterlicherseits), die den Rücken freihalten oder eine verbindliche Regelung zwischen den Eltern selbst. Je isolierter ein Vater sich mit den Kindern erlebt, desto größer sind häufig der gefühlte Druck und die Last der Verantwortung. Wichtig ist auch, frühzeitig mit dem eigenen Arbeitgeber über Maßnahmen für die Fälle zu sprechen, in denen ein Kind von KiTa oder Schule unvorhergesehen abgeholt werden muss oder morgens ein Kind erkrankt ist. Es ist entlastend, wenn es verbindliche Absprachen gibt, auf die ich als Vater mit ruhigem Gewissen zurückgreifen kann. Home Office, Arbeitszeitkonten mit flexibler Arbeitszeit etc. sind z. B. entlastende Varianten, die mehr Flexibilität im Sinne einer guten Balancierung der eigenen Wünsche, der Bedürfnisse der Kinder und der Erwartungen des Arbeitgebers mit sich bringen. Darüber hinaus ist es nach meiner Erfahrung hilfreich, wenn sich der Vater mal zwischendurch kinderfreie Urlaubstage gönnt, wenn dies möglich ist. Frei nach dem Motto: Geht’s dem Papa gut – geht es den Kindern gut.“

vaeter.nrw: Was sind Ihre Erfahrungen: Ist es für Männer in dieser Situation ganz wichtig, Vollzeit zu arbeiten oder welche Modelle sind dabei noch – und vielleicht besser – lebbar?
Ansgar Röhrbein: „Das hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann nur individuell überlegt werden. Zudem befinden sich auch alleinerziehende Väter nicht unbedingt in einer Welt, in der sie sich alles wunschgemäß zusammenstellen können. Oftmals existieren zahlreiche strukturelle oder versorgungstechnische Zwänge, die sich nicht einfach zur Seite schieben lassen. Zum einen muss der finanzielle Rahmen stimmen, zum anderen brauchen die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse eines jeden Kindes und des Vaters selbst eine zumindest ausreichende Berücksichtigung. Hilfreich ist eine verständnisvolle Reaktion des Arbeitgebers, insbesondere in der ersten Zeit des Zusammenwachsens, bis sich die Dinge ein wenig eingespielt haben. Um hier erfolgreich verhandeln zu können, empfiehlt es sich im Vorfeld, genau zu überlegen, was ich meinem Arbeitgeber anbieten kann (z.B. Home Office oder Arbeit am Wochenende (wenn die Kinder durch andere versorgt sind), etc.).“

vaeter.nrw: Welche Erfahrungen machen Sie mit dem Thema alleinerziehende Väter und Haushalt, alleinerziehende Väter und Fürsorgeaufgaben?
Ansgar Röhrbein: „Grundsätzlich erlebe ich die Väter hier sehr engagiert und kompetent. Dass Väter dazu gut in der Lage sind, haben ja zahlreiche Studien belegt. Der eine oder andere lässt sich auch schon mal von seiner Schwester unter die Arme greifen, aber das Gros der Väter, die ich erleben konnte, stellt sich ganz selbstverständlich sowohl den hauswirtschaftlichen als auch den fürsorglichen Aufgaben. Nach heftigeren Trennungs- und Scheidungsprozessen kann es schon mal vorkommen, dass die Mutter sich Sorgen macht und anruft, da sie ihr Kind vom Vater unterversorgt erlebt. Bei genauerer Betrachtung stellt sich dann aber in der Regel heraus, dass beide Eltern zwar unterschiedliche Vorstellungen haben, sich das Kind aber bei beiden gleich gut fürsorglich behandelt fühlt – nur anders“.

vaeter.nrw: Wie schafft man es als Alleinerziehender, alles unter einen Hut zu bekommen, ohne dabei selber auf der Strecke zu bleiben?
Ansgar Röhrbein: Natürlich ist ein Leben mit Kindern immer von Überraschungen und Herausforderungen geprägt, die aber durch die „kuscheligen“, spaßigen und bedeutungsvollen Momente meistens ausgeglichen werden. Als alleinerziehender Vater bin ich immer mittendrin und primär alleine verantwortlich. Dies kann schon einmal darin münden, dass man sich als Einzelkämpfer erlebt und an den Rand er eigenen Kräfte gerät. Spätestens dann macht es aus meiner Sicht Sinn, auch über professionelle Hilfe nachzudenken, bevor die Situation im Kollaps endet. Eine neutrale Person, die hilft zu sortieren, zu verstehen, zu vermitteln, zu dolmetschen und hilfreiche Prioritäten zu setzen, kann dann Gold wert sein.“

vaeter.nrw: Ist es für einen alleinerziehenden Vater ein Unterschied, ob er Töchter oder Söhne hat?
Ansgar Röhrbein: „Nun ja, zum einen ja – zum anderen nein. Ich denke, es gibt Situationen, da ist es für beide Eltern ein Unterschied, ob sie eine Tochter oder einen Sohn erziehen, und es gibt Situationen, in denen macht es keinen Unterschied. Wenn mein Sohn auf mich zukommt und mit mir als Vater über Probleme mit seiner Vorhaut zu sprechen, habe ich es vermutlich leichter, als wenn meine Tochter mit mir über den geeigneten Tampon diskutieren möchte. Einfach, weil ich beim ersten Thema besser mitreden kann. Hier habe ich den einen oder anderen Vater schon einmal vorrübergehend verunsichert erlebt, bis er für sich eine geeignete Position gefunden hatte. Andere Themen wie Grenzen setzen, Ausgangs- und PC-Zeiten u. ä. machen vermutlich allenfalls einen gefühlten Unterschied aus, faktisch aber eher nicht.“

vaeter.nrw: Wie gehe ich als Vater von einer Tochter damit um, dass ihr nun das weibliche Rollenvorbild fehlt?
Ansgar Röhrbein: „Dass ist ja nicht unbedingt gesagt, dass das weibliche Rollenvorbild fehlt. Viele Eltern schaffen es ja recht gut, eine Einigung über eine geteilte Verantwortung zu erzielen. Wenn der Vater nun die Hauptverantwortung trägt, kann die Mutter ja dennoch im Leben der Kinder präsent bleiben. Trotzdem wird es vermutlich Situationen geben, die für Tochter und Vater herausfordernd sein können. Insbesondere dann, wenn die Tochter sich zur Frau entwickelt und echte 'Frauenthemen' anstehen. Hier erlebe ich viele Väter sehr ehrlich. Die einen sagen: 'Da muss ich mich erst mal schlau machen, aber ich weiß nicht, ob das reichen wird'. Andere sagen z. B.: „Das ist echt nicht mein Ding mit Tampons, Regelblutung, Gebärmutterhals-Krebsvorsorge und so, damit will ich mich gar nicht erst näher befassen. Ich habe meine Schwester darum gebeten, ob sie das mit meiner Tochter klären kann“. So überlegen viele Väter, welche vertrauten weiblichen Bezugspersonen sie in diesen Fragen unterstützen können und damit auch (neben der Mutter) Rollenvorbild für die Tochter sein können. Ich glaube daher, dass es im gewissen Sinne eine Typfrage ist: Was traue ich mir zu? Wo kann ich noch was lernen und will das auch? Was ist eher nicht mein Ding?“

vaeter.nrw: Wie sollten alleinerziehende Väter damit umgehen, wenn sie sich neu verlieben?
Ansgar Röhrbein: „Zunächst einmal sollten sie den Kindern Zeit geben, sich langsam daran zu gewöhnen. Häufig erleben sich die Kinder in solchen Situationen in einem Chaos der gemischten Gefühle: Einerseits gönnen sie vermutlich dem Vater eine Freundin, andererseits halten sie ihrer Mutter die Treue und drittens haben sie eventuell Sorge bezüglich der möglichen Veränderungen und erneuten Schwierigkeiten. Aus der väterlichen Perspektive empfiehlt es sich daher, mit viel Fingerspitzengefühl vorzugehen, damit sich die Kinder nicht von heute auf morgen vor vollendete Tatsachen gestellt sehen. Unter solchen Vorzeichen sind eine behutsame Kontaktaufnahme und ein vorsichtiger Beziehungsaufbau angezeigt. Väter, die ihren Kindern gleich eine neue Mama präsentieren, überfordern vermutlich ihre Kinder emotional, auch wenn sie selbst damit nur ihrem Wunsch nach Unterstützung Ausdruck verleihen (wollen). Ein gestaffeltes Vorgehen, das mit ersten kleinen stundenweisen Kontakten und Unternehmungen beginnt und langsam mit dem Zutrauen der Kinder auch im gemeinsamen Umfeld anwächst, ist am ehesten geeignet, ohne dass die eigenen Wünsche nach Zweisamkeit darunter leiden müssen“.

vaeter.nrw: Welche Erfahrungen machen alleinerziehende Väter mit „der gesellschaftlichen Meinung“, mit Freunden, Verwandten?
Ansgar Röhrbein: „Ich glaube, dass ist von ganz vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich ist aus meiner Sicht inzwischen die Akzeptanz von alleiniger väterlicher Kompetenz in vielen Köpfen angekommen. Allerdings manchmal mit einschränkenden Fragen: „Traust Du Dir das denn wirklich zu …? Bräuchte sie nicht jetzt doch mal die Mama?“ Viele der Väter, die ich erlebe, haben durch ihre Familien einen großen Rückhalt. Insbesondere dann, wenn sie verlassen wurden. Dann hat oft eher die Mutter mit heftigen Zuschreibungen zu rechnen: „Wie konnte sie das nur den Kindern antun“, etc. Wenn die Väter Kritik und Skepsis erfahren, kommt diese häufig aus Richtung des Arbeitgebers, sicher auch aus eigenem Interesse. Bei Coaching-Prozessen mit Führungskräften höre ich oft heraus, dass diese im Sinne der Personalplanung mit den engagierten Vätern nun eine weitere Gruppe haben, mit der sie schwer(er) planen können, weil sie nicht wissen, worauf sie sich für welche Zeit bei ihnen einstellen und worauf sie bauen können. Das erzeugt zeitweilig Druck, der sich nicht selten in Kritik und Unverständnis äußert.“

vaeter.nrw: Gibt es noch etwas zu dem Thema, das Sie sagen möchten?
Ansgar Röhrbein: „Ja. Ich ziehe den Hut vor jedem alleinerziehenden Vater (und jeder alleinerziehenden Mutter) und zolle ihnen allen meinen vollen Respekt! Ich weiß aus eigenen Erfahrungen, wie hilfreich es oft war, wenn meine Frau und ich uns aus bestimmten anstrengenden Situationen mit den Kindern vorübergehend ausklinken konnten. Daher wünsche ich allen alleinerziehenden Vätern (und Müttern) viel Kraft, kleine Oasen im Alltag und ein paar konstante hilfreiche Springer an der Seite, denen sie vertrauen und auf die sie sich verlassen können, wenn sie mal eine Auszeit benötigen!“

Kontaktdaten:

Ansgar Röhrbein

Am Willigloh 14

58509 Lüdenscheid

02351-4325173

www.ansgar-roehrbein.de

Zur Person:

Väter auf der Flucht

Gastbeitrag

„Neue Zeiten bringen neue Ideen und machen neue Kräfte mobil.“ Dieser Satz stammt von Marie Juchacz, der Begründerin der AWO. Die unzähligen Kriegsversehrten, Witwen, Waisenkinder, Arbeitslosen und Flüchtlinge des Ersten Weltkrieges ließen sie aktiv werden und eine Gemeinschaft organisieren, in der Bedürftige sich gegenseitig solidarisch helfen. – Ein Gastbeitrag von Ataman Yildirim, Interkulturelle Väterarbeit NRW

Angebote für Väter aus Kriegs- und Krisengebieten

Seit einiger Zeit hat das Thema „Flucht aus Kriegs- und Krisengebieten“ auch die Väterarbeit erreicht. Unter den Flüchtlingen, die Schutz in Deutschland suchen, befinden sich viele Familien mit Kindern und auch viele Männer, die ihre Familien in Flüchtlingslagern nahe der Heimat zurücklassen mussten. In den Vätergruppen der AWO Düsseldorf entwickelte sich das Bedürfnis nach kontinuierlichem Austausch. Das Bedürfnis der „geflüchteten“ Väter wurde aufgegriffen, indem wöchentliche Gesprächsrunden eingerichtet wurden.

So treffen sich seit Sommer 2015 wöchentlich rund 20-30 Väter, die meisten aus Syrien und dem Irak. Sie schätzen diese Begegnungen, bei denen sie über alles berichten können, was ihnen am Herzen liegt und was sie belastet. Ein Mann, kurdischer Jeside aus dem Nord-Irak, zeigt beispielsweise Fotos seiner Familienangehörigen und berichtet, dass ein Großteil von ihnen von Terrorgruppen entführt wurde. Unter ihnen auch kleine Kinder, er weiß nicht, was mit ihnen passiert ist.

Gesprächsbedarf ist groß

Diese Erfahrungen teilen viele dieser Männer. Krieg und Flucht haben Wunden hinterlassen, physisch und psychisch. Gewalterfahrungen, Verlust von Familienangehörigen durch Tod oder Entführung, zerstörte Häuser und Existenzen, auseinandergerissene Familien – die persönlichen Schicksale sind vielfältig. Die Flucht nach Deutschland war lang und gefährlich. Der Gesprächsbedarf ist groß und es tut den Männern gut, von ihren Erlebnissen zu berichten. In der Gruppe haben sie Menschen um sich, die ihnen zuhören und sie verstehen. Sie werden in der Gruppe angenommen und ernst genommen. Hilfreich ist, dass es muttersprachliche Unterstützung von pädagogischen Fachkräften gibt.

Zu den Fluchterfahrungen kommen noch die neuen Alltagserfahrungen hinzu, die das Leben in Deutschland mit sich bringt. Plötzlich sehen sich die Männer einer anderen Kultur gegenüber, einer fremden Sprache, einer anderen Religion und westlichen Wertvorstellungen. Sie befinden sich zwar in Sicherheit, doch ist die Unsicherheit über ihre eigene Zukunft und die ihrer Kinder groß. In ihrer Heimat waren die Männer mündige Bürger: Sie hatten sich eine Existenz aufgebaut und konnten ihre Familien versorgen. Sie fühlten sich sicher in ihrer Rolle als Ernährer und Vorbild der Familie. In Deutschland leben die meisten von ihnen jetzt in Gemeinschaftsunterkünften auf engstem Raum mit anderen und sind abhängig von der Hilfe anderer. Sie fühlen Scham, Hilflosigkeit und sind desillusioniert. Ihre Lebensumstände können sie plötzlich nicht mehr beeinflussen, das nimmt ihnen und ihren Familien den Halt. Viele der Geflüchteten sehen ihren Aufenthalt nur als vorübergehend an und hoffen auf eine Rückkehr in ihr Heimatland. Dies erscheint häufig aussichtslos.

Auch die Kinder dieser Männer sind häufig Zeugen oder sogar selbst Opfer von Gewalt geworden. Auch sie mussten alles zurücklassen und können mit ihrem neuen Leben überfordert sein. Das alles kann ihre Entwicklung beeinträchtigen. Gerade jetzt benötigen sie die emotionale Zuwendung ihrer Eltern, die diese aber oftmals gar nicht geben können, weil sie ihre eigenen traumatischen Erlebnisse noch nicht verarbeitet haben.

Vätergruppen können keine Traumatherapie ersetzen

Die Vätergruppen ersetzen keine Traumatherapie. Sie können aber bei der Stabilisierung der Familien und einer schnelleren Integration sehr hilfreich sein, denn sie geben Raum zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Wenn Themen wie Erziehung, das deutsche Bildungssystem, die Arbeit von Behörden und Institutionen sowie andere relevante Fragen besprochen werden, erleichtert dies den Männern, die ersten Schritte zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Deutschland zu gehen.

Den Männern wird in der Vätergruppe auch vermittelt, dass Kinder beide Elternteile brauchen, die ihnen Geborgenheit geben, Interesse an ihrer Entwicklung zeigen, bei Konflikten helfen und ihnen Hoffnung und eine Perspektive geben.

Die Väter lernen mehr darüber, wie wichtig ihre Rolle im Entwicklungsprozess der Kinder ist, und dass sie ihre Beziehung aktiv durch ihre Zuwendung, Anerkennung und Achtsamkeit gestalten können.

Kinder sehen den Vater als Vorbild und lernen gerne von ihm. Gemeinsame Unternehmungen und Aktivitäten helfen beim Beziehungsaufbau. Der Vater lebt den Kindern auch vor, wie man mit negativen Gefühlen und Konflikten umgehen kann. Dass es auf die Fähigkeit ankommt Situationen zu reflektieren, über Gefühle zu kommunizieren und sie zu besprechen.

Eine wirkliche Willkommenskultur ebnet den Weg für eine erfolgreiche Arbeit mit geflüchteten Vätern in Deutschland. Eine Willkommenskultur, die geschützte Orte bietet, frei von Anfeindungen und Ablehnung. Das Gefühl, gewollt zu sein und auf Menschen zu treffen, die Empathie und Menschlichkeit entgegenbringen, macht es den Geflüchteten emotional möglich, sich der Aufnahmegesellschaft zu öffnen.

Gesprächsgruppen für geflüchtete Väter sind ein wichtiger und unterschätzter Baustein im Prozess der Integration. Die Bedürfnisse von Männern und hier im Besonderen von Vätern werden häufig übersehen. Damit sie aber ihrer Verantwortung in der Familie und in der Gesellschaft gerecht werden können, ist die Arbeit wegweisend für eine funktionierende multikulturelle Gesellschaft.



Die Integrationsagentur der AWO Düsseldorf ist Mitglied im Facharbeitskreis für Interkulturelle Väterarbeit in NRW. Bereits seit 2008 organisiert sie unter Federführung von Ataman Yildirim Vätergruppen. Vätern mit Migrationshintergrund werden besondere Angebote gemacht, um sie zu unterstützen, aktiv und engagiert ihre Kinder besser auf ihrem Lebensweg zu begleiten. Er selbst machte die Erfahrung, dass Bildung und Integration von Kindern besser gelingen, wenn man das Engagement von Vätern mit Migrationshintergrund in der Erziehung stärkt.

 

Text aktualisiert am 25. Mai 2016

Das ewige Zeitproblem

Work-Family-Conflict: Wenn Beruf und Familie aufeinanderprallen.

Aktive Väter müssen den Spagat zwischen Beruf und Familie meistern und den teils widersprüchlichen Erwartungen an die Rollen "Arbeitnehmer" und "Familienvater" gerecht werden. Eine Studie an der Universität Bielefeld untersuchte den sogenannten Work-Family-Conflict.



Für die Untersuchung hat das Forscherteam in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 6.454 Beschäftigte deutscher Großunternehmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben befragt. Es stellte sich heraus, dass auch Home Office und flexible Arbeitszeiten kein Allheilmittel sind.

Belastung durch Arbeitszeiten und Erreichbarkeit

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der befragten Angestellten lag bei 43,8 Stunden, obwohl die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Durchschnitt eigentlich nur 38,3 Stunden betrug. 72 Prozent der Befragten gaben an, dass es in ihrem Unternehmen wichtig sei, zu Mehrarbeit bereit zu sein. Es zeigte sich, dass die bloße Bereitschaft dazu schon mit einem höheren Work-Family-Conflict einhergeht – unabhängig davon, wie lange letztendlich wirklich gearbeitet wird. "Die Bereitschaft zur Mehrarbeit ist vor allem auf eine Präsenzkultur zurückzuführen", sagt Stephanie Pausch vom Forscherteam. "Von den Beschäftigten werde eine ständige körperliche Anwesenheit gefordert. Nur wenn diese auch über das vereinbarte Pensum hinaus geleistet wird, ist es möglich, Karriere zu machen."

Der Konflikt zwischen Berufs- und Familienleben wird zusätzlich verschärft, wenn von Vätern verlangt wird, dass sie auch außerhalb der Arbeitszeiten per E-Mail oder telefonisch erreichbar sein sollen. 33 Prozent geben an, dass sie auch nach Feierabend täglich oder wöchentlich E-Mails oder Anrufe von Kollegen und Vorgesetzten erhalten. Das Berufsleben verlagert sich dadurch auch in die Zeit, die eigentlich der Familie vorbehalten sein sollte.

Flexible Zeiten und Heimarbeit nur bedingt hilfreich

In vielen Betrieben sollen Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, Gleitzeit oder Home Office die Balance zwischen Berufs- und Privatleben erleichtern. In der Studie zeigte sich jedoch, dass diese Angebote nicht gerade dazu beitragen, den Work-Family-Conflict zu verringern. Flexible Arbeitszeiten sind nur dann sinnvoll, wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeit selber wählen können und sich nicht den Anforderungen des Unternehmens anpassen müssen.

Von zu Hause aus zu arbeiten, kann den Konflikt zwischen Berufs- und Familienleben sogar verstärken. "Ein möglicher Grund hierfür ist die präsentere Arbeitsbelastung im Privatleben. Beide Bereiche sind zeitlich und räumlich schwerer zu trennen", sagt Stephanie Pausch. Familienfreundliche Maßnahmen tragen laut den Machern der Studie nur dann zu einer Verringerung des Work-Family-Conflicts bei, wenn Väter selbstständig entscheiden können, wann und wie sie arbeiten wollen.

Zuspruch von Kollegen und Vorgesetzten

Während für Frauen vor allem die Unterstützung der Kollegen wichtig ist, spielt für Männer der direkte Zuspruch ihres Vorgesetzten eine wichtigere Rolle. "Den Vorgesetzten kommt die Rolle eines Gate-Keepers zu. Erst wenn er oder sie signalisiert, dass es in Ordnung ist, sich vermehrt um die Familie zu kümmern, nutzen Väter familienfreundliche Maßnahmen", berichtet Stephanie Pausch. Tatsächlich weisen auch Beschäftigte, die sich von ihren Vorgesetzten unterstützt fühlen, einen deutlich geringeren Work-Family-Conflict auf.

Viele Väter belastet auch das Gefühl, als weniger engagiert zu gelten, wenn sie Angebote zur besseren Vereinbarkeit beanspruchen. Diese Auffassung kann bewirken, dass unterstützende Maßnahmen erst gar nicht wahrgenommen werden. Die Forscher plädieren dafür, Vorgesetzte speziell zu schulen, damit sie ihre Mitarbeiter beim Finden einer geeigneten Lösung zu unterstützen.







Stephanie Pausch ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Sonderforschungsbereichs "Von Heterogenitäten zu Ungleichheiten" an der Universität Bielefeld, der sich unter anderem mit Wechselwirkungen zwischen Verwirklichungschancen im Berufs- und Privatleben beschäftigt. Zusammen mit ihren Kollegen Mareike Reimann, Dr. Anja-Kristin Abendroth, Prof. Dr. Martin Diewald und Dr. Peter Jacobebbinghaus forscht sie zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter.

(vaeter.nrw)

 

Text aktualisiert am 25. Mai 2016