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Finanzen

Landesregierung will ehrenamtlich Tätige, Familien und Unternehmen entlasten

Die Minister Lienenkämper und Pinkwart brachten heute zwei Reforminitiativen in den Bundesrat ein / Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, Gesetze zu erarbeiten

Zwei Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und zur Entlastung von Unternehmen hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am heutigen Freitagvormittag in den Bundesrat eingebracht.

06.07.2018
Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilen mit:

Zwei Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und zur Entlastung von Unternehmen hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am heutigen Freitagvormittag in den Bundesrat eingebracht. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, forderte mit der Initiative für die Mitte der Gesellschaft die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das ehrenamtlich tätige Menschen, Familien und Menschen mit Behinderungen finanziell entlastet. Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart will Unternehmen stärker fördern, Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver gestalten und Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize unterstützen.
 
„Es ist wichtig, vor allem diejenigen zu wertschätzen, die sich in der Mitte der Gesellschaft besonders für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens einsetzen“, kommentierte Minister Lienenkämper seine Initiative. „Wenn etwa Väter und Mütter beide berufstätig sind, müssen sie große finanzielle Aufwendungen schultern, um ihr Kind oder ihre Kinder in dieser Zeit betreuen zu lassen. Genau für diese Menschen wollen wir etwas tun – steuerliche Entlastungen sind hier eine gute Lösung und helfen Familien ganz unmittelbar.“ Wenn Kinderbetreuungskosten in größerem Maße als bislang steuerlich geltend gemacht werden könnten, helfe das auch Eltern mit behinderten Kindern, leichter qualifiziertes Betreuungspersonal für den Nachwuchs zu finden.
 
Minister Pinkwart sagte: „Wir wollen die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen entfesseln und haben bereits 39 Maßnahmen auf den Weg gebracht, um unnötige Vorschriften zu vereinfachen oder zu streichen und Bürgern wie Unternehmen Freiräume zu eröffnen. Neben die Entfesselung soll nun die Entlastung treten: Dazu haben wir ein Paket mit Steuererleichterungen und verbesserten Abschreibungen mit einer Entlastungswirkung von annähernd zwei Milliarden Euro geschnürt. So schaffen wir Anreize für forschende Mittelständler, unterstützen die Gründerszene bei der Gewinnung von hochqualifizierten Mitarbeitern und erleichtern durch großzügigere Sofortabschreibungen Investitionen in neue IT-Ausrüstungen. Die Digitalisierung führt auch dazu, dass sich internationale Internethändler der Umsatzsteuer entziehen. Diesen Verzerrungen zulasten der Konkurrenten müssen wir entgegenwirken und treten daher für eine wirksame Besteuerung der Plattformen ein.“
 
Insgesamt geht es bei der Initiative für die Mitte der Gesellschaft um Entlastungen in Höhe von 800 Millionen Euro pro Jahr. Einige der Maßnahmen sind:

  • Durch die Anhebung des Höchstbetrages der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten von 4.000 Euro auf 6.000 Euro wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt.
  • Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Die Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro trägt diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung.
  • Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro fördert die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld.
  • Die Pauschalbeträge für Menschen mit einer Behinderung sollen um 30 Prozent angehoben werden. Diese Pauschbeträge ersparen den Steuerpflichtigen den mühsamen Nachweis von tatsächlichen, unmittelbar mit der Behinderung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen.
  • Durch die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro können Kosten – insbesondere Fahrtkosten – im Zusammenhang mit der Tätigkeit besser als bisher steuerfrei erstattet werden. 

Die wichtigsten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen von annähernd zwei Milliarden Euro im Überblick:

  • Unterstützung von Start-up Unternehmen: Die steuerliche Freigrenze für Mitarbeiterbeteiligungen soll von derzeit 360 Euro auf 5.000 Euro jährlich angehoben werden. Das macht Start-ups als Arbeitgeber attraktiver.
  • Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Die Landesregierung fordert eine steuerliche Gutschrift für Unternehmen auf ihre forschungs- und entwicklungsrelevanten Personalkosten in Höhe von zehn Prozent. Durch eine Verrechnung mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer können Start-ups unkompliziert und schnell ihre Liquidität verbessern.
  • Höhere Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Auch bei den Sofortabschreibungen sollen Unternehmen entlastet werden: Die Landesregierung möchte die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro anheben. Einfache Sofortabschreibungen würden besonders den Mittelstand entlasten, zum Beispiel bei der schnellen Erneuerung der IT-Ausstattung.
  • Wirksame Besteuerung des Internethandels: Über Internet-Plattformen können im Ausland ansässige Internethändler, ihre Waren auf dem deutschen Markt über Dienstleister vertreiben. Die Besteuerung dieser Umsätze stößt auf enorme Schwierigkeiten. Deshalb sollen die Betreiber der Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden.

Erleichterungen für ehrenamtliche Tätige, Familien und pflegende Angehörige

Landeskabinett verabschiedet in Berlin eine Bundesratsinitiative für die Mitte der Gesellschaft / Insgesamt geht es um steuerliche Entlastungen von rund 800 Millionen Euro pro Jahr.

Entlastungen für ehrenamtlich tätige Menschen, Familien und pflegende Angehörige – das sind die Kernpunkte eines Reformplans, den das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen heute auf seiner Sitzung in Berlin verabschiedet hat.

Das Ministerium der Finanzen teilt mit:

Entlastungen für ehrenamtlich tätige Menschen, Familien und pflegende Angehörige – das sind die Kernpunkte eines Reformplans, den das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen heute auf seiner Sitzung in Berlin verabschiedet hat. Unter Federführung von Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper wird die Landesregierung am 6. Juli eine entsprechende Initiative für steuerliche Vereinfachungen und eine Stärkung der Mitte der Gesellschaft in den Bundesrat einbringen.
 
„Wir wollen diejenigen entlasten, die sich in der Mitte der Gesellschaft für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens in besonderer Weise einsetzen“, sagte Minister Lienenkämper. „Diese Menschen sind der Kitt unserer Gesellschaft. Ihre tagtägliche Leistung wollen wir noch stärker anerkennen. Zugleich wollen wir die Rahmenbedingungen für Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.“
 
Insgesamt geht es um steuerliche Entlastungen von rund 800 Millionen Euro bundesweit pro Jahr. „Ich habe maßvolle Entlastungsschritte vorgeschlagen, mit denen wir schnell spürbare Vereinfachungen für die Menschen in unserem Land erreichen können“, sagte Lienenkämper. „Im Ehrenamt, bei den Familien oder auch bei denjenigen, die ihre Angehörigen pflegen: Hier gibt es eine Vielzahl einzelner Maßnahmen, die jeweils nicht viel kosten, aber im konkreten Alltag der Menschen für deutliche Verbesserungen sorgen.“
 
Konkret geplant sind zum Beispiel die folgenden Maßnahmen:

  • Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit in Sportvereinen nebenberuflich ausüben, profitieren von der Übungsleiterpauschale. Einnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr werden hierdurch ebenfalls begünstigt. Der steuerfreie Anteil (Übungsleiterpauschale) soll von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden. 
  • Kinderbetreuungskosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) berücksichtigt werden. Dadurch wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt. 
  • Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Die Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro trägt diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung. 
  • Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro fördert die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld. 

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Initiative für Digitalisierung und Bürgernähe

Neues „Elster“-Portal

Neues „Elster“-Portal zur elektronischen Steuererklärung ermöglicht künftig auch direkten Dialog – Schreiben sollen bis 2018 verständlicher werden – Mehrheit der Bürger zeigt sich in landesweiter Umfrage mit Finanzämtern zufrieden oder sehr zufrieden

Das Ministerium der Finanzen teilt mit:

Die Steuererklärung über das Internet wird deutlich einfacher: Seit dieser Woche steht Bürgerinnen und Bürger das neue bundesweite Internetportal von „Elster“ zur Verfügung. Das neue Angebot lässt sich nicht nur leichter bedienen, es ist auch über PC, Tablet und Smartphone nutzbar. „Wir erleichtern damit die Steuererklärung für 60 Prozent der Bürger, die jetzt schon ihre Steuererklärung elektronisch erledigen und haben für alle anderen ein zusätzliches gutes Argument, von Papier auf das Online-Verfahren umzusteigen“, sagte Finanzminister Lutz Lienenkämper. „Das neue Portal ist ein wichtiger Schritt zu einem besseren Online-Service, dem bald weitere folgen sollen. Wir werden in einer Digitalisierungs-Initiative für Nordrhein-Westfalen mehr Bürgernähe schaffen. Ich will alle technischen Möglichkeiten nutzen, die uns zur Verfügung stehen, um das Thema Steuerzahlen konsequent zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.“
 
So soll das Elster-Portal den Bürgern spätestens 2019 auch einen direkten Dialog mit ihrem Finanzamt ermöglichen. Schon jetzt kann jeder bereits e-Formulare wie etwa einen Einspruch an sein Finanzamt senden. NRW ist bereits Initiator einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe für einen verständlichen und übersichtlichen Steuerbescheid. „Unser Ziel ist, so schnell wie möglich einen Steuerbescheid vorzulegen, den jeder verstehen kann - spätestens 2020“, sagte Lienenkämper. Bereits bis 2018 will die Finanzverwaltung außerdem alle Landesschreiben in bürgernahe verständliche Sprache übersetzen. Mehr als 200 der rund 600 Formulare sind bereits überarbeitet.
 
Bisher haben viele Bürger Probleme mit der Behördensprache: Nur 27 Prozent der Teilnehmenden einer neuen Bürgerumfrage der Finanzverwaltung beurteilen in die Steuererklärungsvordrucke und die Erläuterungen als verständlich oder sehr verständlich.
 
Die Finanzämter bewerteten die meisten Bürgerinnen und Bürger in der Online-Umfrage insgesamt positiv: 57 Prozent sind mit ihrem Finanzamt zufrieden oder sehr zufrieden. Dabei konnten die Beschäftigten in den Finanzämtern vor allem mit Freundlichkeit und Fachkompetenz punkten.
 
Gute Bewertungen vergaben die Befragten auch für den Ankauf von Steuer-CDs zur Aufklärung von Steuerhinterziehung und die Angabe des persönlichen Steueranteils am zu versteuernden Einkommen im Steuerbescheid. Weniger Zustimmung gab es zur telefonischen Erreichbarkeit im Finanzamt, zur Bearbeitungszeit von Steuererklärungen und zum Informationsangebot über Neuerungen beim Thema Steuern.
 
An der NRW-weiten Befragung hatten 33.000 Personen teilgenommen. Darunter sind junge ebenso wie ältere Bürger vertreten: Die Gruppe der 26- bis 35-Jährigen hatte mit 13 Prozent den gleichen Anteil wie die der 66- bis 75-Jährigen.