Vater ist, das was du draus machst!
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Gesundheit

Werdet Vorsorgechampions 2018!

Fotowettbewerb „Gesund durch Vorsorge(n) – Ein Leben lang!“

Die Aktion „Gesund durch Vorsorge(n) – Ein Leben lang!“ der Deutschen Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V. (DGMG) zahlt sich doppelt aus. Die Früherkennung von Erkrankungen kann Lebensjahre retten. Aus diesem Grund freut sich die DGMG auf den Start der Kampagne „Vorsorgechampions“, ein Generationen-Fotowettbewerb, bei dem auch noch tolle Preise zu gewinnen sind.

Männer aller Generationen, werdet jetzt aktiv! Werdet Vorsorgechampions 2018!

Es gibt nichts Schöneres, um Männergesundheit zu dokumentieren, als ein Foto mit drei Männergenerationen aus einer Familie. Dies macht erst die Bedeutung von Vorsorge und Früherkennung bewusst. Denn Mann gewinnt dadurch vor allem eines: Zeit. Zeit zum Leben und mehr Zeit für ein glückliches Miteinander in der Familie.

Mitmachen und gewinnen

Einfach Generationen-Bilder bis zum 30. April 2018 auf der Internetseite des DGMG e. V. hochladen und so ein farbenfrohes Zeichen für mehr Männergesundheit setzen. Das Publikum vergibt dann bis zum 30. April 2018 seine Stimmen für die teilnehmenden Bilder. Die DGMG-Jury prämiert anschließend die schönsten Fotos. Alle Männer haben dank ihres eingesandten Fotos die Chance auf attraktive Preise. So locken z. B. eine Kurzreise in das Rhön Park Aktiv Resort, VIP-Logen-Karten für ein Bundesliga-Heimspiel auf Schalke oder eine Jahresmitgliedschaft in einem McFIT-Studio.  

FAQ: Vater-Kind-Kur

Die wichtigsten Informationen rund um die Kur für Väter

Nicht immer ist es leicht die Balance zwischen Beruf, Familie und Haushalt aufrechtzuerhalten. Dauerbelastungen können dazu führen, dass Sie als Vater kaum noch zur Ruhe kommen und sich müde, ausgepowert und gesundheitlich angeschlagen fühlen. Eine Vater-Kind-Kurmaßnahme kann helfen, Kraft zu tanken und neue Perspektiven zu entwickeln. Immer mehr Einrichtungen haben den Bedarf erkannt und halten spezielle Kurangebote für Väter vor. Die wichtigsten Fragen rund um eine Vater-Kind-Kur beantwortet vaeter.nrw in den Frequently Asked Questions (FAQ).
Vater-Kind-Kuren sind ein Angebot für Väter, bei denen bestimmte Gesundheitsrisiken oder bereits bestehende Krankheiten vorliegen. Auch psycho-soziale Themen wie Trennung, Pflege oder der Verlust von Angehörigen können dazu führen, dass der Alltag als starke Belastung empfunden wird. Während einer Kur soll sich der Vater erholen und bei Bedarf in entspannter Atmosphäre die Beziehung zu seinem Kind bzw. seinen Kindern stärken. Ein Therapieplan sichert die individuelle medizinische und psychologische Betreuung. Als stationäre Kur findet sie in einer zugelassenen Kurklinik statt und dient der Vorsorge oder Rehabilitation. Eine Kurmaßnahme dauert in der Regel drei Wochen. Es geht allerdings nicht nur um die Gesundheit des Vaters wie bei klassischen Kuren. Das Kind bzw. die Kinder werden bei eigener Indikation ebenfalls medizinisch behandelt.  
Die gesetzlichen Grundlagen für Vater-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetz  (SGB V) verankert. Hiernach besteht ein Rechtsanspruch für gesetzlich versicherte Personen auf eine Vorsorge-Maßnahme, um
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Medizinische Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V werden immer stationär erbracht, auch ohne dass ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (§ 24 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 23  Abs. 4 Satz 1 SGB V). Ein Anspruch auf eine Rehabilitations-Maßnahme besteht, um
  • eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Privatversicherte sollten individuell klären, ob ihr Vertrag bzw. die Beihilfe eine Vater-Kind-Kurmaßnahme vorsieht.
Kinder können zur Vater-Kind-Kur mitkommen werden, wenn
  • sie höchstens 12 Jahre alt sind, für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Ausnahme: Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze;
  • sie ebenfalls krank oder gesundheitlich gefährdet sind;
  • ihnen eine Trennung vom Vater psychisch nicht zumutbar ist;
  • die Beziehung zwischen Vater und Kind belastet ist;
  • es keine andere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder gibt.
Damit der Vater sich auf seine im Therapieplan vorgesehenen Anwendungen konzentrieren kann, verfügen die Kureinrichtungen über pädagogisch hochwertige Kinderbetreuungsangebote. Während einer stationären Vorsorgemaßnahme sind Kinder von der Schulpflicht befreit. Gut zu wissen: Fast alle Kureinrichtungen bieten pädagogisch geschultes Personal, das schulpflichtige Kinder während der Kur unterrichtet. Der Unterrichtsstoff wird im Allgemeinen mit der Schule der Kinder abgeklärt, sodass die Kinder fachlich nichts versäumen.  
Als ersten Schritt benötigen Sie ein Attest-Formular für Ihren Kurantrag. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder einer Beratungsstelle, wie zum Beispiel dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.  oder dem Deutschen Müttergenesungswerk. Zur Beantragung einer sogenannten Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Beamtinnen und Beamte suchen einen Amtsarzt bzw. Vertrauensarzt auf. Hält der Arzt die Kur für medizinisch erforderlich, bekommen Sie von ihm die entsprechenden Atteste sowie den ausgefüllten Kurantrag. Mit diesen Unterlagen beantragen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse eine Vater-Kind-Kur. In Abstimmung mit Ihnen wird eine geeignete Klinik für Ihre Kur gesucht. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten zu beachten. Sobald die schriftliche Zusage der Krankenkasse vorliegt, kann in der Klinik ein Termin reserviert werden.  
Nein. Der § 10 des Bundesurlaubsgesetzes gibt vor, dass Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Das heißt: Berufstätige Väter müssen für eine ärztlich verordnete Vater-Kind-Maßnahme keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist verpflichtet, Sie für die Dauer der Kur freizustellen und währenddessen nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz das entsprechende Gehalt zu bezahlen. Sie müssen lediglich die Kostenübernahmeerklärung beziehungsweise Bewilligung vorab vorlegen. Für Beamtinnen und Beamte gelten entsprechende Regelungen.  
Ja. Bei Männern äußern sich die Folgen von Dauerstress häufig mit anderen körperlichen oder psychischen Symptomen als bei Frauen. Zudem ist der Umgang mit Krankheiten oft ein anderer. Väter sollten deshalb auf die Wahl der richtigen Kureinrichtung achten. Informieren Sie sich, welche Einrichtungen spezielle Angebote für Väter vorhalten. Immer mehr Kliniken integrieren männerspezifische Behandlungsansätze in ihrem Kompetenzprofil und bieten damit ein eigens auf Väter ausgerichtetes Konzept an.  
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Kur nach Bewilligung der Maßnahme. Privat Krankenversicherte stellen den Antrag bei ihrer Versicherung. Klären Sie vorab, ob  Ihr Vertrag die Übernahme von Kurkosten einschließt. Beamtinnen und Beamte reichen den Kurantrag bei der Beihilfestelle ein. Unabhängig von der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung steht es Interessierten jederzeit frei, eine Kur zu machen, die sie selbst bezahlen.  
Gesetzlich Versicherte, die nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen zusätzlich 10 Euro pro Tag an den Träger der Maßnahme zahlen. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind keine Zuzahlungen erforderlich. Bei den Reisekosten übernehmen gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Pro Fahrt und Person sind das mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Alleinerziehende Väter, denen das Geld für den gesetzlichen Eigenanteil fehlt, können durch Spendenmittel des Deutschen Müttergenesungswerks unterstützt werden. Privat Versicherte klären die Zuzahlungsbeträge mit ihrer Versicherung bzw. zuständigen Beihilfestelle ab.  
Eine Vater-Kind-Kur kann grundsätzlich alle vier Jahre durchgeführt werden.  
Sollte die Krankenversicherung ihren Kur-Antrag ablehnen, können Väter innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei ihrer Krankenkasse einlegen. Das machen Väter am besten gemeinsam mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin, bzw. einer Beratungsstelle. Eine festgelegte Form für das Widerspruchsschreiben gibt es nicht.  

Brettspiel-Action für die ganze Familie

Gesundheit

Sofas, Sessel und Stühle sind gemütlich und fast überall verfügbar. Rund neun Stunden täglich verbringen Kinder und Jugendliche durchschnittlich sitzend – bei den Erwachsenen schaut’s nicht besser aus. Ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Brettspiel soll spielerisch mehr Schwung in den Alltag von Kindern und Eltern bringen. Und das langfristig und kostenlos.
Neun Stunden täglich sitzen. Das entspricht mehr als einem regulären Arbeitstag. Wir sprechen aber nicht von berufstätigen Erwachsenen, sondern von Kindern und Jugendlichen. Das Institut für Sport und Sportwissenschaften der Universität Heidelberg untersuchte mit Hilfe eines Fragebogens das Sitzverhalten von Kindern und Jugendlichen zwischen fünf und zwanzig Jahren. Das Ergebnis: ein Großteil von ihnen verbringt viel zu viel Zeit des Tages sitzend. Die Gesamtdauer ist durchaus alarmierend, wenn man bedenkt, dass neun Stunden etwa 71 Prozent der Wachzeit eines Kindes entsprechen. Für Mediziner und Wissenschaftler ist klar, dass dieses Verhalten langfristig zu chronischen Krankheiten führen kann: Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sind mögliche Folgen.

„Familienaufstand“ für die alle

Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld hat sich mit einem Team der Plattform Ernährung und Bewegung zusammengetan, um eine Lösung für dieses Problem zu finden. Gemeinsam suchten sie nach einer spielerischen Möglichkeit, die Sitzdauer der Kinder und Jugendlichen im Alltag durch Bewegung zu unterbrechen. So entstand die Idee zu dem Gesellschaftsspiel „Familienaufstand“. Beim „Familienaufstand“ handelt es sich weniger um eine Revolte im Kinderzimmer als um ein einfaches Brettspiel, das die ganze Familie zum Umdenken anregen soll. Täglich anfallende Aufgaben sollen nun aktiver ausgeübt und gewohntes sitzlastiges Verhalten systematisch abtrainiert werden.

Wer wird das nächste Stehaufmännchen?

Zum Spielablauf: Zunächst wird in der Beobachtungsphase für jedes Familienmitglied ermittelt, wie oft der- oder diejenige aufsteht, sich anstrengt und sich bewegt. Jede Aktivität bringt dabei (Zeit-)Punkte, die in eine Beobachtungstabelle eingetragen werden. Im nächsten Schritt soll sich jeder Teilnehmer ein Ziel setzen. Wie viele (Zeit-)Punkte kann ich am Tag, in der Woche, schaffen? Es gilt, den aktuellen Stand an Zeitpunkten möglichst weit zu übertreffen – den Teilnehmer aber nicht körperlich zu überfordern. Auf diese Weise sollen simple Alltagssituationen stehend statt sitzend ausgeübt und mehr Zeit für Bewegung eingeplant werden. Zum Beispiel im Bus einfach mal freiwillig stehen bleiben oder die Strecke mit dem Fahrrad zurücklegen. „Familienaufstand“ wird an drei Tagen in der Woche gespielt, die vorab mit der Familie abgestimmt werden. Nun heißt es: Wer sammelt die meisten Punkte und wird zum größten Stehaufmännchen gekürt? Das Spielbrett sowie alle nötigen Informationen zum Spiel können kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.familienaufstand.de Und jetzt? Computer aus und Action!

Männergesundheitsportal

Web-Tipp

Was können Väter für sich tun, damit sie den Anforderungen in Familie und Beruf gewachsen sind? Gesund leben – aber wie geht das? Wer Antworten auf diese und ähnliche Fragen sucht, findet Hinweise und Informationen auf dem Männergesundheitsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
„Viele Männer interessieren sich für Gesundheitsthemen, sei es, weil sie sich gesundhalten oder über Maßnahmen bei bestehenden gesundheitlichen Problemen informieren wollen“, sagt Dr. Monika Köster, die bei der BZgA für die Inhalte des Portals www.maennergesundheitsportal.de zuständig ist. „Die Internetseite zur Männergesundheit liefert ihnen von Expertinnen und Experten geprüfte neutrale Informationen.“ Das Portal informiert unter anderem über die Themenbereiche „Ernährung“, „Fitness & Sport“, „Früherkennung“, „Psychische Erkrankungen“, „Psychische Gesundheit“ sowie „Sucht“. Innerhalb der Rubriken finden sich jeweils Grundsatzbeiträge sowie aktuelle Meldungen. Unter „Fitness & Sport“ gibt es zum Beispiel den Ratgeber „Männer in Bewegung!“ des Bundesministeriums für Gesundheit zum Download. Gerade für Väter, die sich durch die berufliche und familiäre Doppelbelastung gestresst und überfordert fühlen, gibt es dort Tipps, wie sie mit mehr Bewegung dem Alltag gelassener begegnen können. Hinweise, wie sich Bewegung in den Alltag integrieren lässt, halten Website und Broschüre ebenfalls bereit.

Weiterentwickeln, wo Bedarf ist

„Ein weiterer Ausbau der Inhalte ist geplant“, berichtet Monika Köster. „Wir erhalten sehr viel positives Feedback von Nutzern sowie Hinweise, welche Inhalte sie sich noch wünschen. Dieser Austausch trägt dazu bei, dass wir die Seite für unsere Zielgruppe passend weiterentwickeln können.“ Wer auf dem Laufenden bleiben will, kann den Newsletter oder Aktuelle Meldungen bzw. Terminhinweise als RSS-Feeds abonnieren. Text aktualisiert am 12. April 2018