Vater ist, das was du draus machst!
vaeter.nrw

Kinder & Jugend

"Jugend ermöglichen!" - Bundestag berät zum 15. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Menschen in Deutschland

Das Jugendalter ist eine eigenständige Lebensphase mit besonderen Herausforderungen. Darum ist eine eigenständige Jugendpolitik notwendig, die sich an den Interessen und Bedürfnissen der Jugend selbst orientiert.
Der 15. Kinder- und Jugendbericht beschreibt Lebenslagen und Alltagshandeln Jugendlicher und junger Erwachsener im Alter zwischen 12 und 27 Jahren. Der Bericht mit dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ beleuchtet diese Lebensphase im Hinblick auf die zu meisternden Entwicklungsaufgaben, den typischen Problemen der jungen Menschen und strukturelle Rahmenbedingungen. Unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Thomas Rauschenbach (Deutsches Jugendinstitut) wurde der Bericht von einer unabhängigen Sachverständigenkommission im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet. Erstmalig sind die Sichtweisen junger Menschen unmittelbar in den Bericht eingeflossen und kommen auch als Expertinnen und Experten in eigener Sache selbst zu Wort.   Frau Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Jugendliche und junge Erwachsene müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. Nur so kann eine eigenständige Jugendpolitik funktionieren. Wir brauchen eine Politik mit Jugend, für Jugend und von Jugend. Das muss unser Anspruch sein.   Im Gegensatz zu den vergangenen 10 oder 15 Jahren, beginnt das Jugendalter heute bereits früher – schon im Alter von 12 Jahren etwa - und reicht oft bis in die 30er hinein. Aufgrund der demografischen Entwicklung sind auch junge Menschen in einer neuen Situation. Angesichts einer Vielzahl von Herausforderungen appelliert die Kommission dafür, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soziale Bedingungen zu schaffen, die es ihnen ermöglicht, verantwortliche, eigenständige und demokratische Bürgerinnen und Bürgern dieser Gesellschaft zu werden.   Der 15. Kinder- und Jugendbericht formuliert ein eindrückliches Plädoyer für eine neue Jugendorientierung in Politik und Gesellschaft „-Jugend ermöglichen- bedeutet, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Gelegenheiten zu eröffnen, in denen sie als Ko-Produzenten der Zukunft betrachtet und verbindlich einbezogen werden.“   Die Beteiligung Jugendlicher und junger Erwachsener an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen ist ein wesentlicher Teil einer demokratischen Gesellschaft. Beteiligungskultur ist immer auch Ausdruck gelebter Demokratiebildung. Neben der Schule als Institution in einer besonderen Verantwortung und als einen zentralen Ort der Demokratiebildung, muss die Kinder- und Jugendarbeit „als Ort der Aneignung sozialer, kultureller und politischer Kompetenzen“ gestärkt werden.    Der 15. Kinder- und Jugendbericht mit der Stellungnahme der Bundesregierung   Ein zehnköpfiges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland hat außerdem ergänzend zum Bericht eine Jugendbroschüre erstellt, die zentrale Themen aus der Sicht der Jugendredakteure aufbereitet. Die Jugendbroschüre zum 15. Kinder- und Jugendbericht    Quelle: BMFSFJ

Ministerinnen und Minister einigen sich auf gemeinsamen Weg für bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung

Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) beschließt mit großer Mehrheit Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz.
Bund und Länder möchten gemeinsam die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Entsprechende Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) heute (Freitag) beschlossen. Mehr Fachkräfte, die Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen oder eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Qualitätszielen, die die Ministerinnen und Minister auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen. Dieses soll die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungs-bedarfe der Länder berücksichtigen. Denn jedes Land könnte dann aus einer ganzen Palette von Qualitätsmaßnahmen die für sich geeigneten auswählen, die mit Bundesmittel finanziert werden sollen. Darüber soll der Bund mit jedem Land individuelle Zielvereinbarungen schließen. Die Bundesmittel müssen zusätzlich eingesetzt werden, dürfen Landesmittel nicht ersetzen. Um die Vereinbarungen und das Gesetz wirkungsvoll zu machen, sind außerdem Berichtspflichten der Länder und ein qualifiziertes Monitoring vorgesehen. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig: „Wir brauchen gut ausgestattete Kitas und Kindertagespflege, damit Kinder bessere Chancen und die Fachkräfte bessere Arbeitsbedingungen bekommen. Damit wir bei der Qualitätsverbesserung große Schritte machen können, ziehen Bund und Länder erfolgreich an einem Strang. Nur so konnten wir den heutigen Beschluss erreichen. Das ist ein großer Erfolg, für den wir aus allen gesellschaftlichen Bereichen Unterstützung erhalten.“ Für eine Qualitätsoffensive müssen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Daher halten die Jugend- und Familienministerinnen eine deutliche und dauerhafte Ausweitung des Bundesanteils für notwendig. Hierzu Bundesministerin Schwesig: „Wir haben in dieser Wahlperiode das finanzielle Engagement des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereits gesteigert. Aber die Zahlen zu noch fehlenden Kita-Plätzen zeigen, dass wir mehr investieren müssen. Das gilt auch für die Qualität. Hier muss sich der Bund stärker beteiligen als bisher. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass mehr Geld in die Kinderbetreuung investiert wird.“ Dem heutigen Beschluss der JFMK „Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern. Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“ vorausgegangen ist ein zweieinhalb Jahre langer Qualitätsprozess, den Bundesministerin Schwesig 2014 mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen ins Leben gerufen hat. Im Rahmen dieses Prozesses haben Bund und Länder mit den Kommunalen Spitzen-verbänden gemeinsame Qualitätsziele für die frühkindliche Bildung und eine solide Finanzierungsgrundlage für deren Umsetzung erarbeitet. Einbezogen waren in einem partizipativen Prozess Akteurinnen und Akteure von Verbänden und Organisationen, aus Praxis und Wissenschaft. Flankierend hat die JFMK die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Fachkräfte-gewinnung beschlossen. Denn mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend