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Kinder- und Jugendarbeit

Sonderprogramm: 4 Millionen Euro für Digitalisierung in Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen

Über 600 Anträge bewilligt / WLAN-Ausbau ein Schwerpunkt

Für die Landesregierung ist die Digitalisierung ein zentrales Zukunftsfeld. Um besonders Kindern und Jugendlichen optimale Chancen auf digitale Teilhabe zu ermöglichen, hat das Familienministerium das Sonderprogramm „Digitalisierung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit“ in Höhe von rund vier Millionen Euro auf den Weg gebracht.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit: Für die Landesregierung ist die Digitalisierung ein zentrales Zukunftsfeld. Um besonders Kindern und Jugendlichen optimale Chancen auf digitale Teilhabe zu ermöglichen, hat das Familienministerium das Sonderprogramm „Digitalisierung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit“ in Höhe von rund vier Millionen Euro auf den Weg gebracht. Das Geld, das aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes fließt, soll insbesondere für die Modernisierung und Ausstattung digitaler Infrastruktur sowie zur Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen und kleineren Baumaßnahmen eingesetzt werden. Hohe Priorität hat für die Landesregierung dabei der Ausbau digitaler Infrastruktur, wie WLAN-Hotspots, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit. Die Landesjugendämter haben im Rahmen des Sonderprogramms über 600 Anträge bewilligt.   Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche sind die Digital Natives unserer Gesellschaft. Deswegen spielt die virtuelle Welt auch in der Jugendhilfe heute eine große Rolle. Wir wollen mit unserem Sonderprogramm Hilfestellung für Träger leisten, damit sie ihre Räumlichkeiten und technische Infrastruktur auf den neusten Stand bringen können.“   Nach der positiven Resonanz zum Sonderprogramm im vergangenen Jahr wurde 2018 der Empfängerkreis des Sonderprogramms erweitert. Neben Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit profitieren dieses Jahr auch Einrichtungen der Jugendsozialarbeit.   Quelle und weitere Informationen: www.mkffi.nrw 

Minister Stamp: Landesregierung stärkt die Kinder- und Jugendarbeit

Kabinett verabschiedet Kinder- und Jugendförderplan - Aufstockung der Mittel auf 120 Millionen Euro

Die Landesregierung hat ihr Versprechen eingelöst, die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfeträger auf ein festes Fundament zu stellen. Das Kabinett verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung den Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2018-2022.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit: Die Landesregierung hat ihr Versprechen eingelöst, die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfeträger auf ein festes Fundament zu stellen. Das Kabinett verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung den Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2018-2022. Die finanziellen Mittel werden um zehn Prozent von 109 auf 120 Millionen Euro erhöht. Ab dem Haushaltsjahr 2019 ist dann zudem eine jährliche Dynamisierung vorgesehen. Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit dem Anwachsen der finanziellen Mittel, der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz Planungssicherheit zu geben. Die hervorragende Arbeit der Jugendhilfeträger trägt wesentlich zu einer positiven Entwicklung junger Menschen in Nordrhein-Westfalen bei.“   Mit dem Kinder- und Jugendförderplan wird die Infrastruktur nun stabilisiert und zukunftsfest gemacht. Darüber hinaus gibt es auch weiterhin die Möglichkeit zur gezielten Förderung neuer Konzepte und Angebote. Mit einer Straffung der Förderbereiche wurde auch die Struktur des Kinder- und Jugendförderplans vereinfacht.   Der Kinder- und Jugendförderplan wurde in einem breiten Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem zuständigen Fachausschuss diskutiert. Durch diese enge Einbindung in das Aufstellungsverfahren ist sichergestellt, dass in der neuen Förderperiode die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen