Vater ist, das was du draus machst!
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Kinder

Erfinder der literarischen „Papa-Zeit“ erhielt den Deutschen Lesepreis

Erster Preis für den Vorlesepaten Christian Meyn-Schwarze aus Hilden

Der dicke alte Vorlesebär steht immer neben ihm, wenn er den Papas und ihren Kindern vorliest. Christian Meyn-Schwarze hat vor sechs Jahren in der Hildener Stadtbücherei ein Veranstaltungsformat entwickelt, für das er jetzt in Berlin mit dem „Deutschen Lesepreis“ ausgezeichnet wurde. Die fachkundige Jury würdigte mit einem 1. Preis in der Kategorie „Herausragendes individuelles Engagement“ die Vorlese- und Erlebniszeit, die der Lesepate inzwischen in acht Büchereien in Nordrhein-Westfalen anbietet.
Der Deutsche Lesepreis zeichnet innovative und bewährte Leseförderungsmaßnahmen aus und sucht jedes Jahr herausragende Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, eine Kultur des Lesens zu erhalten und zu fördern. Die Stiftung Lesen und die Commerzbank-Stiftung verliehen am 21. November 2018 im Berliner Humboldt Carré den Deutschen Lesepreis in sechs Kategorien an Personen und Einrichtungen, die sich nachhaltig für die Leseförderung einsetzen.

1. Preis für Christian Meyn-Schwarze und sein Projekt „Papa-Zeit“

Bei jährlich 30 Lesungen kommen Väter und ihre Kinder in den Genuss von intensiv erlebbaren Papa-Geschichten. Nach der Vorlesezeit werden die Bücher lebendig. Passend zum Thema wird dann zum Beispiel ein Indianerdorf aufgebaut, geht es mit einem Piratenboot auf Schatzsuche oder es wird gespielt wie im Zirkus. Manchmal basteln die Papas mit ihren Kindern Schrottroboter, Musikinstrumente, Kullerbahnen oder drucken mit den Fingern kunstvolle Geschenkkarten. „Die Kullerbahn steht immer noch im Kinderzimmer, Max ist so stolz darauf!“, berichtet Papa Sven, ein Jahr nach der Teilnahme am Murmelbahn-Projekt.   Ein weiteres Angebot von Christian Meyn-Schwarze ist der „Mitmachzirkus Hilden“, mit dem er seit 21 Jahren im Sommer unterwegs ist und Kinderherzen begeistert. Das Vater-Sohn-Zirkusbuch „Der kleine Bär und das Zirkusfest“ legte zusammen mit einem Anleitungsbuch über Kinderzirkus den Grundstein für dieses Projekt.

Wie alles begann

Mit einem kleinen Papa-Buch fing vor 25 Jahren bei Christian Meyn-Schwarze alles an. Der Vater von inzwischen erwachsenen Kindern sagte 1999 seinem Büro in Köln „Time to say Goodbye – Es ist Zeit zu gehen“ und sammelte fortan lieber Bücher über Väter und spielte die Geschichten mit seinen beiden Töchtern nach. Inzwischen ist Christian Meyn-Schwarzes Sammlung von Büchern über aktive Papas und Opas sowie das Vater-Sein auf über 500 Titel angewachsen, davon sind circa 300 noch lieferbar. Diesen wertvollen Bücher-Schatz teilt der engagierte Hildener mit allen Buchbegeisterten in Form der „Papa-Lese-Liste“. Sie enthält Rezensionen von Bilderbüchern, Romanen, Comics, Ratgebern, Hörbüchern, DVDs und Zeitschriften für Väter und Großväter – und bleibt dank der regelmäßigen Überarbeitung und Erweiterung genauso lebendig wie ihr Verfasser selbst.   Eine aktuelle Leseempfehlungsliste aus Dezember 2021 für Väter und Großväter steht kostenlos als PDF-Datei zum Download bereit.

Mitmachen!

„Ich bekomme so tolle Ideen hier, was ich mit meinen Kindern machen kann. Die kommen alle 14 Tage zu mir und dann beginnt das Wochenende mit einem tollen Vormittag in der Stadtbücherei.“ Detlef mit seinen Zwillingen.   Aktualisiert: 11.01.2021

Sechs Kommunen erhalten Preis für Konzepte zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen

Parlamentarischer Staatssekretär Klaus Kaiser zeichnet erfolgreiche Wettbewerbskonzepte aus – 15.000 Euro Förderung

Im Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung“ 2018 waren sechs Kommunen und kommunale Verbünde erfolgreich.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit: Im Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung“ 2018 waren sechs Kommunen und kommunale Verbünde erfolgreich: Gelsenkirchen, Herne, Monheim und Neuss sowie die Städteregion Aachen und der Kreis Lippe wurden für ihre Konzepte zur Vernetzung von Ämtern, Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen und Kulturinitiativen ausgezeichnet. Verbunden ist die Auszeichnung mit einer Förderung von jeweils 15.000 Euro durch das Land.   Ziel ist es, das Engagement der kommunalen Akteure zu bündeln, um das Interesse von Kindern und Jugendlichen am kulturellen Leben zu wecken und ihnen künstlerische Erfahrungen zu ermöglichen. Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur- und Wissenschaft, hat die Preise an die erfolgreichen Kommunen im Tanzhaus NRW in Düsseldorf verliehen.   „Die Weiterentwicklung der kulturellen Bildung vor Ort ist ein wichtiges kulturpolitisches Ziel für unser Haus und die gesamte Landesregierung. Es geht darum, in einer Welt vermeintlich einfacher Antworten und Perspektiven die Möglichkeit zur Werteorientierung zu bieten. Hier leistet gerade die kulturelle Bildung einen wichtigen Beitrag", sagte Klaus Kaiser. „Vor diesem Hintergrund freue ich mich besonders, nun die Kommunen und kommunalen Zusammenschlüsse auszuzeichnen, die dafür 2018 überzeugende Konzepte vorgelegt haben.“   Weitere vier Kommunen – Dortmund, Hiddenhausen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen – waren bereits in früheren Wettbewerbsrunden erfolgreich. Ihre Konzepte wurden von der Jury nun erneut ausgewählt, die Städte erhalten eine auf drei Jahre angelegte Förderung, um die Arbeit fortzusetzen.   Ein erfolgreiches Gesamtkonzept setzt Strukturen voraus, die Kooperationen über Dezernate und Ämter hinweg erschließt und nachhaltig sichert sowie die anderen kommunalen Akteure einbindet. Trotz der Aufwändigen Erarbeitung dieser Konzepte haben insgesamt 75 Kommunen und kommunale Verbünde am Wettbewerb teilgenommen. Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Land treibt Platzausbau bei frühkindlicher Bildung voran

Mit 94,1 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung im Jahr 2019 den weiteren Platzausbau bei der Kinderbetreuung

Der Ausbau der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Das Landeskabinett hat daher vereinbart, 94,1 Millionen Euro an Bundesmittel für die Kinderbetreuung für weitere Investitionsmaßnahmen zum Ausbau der Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen im Haushalt 2019 bereitzustellen.
02.11.2018
Der Ausbau der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Das Landeskabinett hat daher vereinbart, 94,1 Millionen Euro an Bundesmittel für die Kinderbetreuung für weitere Investitionsmaßnahmen zum Ausbau der Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen im Haushalt 2019 bereitzustellen. „Die Verbesserung der frühkindlichen Bildung ist ein zentraler Schwerpunkt dieser Landesregierung. Ein wichtiger Baustein ist der Platzausbau, den wir deshalb mit weiteren Investitionsmitteln unterstützen. In Nordrhein-Westfalen besteht unvermindert großer Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen“, sagt Familienminister Joachim Stamp.   Derzeit stehen in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 685.000 Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Zum Kitajahr 2018/2019 konnte sogar der höchste Zuwachs in den vergangenen Jahren festgemacht werden. Alle Beteiligten im Land treiben den Ausbau mit großem Engagement voran.   Trotz der positiven Entwicklung ist der Landesregierung bewusst, dass noch nicht allen Eltern der gewünschte Betreuungsplatz angeboten werden kann. Steigende Geburtenzahlen und die damit einhergehende positive Bevölkerungsentwicklung sowie die demographische Entwicklung durch Flüchtlingsfamilien ziehen einen weiteren Bedarf an U6- Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege nach sich. „Klar ist, dass der Ausbau der Betreuungsplätze weiter gehen muss“, betonte Familienminister Joachim Stamp.   Die derzeit noch zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel reichen nicht aus, um den großen Bedarf an zusätzlichen Plätzen zu ermöglichen. Hier wird die derzeitige Landesregierung tätig: Flankierend zu den Sonderprogrammen des Bundes unterstützt die Landesregierung mit der kurzfristigen Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rund 94 Millionen Euro die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Errichtung der notwendigen Betreuungsinfrastruktur. „Ich habe immer gesagt, dass das Land tätig werden wird, wenn die noch zur Verfügung stehenden Investitionsmittel nicht reichen werden. Daher freue ich mich, dass wir diese Mittel den Kommunen für den investiven Ausbau nun kurzfristig zur Verfügung stellen können“, so Minister Stamp.Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen  

11.000 Bildungskoffer unterstützen Fachkräfte im Kita-Alltag

Neben dem massiven Ausbau der Betreuungsplätze, ist die Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung ein zentrales Ziel der Landesregierung.
01.11.2018
Neben dem massiven Ausbau der Betreuungsplätze, ist die Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung ein zentrales Ziel der Landesregierung. Aus diesem Grund hat das Familienministerium einen Bildungskoffer entwickelt, der Fachkräften praktische Tipps gibt, wie die vom Land entwickelten Bildungsgrundsätze noch leichter in den pädagogischen Alltag einfließen können. Rund 11.000 Bildungskoffer werden im Moment in ganz Nordrhein-Westfalen an Kitas, Fachberatungen und Fachschulen für Erzieher verschickt. „Mit den Praxismaterialien wollen wir einen wichtigen Impuls setzen, um die Qualität in den Kitas weiter zu verbessern. Das Material ist für den direkten Einsatz entwickelt worden. Die pädagogischen Teams bekommen Ideen für die Verknüpfung der einzelnen Bildungsbereiche im Alltag, aber auch Anregungen und Methoden zur Reflexion der eigenen Bildungsarbeit“, sagte Familienminister Joachim Stamp. Bei der Erprobung in der Praxis hat insbesondere der flexible Einsatz des Materials die Fachkräfte überzeugt: Das Poster und die Arbeitskarten können im Team oder in der Zusammenarbeit mit den Eltern zur Einführung der Bildungsgrundsätze sowie zur Vertiefung einzelner Bildungsbereiche genutzt werden. Im Bildungskoffer enthalten sind unter anderem Tipps zu den zehn Bildungsbereichen wie „Sprache & Kommunikation“, aber auch wichtige Querschnittsthemen wie „Inklusion & Vielfalt“, „Partizipation, Demokratie & Kinderrechte“ werden als übergreifende Elemente einer verantwortungsvollen Bildung thematisiert. Die Materialien können im Rahmen von Teamsitzungen, Fortbildungen und zur Selbstreflexion eingesetzt werden. Daneben verdeutlichen sie auch gegenüber Eltern, dass bereits in der Kita ein wichtiger Grundstein für die Bildungsbiographie ihres Kindes gelegt wird. In Nordrhein-Westfalen sind die Kernpunkte für die frühkindliche Bildung in den Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0 bis 10 Jahren festgehalten. Dabei handelt es sich um zentrale Grundlagen für die pädagogische Arbeit, die damit auch in hohem Maße zur Qualität von Bildungseinrichtungen beitragen. Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen   Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen  

Kabinett beschließt Übergangsfinanzierung zur KiBiz-Reform

Das Landeskabinett hat ein Übergangsjahr bis zur Kinderbildungsgesetz (KiBiz)-Reform 2020/21 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von gut 450 Millionen Euro für die Kita-Träger beschlossen.

Das Landeskabinett hat den „Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz“ beschlossen. Die Landesregierung gewährleistet damit einen nahtlosen Anschluss an die Finanzierung des Kita-Träger-Rettungsprogramms und einen Übergang zur großen KiBiz-Reform.
25.09.2018
Das Landeskabinett hat den „Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz“ beschlossen. Die Landesregierung gewährleistet damit einen nahtlosen Anschluss an die Finanzierung des Kita-Träger-Rettungsprogramms und einen Übergang zur großen KiBiz-Reform. „Wir geben den Trägern Planungssicherheit. Bereits erfolgte Stabilisierungsmaßnahmen, ein guter Personalschlüssel und Qualität in der Kindertagesbetreuung werden so gesichert und können weiterentwickelt werden“, betonte Familien- und Kinderminister Joachim Stamp.   Der Gesetzentwurf sieht ein Gesamtvolumen für die Kita-Träger in Höhe von gut 450 Millionen Euro für das Kitajahr 2019/20 vor, an dem sich die Kommunen beteiligen. Auf Grundlage einer Verständigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden tragen die Kommunen rund 40 Millionen Euro sowie ihren Anteil an der erhöhten Dynamisierung (3 Prozent statt 1,5) von rund 30 Millionen Euro. Die erforderlichen Mittel für das Übergangsjahr werden im Landeshaushalt 2019 und 2020 bereitgestellt. Insgesamt werden hierfür Landesmittel in Höhe von 390,7 Millionen Euro veranschlagt. Eingesetzt werden sollen dabei auch die rund 100 Millionen Euro der zu erwartenden Bundesmittel im Rahmen des Bundes-Qualitätsentwicklungsprozesses. Außerdem werden die KiBiz-Kindpauschalen für ein weiteres Kindergartenjahr um 3 Prozent erhöht.   Das Übergangsjahr ist erforderlich, da mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen des Landes für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen enden. Gleichzeitig kann zu diesem Zeitpunkt der Prozess für eine verlässliche und dauerhaft auskömmliche Finanzierungsstruktur zur Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung noch nicht abgeschlossen sein. „Die jahrelange Unterfinanzierung des Kita-Finanzierungssystems behindert den weiterhin dringend notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau und führt zu Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität“, sagt Minister Stamp.   Familienminister Stamp: „Mit der umfassenden KiBiz-Reform werden wir für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen. Dazu wird das Finanzierungssystem neu strukturiert sowie Qualität und Öffnungszeiten verbessert.“ Nach Abschluss der Verhandlungen mit allen Beteiligten möchte die Landesregierung Anfang 2019 den Entwurf für die KiBiz-Reform vorlegen.Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen  

Weltkindertag 2018

Motto „Kinder brauchen Freiräume“

Anlässlich des Weltkindertags entwickeln bundesweit zahlreiche Initiativen rund um den 20. September 2018 unter dem gemeinsamen Motto „Kinder brauchen Freiräume“ Aktionen und machen mit Informationsständen auf die Kinderrechte aufmerksam. Machen Sie mit: Väter können sich im Rahmen von örtlichen Initiativen engagieren, gemeinsam mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern der Einladung des Landtages Nordrhein-Westfalen (NRW) folgen, am Weltkindertagsfest in Berlin teilnehmen oder eigene Ideen zum Thema "Freiräume für Kinder" umsetzen.
Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinder brauchen Freiräume“. Damit rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland Bund, Länder und Kommunen dazu auf, mehr Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Initiatoren appellieren an Politikerinnen und Politiker, die Meinung der nachwachsenden Generation ernst zu nehmen und ihre Belange bei Entscheidungen, die sie betreffen, durchgehend zu berücksichtigen.

Landtag NRW lädt ein

Popcorn, Ausstellung, Musik, Glücksrad, Fotobox, Buttonmaschine und vieles mehr: Zum Weltkindertag gibt es im Landtag NRW ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie. Am 16.09.2018 in der Zeit von 12 Uhr bis 18 Uhr heißt es Spiel und Spaß bei freiem Eintritt. Veranstaltungsort: Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf.  Hier geht es zum Programm Der Landtag freut sich auf viele große und kleine Besucher/innen!

Weltkindertagsfest in Berlin

Am Sonntag, den 23. September 2018 findet das große Kinderfest am Potsdamer Platz mitten in Berlin statt! Kinderrechte-Rallye mit coolen Preisen, Hüpfburgen, Strohballen zum Springen, Riesen-Fuß­ball­kicker, Verkleidungen, mehrere Bühnen mit buntem Programm, hunderte Spieleaktionen für verschiedene Altersgruppen sind über das ganze Festgelände verteilt und machen den Potsdamer Platz zu einem gigantischen Spielplatz. Das Weltkindertagsfest steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frau Dr. Franziska Giffey. Alle Aktionen sind kostenlos, damit auch wirklich jedes Kind seinen Spaß haben kann.Webseite zum Weltkindertag des Deutschen Kinderhilfswerkes  

Weitere Aktionen zum Weltkindertag 2018

Der Weltkindertag lebt vom Mitmachen. Vielerorts werden in Deutschland Aktionen, Feste und andere Aktivitäten vorbereitet. Am Weltkindertag stehen in ganz Deutschland die Rechte von Kindern im Vordergrund. Eine Übersicht der Veranstaltungen in Deutschland finden Sie hier.

 

   

Papa, wann sind wir endlich da?

Tipps für lange Autofahrten mit Kindern

Der Familienurlaub könnte die schönste Zeit im Jahr sein, wenn nur nicht die lästige An- und Abreise wäre. Knapp 17 Millionen Deutsche fahren jedes Jahr mit dem Auto in die Ferien und bewältigen dabei oftmals hunderte Kilometer bis zum Urlaubsziel und zurück. Bei Kindern verursachen lange Fahrten häufig unangenehme Begleiterscheinungen wie Quengelei, Langeweile, Bauchschmerzen oder Übelkeit. Damit es nicht so weit kommt, greift vaeter.nrw vor dem Ferienstart hilfreiche Tipps eines Facharztes und des Allgemeinen Deutschen Automobil Clubs e. V. (ADAC) für eine Autofahrt ohne Zwischenfälle auf.
Dr. Gunter Burmester, Oberarzt in der Gastroenterologie im Altonaer Kinderkrankenhaus, empfiehlt Familien vor der Abreise: „So wie es möglich ist, sollten Eltern vermeiden, mehr als 500 Kilometer an einem Tag zurückzulegen. Vor Beginn der Reise sollten alle Beteiligten eine leichte Mahlzeit zu sich nehmen, die stärkt, aber den Magen nicht zu sehr belastet. Für die Fahrt sollte entsprechende Verpflegung an Bord sein, zum Beispiel geschnittene Äpfel oder Möhren.“ Weiterhin sollten den Kindern keine kohlensäurehaltigen Getränke angeboten werden, da diese leicht auf den Magen schlagen. „Stilles Wasser, Tee und Saft sind hier die richtige Wahl“, so Burmester. Natürlich darf neben dem Proviant die richtige Unterhaltung nicht zu kurz kommen. Spiele wie Mau-Mau und Quartett eignen sich gut für lange Autofahrten, da hierfür nicht viel Ausrüstung benötigt wird. Zwischendurch sollten die kleinen Urlauberinnen und Urlauber aus dem Fenster schauen. „Geschieht dies nicht, können bei den Kindern leicht Symptome wie Übelkeit auftreten. Aus diesem Grund sollten auch keine Lese- oder Bilderbücher zum Einsatz kommen. Hörbücher oder Ratespiele, wie zum Beispiel das Erraten von Autokennzeichen oder ‚Ich sehe was, was du nicht siehst‘ eignen sich hier besser", sagt der Oberarzt und weiß dies aus eigener Erfahrung als Vater. „Wenn Sie grundsätzlich die drei Dinge – ausreichende Pausen, Unterhaltung und gesunde Snacks – beachten, kann auf der Fahrt in den Urlaub nichts schief gehen“, so Burmester. Falls es doch so weit kommen sollte und der Magen rebelliert, ist es für die Eltern ratsam, immer eine Tüte griffbereit zu haben. Für Kinder, die regelmäßig zu Reiseübelkeit mit Erbrechen neigen, stehen im Bedarfsfall medikamentöse Therapien zur Verfügung. Dies sollte rechtzeitig vor dem Urlaub mit dem Kinderarzt besprochen werden. In einem praxisnahen Video stellt der ADAC weitere Tipps für eine möglichst entspannte Autofahrt mit Kindern vor. Eine umfassende Vorbereitung inklusive Spielekoffer oder MP3-Player gegen die Langeweile bei älteren Kindern sowie einer gut gefüllten Provianttasche für den Hunger zwischendurch sind genauso Thema wie die alters- und saisongerechte Planung von Reisezeiten. Familien mit Kleinkindern passen diese am besten dem natürlichen Schlafrhythmus an und fahren außerhalb der Schulferien in den Urlaub, im Sommer empfiehlt sich ein Start in den frühen Morgenstunden, wenn die Straßen noch frei und die Temperaturen niedriger sind. Allzeit gute Fahrt wünscht vaeter.nrw!  

Pyjama-Partys sind natürlich weiter erlaubt

Pyjama-Partys sind natürlich erlaubt, bedürfen allerdings der Zustimmung der jeweiligen Kommune. Die kann erteilt werden, wenn grundlegende Regeln des Brandschutzes eingehalten werden.
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zu Übernachtungen in Kindergärten: Pyjama-Partys sind natürlich erlaubt, bedürfen allerdings der Zustimmung der jeweiligen Kommune. Die kann erteilt werden, wenn grundlegende Regeln des Brandschutzes eingehalten werden. „Es bedarf keines großen bürokratischen Aktes, um diese Grundsätze umzusetzen“, verweisen Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, auf die seit 13 Jahren zum Schutz für Leib und Leben der übernachtenden Kinder geltenden Vorgaben.   „Die Pyjama-Partys sind für viele Kinder traditionell Höhepunkt des letzten Kindergartenjahres. Sie fördern als häufig erste Übernachtung außerhalb der Familie nicht nur die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein, sondern auch die Gemeinschaft. Umso wichtiger ist uns, dass die Übernachtungen nicht an bürokratischen Hürden scheitern“, sagt Familienminister Joachim Stamp.   Die beiden Minister kündigen vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Übernachtungen zum Abschluss des Kindergartenbesuches an, dass im Zuge der Überarbeitung der Landesbauordnung alle weiteren Regelungen – etwa Erlasse – auf ihre Sinnhaftigkeit und Praktikabilität geprüft und gegebenenfalls geändert werden. Das gilt auch für Rechtsauffassungen, die seit 2005 unter verschiedenen Landesregierungen vorgetragen wurden.

Zum Hintergrund

Bereits zu den Weltjugendtagen im Jahr 2005 hatte der damalige Staatssekretär, Manfred Morgenstern, den Bezirksregierungen Hinweise zur Zulässigkeit von Übernachtungen von Personen in Schulen und Sporthallen gegeben. Im Rahmen einer Dienstbesprechung im Jahr 2009 wurde den Kommunen im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Anforderungen bei Erweiterung oder Umbau von Kindertageseinrichtungen zur Aufnahme von U3-Kindern die Installation von Rauchwarnmeldern empfohlen, Brandmeldeanlagen sind bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzbestimmungen nicht erforderlich.   Um die Übernachtungen in Kindergärten zu ermöglichen, sind einfache Regelungen erforderlich, die geübte Praxis sind:
  1. Es muss eine erwachsene Person im Übernachtungsraum sein (Standard)
  2. Mögliche Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein (Schlafsäcke müssen geordnet im Raum ausgelegt werden)
  3. Taschenlampen (übliches Utensil bei Pyjama-Partys) müssen als „stromnetzunabhängige Lichtquellen“ vorhanden sein
  4. Ein Informationsaushang ist für den Ernstfall im Gebäude anzubringen
  5. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte die nahe gelegene Feuerwehr vorsorglich unterrichten, dass sich ausnahmsweise Personen in der Kindertageseinrichtung aufhalten, damit im Brandfall schnell, sicher und zielgerichtet vorgegangen werden kann.
  Den Kommunen wird ein pragmatischer Umgang mit den Anforderungen empfohlen. So regeln viele Kommunen – etwa die Stadt Hamm – die Erlaubnis für Pyjama-Partys bereits auf kurzem Dienstweg, indem eine Mail über die geplante Übernachtung geschickt wird. Quelle: Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen  

USK leistet wichtigen Beitrag zum Jugendschutz bei digitalen Spielen

Digitale Spiele haben mit ihren bunten Abenteuerwelten eine besondere Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche und bieten neben dem Spaß am Spielen viele Anreize zum Lernen. Doch nicht jedes Spiel ist für jedes Kind geeignet. Wie bei Filmen gibt es auch für Computer- und Konsolenspiele entsprechende Alterseinstufungen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit: Digitale Spiele haben mit Ihren bunten Abenteuerwelten eine besondere Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche und bieten neben dem Spaß am Spielen viele Anreize zum Lernen. Doch nicht jedes Spiel ist für jedes Kind geeignet. Wie bei Filmen gibt es auch für Computer- und Konsolenspiele entsprechende Alterseinstufungen. Jugendstaatssekretär Andreas Bothe hat sich beim Besuch der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin über den Kinder- und Jugendschutz bei Computer- und Videospielen informiert. „Viele Eltern kennen die farbigen Alterskennzeichen, die auf der Spielhülle und dem Datenträger abgebildet sind und sehen sie als wichtige Orientierungshilfe an“, erklärte Staatssekretär Andreas Bothe bei seinem Besuch in Berlin. „Doch das Verfahren, das zu dieser Kennzeichnung führt, ist oftmals unbekannt.“ Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurde dem Staatssekretär dieser Bereich des Jugendschutzes anhand einer simulierten Prüfsitzung vorgestellt.   Bei der Jugendschutzprüfung von Computerspielen auf Datenträgern handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Prüfverfahren, an dem die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) sowie die Selbstkontrolleinrichtung der Computer- und Videospielindustrie – die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) – beteiligt sind. Die Spiele werden dabei von ehrenamtlich tätigen Sichterinnen und Sichtern der USK durchgespielt und von ehrenamtlichen Jugendschutzsachverständigen in wechselnden und pluralistisch besetzten Gremien geprüft. Die abschließende Altersfreigabe eines Computerspiels erfolgt immer durch einen der beiden Ständigen Vertreter der OLJB bei der USK, die Beschäftigte des Jugendministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sind.   „Die USK leistet einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz und zur Medienerziehung in den Familien. Darüber hinaus bietet sie gezielte und praktische Unterstützung bei allen Fragestellungen rund um das Thema Computerspiele an“, sagte Staatssekretär Bothe.   Die USK ist eine vom „game – Verband der deutschen Games-Branche“ getragene Selbstkontrolleinrichtung und hat ihren Sitz in Berlin. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Federführung für alle 16 Bundesländer bei der Alterskennzeichnung von digitalen Spielen auf Datenträgern.   Weitere Informationen zu den USK-Alterskennzeichen und dem Prüfverfahren finden Sie auf der Homepage der USK: www.usk.de.Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuwachs bei den Betreuungsplätzen

Die neuen Zahlen für das Kindergartenjahr 2018/2019 liegen vor. Im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr sind erhebliche Zuwächse bei den Betreuungsplätzen für unter- und überdreijährige Kinder in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen.
Das Ministerium für Kinder, Familie Flüchtlinge und Integration teilt mit: Die neuen Zahlen für das Kindergartenjahr 2018/2019 liegen vor. Im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr sind erhebliche Zuwächse bei den Betreuungsplätzen für unter- und überdreijährige Kinder in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Bis zum Stichtag 15. März haben die 186 Jugendämter insgesamt rund 26.000 Betreuungsplätze mehr gemeldet als im laufenden Jahr. „Ich freue mich über die Steigerung bei den Betreuungsplätzen. Dennoch ist uns bewusst, dass der Bedarf der Eltern nach einem Betreuungsplatz in Nordrhein-Westfalen größer ist als das derzeitige Angebot“, sagte Familienminister Dr. Joachim Stamp. Aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Kitas haben sich in vielen Einrichtungen über die vergangenen Jahre große Defizite aufgebaut, die zu Personalkürzungen und Qualitätseinbußen geführt sowie den notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau behindert haben. „Wir wollen die Betreuungsqualität und -quote weiter verbessern“, sagte der Minister.   Insgesamt sind die Zahlen der Plätze für Unterdreijährige (plus 11.849), und Überdreijährige (plus 14.043) für das Kindergartenjahr 2018/2019 deutlich angestiegen. Hintergrund für diese Entwicklung sind eine höhere Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung sowie die positive demographische Entwicklung durch steigende Geburtenzahlen und Zuwanderung. Im nächsten Kindergartenjahr werden somit 623.331 Plätze in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Einschließlich der Kindertagespflege sind das für das Kindergartenjahr insgesamt 684.725 Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen. „Das Kita-Träger-Rettungsprogramm hat den Trägern und Kommunen ein klares Zeichen von Verlässlichkeit und Planungssicherheit gegeben. Zusätzliche Plätze werden nur geschaffen, wenn sich Träger und Kommunen darauf verlassen können, laufende Betriebskosten stemmen zu können und damit keine Defizite einzufahren“, betonte der Familienminister. Derzeit ist die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um gemeinsam eine dauerhaft tragfähige Finanzierung für die Einrichtungen zu vereinbaren.   Für Kinder im Alter von unter drei Jahren stehen im kommenden Kindergartenjahr insgesamt rund 191.300 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon rund 134.200 Plätze in Kindertageseinrichtungen und rund 57.100 Plätze in der Kindertagespflege – dies sind im Vergleich zum laufenden Kitajahr rund 12.000 Plätze mehr. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung entspricht das einer Versorgungsquote von 38,1 Prozent für die Unterdreijährigen. Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder – also die Kinder, die seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben – beträgt die Versorgungsquote sogar 58 Prozent. Für mehr als jedes zweite Kind mit einem U3-Rechtsanspruch steht in Nordrhein-Westfalen ein Platz zur Verfügung.   Für die überdreijährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen gibt es im Kindergartenjahr 2018/2019 insgesamt rund 493.400 Betreuungsplätze, davon rund 489.200 Plätze in Kindertageseinrichtungen und rund 4.200 Plätze in der Kindertagespflege. Dies sind im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr rund 14.000 zusätzliche Plätze allein für die Betreuung der Überdreijährigen. Familienminister Stamp: „Bei dieser Steigerung handelt es sich um den höchsten Zuwachs in den vergangenen Jahren. Alle Beteiligten im Land treiben den Ausbau mit großem Engagement voran.“   Trotz der positiven Entwicklung ist der Landesregierung bewusst, dass nicht allen Eltern der gewünschte Betreuungsplatz angeboten werden kann. Eltern, die trotz Anmeldung noch keine Platzzusage erhalten haben, sollten im engen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bleiben und ihren Betreuungsbedarf dort geltend machen. „Es liegen noch große Herausforderungen vor uns“, sagte der Familienminister. „Der Ausbau der Betreuungsplätze muss weiter gehen.“ Derzeit stehen insgesamt rund 264 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für den weiteren Ausbau zur Verfügung. Wenn diese Investitionsmittel nicht reichen, wird das Land tätig werden.   Quelle: Ministerium für Kinder, Familie Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen