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Kita-Förderung

Kabinett beschließt Übergangsfinanzierung zur KiBiz-Reform

Das Landeskabinett hat ein Übergangsjahr bis zur Kinderbildungsgesetz (KiBiz)-Reform 2020/21 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von gut 450 Millionen Euro für die Kita-Träger beschlossen.

Das Landeskabinett hat den „Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz“ beschlossen. Die Landesregierung gewährleistet damit einen nahtlosen Anschluss an die Finanzierung des Kita-Träger-Rettungsprogramms und einen Übergang zur großen KiBiz-Reform.
25.09.2018
Das Landeskabinett hat den „Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz“ beschlossen. Die Landesregierung gewährleistet damit einen nahtlosen Anschluss an die Finanzierung des Kita-Träger-Rettungsprogramms und einen Übergang zur großen KiBiz-Reform. „Wir geben den Trägern Planungssicherheit. Bereits erfolgte Stabilisierungsmaßnahmen, ein guter Personalschlüssel und Qualität in der Kindertagesbetreuung werden so gesichert und können weiterentwickelt werden“, betonte Familien- und Kinderminister Joachim Stamp.   Der Gesetzentwurf sieht ein Gesamtvolumen für die Kita-Träger in Höhe von gut 450 Millionen Euro für das Kitajahr 2019/20 vor, an dem sich die Kommunen beteiligen. Auf Grundlage einer Verständigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden tragen die Kommunen rund 40 Millionen Euro sowie ihren Anteil an der erhöhten Dynamisierung (3 Prozent statt 1,5) von rund 30 Millionen Euro. Die erforderlichen Mittel für das Übergangsjahr werden im Landeshaushalt 2019 und 2020 bereitgestellt. Insgesamt werden hierfür Landesmittel in Höhe von 390,7 Millionen Euro veranschlagt. Eingesetzt werden sollen dabei auch die rund 100 Millionen Euro der zu erwartenden Bundesmittel im Rahmen des Bundes-Qualitätsentwicklungsprozesses. Außerdem werden die KiBiz-Kindpauschalen für ein weiteres Kindergartenjahr um 3 Prozent erhöht.   Das Übergangsjahr ist erforderlich, da mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen des Landes für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen enden. Gleichzeitig kann zu diesem Zeitpunkt der Prozess für eine verlässliche und dauerhaft auskömmliche Finanzierungsstruktur zur Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung noch nicht abgeschlossen sein. „Die jahrelange Unterfinanzierung des Kita-Finanzierungssystems behindert den weiterhin dringend notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau und führt zu Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität“, sagt Minister Stamp.   Familienminister Stamp: „Mit der umfassenden KiBiz-Reform werden wir für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen. Dazu wird das Finanzierungssystem neu strukturiert sowie Qualität und Öffnungszeiten verbessert.“ Nach Abschluss der Verhandlungen mit allen Beteiligten möchte die Landesregierung Anfang 2019 den Entwurf für die KiBiz-Reform vorlegen.Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen  

Landtag beschließt Kitaträger-Rettungsprogramm

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute das Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Mit dem Kitaträger-Rettungsprogramm mildert das Land die Not der strukturell unterfinanzierten Kindertageseinrichtungen schnell und unbürokratisch ab. Bei vielen Einrichtungen haben sich über die vergangenen Jahre große Defizite aufgebaut, die zu Personalkürzungen und Qualitätseinbußen geführt haben.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute das Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Mit dem Kitaträger-Rettungsprogramm mildert das Land die Not der strukturell unterfinanzierten Kindertageseinrichtungen schnell und unbürokratisch ab. Bei vielen Einrichtungen haben sich über die vergangenen Jahre große Defizite aufgebaut, die zu Personalkürzungen und Qualitätseinbußen geführt haben. „Die Unterfinanzierung der Einrichtungen hat sich in den zurückliegenden Jahren immer weiter verfestigt. Kitas ohne finanzielle Sorgen gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit kaum noch. Mit unserer Soforthilfe sorgen wir dafür, dass keine Kita schließen muss“, betonte Familienminister Joachim Stamp.   „Wir setzen der finanziellen Not der Einrichtungen eine wirksame Unterstützung entgegen.“ Das Land stellt allen Einrichtungen sowohl in freier wie in kommunaler Trägerschaft insgesamt Mittel in Höhe einer halben Milliarde Euro zur Verfügung. Alle Träger werden mit einem Einmalbetrag entlastet, der flexibel  und einrichtungsübergreifend eingesetzt werden kann. „Wir bringen landesweit Stabilität in das System, damit die Vielfalt in der Kindertagesbetreuung erhalten bleibt.“   Das Kitaträger-Rettungsprogramm ist die erste Maßnahme der Landesregierung, um die finanzielle Not der Träger zu beseitigen und die Unter-finanzierung der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen insgesamt zu beenden. In einem zweiten Schritt wird die Landesregierung für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen und das Kinderbildungsgesetz in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren im Land reformieren. In einem dritten Schritt wird die Qualität verbessert, danach werden die Öffnungszeiten flexibilisiert. Ziel der Landesregierung ist es, die frühkindliche Bildung zu stärken und weiterzuentwickeln, dazu werden die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege strukturell verbessert.   Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen