Kosten
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Die persönliche Betreuung eines minderjährigen Kindes – neben der eigenen Berufstätigkeit – kann bei der Berechnung des Unterhaltes für Eltern nicht berücksichtigt werden.
Der Bundesgerichtshof hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Vater der Klägerin hatte vom September 2015 bis Ende Mai 2016 in einem Pflegeheim gelebt und in dieser Zeit Sozialhilfe in Höhe von insgesamt rund 4900 Euro bezogen. Der Sozialhilfeträger forderte von der Tochter Elternunterhalt in Höhe rund 4.360 Euro. Die in Vollzeit arbeitende Tochter betreute im genannten Zeitraum neben ihrer Berufstätigkeit ihren minderjährigen Sohn, von dessen Vater sie getrennt lebte. Aufgrund dieser Kinderbetreuung war die Tochter nicht bereit, den vom Sozialhilfeträger eingeforderten Elternunterhalt zu begleichen – sie zahlte lediglich 1275 Euro.
Nachdem das Familiengericht Kronach sie zur Übernahme der gesamten Summe verpflichtet hatte, legte sie dagegen Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Bamberg reduzierte den zu leistenden Unterhalt auf knapp 3000 Euro. Mit der erneuten Beschwerde vor dem BGH wollte die Frau die vollständige Abweisung des Zahlungsantrags erreichen.
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„Mein Papa kommt“ – Besuchsprogramm für Kinder mit zwei Elternhäusern
Getrennt lebend
Für Väter, die getrennt und weit entfernt von ihren Kindern leben, gibt es jetzt eine neue Möglichkeit, kostenlos zu übernachten, wenn sie ihre Kinder besuchen wollen. Die bundesweite Initiative "Mein Papa kommt!" vermittelt die Väter an Gastgeberinnen und Gastgeber.
Nicht immer wohnen getrennt lebende Eltern in der gleichen Stadt. Manchmal zieht ein Elternteil um – sei es aus beruflichen Gründen oder für eine neue Beziehung. Dann stellt sich – vor allem wenn die Kinder noch nicht alleine reisen können – die Frage, wo Vater und Kind sich treffen können. Für alle, denen das Geld für Hotels oder Mietwohnungen fehlt, hält die Initiative "Mein Papa kommt" eine Lösung parat.
Das Besuchsprogramm für getrennt lebende Eltern der Flechtwerk2+1 gGmbh unterstützt bundesweit bei der Suche nach kostenfreien Übernachtungsmöglichkeiten und bietet Beratungen für Eltern an. Interessierte können sich über die Homepage der Initiative anmelden. Auch in Nordrhein-Westfalen werden aktuell Gastgeber oder Gastgeberinnen gesucht.
(vaeter.nrw)
Text aktualisiert am 29.05.2016
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