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Schule

Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen.

Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen.
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.   Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt 178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie der Landesregierung ist nunmehr in Kraft getreten und veröffentlicht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sieht in dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm einen großen Beitrag zur Chancengerechtigkeit: „Das Sofortausstattungsprogramm für unsere Schülerinnen und Schüler ist Teil der größten Investitionsinitiative für die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Damit wollen wir allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung ermöglichen und sie auf die Herausforderungen einer digitalisierten Welt vorbereiten. Mit der schnellen und unbürokratischen Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit – auch über die Corona-Pandemie hinaus.“   Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. So soll sichergestellt werden, dass künftig möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss. Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.   Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen („Lockdown“) vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.   Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Ministerin Gebauer: Wir schöpfen alle Möglichkeiten für eine bessere Lehrerversorgung aus

Schulministerin schreibt Sek-II-Lehrkräfte an und stellt neue Internetseite vor

Schulministerin Yvonne Gebauer hat in einem persönlichen Schreiben an über 5.500 Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) dafür geworben, sich auch auf Stellenausschreibungen an anderen Schulformen zu bewerben, also an Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und Berufskollegs sowie auf Stellen für sonderpädagogische Förderung.

Ministerin Gebauer: Wir schöpfen alle Möglichkeiten für eine bessere Lehrerversorgung aus

Schulministerin schreibt Sek-II-Lehrkräfte an und stellt neue Internetseite vor

Schulministerin Yvonne Gebauer hat in einem persönlichen Schreiben an über 5.500 Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) dafür geworben, sich auch auf Stellenausschreibungen an anderen Schulformen zu bewerben, also an Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und Berufskollegs sowie auf Stellen für sonderpädagogische Förderung.
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Schulministerin Yvonne Gebauer hat in einem persönlichen Schreiben an über 5.500 Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe II) dafür geworben, sich auch auf Stellenausschreibungen an anderen Schulformen zu bewerben, also an Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und Berufskollegs sowie auf Stellen für die sonderpädagogische Förderung. „Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie sich zu Beginn ihres Berufslebens eine Tätigkeit an einer der genannten Schulformen vorstellen könnten“, schreibt Ministerin Gebauer an Lehrerinnen und Lehrer, die bisher kein Einstellungsangebot erhalten haben, sowie an Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ihren Vorbereitungsdienst Ende Oktober 2019 beenden werden. Die Schulen, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer persönlich könnten davon profitieren. Ministerin Gebauer: „Damit würden Sie zur Sicherung des Unterrichts an diesen Schulen beitragen.“   Hintergrund der Maßnahme ist, dass es in Nordrhein-Westfalen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe ll) einen dauerhaften Bewerberüberhang gibt, der sich in den nächsten zehn Jahren auf rund 16.000 Lehrkräfte kumulieren wird. Im Gegensatz dazu fehlen für die Grundschule, die Schulen der Sekundarstufe I, das Berufskolleg sowie für das Lehramt sonderpädagogische Förderung im selben Zeitraum rein rechnerisch rund 15.000 Lehrkräfte. Ministerin Gebauer: „Dieses Ungleichgewicht auf dem Lehrerarbeitsmarkt wollen wir mit diesen attraktiven erweiterten Einstellungsmöglichkeiten verringern. Oberstufenlehrkräfte können ihre Einstellungschancen deutlich steigern und eine dauerhafte Einstellung und eine Verbeamtung erreichen, wenn sie bei der Wahl der Schulform flexibel sind.“   Schulministerin Gebauer hatte Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen erstmals im September 2017 angeschrieben und ihnen angeboten, an einer Grundschule zu unterrichten. Bisher haben 247 Lehrkräfte dieses Angebot angenommen (Stand Juni 2019).   Ein weiterer Baustein für eine bessere Lehrerversorgung ist das neue Internetangebot „FaBeL.NRW“, das ganz gezielt über die Einstellungschancen im Lehrerberuf informiert. Unter www.schulministerium.nrw.de/BiPo/fabel können sich junge Menschen, die den Lehrerberuf ergreifen möchten, ein Bild davon machen, welche Fächerkombinationen besonders gute Einstellungschancen bieten. Mit dem sogenannten Chancenrechner können die persönlichen Wunschkombinationen ganz einfach per Mausklick ausgewählt und getestet werden. Die Berufsaussichten werden grafisch in fünf farbig aufbereiteten Stufen von hervorragenden bis hin zu geringen Einstellungschancen angezeigt. Allgemeine Hinweise zu den Berufsaussichten nach Fächern und Schulformen runden den Auftritt ab. „Mit dem neuen Angebot wollen wir dazu beitragen, dass junge Menschen eine fundierte Berufswahlentscheidung treffen können. Wir wollen dafür sorgen, dass Angebot und Nachfrage auf dem Lehrerarbeitsmarkt langfristig ins Gleichgewicht kommen. Die Landesregierung schöpft alle Möglichkeiten für eine bessere Lehrerversorgung aus“, so Ministerin Gebauer abschließend.   Schulministerin Yvonne Gebauer hat bereits zwei Maßnahmenpakete gegen den Lehrermangel vorgelegt und angekündigt, dass weitere Schritte folgen werden. Informationen zu den bisherigen Maßnahmen finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de.   Lehrerinnen und Lehrer mit Interesse an den neuen Einstellungsmöglichkeiten können sich unter www.leo.nrw.de auf entsprechende Stellenausschreibungen bewerben. Nähere Informationen bietet die Broschüre „Viele Wege führen zum Ziel“: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de

Musikalische Bildung: 49 neue Schulen und zehn neue Kommunen bei JeKits-Programm dabei

"JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen" erreicht landesweit über 1.000 Schulen - Staatssekretär Kaiser beim JeKits-Tag in Hilden

Es ist das größte Programm für kulturelle Bildung in Nordrhein-Westfalen und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft jährlich mit über elf Millionen Euro gefördert.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit: Weitere 49 Schulen aus Nordrhein-Westfalen werden im kommenden Schuljahr am Programm „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ teilnehmen. Damit beteiligen sich über 1.000 Schulen an JeKits. Es ist das größte Programm für kulturelle Bildung in Nordrhein-Westfalen und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft jährlich mit über elf Millionen Euro gefördert. Beim JeKits-Tag in Hilden, bei dem rund 250 Grundschülerinnen und -schüler ihr musikalisches Können auf der Bühne präsentierten, hat Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, die große Bedeutung kultureller Bildung unterstrichen.   „Mit JeKits wollen wir möglichst vielen Kindern in Nordrhein-Westfalen den Zugang zu Musik und Tanz eröffnen, Begeisterung wecken und Talente frühzeitig fördern. Das Programm ermöglicht es Kindern, sich auszuprobieren und eigene künstlerische Erfahrungen zu sammeln“, sagte Klaus Kaiser. „Die neue Bewerberrunde zeigt, wie hoch das Interesse an JeKits ist. Es freut mich besonders, dass aktuell viele Kommunen aus dem ländlichen Raum hinzugekommen sind – und das Programm damit Kinder in nahezu allen Regionen Nordrhein-Westfalens erreicht.“   Das 2015 gestartete JeKits-Programm stößt auf große Resonanz und ist inzwischen voll ausgebucht. Durch Prozesse wie etwa Zusammenlegungen von Schulen werden jedoch immer wieder Plätze frei. Eine Fachjury hat aus den eingegangenen Bewerbungen 49 neue Schulen ausgewählt, die zum Schuljahr 2019/20 mit JeKits starten. Mit den neuen Schulen kommen auch zehn neue Kommunen hinzu. Sie liegen fast alle im ländlichen Raum - vor allem in Ostwestfalen-Lippe. Insgesamt steigt die Zahl der beteiligten Kommunen auf 187.  Über JeKits Lehrkräfte von Bildungspartnern wie Musik- oder Tanzschulen kommen für den JeKits-Unterricht in Grund- und Förderschulen im ganzen Land. Aktuell nehmen rund 75.000 Schülerinnen und Schüler an JeKits teil.  Damit alle Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft und ihren sozio-ökonomischen Voraussetzungen – bei JeKits mitmachen können, ist das Programm im ersten Jahr kostenlos. Kinder aus Familien, die Sozialleistungen empfangen, sind dauerhaft von Teilnahmebeiträgen befreit. JeKits wird umgesetzt von der JeKits-Stiftung mit Sitz in Bochum. Mehr Informationen unter: www.jekits.de

Auftakt der Landesinitiative „Bildungspartner NRW – Natur und Schule“

Ministerin Gebauer und Ministerin Heinen-Esser: Neue Bildungspartnerschaft „Natur und Schule“ eröffnet spannende außerschulische Lernräume

„Natur und Schule“ ist ab sofort eine neue Bildungspartnerschaft, die Schulen in Nordrhein-Westfalen zu Kooperationen mit außerschulischen Partnern rund um naturwissenschaftliche Themen einlädt.
Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilen mit: „Natur und Schule“ ist ab sofort eine neue Bildungspartnerschaft, die Schulen in Nordrhein-Westfalen zu Kooperationen mit außerschulischen Partnern rund um naturwissenschaftliche Themen einlädt. Zum Auftakt der neuen Initiative im Rahmen des Angebots „Bildungspartner NRW“ machten Schulministerin Yvonne Gebauer und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser darauf aufmerksam, dass Einrichtungen der Umweltbildung wie Naturparke oder Lernbauernhöfe spannende und lehrreiche Partner für Schulen sein können. Die neue Bildungspartnerschaft unterstützt damit die weitere Umsetzung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW (2016–2020)“.   Ministerin Yvonne Gebauer: „Zu bester Bildung gehören auch vielfältige Kooperationen zwischen Schulen und ihren Bildungspartnern. Außerschulisches Lernen eröffnet Schülerinnen und Schülern andere Erfahrungsräume und vertieft den Fachunterricht. Die neue Initiative ‚Natur und Schule‘ trägt dazu bei, Interesse und Begeisterung für naturwissenschaftliche Themen zu wecken und naturkundliche Fähigkeiten zu vermitteln.“  Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte die besonderen Potenziale der Bildungspartnerschaften: „Umweltbildung ist ohne das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung inzwischen kaum denkbar. Deshalb sind Einrichtungen der Umweltbildung wichtige Partner von Schule zur Umsetzung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).“ Durch die Bereitstellung von Fördermitteln des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen solle in den nächsten Jahren schrittweise ein landesweites Netzwerk außerschulischer Lernorte der Umweltbildung aufgebaut und die Qualitätsentwicklung in außerschulischen Bildungseinrichtungen durch die landesweit eingeführte BNE-Zertifizierung NRW weiterverfolgt werden.   Klaus Hebborn, Beigeordneter und Dezernatsleiter für Bildung, Kultur und Sport des Städtetages Nordrhein-Westfalen, erinnerte an die gemeinsame Verantwortung von Landesregierung und Kommunen für die Bildung: „Mit Bildungspartner NRW haben Land, Städte, Kreise und Gemeinden ein bundesweit beispielgebendes Modell für die Verzahnung schulischer und außerschulischer Lernangebote geschaffen.“ Die mittlerweile mehr als 1600 registrierten Bildungspartnerschaften unter der Dachmarke Bildungspartner NRW seien ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie Angebote des Landes und der Kommunen einander wirkungsvoll ergänzen. Sie zeigten überdies, dass Bildung mehr ist als Schule. Wichtige Schlüsselkompetenzen für schulischen und beruflichen Erfolg und Teilhabe an der Gesellschaft können in den Bildungseinrichtungen erweitert und vertieft werden.   In einer gemeinsamen Erklärung hatten sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände im Herbst 2018 darauf verständigt, im Rahmen der landesweiten Initiative „Bildungspartner NRW – Natur und Schule“ gemeinsam zukünftig auch die systematische Zusammenarbeit von Schulen und Einrichtungen der naturwissenschaftlichen Bildung und der Umweltbildung zu fördern. Die Einrichtungen leisten mit ihren Lernangeboten einen wichtigen Beitrag zur Umwelt- und naturwissenschaftlichen Bildung.   Zentrale Unterstützung beim Aufbau gewinnbringender Kooperationen erhalten Schulen und Einrichtungen durch die Geschäftsstelle Bildungspartner NRW, einem gemeinsamen Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen. Zu dem Netzwerk der Bildungspartner zählen bereits Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Sportvereine und Volkshochschulen. Ziel ist die Förderung der Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und kulturellen Prägung.   Weitere Informationen unter www.bildungspartner.nrw Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 

149 Bewerbungen für den Schulversuch Talentschulen

Ministerin Gebauer: Großer Zuspruch für den Schulversuch Talentschulen

Für den Schulversuch Talentschulen haben sich mit Ablauf der Bewerbungsfrist am 7. Dezember landesweit 64 Schulträger mit 149 Schulen beworben.
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Für den Schulversuch Talentschulen haben sich mit Ablauf der Bewerbungsfrist am 7. Dezember landesweit 64 Schulträger mit 149 Schulen beworben. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Die Zahl der Bewerbungen und der Zuspruch zeigen, dass das Konzept unseres Schulversuchs im ganzen Land und bei den Schulen auf großen Anklang gestoßen ist. Der Schulversuch Talentschulen eröffnet Schulen in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen neue Möglichkeiten, Herkunft und Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dabei unterstützt sie das Land mit zusätzlichen Ressourcen sowie mit Impulsen für eine systematische Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Erkenntnisse aus dem Schulversuch wollen wir in die Fläche bringen und Angebote für alle Schulen in ähnlicher Lage entwickeln. So kommen wir mit den Talentschulen unserem Ziel näher, soziale Nachteile in der Bildung zu überwinden und mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen.“   Die Zahl der eingegangenen Bewerbungen verteilt sich folgendermaßen auf die Regierungsbezirke:   Regierungsbezirk Arnsberg: 41 Regierungsbezirk Detmold: 11 Regierungsbezirk Düsseldorf: 40 Regierungsbezirk Köln: 25 Regierungsbezirk Münster: 32   Bis Anfang Februar 2019 wird die unabhängige Auswahljury aus den 149 Bewerbungen die ersten 35 Talentschulen auswählen, die im Schuljahr 2019/20 starten. Zum Schuljahr 2020/21 gibt es eine zweite Bewerbungsrunde. Bis zu einer Gesamtzahl von 60 werden dann weitere Schulen in den Schulversuch aufgenommen.   Für die Bewerbungen als Talentschule hatten die Schulen Eckpunkte ihrer pädagogischen Konzepte eingereicht. Ergänzend haben die Schulträger ihre Entwicklungsziele für die Schule und den Stadtteil dargelegt. Zur Bewertung der Bewerbungen wird die Jury zudem Merkmale und Daten rund um die einzelne Schule heranziehen, um ein umfassendes Gesamturteil fällen zu können.   Vorsitzender der Jury ist Prof. Dr. Ewald Terhart vom Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Münster. Ihm stehen elf weitere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zur Seite.   Mit dem Schulversuch Talentschulen erprobt die Landesregierung an insgesamt 45 allgemeinbildenden und 15 berufsbildenden Schulen, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen und 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Zudem können die Talentschulen auf ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von je 2.500 Euro zugreifen. Der Schulversuch wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.   Die Jury war am 5. Dezember zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Im Anschluss an die interne Jurysitzung gab es für die Mitglieder der Jury die Gelegenheit für einen Austausch mit Ministerin Yvonne Gebauer und Staatssekretär Mathias Richter. Ein Foto des Treffens finden sie im Pressebereich des Bildungsportals.   Weitere Informationen zu den Talentschulen finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/index.html   Informationen zu den Mitgliedern der Jury finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressekonferenzen/2018/2018_10_25-Talentschulen/Uebersicht-Jurymitglieder.pdfQuelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg

Neue Berufe und neue Ausbildungsmöglichkeiten durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg

Update für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen: Der Ausschuss für Schule und Bildung hat in der vergangenen Woche Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung beschlossen.
Das Ministerium für Schule und Bildung mit: Update für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen: Der Ausschuss für Schule und Bildung hat in der vergangenen Woche Änderungen in der  Ausbildungs- und Prüfungsordnung beschlossen. Schulministerin Gebauer: „Die Landesregierung arbeitet intensiv an der Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Dazu zählt auch, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung als Grundgerüst des Bildungsgangs einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Das haben wir getan und ich freue mich, dass der Schulausschuss grünes Licht für Neuerungen gegeben hat, mit denen wir die Qualifizierung an den Berufskollegs auf die Höhe der Zeit bringen."

Wichtige Bausteine sind unter anderem

Berufliches Gymnasium für Ingenieurwissenschaften

Dieses neue Abiturangebot bereitet gezielt auf eine Karriere in technischen Berufen über Ausbildung oder Studium im Ingenieurbereich vor. In den letzten Jahren war an zehn Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen erfolgreich erprobt worden, wie sich in einem neuen Zweig des Beruflichen Gymnasiums Schülerinnen und Schüler frühzeitig im technischen Berufsfeld qualifizieren können. Innerhalb von drei Jahren erwerben die Schülerinnen und Schüler sowohl die allgemeine Hochschulreife als auch berufliche Kenntnisse. Im Mittelpunkt des ingenieurwissenschaftlichen Bildungsgangs stehen die Fächer Mathematik, Informatik, Physik und das Leistungskursfach Ingenieurwissenschaften. Das Berufliche Gymnasium für Ingenieurwissenschaften kann durch die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zukünftig von Berufskollegs in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten werden.

Neuer Ausbildungsweg für Erzieherinnen und Erzieher

Die praxisintegrierte Form („dualisierte Form“) zum Abschluss als Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) ist nun eigenständig als neuer Ausbildungsweg geregelt. Dieser sieht vor, dass die Theorie- und Praxisanteile anders als bei der bisherigen Organisationsform über alle drei Jahre hinweg gleichmäßig verteilt werden. Zudem werden die Praxisanteile durch vertragliche Regelungen zwischen den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern sowie den Trägern der jeweiligen Ausbildungseinrichtungen erhöht. Mit Aufnahme in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann die Ausbildung nun regulär an den Berufskollegs erfolgen.   „Diese zwei Beispiele zeigen, dass die Landesregierung die berufliche Bildung als ein Kernelement der Bildungspolitik betrachtet und fortlaufend modernisiert. Wir wollen die Attraktivität von Ausbildungsgängen erhöhen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und neue Zugänge zu modernen Berufsfeldern ermöglichen. Genau darum gehen wir bei der Stärkung der beruflichen Bildung sorgfältig und systematisch vor“, so Ministerin Gebauer abschließend.   Alle aktuellen Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg können Sie hier einsehen: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1365.pdf Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen  

Schulfach Wirtschaft kommt zum Schuljahr 2020/21

Ministerin Gebauer: Wir führen das Schulfach Wirtschaft ein und stärken so die ökonomische Bildung

Das Fach „Wirtschaft“ wird vom Schuljahr 2020/21 an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen Pflichtfach werden.
26.11.2018
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Das Fach „Wirtschaft“ wird vom Schuljahr 2020/21 an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen Pflichtfach werden. An den Gymnasien erfolgt der Start bereits zum kommenden Schuljahr 2019/20 im Zuge der Umstellung auf G9, an den Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen im darauf folgenden Schuljahr. Schulministerin Yvonne Gebauer betont: „Wir wollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihre Zukunft und den Einstieg ins Berufsleben vorbereiten. Hierzu sind Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge unverzichtbar. Deshalb werden wir die ökonomische Bildung an allen Schulen gezielt stärken. Ich freue mich, dass wir ein wichtiges Projekt aus dem Koalitionsvertrag jetzt umsetzen.“   Die Einführung des neuen Fachs setzt eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I bis zum Beginn des Schuljahres 2020/21 voraus und in diesem Zusammenhang auch eine Verbändebeteiligung sowie eine Befassung des Landtags. Notwendig ist dann die Erarbeitung neuer Kernlehrpläne für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer der jeweiligen Schulformen, die im kommenden Jahr beginnen wird. Dabei sollen auch Kernlehrpläne für das Fach Wirtschaft im Wahlpflichtbereich erstellt werden, mit denen besonders interessierte Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse vertiefen können. Im weiteren Entwicklungsprozess wird zudem zu prüfen sein, ob die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung angepasst werden soll.   Ministerin Gebauer: „Der Zeitplan ist ambitioniert, aber die Einführung des Fachs Wirtschaft ist klug durchdacht und kann nun schnell vom Landtag beschlossen werden. Bereits zum übernächsten Schuljahr stärken wir die ökonomische Bildung inhaltlich-fachlich und mit einer Erhöhung des Stundenanteils.“   Weitere Informationen zur Einführung des Schulfachs Wirtschaft an allen Schulformen finden Sie im Faktenblatt:www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Hintergrundinformationen/Schulfach-Wirtschaft/index.html Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen  

Wir gehen den nächsten Schritt auf dem Weg zum neuen G9

Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I

Stundentafel, zweite Fremdsprache und Zentrale Prüfung „ZP10“ – das Landeskabinett hat den Entwurf für eine geänderte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) behandelt.
20.11.2018
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Stundentafel, zweite Fremdsprache und Zentrale Prüfung „ZP10“ – das Landeskabinett hat den Entwurf für eine geänderte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) behandelt. Darin ist geregelt, wie das neue G9 an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen weiter umgesetzt werden soll. Der Entwurf geht nun in die Verbändebeteiligung, in der noch Änderungswünsche der Verbände berücksichtigt werden können. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wir gehen den nächsten Schritt auf dem Weg zum neuen G9 in Nordrhein-Westfalen. Mit der rechtlichen Umsetzung legen wir verbindlich fest, wie der Weg zum Abitur nach 13 Jahren in Zukunft aussehen soll. Für beste Bildung am Gymnasium setzen wir um, was wir versprochen haben: Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für ihre schulische Ausbildung und die individuelle Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Gleichzeitig stärken wir die Fachlichkeit und vertiefen die ökonomische sowie die informatische Bildung.“   Nach der Verbändeanhörung entscheidet der Landtag abschließend über die geänderte Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO), die dann rechtzeitig zum neuen Schuljahr 2019/20 in Kraft treten kann. Zentraler Bestandteil der geänderten APO-S I für die dann wieder sechsjährige Sekundarstufe I an G9-Gymnasien ist die Stundentafel. Darin ist festgelegt, welche Unterrichtsfächer zwischen der 5. und 10. Klasse in welchem Umfang unterrichtet werden. Im neuen G9 erhöht sich die Zahl der Gesamtwochenstunden gegenüber G8 in allen Pflichtfächern. Im Lernbereich der Gesellschaftslehre wird die ökonomische Bildung gestärkt und gesondert herausgestellt, im Lernbereich der Naturwissenschaften wird künftig die Möglichkeit eröffnet, allen Schülerinnen und Schülern Angebote der informatischen Bildung im Umfang von zwei Wochenstunden zu unterbreiten.   Insgesamt umfasst die neue Stundentafel für die Sekundarstufe I an G9-Gymnasien 188 Wochenstunden, von denen 180 für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich sind. Die übrigen acht Stunden dienen zur individuellen Förderung leistungsstarker und -schwächerer Schülerinnen und Schüler sowie zur besonderen Profilbildung der einzelnen Schulen und sind nicht verbindlich. Damit stehen für einen neuen G9-Jahrgang bei Vollausschöpfung der Stundentafel im Vergleich zum vorherigen G8 bis zu 1.000 Unterrichtsstunden mehr zur Verfügung.   Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache wird an den G9-Gymnasien künftig wieder ab der 7. Klasse erteilt. Nach Teilnahme an der Zentralen Prüfung am Ende der 10. Klasse (ZP10) erhalten die Jugendlichen an G9-Gymnasien mit der erfolgreichen Versetzung den mittleren Schulabschluss. Um besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler im neuen G9 bestmöglich zu fördern, sollen die Möglichkeiten zur individuellen Schulzeitverkürzung gestärkt werden.   Alle öffentlichen Gymnasien, die sich nicht bis spätestens zum 31. Januar 2019 mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder ihrer Schulkonferenz für einen Verbleib bei G8 entscheiden, werden zum Schuljahr 2019/2020 in den Jahrgängen 5 und 6 auf das neue G9 umgestellt.Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Jetzt bewerben und Talentschule werden!

Auswahljury für die Talentschulen steht fest

Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Auswahljury für die Talentschulen bestimmt und die Schulträger und Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich noch bis zum 7. Dezember 2018 für den Schulversuch zu bewerben.
25.10.2018
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Auswahljury für die Talentschulen bestimmt und die Schulträger und Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich noch bis zum 7. Dezember 2018 für den Schulversuch zu bewerben. „Nach den mir bekannten Vorankündigungen freue ich mich, dass viele Schulträger die Chance ergreifen und mit ihren Schulen an einem der zentralen Projekte der Landesregierung teilnehmen wollen. Beste Bildung darf keine Frage der sozialen oder räumlichen Herkunft der Kinder und Jugendlichen sein. Mit unserem Schulversuch möchten wir neue Wege beschreiten und langfristig zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Für die Jury konnten wir namhafte Expertinnen und Experten sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gewinnen. Das Ziel ist die Verbesserung von Bildungschancen.“ Zum Vorsitzenden der Jury hat Schulministerin Gebauer Prof. Dr. Ewald Terhart vom Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Münster berufen.   Der Schulversuch Talentschulen richtet sich an Schulen, die aufgrund ihrer sozial-räumlichen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen. Ziel des Schulversuchs ist, mit neuen Konzepten für die Unterrichts- und Schulentwicklung und zusätzlichen Ressourcen soziale Nachteile beim Bildungserfolg zu überwinden und die Schülerinnen und Schüler zu besseren Leistungsergebnissen zu führen. Dazu gehören beispielsweise an den allgemeinbildenden Schulen die Ausweitung des Fachunterrichts in den Profilen MINT oder kulturelle Bildung zur Förderung der sprachlichen Bildung sowie die Ausdifferenzierung der Berufsfelderkundung an den Berufskollegs.   Die Landesregierung unterstützt die Talentschulen mit zusätzlichen personellen und finanziellen Mitteln: Insgesamt stellt das Schulministerium 400 zusätzliche Lehrerstellen für diese Schulen bereit und stellt ein zusätzliches Fortbildungsbudget von 150.000 Euro zur Verfügung. Für die zwölfköpfige Jury beginnt ab Dezember der Auswahlprozess. Dazu tagt diese dreimal und bewertet die Bewerbungen. Dem Vorsitzenden Prof. Dr. Terhart stehen elf weitere Jurymitglieder zur Seite, die unterschiedliche Perspektiven abdecken: Die fachliche Expertise aus der Wissenschaft wird vertreten durch Forschende aus den Bereichen Pädagogik, Erziehungswissenschaft sowie aus den jeweiligen möglichen Schwerpunkten der Förderung an den Talentschulen (MINT, kulturelle Bildung oder Berufsorientierung). Hinzu kommen Expertinnen und Experten, die einen Blick aus der Praxis mitbringen. Die Interessen der Schülerinnen und Schüler erhalten durch ein Mitglied der LandesschülerInnenvertretung NRW ebenfalls eine Stimme.   Die Jurymitglieder sind:
  • Prof. Dr. Ewald Terhart (Juryvorsitzender)
  • Prof. Dr. Marcus Baumann
  • Marlene Bücker
  • Björn Freitag
  • Prof. Dr. Christine Heil
  • Helmut Klein
  • Thomas Meyer
  • Andreas Meyer-Lauber
  • Prof. Dr. Susanne Prediger
  • Prof. Dr. Kerstin Schneider
  • Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan
  • Dr. Michael Vesper
Bis Februar 2019 wird die Jury die ersten 35 Talentschulen für das Schuljahr 2019/2020 auswählen. Zum Schuljahr 2020/21 können weitere Schulen in den Schulversuch aufgenommen werden, bis zu einer Gesamtzahl von insgesamt 60 Schulen (45 allgemeinbildende Schulen und 15 Berufskollegs). Für die Bewerbung reichen die Schulträger und die Schulen unter anderem ein pädagogisches Konzept ein, wie sie den Schulversuch umsetzen wollen, und beschreiben, vor welchen Herausforderungen sie stehen.   Weitere Informationen zum Konzept der Talentschulen sowie Kurzporträts der Jurymitglieder finden Sie hier:https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressekonferenzen/2018/index.html   Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein Westfalen

Sprachdiplom bescheinigt erfolgreichen Deutscherwerb – Zahl der Zertifikate steigt

Deutsches Sprachdiplom I für zugewanderte Schülerinnen und Schüler

Immer mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewanderte Schülerinnen und Schüler erwerben erfolgreich das für die schulische Erstintegration entwickelte „Deutsche Sprachdiplom I“ der Kultusministerkonferenz. Waren es in der Pilotphase des Programms im Jahr 2017 noch 496 vergebene Bescheinigungen, stieg die Zahl im Jahr 2018 auf landesweit bereits 1.377 Schülerinnen und Schüler an 57 Schulen, die die Prüfung mit einem DSD-Zertifikat (979) oder einer Teilbescheinigung (398) erfolgreich abgeschlossen haben.
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Immer mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewanderte Schülerinnen und Schüler erwerben erfolgreich das für die schulische Erstintegration entwickelte „Deutsche Sprachdiplom I“ der Kultusministerkonferenz. Waren es in der Pilotphase des Programms im Jahr 2017 noch 496 vergebene Bescheinigungen, stieg die Zahl im Jahr 2018 auf landesweit bereits 1.377 Schülerinnen und Schüler an 57 Schulen, die die Prüfung mit einem DSD-Zertifikat (979) oder einer Teilbescheinigung (398) erfolgreich abgeschlossen haben. Für Schulministerin Yvonne Gebauer ist diese Entwicklung sehr erfreulich: „Das Deutsche Sprachdiplom ist ein anerkannter Nachweis über die erreichten Deutschkenntnisse und kann für die Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte ein Türöffner sein. Das Zertifikat ist die verdiente Anerkennung ihrer guten Leistungen beim Spracherwerb und motiviert sie, daran anzuknüpfen. Es ist ein gutes Signal, dass der Erwerb des Sprachdiploms auf so viel Anklang stößt und eine beachtliche Steigerung der abgelegten Prüfungen zu verzeichnen ist. Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern und möchte auch den Lehrkräften meinen Dank aussprechen, die den Weg in die Schulen in Nordrhein-Westfalen geebnet haben.“   Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ist ursprünglich ein schulisches Programm für Deutsch als Fremdsprache an Auslandsschulen. Es kann nach erfolgtem Deutschunterricht und nach Abschluss einer Prüfung erworben werden. Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2012 dieses Zertifikat als „Deutsches Sprachdiplom I“ (DSD I) auch innerhalb Deutschlands freigegeben. Es richtet sich an neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die auf diese Weise einen zertifizierten Sprachnachweis in Deutsch erlangen können. Das Sprachdiplom als Bestätigung des erfolgreichen Einstiegs in das deutsche Schulsystem kann die Jugendlichen bei ihren weiteren Schritten in ihrer Bildungslaufbahn unterstützen, etwa beim Übergang von einer Sprachfördergruppe in eine Regelklasse, dem Wechsel in eine andere Schulform oder bei einer Bewerbung um eine Berufsausbildung. Zielvorgabe des Deutschen Sprachdiploms I ist die Niveaustufe B1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.   In Nordrhein-Westfalen startete die Pilotphase des DSD I-Programms im Schuljahr 2016/17 an 25 Schulen. Nach der Ausweitung des Programms im Schuljahr 2017/18 auf 57 Schulen nehmen nun im aktuellen Schuljahr 2018/19 Schülerinnen und Schüler an 89 allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs teil und werden die Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms im Frühjahr 2019 ablegen.Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen