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Schule digital

Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen.

Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen.
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.   Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt 178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie der Landesregierung ist nunmehr in Kraft getreten und veröffentlicht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sieht in dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm einen großen Beitrag zur Chancengerechtigkeit: „Das Sofortausstattungsprogramm für unsere Schülerinnen und Schüler ist Teil der größten Investitionsinitiative für die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Damit wollen wir allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung ermöglichen und sie auf die Herausforderungen einer digitalisierten Welt vorbereiten. Mit der schnellen und unbürokratischen Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit – auch über die Corona-Pandemie hinaus.“   Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. So soll sichergestellt werden, dass künftig möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss. Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.   Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen („Lockdown“) vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.   Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Ministerin Gebauer: Licht und Schatten bei der Digitalisierung an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Schule digital – Der Länderindikator 2017

In der Studie „Schule digital“ der Deutschen Telekom Stiftung wurden die IT-Ausstattung an Schulen, die Nutzung digitaler Medien im Unterricht, die den Schülerinnen und Schülern vermittelten Fähigkeiten sowie die Kompetenzen der Lehrkräfte in diesem Bereich untersucht.
Zur Studie „Schule digital“ der Deutschen Telekom Stiftung erklärt Schulministerin Yvonne Gebauer: „Die Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen zeigen Licht und Schatten. Neben erfreulichen Resultaten gibt es Bereiche, in denen wir noch besser werden müssen und wollen.“ Untersucht wurden die IT-Ausstattung an Schulen, die Nutzung digitaler Medien im Unterricht, die den Schülerinnen und Schülern vermittelten Fähigkeiten sowie die Kompetenzen der Lehrkräfte in diesem Bereich.   „Vor allem bei der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der Schulen besteht noch Handlungsbedarf. Das Land wird die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe auch weiterhin unterstützen, damit an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zeitgemäß unterrichtet werden kann“, so Ministerin Gebauer. Das Land stellt den Kommunen in den kommenden fünf Jahren mit der Schulpauschale, mit dem Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes und dem Landesprogramm wie „Gute Schule 2020“ mehr als sechs Milliarden Euro zur Verfügung, unter anderem für Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Schulen. Ministerin Gebauer: „Jetzt geht es darum, dass das bereitgestellte Geld auch abgerufen und eingesetzt wird. Bis 2021 wollen wir in Kooperation mit den Kommunen erreichen, dass alle Schulen an ein leistungsfähiges Breitband (Gigabitnetz) angeschlossen sind. Um beim Lernen im digitalen Wandel und bei der digitalen Infrastruktur der Schulen im nächsten Jahr einen großen Schritt voran zu kommen, habe ich für 2018 bereits vereinbart, in Kooperation mit den Regierungspräsidenten und Regierungspräsidentinnen und den kommunalen Schulträgern fünf Regionalkonferenzen durchzuführen.“   Ministerin Gebauer: „Auch beim Bund werde ich nicht locker lassen! Die digitale Bildung gelingt nur als staatlichkommunale Gemeinschaftsaktion! Der Digitalpakt Schule Deutschland muss kommen! Die fünf Milliarden Euro von Frau Bundesministerin Wanka werden dringend gebraucht!“   Um angehende Lehrkräfte noch besser auf das Lehren in der digitalen Welt vorzubereiten, wird außerdem die Digitalisierung an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung verstärkt. Hierfür werden mit dem Haushalt 2018 über zwei Millionen Euro zusätzlich aufgewendet. Ministerin Gebauer sagte: „Der Einsatz digitaler Medien ist ein Beitrag zu modernem Unterricht und erfordert dafür pädagogische Konzepte. Mich freut daher besonders, dass unsere Lehrkräfte auf diesem Feld so gut abgeschnitten haben.“   Laut Studie schätzen Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen ihre Kompetenzen in diesem Bereich hoch ein und gehören damit im Bundesvergleich zur Spitzengruppe. Unterstützt werden die Lehrkräfte von rund 150 Medienberaterinnen und Medienberatern. Mit dem Fortbildungsprogramm „Lernmittel- und Medienberatung“ vermitteln sie den Lehrkräften, wie digitale Medien in den Fächern und fächerübergreifend im Unterricht eingesetzt werden können und wie sie auf Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW ein schulisches Medienkonzept erstellen. Mit einem solchen Medienkonzept sollen alle Schulen in Nordrhein-Westfalen bis 2021 verbindlich sicherstellen, dass die Überlegungen zur Beschaffung von Technik und digitaler Infrastruktur pädagogischen Zielen folgen. Der Medienkompetenzrahmen NRW ist kürzlich weiterentwickelt worden und enthält nun auch Grundlagen des Programmierens und Aspekte informatischer Grundbildung. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen