Vater ist, das was du draus machst!
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Teilzeit

Für Väter im Einsatz

Gleichstellungskultur

Vätersprechstunde, Kindertage, Elterngeld-Plus-Beratung – Väterfreundlichkeit ist im Agenturverbund Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Wesel ein fester Bestandteil der gelebten Gleichstellungskultur. Davon berichtet Eleonore von Frankenberg-Eicher, Gleichstellungsbeauftragte, im Gespräch mit vaeter.nrw.

„Die Arbeit für Väter liegt uns sehr am Herzen“, sagt Eleonore von Frankenberg-Eicher, Gleichstellungsbeauftragte im Agenturverbund der Arbeitsagenturen in Essen, Duisburg, Gelsenkirchen, Oberhausen/Mülheim und dem Kreis Wesel. Das Team der Gleichstellungsstelle ist für ca. 2.000 Beschäftigte zuständig, 30 Prozent davon sind Männer.

Vätersprechstunde

„Wir haben eine langjährige Gleichstellungskultur in den Arbeitsagenturen. Ursprünglich wurden in erster Linie die Frauen in den Blick genommen. Doch wie sieht es mit den Vätern aus? Bereits vor einigen Jahren haben wir in unserer Arbeit vor Ort bemerkt, dass Väter nicht so gut wie Mütter über die Angebote der Behörde zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf informiert sind. Daraufhin haben wir eine Vätersprechstunde eingerichtet. Wir nutzen hierfür unsere regelmäßigen Termine in den Dienststellen oder vereinbaren individuelle Zeiten für Beratungsgespräche“, erläutert die Gleichstellungsexpertin. „Damit waren wir unserer Zeit voraus. Mittlerweile liegt partnerschaftliche Aufgabenteilung im Trend. Wir sind eines der ersten Gleichstellungsteams in einer Arbeitsagentur, das zum Thema Elterngeld Plus berät. In unserem Agenturverbund ist es zur Selbstverständlichkeit geworden, dass Väter zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Es gibt aber auch immer mehr ‚Vorzeigeväter‘, die mehrere Monate Elternzeit nutzen, damit die Mutter des Kindes erwerbstätig sein kann. Zudem arbeiten immer mehr Väter in Teilzeit, um sich in der Familie engagieren zu können.“

Kreative Lösungen überzeugen Führungskräfte

„Väter schätzen uns als eine sichere Anlaufstelle für ihre Themen. Äußert ein Vater Bedarfe für mehr Familienzeit, suchen wir gemeinsam nach passenden Lösungen. Unser Ziel ist es, den Führungskräften Modelle zu präsentieren, die sie überzeugen. Oft sind sie überrascht, welche kreativen und konstruktiven Lösungen wir finden. Natürlich stellen wir sicher, dass Väter, die in Teilzeit arbeiten, bei Fortbildungen und Karriereplanung nicht übersehen werden. Inzwischen haben wir auf allen Ebenen eine Gleichstellungskultur etabliert“, berichtet Eleonore von Frankenberg-Eicher.

Informieren und kommunizieren

„In unseren regelmäßigen Rundmails ‚Neues von der GleiB [Gleichstellungsbeauftragten]‘ versorgen wir alle Beschäftigten mit Neuigkeiten zu unseren familienfreundlichen Angeboten, bieten Links zu familien- und väterspezifischen Informationen. Unser Newsletter hat eine eigene Rubrik für väterspezifische Angebote im Agenturverbund oder in den Regionen. Im Intranet finden Väter alle Angebote auf einen Blick. Auf diese Weise sind unsere Aktivitäten für Väter präsent und erreichen auch diejenigen Männer, für die Vaterschaft vielleicht erst in Zukunft ein Thema wird“, sagt Eleonore von Frankenberg-Eicher und lacht.

„Uns ist wichtig, dass Väter unsere zahlreichen familienfreundlichen Angebote wie flexible Arbeitszeiten, Vermittlung von Kinderbetreuungslösungen, Kindernotfallbetreuung, Eltern-Kind-Zimmer in den Dienststellen etc. nicht nur kennen, sondern, dass ihnen bewusst ist, wie sie diese Maßnahmen individuell für sich nutzen können. Zum Beispiel ist Telearbeit vor allem für Väter, die weite Wegstrecken zur Dienstelle zurücklegen müssen, eine gute Möglichkeit, Zeit für die Familie zu gewinnen. Möchte sich ein Vater in eine andere Dienststelle versetzen lassen, zum Beispiel um näher beim Kind zu sein, wenn die Mutter nach einer Trennung mit dem Kind in eine andere Stadt gezogen ist, wird dies nach Möglichkeit besonders unterstützt.“

Gleichstellungskultur – ein Win-Win für alle

„Ein besonderes Highlight sind unsere ‚Kindertage‘. An den Brückentagen zwischen den gesetzlichen Feiertagen bringen Eltern ihre Kinder mit in die Arbeitsagentur. Der Tag beginnt mit einem gemeinsamen Frühstück. Das fördert den Austausch untereinander. Anschließend nehmen die Eltern ihre Kinder mit an ihren Arbeitsplatz. Für die Kinder ist es toll, zu sehen, wie der berufliche Alltag der Eltern konkret aussieht. Spaß spielt an diesem Tag natürlich auch eine wichtige Rolle. Wir und ein Team von Erzieherinnen bzw. Erziehern unseres Familienservices übernehmen für den Rest des Tages die Betreuung der Kinder, so dass die Eltern ungestört weiterarbeiten können. Die Kindertage sind unheimlich beliebt. Kinder, die einmal mit dabei waren, fordern regelrecht bei den Eltern ein, wieder mitkommen zu dürfen. Inzwischen nehmen genauso viele Väter wie Mütter mit ihren Kindern teil“, freut sich die Gleichstellungsbeauftragte. „Die Kindertage sind nicht nur ein großes Kinderfest in der Arbeitsagentur, sie haben auch einen weiteren Effekt. Wenn Mütter und Väter an einem Brückentag in der Behörde arbeiten, dann können Beschäftigte ohne familiäre Verpflichtung an diesem Tag frei nehmen und ein verlängertes Wochenende genießen. Das ist gut für die Teams.“

Anregungen umsetzen

„Anregungen für väterfreundliche Maßnahmen bringe ich regelmäßig von Fachtagungen wie dem Fachkongress des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen „Bewegte Zeiten für Väter“ oder von der Veranstaltung zum Väternetzwerk NRW Anfang diesen Jahres mit. Aktuell plane ich, ein Väternetzwerk zu initiieren. Für den virtuellen Austausch habe ich schon eine Plattform innerhalb der Arbeitsagentur gefunden“, sagt die Gleichstellungsexpertin. „Meine Vision ist, dass es für Väter selbstverständlich wird, ihre Wünsche nach Zeit für Familie und beruflicher Karriere zu leben.“

Die familienfreundliche Chefetage

Vereinbarkeit

Immer mehr Unternehmen möchten die Flexibilität ihrer Führungskräfte fördern – und so auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen. Aber es hapert noch bei der Umsetzung. Nina Bessing von der EAF Berlin (Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e. V.) hat sich im Rahmen des Projektes „FleXship“ mit der Frage beschäftigt, wie Vereinbarkeit in Führung verwirklicht werden kann.

vaeter.nrw: Frau Bessing, eigentlich sind sich alle einig: Angestellte Eltern, politische Akteure und Unternehmen wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade in den Führungsebenen scheint die Umsetzung aber nicht recht zu klappen.
Nina Bessing: Das bislang Erreichte ist sicherlich noch ein zartes Pflänzchen – aber die Richtung stimmt. Dabei ist es interessant, sich die verschiedenen Führungsebenen und Modelle genauer anzuschauen: Maßnahmen wie Home-Office und die Flexibilisierung der Arbeitszeiten existieren auf der mittleren Führungsebene heute bereits in fast jedem Unternehmen. Modelle wie reduzierte Vollzeit oder Jobsharing sind vereinzelt vorhanden. Zusätzlich existiert eine Dunkelziffer an Fällen, bei denen Maßnahmen „unter der Hand“ vereinbart wurden. Doch in Top-Führungspositionen sind flexible Modelle sehr selten.

vaeter.nrw: Wie hat man sich das vorzustellen?
Nina Bessing: Wenn beispielsweise ein Vater aus der mittleren Führungsebene seine Arbeitszeit reduzieren oder von zu Hause arbeiten will, schwingt oft die Sorge mit, dass dieser Schritt die Karriere ausbremsen könnte. Außerdem ist die Befürchtung weit verbreitet, dass Begehrlichkeiten bei den Kollegen entstehen, wenn mit dem Thema zu offen umgegangen wird. Das Problem dabei ist eine bestimmte Vorstellung von Leistung – besonders im Top Management. Dort demonstriert man seinen Arbeitsethos häufig durch auffallend lange Arbeitszeiten und die Präsenz im Betrieb. Andererseits ist klar, dass Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten bei 60 Wochenstunden auch kein großer Gewinn für die Familie sind. Beides führt zu verschwimmenden Grenzen und Übergriffen von der Arbeit in das Privatleben. Gerade in Führungspositionen ist Selbstkontrolle dann eine wichtige Eigenschaft, um nicht daheim mit der halben Aufmerksamkeit in Jobthemen zu hängen. Für viele Führungskräfte ist diese Vermischung allerdings Alltag.

vaeter.nrw: Fehlt denn im Topmanagement vielleicht der Wille, Vereinbarkeit in der Unternehmenskultur fest zu verankern?
Nina Bessing: Nein. Der Wille ist fast überall zu erkennen. Es geht in den Unternehmen aber oft um ernstzunehmende Schwierigkeiten, das Gewünschte im Arbeitsprozess auch umzusetzen: Umfassende Flexibilisierung oder Reduzierung der Arbeitszeit brauchen eine neue Organisation und eine andere Art des Führens. Wenn im Team flexibler gearbeitet wird, steigt für die Führungskräfte insbesondere zu Beginn der Einführung neuer Modelle erst einmal der Managementaufwand: Wer übernimmt welche Aufgaben? Wie lassen sich die Arbeitsergebnisse von Kollegen und Kolleginnen mit Vertrauensarbeitszeit kontrollieren? Wie verteilt man die Arbeitslast ausgewogen auf das Team, sodass die Kundschaft weiterhin zufrieden ist? Wie berücksichtigt man die individuelle Lebenssituation einer Mitarbeiterin, die beispielsweise keine Familie hat … Da wird es verständlich, dass jemand der ohnehin einen vollen Schreibtisch hat, etwas zurückschreckt.

vaeter.nrw: Und in dem Fall, dass ein Vater in Führungsposition für sich selbst mehr Familien-Raum schaffen möchte?
Nina Bessing: Wenn das bislang nicht gelebt wurde, setzt es einige Umgewöhnung voraus: Solche Väter müssen dann lernen, Kompetenzen und Verantwortung abzugeben und Aufgaben klug zu delegieren. Wer seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht in die Lage versetzt, von ihnen vertreten zu werden, zementiert den eigenen Unersetzbarkeitsstatus. Führungskräfte, die weniger oder flexibler arbeiten möchten, sollten das also frühzeitig vorbereiten. Wichtig ist dabei auch, sich die Zusammensetzung des Teams genau anzuschauen: Wer eignet sich wofür? Wem entspricht es vielleicht eher, mit mehr Verantwortung und Autonomie zu arbeiten – und wem weniger?

vaeter.nrw: Wenn der Weg dahin also schwierig ist, wie schaffen es Führungskräfte, dass ihr Vorhaben im Unternehmen mitgetragen wird?
Nina Bessing: Zunächst gilt für Führungskräfte und Angestellte das Gleiche: Wichtig ist immer, sich zusammenzutun. Es gibt wahrscheinlich in allen Betrieben genug Väter, die ähnliche Wünsche und Pläne haben. Wenn man sich austauscht, organisiert und seine Vorstellungen gemeinsam kommuniziert, bekommen sie mehr Gewicht. Väter sollten Netzwerke bilden und sich in anderen Betrieben umhören, wie es dort gemacht wird.

vaeter.nrw: Wie haben denn Unternehmen, die erfolgreich Vereinbarkeitsmodelle einsetzen, ihre Probleme gelöst?
Nina Bessing: Der Wunsch nach mehr Vereinbarkeit muss quer durch das Unternehmen Unterstützer finden. Von der Spitze bis zu den Angestellten. Beispielsweise hat die Telekom verschiedene Pilot-Programme gestartet, die für alle Teilnehmer eine Art Schutzraum bilden. Hier sollen die Leute Arbeitsmodelle ausprobieren, ohne Angst um die Karriere zu haben. Dazu gehören zum Beispiel Vertrauensarbeitszeit, und dass die festen Arbeitsplätze aufgehoben wurden – wer ständig neben anderen Kollegen sitzt, muss eigenverantwortlicher arbeiten und die Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten wissen nicht unbedingt, wann man arbeitet oder nicht. Dadurch werden die Strukturen auf verschiedenen Ebenen verändert und für die Führungskräfte ist es wichtiger, Arbeits- und Projektergebnisse zu bewerten als Präsenzzeiten.

vaeter.nrw: Gab es keine Sorge, dass die Produktivität sinkt, wenn Kontrolle durch mehr Eigenverantwortung ersetzt wird?
Nina Bessing: Tatsächlich reduzieren sich vor allem unproduktive Arbeitsstunden. Wenn man seine Arbeitszeit „absitzt“ um Präsenz zu zeigen, vertut man automatisch viel Zeit mit sinnlosen Dingen. In diesen Programmen zeigt sich aber, wie Flexibilität zu mehr Konzentration und Motivation führt. Interessant sind auch die Erkenntnisse aus Jobsharing-Modellen: Weil sich mehrere Menschen einen Aufgabenbereich teilen, gibt es zwangsweise mehr Zusammenarbeit in Kleinstteams. Das wiederum bedeutet einen stärkeren Austausch im Team und darauf folgt eine merkliche Qualitätssteigerung. Auch die Innovationsfreude wächst im Unternehmen. Schließlich können sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht mehr einfach auf das Urteil ihrer jeweiligen Vorgesetzten verlassen, sondern müssen selbst kreativ werden, um Probleme zu lösen. Diese Erfahrungen sind gute Argumente für Unternehmen, etwas mutiger zu werden und neue Ansätze zu probieren.

Nina Bessing EAF Berlin
Zur Person:

Nina Bessing, EAF Berlin

Nina Bessing ist Director in den Themenfeldern HR-Management und Training in der EAF Berlin und strategische Leiterin des Projektes „FleXship“.

Die EAF Berlin begleitet Organisationen in Veränderungsprozessen für mehr Vielfalt in Führung. Als unabhängiges Institut arbeitet sie an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie berät zu den Themen Vielfalt und Chancengleichheit, Karriere und Führung, Vereinbarkeit und Resilienz sowie Politik und Partizipation. Sie konzipiert und realisiert innovative Programme und Trainings zur Personal- und Organisationsentwicklung. Eigene Studien und Forschungsprojekte runden die Expertise der EAF Berlin ab.

Der Leitfaden „Flexibles Arbeiten in Führung“ der EAF als Download
 

Themen Die familienfreundliche Chefetage

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Elternzeit im Job völlig akzeptiert?

Gastbeitrag

Immer mehr Väter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung. Das sind gute Neuigkeiten: Natürlich zunächst für die Kinder, die mehr von ihrem Papa haben als der Nachwuchs in den Generationen zuvor. Aber auch für Eltern ist die Entwicklung positiv. Denn sie unterstützt die partnerschaftliche Arbeitsteilung und den Wunsch vieler Paare nach mehr Gleichheit in der Partnerschaft. – Ein Gastbeitrag von Dr. Yvonne Lott, Hans-Bö...

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Väter fördern – eine Frage der Unternehmenskultur

Vereinbarkeit

Ihr Beruf ist den deutschen Vätern wichtig oder gar sehr wichtig. Das sagen 92 Prozent von ihnen laut der Vereinbarkeitsstudie „Geht doch!“ des Instituts Allensbach von 2015. Zugleich wünscht sich ein gutes Drittel aller berufstätigen Väter mehr Zeit für Kinder und Familie. Geht es jedoch darum, die gewünschte Vereinbarkeit umzusetzen, sind nicht zuletzt die Arbeitgeber gefragt.

Vorbilder gesucht

Vereinbarkeit

Wie steht es in deutschen Unternehmen um die Familienfreundlichkeit? Und welche Maßnahmen werden dort getroffen, um ein besseres Miteinander von Arbeit und Beruf zu ermöglichen? Diesen Fragen geht seit zehn Jahren der Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit nach. Ende Juni stellte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) die aktuellen Ergebnisse vor.

Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums befragte das IW insgesamt 1.399 Personalverantwortliche, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie 2.500 Beschäftigte nach der Familienfreundlichkeit in ihrem Betrieb. Dabei wurde deutlich, dass eine klare Mehrheit der Unternehmen (77 Prozent) Familienfreundlichkeit generell bedeutend findet. Insbesondere für Beschäftigte mit Kindern nennen Unternehmen (92 Prozent) familienfreundliche Maßnahmen als wichtige Aufgabe. Als betriebswirtschaftlichen Grund für den ausgeprägten Unternehmenswillen nennt das Gutachten die Beschäftigungssituation: Familienfreundlichkeit gilt als ein zunehmend wichtiges Merkmal, um auf dem Arbeitsmarkt attraktiv zu sein. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen und an sich zu binden, fällt den Betrieben leichter, die eine gute Vereinbarkeit versprechen.

Maßnahmen für Väter

Das IW fragte auch, welche konkreten Möglichkeiten für familienfreundliches Arbeiten den Eltern aktuell schon angeboten wird. Dazu gaben 84 Prozent der Betriebe an, dass bei ihnen auf Eltern besondere Rücksicht genommen wird – beispielsweise bei der Urlaubsplanung. 64 Prozent bieten ihnen Teilzeitmodelle an oder eine phasenweise Beschäftigung während der Elternzeit. Eine zusätzliche finanzielle Leistung über dem gesetzlichen Niveau kommt dagegen nur bei sechs Prozent vor.

Maßnahmen, die sich speziell an Väter richten, sind in deutlich weniger Unternehmen vorgesehen. So motivieren 14 Prozent der befragten Betriebe ihre männlichen Mitarbeiter ausdrücklich, Elterzeit zu nehmen und knapp 9 Prozent ermuntern sie, in Teilzeit zu arbeiten. Entscheiden sich Väter – ob durch den Arbeitgeber motiviert oder nicht – Elternzeit oder Teilzeit in Anspruch zu nehmen, unterstützen aber viele Unternehmen dieses Vorhaben. Modelle wie vollzeitnahe Teilzeit (22 Prozent), eine probeweise Teilzeitarbeit (zwölf Prozent) oder ergebnisorientiertes Führen (20 Prozent) sind verbreitet und werden den Vätern auch in Kombination angeboten.

Familienfreundliches Führen

Schwieriger wird es bei der Frage, inwiefern die familienfreundliche Firmenkultur auch von den Führungskräften vorgelebt wird. Nur in 17 Prozent der befragten Unternehmen entscheiden sich Führungskräfte selbst für Elternzeit. Das hat Auswirkungen auf das Verhalten der übrigen Mitarbeiter. Denn Führungskräfte sind nicht nur Verstärker oder Blockierer bei der persönlichen Arbeitseinstellung und beim Erreichen von Leistungszielen. Als Vorbilder motivieren oder bremsen sie genauso bei der Frage, ob Väter in einem Unternehmen in Teilzeit arbeiten oder Elternzeit nehmen. Wenn nur fünf Prozent der männlichen Führungskräfte eines Unternehmens selber in Teilzeit arbeitet, stellt das für die übrigen Väter ein ernstes Hemmnis dar: Die Befragung des IW zeigt, dass der Anteil der Männer, die in Elternzeit gehen um das Fünffache steigt (15 Prozent), wenn die eigenen Führungskräfte zuvor ebenfalls Elternzeit genommen haben.

Der Unternehmensmonitor des IW als Download-PDF Der Unternehmensmonitor des IW als PDF zum Download

Elternzeit im Job völlig akzeptiert?

Gastbeitrag

Immer mehr Väter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung. Das sind gute Neuigkeiten: Natürlich zunächst für die Kinder, die mehr von ihrem Papa haben als der Nachwuchs in den Generationen zuvor. Aber auch für Eltern ist die Entwicklung positiv. Denn sie unterstützt die partnerschaftliche Arbeitsteilung und den Wunsch vieler Paare nach mehr Gleichheit in der Partnerschaft. – Ein Gastbeitrag von Dr. Yvonne Lott, Hans-Böckler-Stiftung

Aus Ländern, die Erwerbsunterbrechungen von frisch gebackenen Vätern schon sehr viel länger fördern als Deutschland – etwa Schweden – wissen wir: In Paarbeziehungen, in denen Väter eine Auszeit für die Kinder nehmen, wird Hausarbeit und Kinderbetreuung längerfristig gleicher aufgeteilt. Auch steigen Frauen wieder schneller in den Job ein, wenn ihre Partner Elternzeit nehmen.

Elternzeit von Vätern – Normalität im Job

Der Trend zum väterlichen Engagement in der Kinderbetreuung ist auch im Joballtag angekommen. Vor der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 war die Zahl der Väter, die ihre Erwerbsarbeit aus familiären Gründen unterbrachen, verschwindend gering. Im Job galt der Vater als ein guter Vater, wenn er für die Familie sorgte – nicht etwa durch seine Präsenz daheim, sondern finanziell. Diese gesellschaftliche Vorstellung wandelt sich gerade. Heute wollen Väter Zeit für die Familie. Das haben auch die Unternehmen erkannt, die nicht nur mit dem Bild des sorgenden Vaters werben, sondern sich auch auf die veränderten Ansprüche ihrer zukünftigen Arbeitskräfte einstellen müssen, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Elternzeit von Vätern ist im Job selbstverständlich geworden. Mussten sich Männer, die in den Betrieben erstmals Elternzeit nutzten, noch Kommentare von den Kollegen anhören, ist die Elternzeit von Vätern mittlerweile weitgehend akzeptiert. Diese Entwicklung sollte uns rundweg positiv stimmen. Oder?

Elternzeit? Ja, aber nur 2 Monate!

Betrachten wir die Statistiken genauer und fragen nach der Länge des Elterngeldbezugs, stellen wir fest: Mehr als zwei Drittel der Väter (78 Prozent) nimmt Elternzeit bis zu zwei Monate in Anspruch und nicht länger (Statistisches Bundesamt 2014). Obwohl Vätern bis zu 12 Monaten Elternzeit rechtlich zusteht, entscheidet sich der Großteil für eine relativ kurze Erwerbsunterbrechung. Im Gegensatz dazu nimmt der überwiegende Teil der Mütter (93 Prozent) 10 bis 12 Monate Elternzeit. Die Arbeitsteilung von Paaren ist also nicht so gleich und das Engagement der Väter nicht so hoch, wie die 34 Prozent von Vätern, die Elterngeld beziehen, zunächst versprechen.

Elternzeit – Karriereknick?

Ein Grund für die kurze Elternzeitdauer bei Vätern sind Barrieren im Job. Dies zeigt das Forschungsprojekt „Arbeitszeit im Lebensverlauf“ des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler Stiftung. Vorgesetzte erwarten von Männern oftmals, dass sie die betrieblichen Belange bei der Inanspruchnahme von Elternzeit berücksichtigen. Vätern wird beispielsweise nahegelegt, ihre Elternzeit nicht in der Urlaubszeit zu nehmen, wo alle Kolleginnen und Kollegen weg sind, sondern dann, wenn ihre Elternzeit am wenigsten „stört“. Darüber hinaus wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Arbeit nur für kurze Zeit unterbrechen, um ihren Arbeitsausfall so gering wie möglich zu halten. Gelten Beschäftigte als unersetzbar und jederzeit verfügbar wie etwa Fach- und Führungskräfte, ist die Nutzung von Elternzeit generell nicht gern gesehen. Für die Hochqualifizierten hängt die Inanspruchnahme von Elternzeit vom guten Willen der Vorgesetzten ab und ist damit reine Glückssache.

Männer verzichten daher häufig auf eine längere Elternzeit um ihrer beruflichen Karriere nicht zu schaden. Väter, die Elternzeit mit mindestens drei Monaten genommen haben, schätzen ihre Aufstiegschancen häufiger als schlechter ein als Männer, die maximal zwei Monate in Elternzeit gehen. Väter mit einer längeren Elternzeit berichten von Ansehensverlust, schlechten Leistungsbewertungen, minderwertigen Arbeitsinhalten und Einkommenseinbußen. Männer verzichten auch dann häufig auf (eine längere) Elternzeit, wenn die Personaldecke im Unternehmen dünn ist und sie die Kolleginnen und Kollegen durch ihren Arbeitsausfall nicht belasten wollen.

Es ist noch Luft nach oben!

Damit die Elternzeit tatsächlich zu einem höheren familiären Engagement von Vätern und zu mehr Gleichheit in der Partnerschaft beiträgt, müssen sich Unternehmen – aber auch die Gesellschaft – noch mehr bewegen. Es bedarf neuer Leistungs-, Verfügbarkeits- und Präsenzvorstellungen und einer ausreichenden Personalausstattung in den Betrieben. Nur so können Väter mit ruhigem Gewissen auch für längere Zeit in Elternzeit gehen. Aber auch die Väter selbst sind gefordert. Anstatt auf die Elternzeit zu verzichten um den Unmut des Vorgesetzen und der Kollegen zu vermeiden, müssen sich Väter ein dickes Fell zu legen. Dies haben die Elternzeit-Pioniere gemacht, die dazu beigetragen haben, dass die zweimonatige Elternzeit von Vätern im Joballtag heute selbstverständlich ist.

Dr. Yvonne Lott ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Referat „Erwerbsarbeit im Wandel“ der Hans-Böckler-Stiftung. Bis Juni 2016 arbeitete sie im Projekt Arbeitszeitoptionen im Lebensverlauf (AZOLA) des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). AZOLA untersuchte die betrieblichen Bedingungen und die praktische Umsetzung von Arbeitszeitoptionen (wie Teilzeitarbeit, Elternzeit und Pflegezeit und Arbeitszeitkonten).

Väter fördern – eine Frage der Unternehmenskultur

Vereinbarkeit

Ihr Beruf ist den deutschen Vätern wichtig oder gar sehr wichtig. Das sagen 92 Prozent von ihnen laut der Vereinbarkeitsstudie „Geht doch!“ des Instituts Allensbach von 2015. Zugleich wünscht sich ein gutes Drittel aller berufstätigen Väter mehr Zeit für Kinder und Familie. Geht es jedoch darum, die gewünschte Vereinbarkeit umzusetzen, sind nicht zuletzt die Arbeitgeber gefragt.

vaeter.nrw: Familienfreundlich sein heißt für Unternehmen auch, Familienwelt und Arbeitswelt näher zusammen zu bringen, oder?
Alexander Peitzsch: Tatsächlich ist es ja so, dass wir als Arbeitgeber viel Zeit der bei uns beschäftigten Eltern beanspruchen. Da bleibt während der Woche häufig nur noch wenig Familienzeit. Deshalb binden wir die Familien mit ein. Wir machen das beispielsweise an Familientagen, bei denen wir mit Kletterwand, Hüpfburg und Malstation ein kleines Fest veranstalten. Da können die Kinder den Arbeitsplatz von Papa oder Mama kennenlernen oder dürfen mal in den Tresorraum. Speziell für die Väter organisieren wir auch Vater-Kind-Aktionstage bei denen sie klettern gehen oder auf der Werse paddeln und so gemeinsam etwas Besonderes erleben.

vaeter.nrw: Wenn Eltern arbeiten gehen, möchten sie ihre Kinder währenddessen in guten Händen wissen. Wie kann die Sparkasse da helfen?
Alexander Peitzsch: Wir haben hier in Münster eine ehemalige Filiale zur Großtagespflege umgebaut und bieten für die unter drei Jahre alten Mitarbeiterkinder bis zu 45 Betreuungsstunden pro Woche an. Besonders wichtig ist den Eltern aber auch die flexible Notfallbetreuung, wenn ihre normale Betreuung ungeplant ausfällt, also beispielsweise der andere Elternteil krank im Bett liegt.

vaeter.nrw: Viele Eltern klagen auch über Betreuungsengpässe in der Ferienzeit.
Alexander Peitzsch: Ja, weil Schulen und Kindergärten deutlich länger Ferien haben, als die Eltern Urlaub bekommen, wird es manchmal schwierig. Daher haben wir für insgesamt sechs Wochen im Jahr Ferienbetreuungen eingerichtet. Beispielsweise mit Touren zu einem Bauernhof oder ein Sport- und Aktionsprogramm in Zusammenarbeit mit einem benachbarten Sportverein. Außerdem können sich Eltern über unser Programm Urlaub Plus eigene Urlaubstage „dazu kaufen“. Das heißt, sie nutzen zusätzlich zu ihrem festen Urlaub frei wählbare Einzeltage für die Familie und verzichten dafür auf einen entsprechenden Teil ihrer Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld. Das macht die Eltern flexibler.

vaeter.nrw: Flexibilität ist für Väter und Mütter wahrscheinlich ein großes Thema.
Alexander Peitzsch: Oft geht es genau darum. Bei uns fängt das mit freierer Arbeitszeitgestaltung, Vertrauensarbeitszeiten oder Homeoffice an – wobei es in den Sparkassenfilialen mit ihren Öffnungszeiten natürlich Präsenzzeiten geben muss. Unsere Väter schätzen die Flexibilität und wir ermuntern sie auch, Elternzeit zu nehmen oder in Teilzeit zu arbeiten. Insgesamt haben wir eine Teilzeitquote von 30 Prozent. Allerdings sind das in erster Linie die Mütter. Die Väter interessieren sich mehr für die Partnermonate.

vaeter.nrw: Wie motiviert man die Väter, solche Angebote wahrzunehmen?
Alexander Peitzsch: Wir führen regelmäßig mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogenannte Mehr-Miteinander-Gespräche. Darin geht es nicht nur um Berufliches, sondern auch um die privaten Wünsche und Träume. Dabei wollen wir den Vätern die Sorge nehmen, es könnten ihnen durch Elternzeit Nachteile entstehen. Wir helfen ihnen auch bei ihrem Wiedereinstieg und bieten Seminare an, die in der besonderen Situation junger Eltern Tipps zum Zeitmanagement geben. Letztlich ist es vor allem eine Frage der Unternehmenskultur. Auf allen Ebenen herrscht der Wille, Eltern zu unterstützen – und dennoch sind die Väter derzeit noch zurückhaltender, als sie sein müssten.

vaeter.nrw: Wie kommt das?
Alexander Peitzsch: Vielleicht braucht es noch ein bisschen Zeit, bis eine Mehrheit der Führungskräfte diesen Geist auch vorlebt. Es ist das Eine, den Mitarbeitern zu sagen, sie können problemlos in Elternzeit gehen. Wenn zugleich der Vorgesetzte aber eine ausgeprägte Präsenzkultur pflegt, möchte der Mitarbeiter dem nicht nachstehen. Viele Führungsposten sind mit Babyboomern besetzt und in der Generation ist die Gewichtung oft eher klassisch. Jüngere Führungskräfte haben hier in der Regel eine andere Vorstellung. Sie nehmen Elternzeit und sind wichtige Vorbilder, um die Unternehmenskultur langfristig zu verändern.

vaeter.nrw: Auch aus unternehmerischem Interesse?
Alexander Peitzsch: Unbedingt. Hier hat jeder erkannt, dass es nicht einfach darum geht, Vätern und Müttern einen Gefallen zu tun. Die Sparkasse profitiert davon, familienfreundlich und damit ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Das hilft uns, gute Leute zu gewinnen und sie auch an das Unternehmen zu binden. Mitarbeiter, die sich nicht ständig in einem Konflikt zwischen Arbeit und Familie befinden, sind leistungsbereit und leistungsfähig.

Alexander Peitzsch, Sparkasse Münsterland Ost
Zur Person:

Alexander Peitzsch ist 41 Jahre alt, und selbst Vater von drei Kindern. In der Sparkasse Münsterland Ost ist er verantwortlich für den Bereich Personalpolitik.

Themen Väter fördern – eine Frage der Unternehmenskultur

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ElterngeldPlus – eine Zwischenbilanz

ELTERNZEIT

Noch ist das ElterngeldPlus eine recht neue Form des Elterngeldes, die Eltern eine flexiblere Aufteilung zwischen Familie und Beruf ermöglichen soll: Möchten Vater und Mutter nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, steht ihnen Elterngeld nun über einen längeren Zeitraum zu und sie können den Anspruch auch in diesem Zeitraum ohne Einbußen ausschöpfen. Diese Regelung gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden. vaeter.nrw schaut...

Für jeden ein passendes Modell: wenn Eltern Teilzeit arbeiten

Teilzeitarbeit

Tobias Rossnagel kennt beide Seiten: zum einen ist er Vater von zwei kleinen Kindern (fünf und zwei Jahre alt) und zum anderen Personalreferent bei Vodafone. Privat und beruflich hat er also ständig mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlichen Bedürfnissen“ zu tun.

„Jeder muss sein ganz eigenes Konzept entwickeln, wie Vereinbarkeit für ihn und seine Familie lebbar ist – Patentrezepte gibt es nicht“, sagt der 39-Jährige. Tobias Rossnagel und seine Frau haben sich nach der Geburt des ersten Kindes entschieden, beide in Teilzeit zu arbeiten, beide arbeiten dreißig Wochenstunden.

„Nach Idas Geburt war meine Frau zunächst acht Monate zu Hause und dann habe ich sechs Monate Elternzeit gemacht und zwei Jahre lang in Teilzeit gearbeitet. Nach der Geburt des ersten Kindes ist ja alles neu und oft recht chaotisch – auch wir mussten uns erst organisieren“, erzählt er. Er wechselte aus Eschborn in den Düsseldorfer Sitz von Vodafone und zog mit seiner Frau zusammen nach Köln. „Die Pendelei vorher wollten wir mit Kind nicht mehr. Als ich dann aber gerade in Düsseldorf angefangen hatte, bin ich sechs Monate in Elternzeit gegangen. Begeistert war mein damaliger Chef darüber nicht. Er hat mir zwar keine Steine in den Weg gelegt, aber es war damals einfach nicht üblich, als Mann sechs Monate auszusteigen!“

Wir merken, es ändert sich viel!

Das ist nun fünf Jahre her und inzwischen habe sich viel geändert, betont Tobias Rossnagel. Vodafone Deutschland ist seit 2008 für seine Personalpolitik mit dem Zertifikat audit berufundfamilie ausgezeichnet. Das Telekommunikationsunternehmen erweitert stetig seine Angebote zu Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort, Maßnahmen rund um Elternzeit, Wieder-einstieg und Elternförderung und natürlich auch Kinderbetreuung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. „Bestimmte Einwände und Bedenken von Führungskräften akzeptieren meine Kollegen und ich nicht mehr“, erzählt der Personalplaner, der Führungskräfte betreut sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in technischen Berufen. „Wenn ein Abteilungsleiter beispielsweise sagt, dass einer seiner Mitarbeiter aus der Elternzeit wiederkommt und er ihn ‚nicht mehr brauchen kann’, ist das bei uns inzwischen indiskutabel. Wir setzen uns dann zusammen und finden eine Lösung, die von allen akzeptiert werden kann“.

Ich weiß, wie man(n) sich fühlt

Die Erfahrungen, die Tobias Rossnagel beruflich mit Teilzeitmodellen, Elternzeitregelungen und Kinderbetreuungsproblemen gemacht hat, helfen ihm auch im Privaten und umgekehrt. „Als Personalreferent muss ich Lösungen für andere finden und als Vater für mich selbst. Alle machen das anders, müssen die Modelle für sich durchrechnen, aber wir tauschen uns aus im Unternehmen. Wenn ich dann beispielsweise in einem Personalgespräch sitze und ein Vater (oder eine Mutter) erzählt mir von ihren Schwierigkeiten mit einem kranken Kind und der Abgabefrist für ein Projekt zurechtzukommen, dann weiß ich genau, wie er oder sie sich fühlt. Ende letzten Jahres war es in unserer Familie ganz schlimm, da haben die Kinder sich gegen-seitig und uns nacheinander mit Infekten und schließlich Scharlach angesteckt. Da saßen meine Frau und ich abends schon mal heulend auf dem Sofa und haben gesagt: Wir wollen mal wieder eine Woche erleben, in der keiner von uns krank ist!“ Tobias Rossnagel und seine Frau wechseln sich in solchen Zeiten täglich mit der Betreuung der kranken Kinder ab: „Montags blieb meine Frau zu Hause, dienstags ich, mittwochs sie usw. Die Oma hat auch geholfen, aber hart war das trotzdem“.

Man muss sich gut abgrenzen können

Tobias Rossnagel und seine Frau arbeiten zwar beide in Teilzeit, aber in unterschiedlichen Modellen: „Meine Frau hat ihre Stunden auf fünf Tage verteilt, geht dafür früher und holt montags bis mittwochs die Kinder aus der Kita ab. Ich bleibe an diesen Tagen länger im Betrieb. Am Donnerstag mache ich Homeoffice, spare mir die Fahrerei und kann die Kinder abholen. Freitags habe ich ganz frei und dann die Möglichkeit, mit den Kindern vormittags beispielsweise Arztbesuche und Ähnliches zu machen – das ist ein schöner Puffer“. Sein Modell findet Tobias Rossnagel in mancher Hinsicht einfacher: „Weil ich entweder da oder weg bin, kann ich mich besser abgrenzen. Die Kollegen wissen, dass ich freitags frei habe und kontaktieren mich nur in ganz dringenden Fällen. Meine Frau, die Führungskraft ist, hat größere Probleme sich abzugrenzen und drei Tage in der Woche pünktlich um 15.30 Uhr ihre Firma zu verlassen. Bei ihrem Modell ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch nicht so präsent, wann sie da ist und wann nicht, die kommen dann auch fünf Minuten vor Feierabend mit einem Anliegen. So ist auch das ‚mentale Umschalten’ von Effizienz im Job auf entschleunigte Kinderzeit für sie schwieriger“.

Frühe Absprachen sind wichtig

Welches Teilzeitmodell auch immer ein Vater wählt, eines ist wichtig: „Weil die Organisation für ausnahmslos alle – das Unternehmen, die Mitarbeiter, die Führungskräfte, die Väter und Mütter – eine Herausforderung darstellt, sollten Väter sich möglichst frühzeitig an ihre Vor-gesetzten wenden und die gewünschte Regelung ihrer Eltern- und Teilzeit auf standfeste Beine stellen“, rät Tobias Rossnagel. „Wenn man aus Angst vor Diskriminierung zu lange schweigt, können passgenaue Lösungen für den Einzelnen schlechter oder gar nicht mehr gefunden werden, denn das ist ja ein Prozess, der Zeit braucht“. Wichtig ist auch, dass beide Seiten sich flexibel um Lösungen bemühen: Tobias Rossnagel hilft der eine Tag Homeoffice sehr bei seiner Familienorganisation, aber mehr als maximal zwei solcher Tage wären für ihn nicht möglich, seine Stelle erfordert Präsenz. Und so wie er sich Flexibilität und Vertrauen vom Arbeitgeber wünscht, löst er sie auch selber ein, arbeitete zum Beispiel zwischendurch zwei Monate wieder Vollzeit, als es sehr viel zu tun gab. „Flexible Teilzeitmodelle sind ein Geben und Nehmen – und ich finde es klasse, dass das neue ElterngeldPlus sie weiter fördert und hoffentlich populärer macht!“

 

Tobias Rossnagel ist Vater von zwei Kindern und arbeitet als Personalreferent in vollzeitnaher Teilzeit bei Vodafone Düsseldorf. Er lebt mit seiner Familie in Köln.

Text aktualisiert am 22. Juni 2016

FAQ Elternzeit

Elternzeit ist Kinderzeit. Immer mehr Väter nutzen die Chance um – besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes – für die Familie da zu sein und ihr Kind intensiv kennenzulernen. Wer ein Kind bekommt, ein Baby adoptiert oder in Vollzeitpflege nimmt, kann bei seinem Arbeitgeber bzw. seiner Arbeitgeberin bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen. In dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis.

Väter und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Elternzeit in Anspruch nehmen.

Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre. Jeder Elternteil hat pro Kind einen eigenen Anspruch auf diese Zeit. Elternzeit beantragen können sorgeberechtigte leibliche Eltern, Adoptiv- oder Vollzeitpflegeeltern. Es ist auch möglich, Elternzeit für Kinder des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners bzw. der Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnerin zu nehmen.

Großeltern und andere Verwandte bis zum dritten Grad sind unter sehr engen Voraussetzungen berechtigt, Elternzeit zu nehmen:

Sie müssen das Kind im eigenen Haushalt betreuen, weil die Eltern – z.B. wegen einer schweren Krankheit – hierzu nicht in der Lage sind. Nicht sorgeberechtigte Personen, die Elternzeit nehmen möchten, benötigen die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.

 

Soweit Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen wird, muss die schriftliche Erklärung zur Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vorliegen. Soweit ein Teil der Elternzeit in das vierte bis achte Lebensjahr des Kindes verschoben werden soll, muss die schriftliche Erklärung zur Elternzeit bereits 13 Wochen vor dem Beginn dieses Elternzeitabschnitts beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vorliegen. Wird die Frist nicht eingehalten, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.

Ausnahmen sind möglich, wenn der bzw. die Elternzeitberechtigte dringende Gründe anführen kann, die eine rechtzeitige Meldung verhinderten.

Fachleute raten, den Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin zu dokumentieren. Beschäftigte können sich den Erhalt zum Beispiel quittieren lassen oder die Erklärung per Einschreiben mit Rückschein senden.

Ergänzung: Bei der Anmeldung von Elternzeit muss man sich verbindlich für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes festlegen, damit der Arbeitgeber die Chance hat, dementsprechend zu planen. Will man auch im dritten Lebensjahr Elternzeit nehmen, muss man diese erst sieben Wochen vor Ablauf des zweiten Jahres anmelden.

Tipp: Der Kündigungsschutz greift frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, soweit die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden soll, bzw. 14 Wochen, soweit die Elternzeit im vierten bis achten Lebensjahr des Kindes genommen werden soll. Deswegen ist es ratsam erst ab diesem Zeitpunkt die Elternzeit anzumelden.

Vorsicht: Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt wird und nicht etwa nach vollen Kalendermonaten. Insbesondere, wenn Sie während der Elternzeit arbeiten gibt es einiges zu beachten. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Elterngeldstelle.

 

Die Elternzeit ist auf maximal drei Jahre - bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - begrenzt.

Sie kann frühestens mit der Geburt des Kindes bzw. im Falle der Mutter im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Die Eltern können den Beginn und das Ende ihrer Elternzeit innherhalb des Dreijahreszeitraums frei wählen, müssen sich aber mit der Anmeldung beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin für zwei Jahre festlegen.

Es ist möglich, bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu übertragen. Eine Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitsgebers ist nicht erforderlich.

Jeder bzw. jede Elternzeitberechtigte kann seine bzw. ihre Elternzeit in maximal drei Zeitabschnitte aufteilen. Grenzen sie unmittelbar aneinander, gelten sie als ein Zeitabschnitt. Soll der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes liegen, kann der Arbeitgeber der Inanspruchnahme dieses Abschnitts unter engen Voraussetzungen widersprechen.

Ergänzung: Die Elternzeit steht jedem Elternteil individuell zu. Das heißt, dass das Arbeitsverhältnis jedes Elternteils separat betrachtet wird. So ist es möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen.

 

Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden. Die Zeit, in der sich die Elternzeiten für beide Kinder überschneiden, kann übertragen werden.

 

Während einer Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Eltern erhalten während dieser Zeit kein Entgelt von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten können Eltern das staatliche Elterngeld als Lohnersatzleistung beantragen.

Wichtig: Die Elternzeit und die Monate, für die Elterngeld beantragt wird, sollen sich nach Möglichkeit Tag genau decken. Da Elterngeld nicht für Kalendermonate gewährt wird, sondern für Lebensmonate des Kindes (Beispiel: Für ein Kind, das am 15.10. geboren wird, beginnt der erste Lebensmonat am 15.10. und endet am 14.11.), kann es vorteilhaft sein, die Elternzeit nicht mit dem Kalendermonat beginnen zu lassen, sondern mit einem Lebensmonat. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird und dieses das Elterngeld mindert.

Im Einzelfall beraten die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte.

 

Väter und Mütter können während ihrer Elternzeit maximal 30 Stunden (bei Kindern, die nach dem 31. August 2021 geboren werden: 32 Stunden) in der Woche erwerbstätig sein. Eltern, die bereits vor der Elternzeit in diesem Umfang tätig waren, können ihre Arbeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin fortsetzen.

Angestellte, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, können ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden (bei Kindern, die nach dem 31. August 2021 geboren werden: 32 Stunden) geltend machen, wenn sie bereits ohne Unterbrechung länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind und der Betrieb in der Regel über 15 Beschäftigte (ohne Auszubildende) hat.

Die Teilzeitbeschäftigung ist für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten schriftlich zu beantragen. Sie muss sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn beantragt werden, wenn sie in den ersten drei Lebensjahren des Kindes ausgeübt werden soll. Soll ein Teil der Elternzeit in das vierte bis achte Lebensjahr des Kindes übertragen werden und wird in diesem Zeitraum eine Teilzeittätigkeit gewünscht, muss die Teilzeittätigkeit 13 Wochen vorher geltend gemacht werden. Das Schreiben muss Angaben zu Beginn, zur Dauer sowie zum Umfang der Teilzeittätigkeiten enthalten und soll auf die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit eingehen. Beschäftigte, die ihre Stundenzahl mit der Elternzeit bereits reduziert haben, haben das Recht, ihre Arbeitszeit während der Elternzeit noch einmal zu reduzieren.

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann Anträge auf Verringerung bzw. Veränderung des Arbeitsumfangs nur unter Verweis auf dringende betriebliche Gründe ablehnen. Die Frist für die Rückmeldung beträgt vier Wochen bzw. acht Wochen, wenn es um Teilzeittätigkeit während übertragener Elternzeit im vierten bis achten Lebensjahr des Kindes geht. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine schriftliche Ablehnung, verringert bzw. verteilt sich die Arbeitszeit entsprechend dem Antrag der Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmers.

Tipp: Es ist sinnvoll, die Erklärung über eine geplante Teilzeittätigkeit mit der Erklärung zur Elternzeit zu verbinden und damit frühzeitig bekannt zu machen. Sonst könnte der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bereits eine Ersatzkraft eingestellt haben. Dies wäre u.U. ein dringender betrieblicher Grund für eine Ablehnung des Teilzeitantrags.

Mit dem Einverständnis ihres Arbeitgebers oder ihrer Arbeitgeberin können Eltern in Elternzeit die Teilzeittätigkeit auch für einen anderen Arbeitgeber oder selbständig ausüben. Wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber dies gestatten. Die Widerspruchsfrist für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber beträgt vier Wochen.

 

Nein. Befristete Verträge verlängern sich durch die Elternzeit grundsätzlich nicht.

Ausnahmen bestehen bei wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen an Universitäten und Ärzte/Ärztinnen in der Weiterbildung.

 

Nein. Während der Elternzeit herrscht absolutes Kündigungsverbot.

Sobald der Kündigungsschutz greift, darf der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin keine Kündigung mehr aussprechen. Der Kündigungsschutz greift, sobald die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Elternzeit verlangt hat, frühestens aber acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, soweit die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen wird, bzw. 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit, soweit die Elternzeit im vierten bis achten Lebensjahr des Kindes genommen wird. Dabei ist egal, ab welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll. Liegt dieser Termin außerhalb der Elternzeit, wird die Kündigung jedoch innerhalb der Elternzeit ausgesprochen, ist sie unzulässig.

Teilt man sich die Elternzeit auf, herrscht zwischen den Elternzeiten kein Kündigungsverbot. Diese Kündigungssperre gilt nur für den Arbeitgeber.

Möchten Eltern zum Ende der Elternzeit kündigen, so müssen sie dies spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit getan haben.

Hat man dennoch die Kündigung erhalten, so muss man innerhalb einer Frist von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage erheben.

Ausnahmsweise kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Betrieb still gelegt wird und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist.

 

Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin kann für jeden Monat in dem wegen Elternzeit nicht (auch nicht Teilzeit) gearbeitet wird, den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Nimmt man also das ganze Jahr Elternzeit, verbleibt kein Urlaubsanspruch. Nimmt man mitten im Jahr die Arbeit wieder auf, so verkürzt sich der Anspruch nur um die Monate, in denen man nicht gearbeitet hat.

Urlaub, der vor Beginn der Elternzeit nicht genommen wurde, kann auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr nach Ende der Elternzeit übertragen werden.

 

Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt bestehen. Haben die Elternzeitberechtigten keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen neben dem Elterngeld, ist sie beitragsfrei.

Freiwillig Versicherte bleiben auch beitragsfrei, solange ein Anspruch auf Familienversicherung entstehen würde.

Privatversicherte müssen ihre Beiträge selbst zahlen (komplett). Dies gilt auch für den Arbeitgeberbeitrag.

In Zweifelsfällen informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse.

 

Im rechtlichen Sinne sind Kindererziehungszeiten Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren, für die eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Die Beiträge werden aus Bundesmitteln finanziert.

Die Kindererziehungszeiten werden mit 100% des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten bewertet und automatisch der Mutter zugerechnet.

Grundsätzlich steht die jedoch dem zu, der das Kind erzieht und betreut. Die kann durch eine Erklärung gegenüber idem Rentenversicherungsträger der Person zugerechnet werden, die das tut. 

Wird während der Kindererziehungszeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, werden die Entgeltpunkte aus den gezahlten Beiträgen zusätzlich zu den oben erwähnten Entgeltpunkten aus den Kindererziehungszeiten berücksichtigt, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

 

Grundsätzlich besteht der Anspruch, dass mit Ende der Elternzeit das alte Arbeitsverhältnis wieder auflebt und wie bisher fortgeführt wird. Dies gilt insbesondere für den Arbeitsumfang und die Art der Arbeit.

Tipp: Es ist dennoch ratsam sich frühzeitig um Kontakt zum Arbeitgeber/zur Arbeitgeberin zu bemühen, um Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung zu entgehen. Nimmt man früh den Kontakt wieder auf oder erhält man sich den Kontakt während der Elternzeit wird die Wiedereingliederung einfacher und man hat die Möglichkeit frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren.

 

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 8 TzBfG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn es keine betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen.

Vorsicht: Zu beachten ist, dass es kein Recht gibt, die Arbeitszeiten später wieder aufzustocken. Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt Auskunft zu den Voraussetzungen für eine Reduzierung der Arbeitszeit nach dem TzBfG.

 

Es ist grundsätzlich möglich, dass sich Beschäftigte mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf abweichende Regelungen einigen. Es besteht dann jedoch kein Rechtsanspruch darauf.

Soweit renten- und krankenversicherungsrechtliche Vorschriften an die Elternzeit anknüpfen, ist damit nur die Elternzeit gemeint, die nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Anspruch genommen wird.



(vaeter.nrw.de)

Text aktualisiert 19.07.2021

Weniger Arbeit, mehr Zeit mit dem Kind

Teilzeit

Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Für Väter kann das ein attraktiver Weg sein, mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen. Vor einer Reduzierung der Stunden ist der Blick in die Haushaltskasse aber Pflicht.

Vielen Vätern geht es ähnlich: Sie würden gerne mehr mit ihren Kindern unternehmen, wissen aber nicht, woher sie die Zeit dafür nehmen sollen. Einfach die Stundenzahl im Job reduzieren, scheint für die meisten jedenfalls keine Option zu sein. Zu groß sind die Zweifel, ob das Einkommen dann noch ausreicht und ob eine solche Reduzierung rechtlich überhaupt möglich ist.

Zumindest aus gesetzlicher Perspektive ist die Sache völlig klar: Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitszeit zu verringern, wenn sein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und sein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. So sieht es Paragraph 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vor. Anders als die Elternzeit steht dieses Recht auch Arbeitnehmern zu, deren Kinder älter als drei Jahre sind – und auch solchen, die gar keine Kinder haben.

In Grenzen flexibel

Einige Spielregeln für die Verringerung der Arbeitszeit gibt das Gesetz allerdings vor: Wer weniger Stunden arbeiten möchte, muss seinen Arbeitgeber spätestens drei Monate vorher darüber unterrichten. Beabsichtigt der Arbeitgeber, die Reduzierung der Arbeitszeit abzulehnen, muss er das bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Verringerung mitteilen. Zur Ablehnung berechtigt ist er, wenn er gute betriebliche Gründe anführen kann – wenn durch die Reduzierung zum Beispiel die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt würden oder wenn dadurch unverhältnismäßige Kosten entstünden.

Mittlerweile stehen viele Arbeitgeber einer Teilzeitbeschäftigung aufgeschlossen gegenüber. Sie haben festgestellt, dass Mitarbeiter, die ihrem Wunsch entsprechend weniger arbeiten, motivierter und zufriedener sind und sich stärker an ihr Unternehmen gebunden fühlen – ein wichtiger Faktor in Zeiten des Fachkräftemangels.

Die Haushaltskasse muss stimmen

Hat ein Arbeitnehmer die Verringerung der Arbeitszeit einmal durchgesetzt, kann er später allerding nur dann wieder aufstocken, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Anders als während der Elternzeit hat er darauf keinen Anspruch. Gerade bei einer umfangreichen Reduzierung der Arbeitszeit sollte dieser Punkt also gründlich bedacht werden. Eine Alternative: Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen von vorneherein – am besten schriftlich – einvernehmlich fest, dass die Teilzeitbeschäftigung nur für einen bestimmten Zeitraum gelten soll. Auch Arbeitgeber können von einem solchen Modell profitieren – etwa bei schlechter Auftragslage.

Und natürlich gilt: Die Haushalskasse muss stimmen. Und wer seine Arbeitszeit reduziert, verzichtet auf Gehalt. Für alle, die wissen möchten, wieviel Gehalt ihnen bei einer Teilzeitbeschäftigung verbleibt, bietet das Bundesarbeitsministerium einen Teilzeitrechner. Das Ministerium hat außerdem alle wichtigen Fragen und Antworten zum Anspruch auf die Verringerung der Arbeitszeit in einer Übersicht zusammengestellt.

(vaeter.nrw)

 

Text aktualisiert am 29.05.2016

Rolle im Wandel

Commerzbank-Väter-Studie 2015: Beruf und Familie sind Vätern gleichermaßen wichtig.

Seit 1995 beschäftigt sich die Commerzbank mit der Familienorientierung von Männern. Die Entscheider dort haben erkannt, wie wichtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Arbeitgeberattraktivität ist.

Die neueste innerbetriebliche Befragung der Commerzbank macht deutlich, welchen hohen Stellenwert die Familienorientierung inzwischen hat. Den meisten interviewten Vätern (93 Prozent) sind ihre beruflichen und die familiären Rollen gleich wichtig. 97 Prozent betonten zudem, dass sie möglichst viel Zeit mit ihrem Kind verbringen und die Beziehung zum Kind stärken möchten (84 Prozent).

Ein weiteres Ergebnis: Wenn Väter Elternzeit nehmen, spielt das nicht nur bei der Beziehung zum Kind eine Rolle, sondern beeinflusst auch das Verhältnis zwischen den Eltern positiv. 86 Prozent der Väter erklärten, die Elternzeit habe ihrer Partnerschaft gut getan. Auch die Motivation vieler Väter, Elternzeit zu nehmen, zielt auf ihre Beziehung mit der Partnerin ab: Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, dass sie mit ihrer Elternzeit den beruflichen Wiedereinstieg beziehungsweise den nächsten Karrieresprung der Partnerin erleichtern wollen.

Ein langer Weg

In der Commerzbank hatte man bereits Mitte der 1990er Jahre – also lange bevor das Elterngeld eine Elternzeit auch für Väter populär machte – erkannt, dass Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Thema war, das genauso die Väter betraf und richtete familienfreundliche Maßnahmen entsprechend aus. Bei einer internen Tagung hatte die Bank einen Väterworkshop angeboten, der sofort ausgebucht war.

Die Erkenntnis aus dem Workshop: Durch Angebote, die sich an beide Elternteile richteten, fühlten sich Väter kaum angesprochen. Daraufhin veränderte das Unternehmen seine Kommunikation, sprach Väter direkt an und beachtete ihre Bedürfnisse und Sichtweisen bei der Gestaltung neuer Angebote. Dennoch blieb die Nachfrage der Väter zum Beispiel nach Eltern- und Teilzeit zunächst überschaubar.

Tendenziell steigt die Zahl der Bankmitarbeiter, die in Elternzeit gehen: Waren es im Jahr 2003 lediglich 0,1 Prozent, betrug der Anteil 2014 bereits 16,1 Prozent. Im ersten Halbjahr 2015 waren es schon 14,6 Prozent. Die meisten Väter bei der Commerzbank (knapp 70 Prozent) nehmen „nur“ zwei Monate Elternzeit, geben aber gleichzeitig an, dass sie gern länger Elternzeit genommen hätten (ebenfalls 70 Prozent). Das favorisierte Arbeitszeitmodell nach der Elternzeit ist nach wie vor Vollzeit. Vor der Elternzeit arbeiten lediglich 1,7 Prozent der Befragten in Teilzeit, wobei die Anzahl während der Elternzeit auf 12 Prozent ansteigt. Nach der Rückkehr ins Unternehmen sind die meisten Väter wieder in Vollzeit tätig, nur 7,1 Prozent entscheiden sich für das Teilzeitmodell. Bei Frauen fallen diese Zahlen anders aus – fast alle Mütter arbeiteten nach der Elternzeit in Teilzeit, im Schnitt 22 Stunden pro Woche.

Die Furcht vor dem Karriereknick

Die Studie zeigt, dass Väter von längerer Elternzeit sowie Teilzeit Abstand nehmen, weil sie sich diese aufgrund des Einkommensausfalls nicht leisten können. Zugleich befürchten Väter immer wieder, dass ihnen durch die Abwesenheit berufliche Nachteile entstehen könnten. Doch hier gehen Erwartungen und Realität auseinander. Die meisten der befragten Väter (90,8 Prozent) geben an, dass die eigene Elternzeit keinen negativen Einfluss auf ihr berufliches Fortkommen hatte. Dennoch schätzten 26 Prozent der Befragten die Aufstiegschancen für Väter mit Eltern- und Teilzeit als schlechter ein. Vor allem Väter, die länger als zwei Monate Elternzeit genommen haben, berichteten, dass sie mit Nachteilen konfrontiert waren.

Die Tendenz, dass immer mehr Väter Partnermonate nutzen, hat innerhalb des Unternehmens zu einem größeren Verständnis für das familiäre Engagement von Männern geführt. Die meisten Väter sind mit der Unterstützung, die sie von ihren Kollegen und Führungskräften erhalten haben, zufrieden. 84 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Kollegen die Elternzeit befürworteten, obwohl dies Zugeständnisse bedeutete. Knapp drei Viertel der Väter sagten zudem, dass die Gespräche, die sie mit ihrem Vorgesetzten zur Elternzeit führten, gut und verständnisvoll verliefen.

Noch mehr Angebote

Die Studie hat außerdem ergeben, dass Väter sich mehr väterspezifische Informationen wünschen: 45 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Angebote noch zu stark auf Mitarbeiterinnen fokussieren. Zudem ist der Informationsstand bei Vätern noch ausbaufähig: Bisher kennt nur etwas mehr als die Hälfte der Väter die Vereinbarkeitsangebote ihres Arbeitgebers. Das Unternehmen will auf diese Ergebnisse mit Verbesserung der Informationsangebote reagieren, die speziell auf Väter abzielen. In Zukunft soll es beispielsweise mehr Informations- und Austauschformate für Führungskräfte geben.

Dabei gilt die Bank durchaus schon als Beispiel guter Praxis in puncto väterfreundlicher Arbeitgeber. So fördert sie unter anderem Väter, die Teilzeit arbeiten wollen und hat ein spezielles Väter-Projekt durchgeführt: Mit Kids & Co. hat die Bank eine firmeneigene Notfallbetreuung eingerichtet. Wenn Väter beispielsweise unvorhergesehen auf Dienstreise gehen müssen, können sie ihren Nachwuchs kostenlos in der betriebseigenen Einrichtung abgeben ‑ sogar am Wochenende. Bei schwerer Erkrankung eines Kindes haben Väter wie Mütter das Recht, sich bis zu sechs Monate lang freistellen lassen. Ein Monat wird normal entlohnt, erst danach folgt eine unbezahlte Auszeit.

(vaeter.nrw)

 

Text akutalisiert am 25. Mai 2016