Umgang
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Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht auch gegen den Willen des anderen Elternteils nach einer Trennung das „paritätische Wechselmodell“, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen. Das Gericht muss im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Beschluss vom 01.02.2017 entschieden (Az.: XII ZB 601/15).
Nach § 1684 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils ein Wechselmodell anordnen darf.
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„Mein Papa kommt“ – Besuchsprogramm für Kinder mit zwei Elternhäusern
Getrennt lebend
Für Väter, die getrennt und weit entfernt von ihren Kindern leben, gibt es jetzt eine neue Möglichkeit, kostenlos zu übernachten, wenn sie ihre Kinder besuchen wollen. Die bundesweite Initiative "Mein Papa kommt!" vermittelt die Väter an Gastgeberinnen und Gastgeber.
Nicht immer wohnen getrennt lebende Eltern in der gleichen Stadt. Manchmal zieht ein Elternteil um – sei es aus beruflichen Gründen oder für eine neue Beziehung. Dann stellt sich – vor allem wenn die Kinder noch nicht alleine reisen können – die Frage, wo Vater und Kind sich treffen können. Für alle, denen das Geld für Hotels oder Mietwohnungen fehlt, hält die Initiative "Mein Papa kommt" eine Lösung parat.
Das Besuchsprogramm für getrennt lebende Eltern der Flechtwerk2+1 gGmbh unterstützt bundesweit bei der Suche nach kostenfreien Übernachtungsmöglichkeiten und bietet Beratungen für Eltern an. Interessierte können sich über die Homepage der Initiative anmelden. Auch in Nordrhein-Westfalen werden aktuell Gastgeber oder Gastgeberinnen gesucht.
(vaeter.nrw)
Text aktualisiert am 29.05.2016
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Nicht nur Besuchsvater sein
Nach einer Trennung hat das Wechselmodell einige Vorteile – gleichtzeitig gibt es Verschiedenes zu beachten
Viele Väter möchten auch nach Trennung und Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern aufrechthalten und sich weiter an der Betreuung und Erziehung beteiligen. Umgekehrt möchten viele Mütter, nach einer Trennung (weiter) berufstätig sein. Deswegen entscheiden sich immer mehr Eltern, ihre Kinder im Wechselmodell zu betreuen und damit die elterliche Erziehungsverantwortung aufzuteilen.
Selbstverständnis und Rollenverteilung haben sich verändert: Früher war der Vater überwiegend Ernährer der Familie und zahlte nach einer Trennung zwar Unterhalt, hatte zu seinen Kindern aber meist nur am Wochenende Kontakt. In den vergangenen Jahren ist es Vätern wichtiger geworden, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und sie mit zu erziehen. Sie wollen nicht mehr nur „Besuchsvater“ sein, sondern den Alltag mit ihren Kindern teilen – auch nach einer Trennung. Das Engagement des Vaters liegt gleichermaßen im Interesse der Mutter, die dadurch entlastet wird. Dennoch müssen sich Väter die neue Rolle nicht selten gegen den Widerstand der Mütter erkämpfen.
Was genau ist das Wechselmodell?
Um das Wechselmodell zu verstehen, ist es hilfreich, ihm das klassische „Residenzmodell“ (§ 1687 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) gegenüber zu stellen. Beim Residenzmodell lebt das Kind bei einem Elternteil, der sich um die Betreuung und Erziehung des Kindes kümmert, während es den anderen Elternteil in der Regel nur am Wochenende oder in den Ferien besucht. Beim Wechselmodell verbringt das Kind – im Idealfall – annähernd gleich viel Zeit mit Vater und Mutter. Jedoch kann - je nach Ausgestaltung - schon bei einem Betreuungsverhältnis von 30 zu 70 Prozent von einem Wechselmodell gesprochen werden. Entscheidender als eine feste Prozent-Grenze ist, dass im Wechselmodell beide Elternteile den Alltag mit ihrem Kind leben und nicht eine/r nur für die Freizeit und die/der andere nur für den Alltag zuständig ist. Damit ist verbunden, dass Vater und Mutter über die Belange des Kindes entscheiden und praktische und erzieherische Aspekte gemeinsam verantworten. Das Wechselmodell hat zwei Varianten: Beim „Doppelresidenzmodell“ hat das Kind je einen Wohnsitz bei beiden Elternteilen. Beim „Nestmodell“ hingegen lebt es immer in derselben Wohnung, in der sich Vater und Mutter im Wechsel aufhalten.Welche Rahmenbedingungen sollten vorliegen?
Damit das Wechselmodell als geeignete Betreuungsform tauglich ist, sollten folgende Rahmenbedingungen stimmen:- Für die Eltern sollte das Kindeswohl an oberster Stelle stehen.
- Die Wohnungen der Eltern sollten nicht allzu weit voneinander entfernt liegen.
- Schule und/oder Kindergarten sollten von beiden Wohnungen aus gut zu erreichen sein.
- Der Wechsel des Kindes von einem Elternteil zum anderen sollte konfliktfrei erfolgen.
- Kinder in Wechselmodellfamilien sind psychisch anpassungsfähiger.
- Die Kommunikation zwischen den Eltern verbessert sich, ihr Konflikt wird entschärft.
- Die Bindung beider zum Kind verstärkt sich.
- Kinder können gut mit zwei Lebensmittelpunkten leben, denn Stabilität ist weniger eine Frage des Ortes, vielmehr ist die emotionale Stärke entscheidend.
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