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Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht auch gegen den Willen des anderen Elternteils nach einer Trennung das „paritätische Wechselmodell“, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen. Das Gericht muss im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Beschluss vom 01.02.2017 entschieden (Az.: XII ZB 601/15).
Für Väter, die getrennt und weit entfernt von ihren Kindern leben, gibt es jetzt eine neue Möglichkeit, kostenlos zu übernachten, wenn sie ihre Kinder besuchen wollen. Die bundesweite Initiative "Mein Papa kommt!" vermittelt die Väter an Gastgeberinnen und Gastgeber.
Viele Väter möchten auch nach Trennung und Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern aufrechthalten und sich weiter an der Betreuung und Erziehung beteiligen. Umgekehrt möchten viele Mütter, nach einer Trennung (weiter) berufstätig sein. Deswegen entscheiden sich immer mehr Eltern, ihre Kinder im Wechselmodell zu betreuen und damit die elterliche Erziehungsverantwortung aufzuteilen.