Menü
Entwicklung & Erziehung
Partnerschaft & Familie
Ich
Freizeit & Sport
Arbeit & Karriere
Geld & Recht
Der Bundesgerichtshof stärkt das Recht von biologischen Vätern und ihren Kindern, sich kennenzulernen und miteinander Kontakt zu halten. Ausschlaggebend für diese Frage ist vor allem das Kindeswohl. Dieses sei höher zu bewerten, als der Wunsch der rechtlichen Eltern, die sich in dem verhandelten Fall beharrlich weigerten, einem leiblichen Vater Umgang mit seinen Kindern zu ermöglichen.
Kinder haben ein Recht auf den Umgang mit Mutter und Vater. Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen, stehen in der Verantwortung, das Umgangsrecht für das Kind oder die Kinder zu regeln. Wissenswertes zum Thema Umgangsrecht.
Im Jahr 2013 wurden bundesweit fast 170.000 Ehen geschieden. Eine Scheidung markiert den Punkt, an dem eine Ehe als endgültig gescheitert gilt. Das hat Auswirkungen auf alle Bereiche des bislang gemeinsamen Lebens. Was früher für beide Partner da war, muss jetzt aufgeteilt werden. Oft ergeben sich daraus Streitigkeiten: vom Vermögen bis zum Besuchsrecht für die Kinder.
Viele Väter möchten auch nach Trennung und Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern aufrechthalten und sich weiter an der Betreuung und Erziehung beteiligen. Umgekehrt möchten viele Mütter, nach einer Trennung (weiter) berufstätig sein. Deswegen entscheiden sich immer mehr Eltern, ihre Kinder im Wechselmodell zu betreuen und damit die elterliche Erziehungsverantwortung aufzuteilen.