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Vaterschaft

DIW: Elterngeld und Elterngeld Plus: Gleichmäßige Aufteilung zwischen Müttern und Vätern nach wie vor in weiter Ferne

Immer mehr Väter beziehen Elterngeld, jedoch weiterhin deutlich weniger als Mütter - Zudem ist die Dauer ihrer Elternzeit weiterhin sehr viel kürzer als bei Müttern - Viele Väter fürchten mögliche negative Folgen im Beruf - Auch finanzielle Gründe sprechen für Väter gegen die Elternzeit - Höhere Lohnersatzrate bei niedrigen Einkommen könnte Abhilfe schaffen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) teilt mit: Immer mehr Väter in Deutschland pausieren vom Job und beziehen Elterngeld, allerdings sind sie nach wie vor deutlich in der Minderheit. Der Anteil der Männer, die Elternzeit nehmen, ist seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 von zuvor etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – dem aktuellsten, für das entsprechende Daten vorliegen – gestiegen. Im Vergleich dazu nehmen mehr als neun von zehn Müttern Elternzeit, zudem in sehr viel höherem Umfang als die Väter. Auch die Einführung des Elterngeld Plus im Jahr 2015, das den Elterngeldbezug mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit kombiniert, hat daran nicht grundlegend etwas geändert. Väter halten sich in Sachen Elternzeit vor allem aus finanziellen Gründen zurück, zudem befürchten viele negative berufliche Konsequenzen. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, gemeinsam mit Claire Samtleben und Clara Schäper Daten der Elterngeldstatistik und des Beziehungs- und Familienpanels pairfam ausgewertet hat. „Von einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern kann nach wie vor keine Rede sein – zwar nehmen seit 2007 mehr und mehr Väter Elternzeit, doch insgesamt geht es relativ langsam voran“, sagt Katharina Wrohlich.

Elterngeld Plus hat in erster Linie bei Müttern Bewegung in Nutzungsmuster gebracht

Nicht nur die Inanspruchnahme des Elterngeldes von Müttern und Vätern an sich ist sehr ungleich, sondern auch die Nutzungsdauer. Von den Männern, die im Jahr 2018 Elterngeld bezogen, taten dies fast 72 Prozent nur in Höhe des Minimums von zwei Partnermonaten. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es gut 76 Prozent. „Der Fortschritt hin zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Elternzeit vollzieht sich also eher in kleinen Schritten“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. „Es verwundert daher kaum, dass die ‚Partnermonate‘ im alltäglichen Sprachgebrauch zu ‚Vätermonaten‘ wurden, denn das typische Nutzungsmuster beim Elterngeld ist, dass der Vater zwei Monate nimmt und die Mutter die übrigen zwölf.“ Daran hat sich auch nur bedingt etwas geändert, als mit dem Elterngeld Plus ab 2015 die Möglichkeiten, Elterngeldbezug und Teilzeitjob zu kombinieren, verbessert wurden. Mit dieser Regelung stehen insgesamt bis zu 28 Monate bezahlte Elternzeit zur Verfügung. Bei den Müttern ist der Anteil derer, die mehr als ein Jahr bezahlte Elternzeit nehmen, auf gut 30 Prozent gestiegen. Bei den Vätern tat sich mit Blick auf die Nutzungsdauer des Elterngeldes hingegen kaum etwas. Auch ist der Anteil derer, die überhaupt Elterngeld beziehen, durch die Einführung des Elterngeld Plus bislang nicht nennenswert gestiegen. „Von einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern kann nach wie vor keine Rede sein – zwar nehmen seit 2007 mehr und mehr Väter Elternzeit, doch insgesamt geht es relativ langsam voran.“ Katharina Wrohlich

Finanzielle Gründe sind für Väter wichtigstes Motiv gegen (längere) Elternzeit

Die Mehrheit der Väter nennt – wie sich aus Befragungsdaten des pairfam-Panels ergibt – finanzielle Gründe als Motiv, nicht oder nicht länger Elternzeit zu nehmen. In Ostdeutschland trifft das unter den Vätern, die nicht länger als zwei Monate Elterngeld bezogen, auf zwei Drittel zu und damit auf deutlich mehr als in Westdeutschland (49 Prozent). Das könnte darauf hindeuten, dass nicht so sehr die ungleiche Aufteilung der Erwerbseinkommen zwischen Müttern und Vätern vor der Geburt des Kindes (die im Westen stärker ausgeprägt ist als im Osten) eine Rolle spielt, als vielmehr die absolute Höhe des Haushaltseinkommens. Dieses ist in den ostdeutschen Bundesländern im Durchschnitt deutlich geringer. „Offensichtlich sehen viele Familien in Ostdeutschland keinen Spielraum, zwei Monate oder länger auf bis zu 35 Prozent des Einkommens des Vaters zu verzichten“, so Wrohlich. „Eine Erhöhung der Lohnersatzrate könnte vor allem im unteren Einkommensbereich dafür sorgen, dass die Elternzeit für Väter attraktiver wird.“ Ein weiterer oft genannter Grund, der gegen eine Elternzeit beziehungsweise eine umfangreichere Elternzeit spricht, ist für Väter eine mögliche Benachteiligung im Beruf. Dafür gibt es bisher zwar keine wissenschaftlichen Belege, allerdings steht die Forschung zu diesem Aspekt auch noch am Anfang, da Elternzeitväter ein eher neues Phänomen sind. Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, sollten Mütter und Väter transparent über die Folgen einer Elternzeit auf Löhne und berufliche Aufstiegschancen informiert werden.

FAQ: Zu Besuch beim Amt – Teil 1

Was nach der Geburt zu organisieren ist - FAQ Teil 1: Behördengänge zum Jugendamt, Standesamt und mehr

Die Geburt eines Kindes hat auch eine formale Seite. Je nach Lebenssituation müssen Väter einige bürokratische Aufgaben erledigen. In dieser sehr emotionalen Phase ist es hilfreich, wenn man eine Checkliste für die nötigen Behördengänge hat. vaeter.nrw beantwortet die Frequently Asked Questions (FAQ).
Sind Mutter und Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, gilt automatisch der Ehemann als Vater des Kindes. Er muss sich also nicht weiter zur Vaterschaft erklären. Väter, die nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, können die Vaterschaft kostenlos anerkennen lassen. Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Kindesmutter (§ 1595 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Sie ist nur dann rechtswirksam, wenn sie von dazu ermächtigten Beschäftigten des Jugendamtes oder auch von Urkundsbeamten der Amtsgerichte, von Standesbeamten, Notaren sowie Konsularbeamten deutscher Auslandsvertretungen beurkundet ist. Für den Fall, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch nicht geschieden oder die Ehe noch nicht aufgehoben, die Scheidung aber bereits eingereicht ist, gilt das Kind zunächst als Kind des Ehemannes. Ist der Ehemann nicht der leibliche Vater, kann der Kindesvater die Vaterschaft mit Zustimmung des ehemaligen Ehemannes anerkennen und beurkunden lassen – bis zum Ablauf eines Jahres nach der rechtskräftigen Scheidung. In diesem Fall wird die Anerkennung frühestens mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam. Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt erledigt werden. Das hat den Vorteil, dass der Vater dann auch in die Geburtsurkunde des Kindes mit aufgenommen werden kann. Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich erklärt werden. Auch die Zustimmungserklärungen der Mutter und ggf. des noch nicht geschiedenen Ehemannes können nur persönlich abgegeben werden. Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt nach deutschem Recht, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Das gilt auch, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes staatenlos, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling war oder wenn seine Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden kann und er seinen Aufenthalt im Inland hat. In allen anderen Fällen richtet sich die Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind nach ausländischem Recht. Hier sind die Rechtsbestimmungen des betreffenden Staates maßgeblich und können bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes erfragt werden. Die beurkundete Vaterschaft schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Das Sorgerecht und die Wahl des Familiennamens des Kindes sind davon unabhängige Erklärungen.  
Miteinander verheiratete Eltern erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das gilt, wenn die Eltern bereits zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind oder tritt ein, sobald sie nach der Geburt einander heiraten. Hat der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratete Vater die Vaterschaft anerkannt, kann das Elternpaar beim Notar oder kostenlos beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erklären. Dazu müssen die Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, auch die Staatsangehörigkeit der Eltern ist für diese Erklärung ohne Belang. Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab, ist zunächst einmal die Mutter alleine sorgeberechtigt und alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes. Für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts muss die Mutter bestimmen, das Sorgerecht zu teilen. Gleichzeitig muss der Vater erklären, dass er Vater des Kindes ist und das Sorgerecht annehmen will. Erteilt die Mutter nicht von Beginn an die erforderliche Zustimmung für das gemeinsame Sorgerecht, kann die Mutter auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zustimmen. In den Fällen, in denen die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht ablehnt, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht bei einem Familiengericht beantragen, das dann über den Antrag positiv entscheidet, wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht. Der Vater kann auch die alleinige Sorge auf Antrag vom Familiengericht übertragen bekommen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Frage kommt und zu erwarten ist, dass die Alleinsorge des Vaters dem Kindeswohl am besten zuträglich ist. Die Sorgerechtserklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Welche Unterlagen beizubringen sind, ist individuell verschieden und sollte im Vorfeld mit dem Jugendamt am Wohnsitz der Eltern bzw. der Mutter abgestimmt werden. Auch wenn der Vater kein Sorgerecht hat, ist er zum Umgang mit seinem Kind berechtigt und verpflichtet. Die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts müssen die Eltern miteinander vereinbaren. Hierbei können die Beteiligten auch die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Kann keine Einigung erzielt werden, kann der Vater beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. Das Familiengericht entscheidet nach der jeweiligen Lage des Einzelfalles unter Beachtung der berechtigten Wünsche der Umgangsberechtigten und des Kindes.  
Innerhalb der ersten fünf Werktage ist die Geburt des Kindes anzuzeigen. Vom Krankenhaus, der Hebamme oder dem entbindenden Arzt oder der entbindenden Ärztin ist verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde. In der Geburtsanzeige werden auch die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Die Eltern haben die Gelegenheit, den/die Namen ihres Kindes einzutragen. Die Geburtsanzeige ist die Grundlage für die Geburtsbeurkundung. Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes. In vielen Geburtskliniken ist es möglich, dass man dort die Anmeldung des Kindes vornehmen kann. Die beurkundeten Dokumente müssen dann nur noch beim Standesamt abgeholt werden. Einige Standesämter senden die Unterlagen gegen Nachnahme auch zu. Hier ist es hilfreich, sich beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes zu informieren. Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie beglaubigte Urkunden ausgestellt. Für die Geburtsbeurkundung benötigen miteinander verheiratete Elternpaare folgende Unterlagen: Geburtsbescheinigung der Klinik bzw. der Hebamme bei Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus, Personalausweise und Geburtsurkunden der Eltern sowie die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Nicht miteinander verheiratete Elternpaare benötigen den Personalausweis und die Geburtsurkunde der Mutter und – falls schon vorhanden – die Vaterschaftsanerkennung (Anerkennungsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung, Geburts- oder Abstammungsurkunde des Vaters). Ist die Mutter geschieden, ist der urkundliche Heiratsnachweis (z. B. Heiratsurkunde, beglaubigte Abschrift/Ablichtung Familienbuch) mit Scheidungsvermerk notwendig. Ist die Mutter verwitwet, wird der urkundliche Heiratsnachweis (z. B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Eintrag des Todes des Ehemannes oder urkundlicher Heiratsnachweis und Sterbeurkunde benötigt. Aussiedler müssen überdies alle Registrierungspapiere und ggf. eine Bescheinigung über ihre Namensänderung vorlegen. Ausländische Urkunden müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden, ggf. sind bei der Übersetzung die internationalen Normen zu beachten.  
Früher leitete sich nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit des Kindes nur von der des Vaters ab. Heute ist das Kind automatisch unabhängig vom Geburtsort deutscher Staatsangehöriger, wenn ein Elternteil des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteil/en mit mehrfacher Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern. In diesen Fällen ist dann jedoch das Staatsangehörigkeitsrecht beider Staaten zu berücksichtigen. Seit 2000 bekommen Kinder von ausländischen Staatsangehörigen kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit dann, wenn mindestens ein Elternteil die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Der Elternteil hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Und: Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht - oder hat als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzt. Im Zuge der Beurkundung der Geburt wird bei Kindern von ausländischen Eltern von Amts wegen geprüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen. Wenn das Kind so die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, werden die Eltern unaufgefordert darüber informiert. Hat das Kind auch oder ausschließlich eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeit/en, ist es grundsätzlich erforderlich, dass es auch beim zuständigen Heimatkonsulat der Eltern angemeldet wird.  
Beim Standesamt des Geburtsortes erfolgt auch die Wahl des bzw. der Namen und des Familiennamens des Kindes. Grundsätzlich unterliegt die Wahl des Familiennamens dem Recht des Staates, dem das Kind angehört. Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger oder Mehrstaater, können die Eltern die Namensführung des Kindes nach dem Recht des Staates bestimmen, dem ein Elternteil angehört. Hat ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, kann auch das deutsche Recht gewählt werden. Für die Wahl eines Namens nach dem Heimatrecht des Vaters ist eine rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. für Kinder mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich die Eltern für die Namensgebung nach deutschem Recht entscheiden, gilt: Haben die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen durch Eheschließung erworbenen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen), so erhält auch ihr Kind diesen Namen. Hat ein Ehegatte seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voran- oder nachgestellt, kann das Kind auch diesen Doppelnamen führen. Führen die Eltern verschiedene Familiennamen und haben sie das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie nach der Geburt ihres Kindes den gewünschten Familiennamen des Kindes beim Standesamt eintragen lassen. Das gilt für miteinander verheiratete Eltern genauso wie für nicht miteinander verheiratete Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge erklärt haben. Haben die nicht miteinander verheirateten Eltern vor der Geburt des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht erklärt, entscheiden die Kindeseltern bei Anmeldung der Geburt – spätestens innerhalb der Frist eines Monats nach Geburt – welchen Familiennamen das Kind erhalten soll. Erfolgt die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht später, können sie bei Anmeldung der Geburt – spätestens innerhalb von drei Monaten nach Sorgeerklärung – entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Kindesmutter beibehält oder den Familiennamen des Vaters annehmen soll. Wichtig: Möchten die Eltern unmittelbar bei der Anmeldung des Kindes die für weitere Anträge notwendigen Geburtsurkunden erhalten, muss die Entscheidung für den Familiennamen des Kindes feststehen. Können sich die Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen, so überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile. Ein aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzter Doppelname kann nicht gebildet werden. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, erhält das Kind grundsätzlich dessen Familiennamen. Soll das Kind den Namen des anderen Elternteils tragen, kann dieser mit Einwilligung beider Elternteile an das Kind vergeben werden.  
Normalerweise leitet das Standesamt die für die Anmeldung notwendigen Informationen an das Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern weiter. Das spart den Weg in die Meldestelle vor Ort. Ein Anruf bei der Behörde kann sich lohnen, um zu erfragen, wie es örtlich geregelt ist. Für die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt sind ein Personalausweis oder Pass eines Elternteils, Geburtsurkunde des Kindes und evtl. die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung mitzubringen. Soll ein Kinderreisepass beantragt werden, ist ein Lichtbild des Kindes nötig.  
Zwar unterliegen Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht der Ausweispflicht. Doch für Reisen innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus braucht das Kind einen Reisepass mit einem Foto gemäß den Anforderungen der Bundesdruckerei: biometrie-geeignetes Passfoto, 45 mm x 35 mm. Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich. Man kann den Weg zum Einwohnermeldeamt mit der Beantragung eines deutschen Kinderreisepasses verbinden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Geburtsurkunde des Kindes, evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und ein biometrisches Lichtbild des Kindes. Der Antrag ist bei einem gemeinsamen Sorgerecht von beiden Elternteilen zu stellen bzw. durch den alleine sorgeberechtigten Elternteil. Für im Ausland geborene Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit sind in der Regel die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Ersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Inland. Die häufigen Fragen zu Finanz- und Versicherungsthemen finden sich hier: Zu Besuch beim Amt – Teil 2. [LINK?]  

Akademische Laufbahn und Vaterschaft

Studentenväter

Die Beziehung zwischen Vater und Kind zu fördern und Vereinbarkeit von Studium oder Arbeit und Familie zu erleichtern, ist Ziel des Projektes VäterZEIT. Seit 2009 unterstützt es Väter unter den Studenten und Beschäftigten an der Heinrich-Heine-Universität (HHU) in Düsseldorf.
„Vor allem von den Studierenden werden die Angebote von VäterZEIT gerne angenommen“, erzählt Oliver Hartmann vom FamilienBeratungsBüro (FBB), das das Projekt ins Leben gerufen hat. Er schätzt, dass rund 80 Prozent der Väter, die in die Väterberatung kommen, Studenten sind. Die Beratung und Aktionen richten sich an Väter in allen Lebenslagen: Familienväter, Alleinerziehende oder von der Partnerin und Kind getrennt lebende Väter, die an der HHU studieren, sowie an Mitarbeiter der Universität und Universitätsklinik.

Väterberatung

Studieren mit Kind – da tauchen eine Menge Fragen zu Finanzierung, Betreuungsangeboten und Väter- bzw. Elternzeit auf. Oliver Hartmann rät, sich frühzeitig zu informieren, um Fristen bei Anträgen nicht zu verpassen. Sind diese erst verstrichen, könne auch das FFB daran nichts ändern. „Bisher hatten wir aber noch keinen Fall, bei dem wir gar nicht helfen konnten“, freut sich der Berater. Wichtig findet er auch, dass sich die Väter aktiv informieren, welche Möglichkeiten es für sie gibt. In der – auf Wunsch anonymen – Beratung erlebt Oliver Hartmann, dass es noch längst nicht selbstverständlich ist, wenn Väter sich mehr Zeit für ihre Familie nehmen wollen: „Trotzdem sollten sie sich nicht abschrecken lassen, wenn Dozenten oder Arbeitgeber negativ reagieren“, rät er. „Wir stehen ihnen zur Seite und unterstützen sie, Seepferdchenkurse und Seminare, Prüfungen und Kindergeburtstage, Windpocken und Leistungsdruck unter einen Hut zu bekommen.“ 

Freizeitaktionen für Vater und Kind

Neben der Beratung bietet das Projekt Väterarbeit mehrmals im Jahr Aktionen an, die von den Vätern gerne angenommen werden. Dazu zählen Kochkurse, Fahrradtouren, Fußball spielen, Lego-Roboter bauen sowie Besuche in der Fahrradwerkstatt oder in einer Bäckerei. Besonders gut kommen die Ferienfreizeiten an, die immer ausgebucht sind. „Es ist den Vätern sehr wichtig, dass sie aktiv Zeit mit ihren Kindern verbringen“, erzählt Oliver Hartmann und ergänzt: „Das ist ihnen derzeit wichtiger als das Netzwerken.“ Während der Freizeitaktivitäten tauschen sich die Väter aber auch untereinander aus. „Die Zeit mit seinem Kind in einem schönen Rahmen zu verbringen – das ist bei uns gerade im Kommen.“

Väternetzwerken beim Lunch Talk

Benjamin Kirst, Koordinator des Familien-Services an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, setzt auf den Netzwerkgedanken: „In unserer Arbeit im Gleichstellungsbüro merken wir, dass Väter einen emotionalen Zugang zum Thema brauchen. Es fällt ihnen oft schwer, vom Job abzuschalten und dann ganz für die Kinder da zu sein. Außerdem wollen sie verhindern, als Väter defizitär in Studium oder Job rüberzukommen. Deshalb fragen sie sich beispielsweise, wie sie ihrem Professor sagen, dass sie Zeit fürs (kranke) Kind brauchen, obwohl gerade ihr Laborprojekt in die Endphase geht.“ Das Gleichstellungsbüro möchte Väter an der Hochschule miteinander verbinden und ihnen Hilfestellung bieten, indem sie Gemeinsamkeiten mit anderen Vätern erleben. Zusammen mit Kooperationspartnern hat die Einrichtung so genannte Lunch Talks ins Leben gerufen. Bei Snacks und Kaffee können Väter und Interessierte in der verlängerten Mittagspause an Kurzvorträgen teilnehmen und sich in den anschließenden Diskussionsrunden über ihre Erfahrungen mit wissenschaftlicher Karriere und Vaterschaft austauschen.

Hintergrund Projekt VäterZEIT

Mit dem Erhalt des Grundzertifikats der gemeinnützigen Hertie-Stiftung „audit-familiengerechte Hochschule“ im Sommer 2008 hat sich die Heinrich-Heine Universität zum Ziel gesetzt, die sozialen Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Studierende der HHU zu verbessern. So sollen die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium einerseits und Familienleben andererseits erleichtert werden. Die Väterarbeit ist ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Auditierung, die durch das Projekt VäterZEIT realisiert wird. Text aktualisiert am 10. Juni 2016

Ist die Schullaufbahn schon vorgezeichnet?

Trennungskinder

Nach einer Trennung der Eltern bekommen viele Kinder Schulprobleme. Sie haben schlechtere Schulnoten und schaffen seltener den Wechsel auf ein Gymnasium. In dieser Situation ist der Bildungsgrad der Väter mitentscheidend, ob ein Gegensteuern gelingt.
Der Schulerfolg der Kinder ist zum großen Teil Elternsache – auch im Trennungsfall. Gerade bei Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern verringert eine Trennung der Eltern die Chancen, dass der Schulwechsel auf ein Gymnasium gelingt. In gebildeteren Familien hat eine Trennung der Eltern hingegen meist wenig Einfluss auf die Schullaufbahn der Söhne und Töchter. Das ergab eine Studie des Soziologen Michael Grätz von der Universität Oxford. Grundlage waren Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). „Familien aus höheren sozialen Schichten können den negativen Einfluss einer Trennung auf den Schulerfolg ihrer Kinder besser abfangen als andere“, erklärt Michael Grätz. Vor allem der Bildungsgrad der Väter entscheidet darüber, inwieweit Eltern die Folgen einer Trennung auf den Schulerfolg ausgleichen können. „In der Regel leben die Kinder nach der Trennung im Haushalt der Mutter“, sagt Michael Grätz. „Väter mit Abitur verfügen jedoch über mehr finanzielle Mittel und Kontakte als Väter ohne dieses Zeugnis und können so ihren Nachwuchs auch nach einer Trennung gut unterstützen und fördern.“

Gymnasium entscheidend für Karriere

Im untersuchten Zeitraum besuchten etwa 40 Prozent der befragten Schüler nach der Grundschule ein Gymnasium. Dessen Besuch entscheidet zu einem großen Teil über den späteren Bildungserfolg und damit auch über die Berufschancen der Kinder. Um herauszufinden, wie sich eine Trennung der Eltern auf die Schullaufbahn von Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft auswirkt, hatte Grätz Angaben aus dem SOEP-Jugendfragebogen ausgewertet. In die Untersuchung flossen zwischen 2000 und 2013 erhobene Daten von 1648 Jugendlichen im Alter von 17 Jahren ein. Grätz verglich die Schullaufbahn von Jugendlichen, deren Eltern sich in deren Kindheit – also vor ihrem 15. Lebensjahr – trennten, mit der ihrer älteren Geschwister, die die Trennung in einem höheren Alter erlebt haben. Im Einzelnen zeigt die Auswertung der SOEP-Daten: Für Kinder aus bildungsferneren Familien – das sind Familien, in denen weder Vater noch Mutter Abitur haben – verringert eine Trennung der Eltern die Wahrscheinlichkeit, dass sie ein Gymnasium besuchen, um fast 15 Prozentpunkte. Die Trennung führte zudem zu schlechteren Noten im Alter von 16 Jahren in den Fächern Deutsch und Mathematik. Für Kinder aus Elternhäusern, in denen zumindest ein Elternteil Abitur hat, wird die Chance auf eine höhere Schule durch die Trennung der Eltern hingegen nicht beeinflusst. Auch die Leistungen in Deutsch und Mathematik litten nicht darunter.

Zurück zur schulischen Normalität

Die Wiener Schulpsychologin Alexandra Sartori rät betroffenen Familien, sich mit den Lehrern intensiv auszutauschen. Denn gerade für Trennungskinder sollte die Schule nicht ein zusätzliches Problem werden, sondern ein Rückzugsraum frei von familiären Konflikten. Der gleichbleibende und verlässliche Schulalltag kann den Kindern Sicherheit geben – und Lehrer sind dabei wichtige Bezugspersonen. Es geht darum, Normalität zu erfahren, nicht übermäßige Rücksichtnahme. Diese könnte bei den Kindern das Gefühl der eigenen Hilflosigkeit noch verstärken. Soweit die schulischen Schwierigkeiten eine Reaktion auf familiäre Probleme sind, ist die Familie auch der erste Ort, um die Situation zu verbessern. Aber nicht immer gelingt eine intakte Beziehung zu beiden Eltern, nicht immer ziehen diese an einem Strang. Hier können Schulpsychologen und Schulberatungsstellen weiterhelfen. Adressen von Beratungsstellen in NRW sind auf schulpsychologie.de zu finden. Um schulische Leistungen unmittelbar zu verbessern, ist die klassische Nachhilfe eine Möglichkeit. Für alle Schularten und Fächer gibt es Organisationen, die in Gruppen oder in Einzelstunden Unterrichtsstoff nachholen. Sie können den Kindern Lerntechniken beibringen oder auch einfach bei der Hausaufgabenbetreuung helfen. Aber Nachhilfe kostet Geld. Und nach einer Trennung ist der finanzielle Spielraum für die Familien häufig kleiner geworden. Für Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder -hilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, besteht Anspruch auf Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Darüber können die Kosten zur Lernförderung für Familien in Geldnöten übernommen werden. (vaeter.nrw) Text aktualisiert am 11.06.2016

Vaterschaft

Christian Escher tat sich schwer mit dem Gedanken, eigene Kinder zu bekommen. Zu sehr schätzte er, ungebunden und flexibel zu sein. Erst als er begann, sich mit seiner Zukunft zu beschäftigen, änderte sich das. Heute ist Christian Escher Vater von einer Tochter und zwei Söhnen.
Lange Zeit wollte Christian Escher keine Kinder. Denn wenn er sich damals vor etwa zehn Jahren in seinem Bekannten- und Freundeskreis umschaute, beobachtete er, wie sich das Leben einiger Paare nach der Geburt eines Kindes veränderte. Und das gefiel ihm nicht. „Plötzlich drehte sich bei denen alles nur noch darum, welcher Kinderwagen angeschafft und wie das Kinderzimmer eingerichtet werden sollte. Das fand ich nicht sehr Rock´n´Roll.“ Außerdem war der heute 42-Jährige glücklich in seiner Beziehung. Seine Frau und er hatten sich mit 19 beziehungsweise 20 Jahren kennengelernt. „Unser Leben als Paar war eingespielt, wir hatten – und haben – die gleichen Interessen. Alles lief gut, das wollte ich nicht verändern.“ Das Paar war immer flexibel, konnte jederzeit zu einer Städtetour aufbrechen und seinen Lieblingsbands hinterherreisen. „Damals hab ich mir überlegt, dass wir mit einem Kind nicht mehr so spontan sein können und das konnte ich mir nicht vorstellen“, so Christian Escher. Außerdem zweifelte er, ob er der Verantwortung als Vater gewachsen sein würde, Kindern die nötige Sicherheit zu geben. Die Kinder anderer erlebte der Marktforscher bei Familientreffen und Feiern als teilweise sehr anstrengend und war sich daher nicht sicher, ob er diesen Trubel wirklich jeden Tag um sich haben möchte. Und schließlich wollte Christian Escher auf keinen Fall von jetzt auf gleich spießig und extrem häuslich werden. So hatte er es bei anderen gesehen. „Finde ich meinen eigenen Weg, Familie zu leben?“ Diese Frage stellte er sich immer wieder.

Blick in die eigene Zukunft ändert Perspektive

„Meine Frau wollte aber auf jeden Fall Kinder“, erzählt Christian Escher. Und weil es bei diesem Thema keine Kompromisse gibt, hat das Paar viele ausführliche Gespräche geführt. „Man ist ja nicht gezwungen, Kinder zu bekommen. Das ist eine Entscheidung, die man zu zweit treffen muss, eine Entscheidung, die man nicht rückgängig machen kann. Ich finde, zu Kindern sollte man komplett Ja sagen.“ Durch die Gespräche begann Christian Escher, seine Zweifel zu hinterfragen. Auch seinen Vergangenheitsbezug, den Wunsch, alles so zu belassen, wie es war, prüfte er kritisch. „Ich fragte mich, ob ich die kommenden 30 Jahre derselbe Mann bleiben will.“ Die Jugend war vorbei, er hatte die Dreißig überschritten und beruflich standen Veränderungen an. Deshalb haderte Christian Escher mit seiner Sehnsucht nach Inspiration und Veränderung auf der einen Seite. Auf der anderen Seite standen das Bedürfnis nach Sicherheit und der Drang zu erhalten, was gut war. „Dabei wurde mir klar, dass ich ohnehin nicht bewahren konnte, was meine Frau und ich hatten. Denn meine Frau wollte ja Kinder und wäre auf lange Sicht unglücklich mit mir und meinem Nein geworden.“ Seine Frau fragte Christian Escher in den Gesprächen auch immer wieder, wie er sich sein Alter vorstellt. Wer seine Familie sein soll, wenn die eigenen Eltern nicht mehr da sind. „Das hat mir sehr zu denken gegeben. Ich hatte immer ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern, mein Vater ist mir ein Vorbild gewesen. Er hat das fantastisch geregelt mit uns, finde ich, war immer für meine Schwester und mich da.“

Geburt bringt neues Selbstverständnis

Auch weil Christian Escher sich und seine Frau als gutes Team wahrnahm, kam er irgendwann zum Schluss, einfach den Sprung ins kalte Wasser zu wagen. „Es war vor allem eine Bauchentscheidung, das Wagnis einzugehen und Ja zu einem Kind zu sagen. Na ja, unsere Situation war und ist auch ganz günstig, wir haben viel Unterstützung von unseren großen Familien. Einige wohnen in der Nähe wohnen.“ Während der Schwangerschaft war für Christin Escher alles noch ein wenig ungewohnt. Zur Gynäkologin hat er seine Frau begleitet, einen Geburtsvorbereitungskurs hat er aber nicht mitgemacht. Am Tag, als Tochter Mia zur Welt kam, wurde das anders. „Die Geburt dauerte lang, war schwierig und letztendlich wurde Mia mit einem Kaiserschnitt entbunden. So hatte ich meine Tochter als Erster auf dem Arm und da hat es tatsächlich Klick gemacht. Da habe ich erst richtig verstanden, dass wir nun zu dritt sind.“ Die Selbstverständlichkeit war auf einmal da: „Es war auch cool, einen Kinderwagen zu schieben. Und ich habe gerne einen Babymassagekurs und ähnliches gemacht, weil ich nun wusste, warum ich das tue: Weil es mein Kind war.“ Ob Mia Einzelkind bleiben sollte, war für Christian Escher dann keine Frage mehr. Inzwischen hat die Neunjährige zwei jüngere Brüder. „Wenn es um die Entscheidung geht, Kinder Ja oder Nein, würde ich allen Männern raten, weniger über das potenzielle Kind als vielmehr über sich selber und die eigene Lebenssituation nachzudenken – und darüber, ob die Beziehung eine stabile Grundlage für die Vaterschaft ist.“ Christian Escher selbst ist inzwischen ein glücklicher Vater, für den seine Familie wichtiger ist als alles andere – klar, denn „meine Kinder, die sind einfach Rock´n Roll!“ (vaeter.nrw)   Text aktualisiert am 25. Mai 2016