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Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wir gehen neue Wege bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Erstmals können angehende Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren.

Erstmals können angehende Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. Für den Starttermin am 1. November 2018 liegen aktuell 97 Bewerbungen vor. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte mit Blick auf das neue Ausbildungsmodell: „Wir wollen ein moderner Arbeitgeber sein und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf neue Wege gehen. Mit pragmatischen Lösungen wird dem Nachwuchs der Einstieg in den Lehrerberuf erleichtert.“ Die Ministerin betonte, dass es heute immer mehr darauf ankomme, auch der persönlichen Lebenssituation der Bewerberinnen und Bewerber gerecht zu werden. „Auf lange Sicht kann diese Möglichkeit auch einen Beitrag zur Verringerung des Lehrermangels leisten“ so die Ministerin.

 
Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht vor, dass sich die Ausbildungszeit von 18 auf 24 Monate um sechs Monate verlängert. Im Gegenzug verringert sich die Arbeitszeit auf 75 Prozent. Diese Regelung ermöglicht auch weiterhin eine gemeinsame Seminarausbildung aller Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, in Voll- und Teilzeit. In beiden Modellen ist wie bisher in der Regel ein Tag pro Woche im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung vorgesehen, während sich die wöchentliche Verpflichtung des Ausbildungsunterrichts verringert.
 
In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem 1. November und dem 1. Mai jedes Jahr zwei Starttermine für den Vorbereitungsdienst. Bewerbungsschluss für den 1. November 2018 war der 1. Juni dieses Jahres. Insgesamt haben sich für alle Lehrämter rund 5.000 Lehramtsstudierende beworben. Die eingegangenen Bewerbungen werden jetzt von den Bezirksregierungen bearbeitet. Nordrhein-Westfalen bildet so viele Lehrerinnen und Lehrer aus wie kein anderes Bundesland. Jedes Jahr können 9.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter eingestellt werden.
 
Für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist eine Änderung der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) erforderlich. Nachdem das Landeskabinett dieser Änderung bereits zugestimmt hatte und auch eine Verbändebeteiligung eine positive Rückmeldung ergeben hat, wird Ministerin Gebauer die geänderte OVP voraussichtlich noch vor den Sommerferien in Kraft setzten.
 
Neue Teilzeitmodelle gibt es auch bei der Schulleitung. Schulministerin Gebauer hatte im April das Pilotprojekt „Topsharing“ als Teil des „Attraktivitätspakets Schulleitungen“ vorgestellt. Beim „Topsharing“ leiten zwei teilzeitbeschäftigte Schulleitungen eine Schule in gemeinsamer Verantwortung. Das Projekt startet zum Schuljahr 2018/19 im Regierungsbezirk Arnsberg an bis zu fünf Schulen.

Landesregierung will Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern

Familienstaatssekretär Andreas Bothe hat bei der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW in Düsseldorf dafür geworben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker zu fördern.

Familienstaatssekretär Andreas Bothe hat bei der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW in Düsseldorf dafür geworben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker zu fördern. „Eine Mehrheit der Eltern in Nordrhein-Westfalen wünscht sich eine freiere und partnerschaftlichere Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben“, sagte der Staatssekretär. „Wir wollen die Vereinbarkeit von Familien und Beruf verbessern, dazu investieren wir in die Qualität und Quantität der frühkindlichen Bildung sowie den Ausbau der Offenen Ganztagsschule. Die Landesregierung möchte aber auch den Informationsaustausch noch besser organisieren.“  Deshalb kündigte Bothe an, dass die Aktionsplattform familie [at] beruf.NRW (familie[at]beruf[dot]NRW) – die das Land als Forum für den Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern, Unternehmen und Verbänden zur Verfügung stellt – in diesem Jahr neu strukturiert wird. Ziel dieser Neustrukturierung soll in erster Linie sein, neben Multiplikatoren mehr Unternehmen zu erreichen.

 
Während eines Grußwortes stellte der Familienstaatssekretär weitere aktuelle Entwicklungen, Schwerpunkte und Ziele der Landesregierung in den Bereichen Familie, Kinder und Jugend vor. „Mit den Kommunen arbeiten wir bei der Gestaltung von guten Rahmenbedingungen für Familien eng und vertrauensvoll zusammen“, betonte Bothe. „Gemeinsam werden wir neue Schwerpunkte setzen und uns dabei  auch an den Erkenntnissen der Enquetekommission ,Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen‘ orientieren.“
 
Ein weiterer Fokus der Landesregierung liegt auf der Förderung der Familienberatung. Die Fördersumme beträgt 2018 rund 20,7 Millionen Euro. Die Zusatzförderung von Familienberatung für Familien mit Fluchterfahrung konnte um 200.000 Euro auf ein Million Euro erhöht werden.
 
Mit Blick auf die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) betonte Staatssekretär Bothe, dass nach dem Kita-Träger-Rettungsprogramm mit dem Umfang einer halben Milliarde Euro nun das KiBiz reformiert werde und die Landesregierung für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen werde. Die weiteren Schritte sind die Qualitätsverbesserung und bedarfsgerechtere Öffnungszeiten. 
 
Die 109. Sitzung des Ausschusses  für Jugend, Soziales und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW fand heute im Landtag statt. Der Ausschuss ist einer von acht Fachausschüssen, seine 23 Mitglieder sind Ratsmitglieder, Bürgermeister und Beigeordnete aus Mitgliedskommunen. Der Fachausschuss tagt etwa zweimal im Jahr.
 
Weitere Informationen zur Aktionsplattform familie [at] beruf.NRW (familie[at]beruf[dot]NRW) unter: http://www.familieundberuf.nrw.de/