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Auf der Frühjahrskonferenz am 21. und 22. Juni 2017 in Deidesheim, Rheinland-Pfalz, sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister für eine Prüfung der gesetzlichen Regelung des „Wechselmodells“ und seiner Folgen aus. Bei diesem Modell hat das Kind nach der Trennung der Eltern seinen ständigen Aufenthalt nicht bei einem Elternteil, sondern beide Eltern übernehmen die Betreuung des Kindes bzw. der Kinder im Wechsel.
Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht auch gegen den Willen des anderen Elternteils nach einer Trennung das „paritätische Wechselmodell“, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen. Das Gericht muss im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Beschluss vom 01.02.2017 entschieden (Az.: XII ZB 601/15).
Nicht immer muss nach einer Trennung Gerangel ums Kind stattfinden. Wenn die Kommunikation zwischen den Eltern stimmt und das Konfliktniveau niedrig ist, kann das Paritäts- oder Wechselmodell eine Form des Zusammenlebens mit dem Kind sein. Wir fragten einen Vater nach seinen Erfahrungen mit dem Modell.
Lange Zeit zogen Kinder nach einer Scheidung der Eltern ganz selbstverständlich zur Mutter. Dieser Automatismus ist mit dem Wandel der Rollen passé: Väter bringen sich intensiv in die Erziehung ein und Mütter sind häufig erwerbstätig. Daher kommt heute häufig ein Wechselmodell zum Zug. Aber was bedeutet es für das Kind, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben?
Viele Väter möchten auch nach Trennung und Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern aufrechthalten und sich weiter an der Betreuung und Erziehung beteiligen. Umgekehrt möchten viele Mütter, nach einer Trennung (weiter) berufstätig sein. Deswegen entscheiden sich immer mehr Eltern, ihre Kinder im Wechselmodell zu betreuen und damit die elterliche Erziehungsverantwortung aufzuteilen.