Coronaschutzverordnung: Erleichterungen für Ferienfreizeiten
Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte wurden die Regelungen für Ferienfreizeiten und Ferienprogramme angepasst – Coronatests sorgen für mehr Sicherheit und unbeschwerte Ferien
Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzzahlen sind die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote der Jugendverbände und Jugendhilfeträger angepasst worden. Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich.
29.06.2021
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:
Konkret heißt das:
- Bei Kinder- und Jugendreisen dürfen auch Gruppen von mehr als 25 jungen Menschen gemeinsam betreut werden und gemeinsame Aktivitäten ausüben. Eine Aufteilung in kleinere feste Gruppen ist nicht mehr erforderlich. Dafür ist neben den bislang vorgeschriebenen zwei Coronatests pro Woche auch zum Ende der Reise nochmal ein gemeinsamer Test vorgesehen. Hierdurch soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen in den letzten Tagen nach der Rückkehr vermieden werden. Als Test kommen entweder kostenfreie Bürgertests oder gemeinsam vorgenommene Selbsttests infrage.
- Bei anderen Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche dürfen ab sofort im Freien 50 und in Innenräumen 30 junge Menschen gemeinsam betreut werden. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coronatest erforderlich. Nur bei größeren und täglich wechselnden Gruppen muss alle drei Tage ein Test erfolgen.
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