Wie viel Geld ein Leben mit Kindern kostet, spüren Familien mit wenig Einkommen besonders deutlich. Für sie gibt es seit 2005 den sogenannten Kinderzuschlag. Das Bundessozialgericht (BSG) sollte nun entscheiden, ob zum Einkommen der Eltern auch das Elterngeld zählt – mit Folgen für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Auslöser war der Fall einer Familie aus dem Emsland.
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