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Vaterschaftsrecht vs. Persönlichkeitsrecht
Scheinväter, die Regressansprüche durchsetzen wollen, haben kein Auskunftsrecht gegenüber der Mutter.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Februar 2015 beschlossen, dass sogenannte Scheinväter zur Durchsetzung von Unterhaltsregressansprüchen nicht von der Kindsmutter verlangen können, den wirklichen Vater des Kindes preiszugeben.
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