Vater ist, das was du draus machst!
vaeter.nrw

Familienrecht

Familienrecht

Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sie auch wahrnehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen und aktuelle Urteile.

Themen Familienrecht

Inhaltsseite

Düsseldorfer Tabelle

Kindesunterhalt

Bei der Frage, wie viel Geld ein barunterhaltspflichtiger Elternteil nach einer Trennung bzw. Scheidung für das gemeinsame Kind zahlen muss, wird fast immer auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen. Diese gilt als Leitlinie für Gerichte bei der Festlegung des Unterhaltsbedarfs. Sie wird von Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte (OLG) Düsseldorf, Köln, Hamm und der Unterhaltskommission des Deutschen Familienge...

Inhaltsseite

Beschluss: Gesetzliche Regelung des Wechselmodells und seine Folgen

Frühjahrskonferenz 2017 der Justizministerinnen und Justizminister

Auf der Frühjahrskonferenz am 21. und 22. Juni 2017 in Deidesheim, Rheinland-Pfalz, sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister für eine Prüfung der gesetzlichen Regelung des „Wechselmodells“ und seiner Folgen aus. Bei diesem Modell hat das Kind nach der Trennung der Eltern seinen ständigen Aufenthalt nicht bei einem Elternteil, sondern beide Eltern übernehmen die Betreuung des Kindes bzw. der Kinder im Wechsel.

Inhaltsseite

Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 01.02.2017

Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht auch gegen den Willen des anderen Elternteils nach einer Trennung das „paritätische Wechselmodell“, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen. Das Gericht muss im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht....

Inhaltsseite

Scheinvater-Regress: Verjährungsfrist läuft „ab Kenntnis“

BGH-Beschluss vom 22.03.2017 zur Verjährung von Unterhalts-Regressforderungen

Scheinväter können einen Unterhaltsregress grundsätzlich erst nach der Feststellung des tatsächlichen Vaters innerhalb von drei Kalenderjahren geltend machen. Diese Frist kann im Ausnahmefall aber schon vorher beginnen. Ist dem Scheinvater vorher klar gewesen, dass nicht er, sondern ein anderer Mann der Vater des Kindes ist, könne die Verjährungsfrist „ab Kenntnis“ laufen.