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ElterngeldPlus

DIW: Elterngeld und Elterngeld Plus: Gleichmäßige Aufteilung zwischen Müttern und Vätern nach wie vor in weiter Ferne

Immer mehr Väter beziehen Elterngeld, jedoch weiterhin deutlich weniger als Mütter - Zudem ist die Dauer ihrer Elternzeit weiterhin sehr viel kürzer als bei Müttern - Viele Väter fürchten mögliche negative Folgen im Beruf - Auch finanzielle Gründe sprechen für Väter gegen die Elternzeit - Höhere Lohnersatzrate bei niedrigen Einkommen könnte Abhilfe schaffen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) teilt mit: Immer mehr Väter in Deutschland pausieren vom Job und beziehen Elterngeld, allerdings sind sie nach wie vor deutlich in der Minderheit. Der Anteil der Männer, die Elternzeit nehmen, ist seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 von zuvor etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – dem aktuellsten, für das entsprechende Daten vorliegen – gestiegen. Im Vergleich dazu nehmen mehr als neun von zehn Müttern Elternzeit, zudem in sehr viel höherem Umfang als die Väter. Auch die Einführung des Elterngeld Plus im Jahr 2015, das den Elterngeldbezug mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit kombiniert, hat daran nicht grundlegend etwas geändert. Väter halten sich in Sachen Elternzeit vor allem aus finanziellen Gründen zurück, zudem befürchten viele negative berufliche Konsequenzen. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, gemeinsam mit Claire Samtleben und Clara Schäper Daten der Elterngeldstatistik und des Beziehungs- und Familienpanels pairfam ausgewertet hat. „Von einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern kann nach wie vor keine Rede sein – zwar nehmen seit 2007 mehr und mehr Väter Elternzeit, doch insgesamt geht es relativ langsam voran“, sagt Katharina Wrohlich.

Elterngeld Plus hat in erster Linie bei Müttern Bewegung in Nutzungsmuster gebracht

Nicht nur die Inanspruchnahme des Elterngeldes von Müttern und Vätern an sich ist sehr ungleich, sondern auch die Nutzungsdauer. Von den Männern, die im Jahr 2018 Elterngeld bezogen, taten dies fast 72 Prozent nur in Höhe des Minimums von zwei Partnermonaten. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es gut 76 Prozent. „Der Fortschritt hin zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Elternzeit vollzieht sich also eher in kleinen Schritten“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. „Es verwundert daher kaum, dass die ‚Partnermonate‘ im alltäglichen Sprachgebrauch zu ‚Vätermonaten‘ wurden, denn das typische Nutzungsmuster beim Elterngeld ist, dass der Vater zwei Monate nimmt und die Mutter die übrigen zwölf.“ Daran hat sich auch nur bedingt etwas geändert, als mit dem Elterngeld Plus ab 2015 die Möglichkeiten, Elterngeldbezug und Teilzeitjob zu kombinieren, verbessert wurden. Mit dieser Regelung stehen insgesamt bis zu 28 Monate bezahlte Elternzeit zur Verfügung. Bei den Müttern ist der Anteil derer, die mehr als ein Jahr bezahlte Elternzeit nehmen, auf gut 30 Prozent gestiegen. Bei den Vätern tat sich mit Blick auf die Nutzungsdauer des Elterngeldes hingegen kaum etwas. Auch ist der Anteil derer, die überhaupt Elterngeld beziehen, durch die Einführung des Elterngeld Plus bislang nicht nennenswert gestiegen. „Von einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern kann nach wie vor keine Rede sein – zwar nehmen seit 2007 mehr und mehr Väter Elternzeit, doch insgesamt geht es relativ langsam voran.“ Katharina Wrohlich

Finanzielle Gründe sind für Väter wichtigstes Motiv gegen (längere) Elternzeit

Die Mehrheit der Väter nennt – wie sich aus Befragungsdaten des pairfam-Panels ergibt – finanzielle Gründe als Motiv, nicht oder nicht länger Elternzeit zu nehmen. In Ostdeutschland trifft das unter den Vätern, die nicht länger als zwei Monate Elterngeld bezogen, auf zwei Drittel zu und damit auf deutlich mehr als in Westdeutschland (49 Prozent). Das könnte darauf hindeuten, dass nicht so sehr die ungleiche Aufteilung der Erwerbseinkommen zwischen Müttern und Vätern vor der Geburt des Kindes (die im Westen stärker ausgeprägt ist als im Osten) eine Rolle spielt, als vielmehr die absolute Höhe des Haushaltseinkommens. Dieses ist in den ostdeutschen Bundesländern im Durchschnitt deutlich geringer. „Offensichtlich sehen viele Familien in Ostdeutschland keinen Spielraum, zwei Monate oder länger auf bis zu 35 Prozent des Einkommens des Vaters zu verzichten“, so Wrohlich. „Eine Erhöhung der Lohnersatzrate könnte vor allem im unteren Einkommensbereich dafür sorgen, dass die Elternzeit für Väter attraktiver wird.“ Ein weiterer oft genannter Grund, der gegen eine Elternzeit beziehungsweise eine umfangreichere Elternzeit spricht, ist für Väter eine mögliche Benachteiligung im Beruf. Dafür gibt es bisher zwar keine wissenschaftlichen Belege, allerdings steht die Forschung zu diesem Aspekt auch noch am Anfang, da Elternzeitväter ein eher neues Phänomen sind. Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, sollten Mütter und Väter transparent über die Folgen einer Elternzeit auf Löhne und berufliche Aufstiegschancen informiert werden.

Mehr Gleichberechtigung, mehr Flexibilität

ElterngeldPlus – was ändert sich für Väter?

Schon mit dem bisherigen Elterngeld sollten Eltern leichter – ganz oder teilweise – auf eine Erwerbstätigkeit nach der Geburt verzichten können, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. In der Praxis war es für die Väter aber oft noch schwierig, beim Arbeitgeber eine längere Elternzeit durchzusetzen. Und eine wirklich gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbsarbeit und Familienaufgaben hat sich mit dem bisherigen Elterngeld nicht wirklich gelohnt.

Das neue ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus schafft nun zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten für Eltern, die bald nach der Geburt wieder eine Teilzeittätigkeit ausüben möchten. Die Regelungen zum ElterngeldPlus gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Eltern können seitdem zwischen dem Bezug des bisherigen Elterngeldes (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. vaeter.nrw erklärt die Einzelheiten.

Wen unterstützt das neue ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus unterstützt vor allem Väter (und Mütter), die innerhalb der ersten 14 Lebensmonate ihres Kindes in den Beruf zurückkehren und in Teilzeit arbeiten möchten. Es wird wie das Elterngeld berechnet, beträgt aber höchstens die Hälfte des Elterngeldbetrags, der ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Als Ausgleich wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus Monate. Die Zeit des Elterngeldbezuges kann damit deutlich ausgedehnt und auch flexibler gestaltet werden. Väter können vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus profitieren und gewinnen mehr Zeit für sich und ihr Kind. Zum Hintergrund: Bisher konnten Eltern Teilzeitarbeit und Elterngeld zwar kombinieren, verloren dabei allerdings einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Ihr Lohn minderte die ausgezahlten Beträge, ohne dass es dafür einen Ausgleich gab. Dieser wurde nun geschaffen – mit der verlängerten Bezugsmöglichkeit und durch eine günstigere Regelung bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Die neuen Regelungen unterstützen eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf mit vier zusätzlichen ElterngeldPlus Monaten pro Elternteil. Wenn Vater UND Mutter in vier aufeinanderfolgenden Monaten pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmal für vier zusätzliche Monate. Auch Alleinerziehende profitieren: Wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie ebenfalls vier zusätzliche ElterngeldPlus Monate.

Lassen sich die verschiedenen Angebote kombinieren?

Väter und Mütter können Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus auch kombinieren: Pausiert etwa der Vater für sechs Monate und bezieht dabei volles Elterngeld, kann er anschließend noch für zwölf Monate ElterngeldPlus beziehen. Seine Partnerin kann zwei Monate Elterngeld oder vier Monate ElterngeldPlus nutzen. Arbeiten beide im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können sie außerdem noch beide zusätzlich einen Partnerschaftsbonus in Form von vier Monaten ElterngeldPlus erhalten. Eine der vielen anderen Möglichkeiten: Vater und Mutter können nach der Geburt bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten und gemeinsam je 14 Monate ElterngeldPlus beziehen. Im Anschluss könnten sie außerdem noch den Partnerschaftsbonus nutzen. Für Alleinerziehende gilt das auch: Sie können ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen und zusammen mit den Partnermonaten statt der 14 regulären Elterngeldmonate bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen.

Wie wird der Elterngeldanspruch errechnet?

Die Höhe des Elterngeldes wird nach dem durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen errechnet, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Im ElterngeldPlus-Bezug beträgt es mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Wie sie nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren, welche Verteilung für sie in Frage kommt und welcher Anspruch auf Elterngeld sich daraus ergibt – das alles können Väter mit dem erweiterten Elterngeld-Planer jetzt ausprobieren: familienportal.de

ElterngeldPlus für Selbstständige

Auch für Selbstständige, die häufig schnell wieder in den Beruf zurückkehren möchten oder müssen oder die „nachlaufende“ Einnahmen haben, ist das ElterngeldPlus attraktiv. Sie können bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, so den Kontakt zu ihren Kunden halten und dennoch länger Elterngeld beziehen.

Elterngeld(Plus) beantragen

Das ElterngeldPlus können Väter – wie das Elterngeld – nach der Geburt des Kindes in schriftlicher Form und bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für drei Monate möglich und nur vor dem Monat, in dem der Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle eingegangen ist. Daher sollten Väter diesen am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes einreichen. Jeder Elternteil kann einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen. Dieser kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, allerdings nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Monate, in denen Väter (oder Mütter) bereits ElterngeldPlus bezogen haben, können nachträglich in Elterngeldmonate umgewandelt werden.

Was ändert sich bei der Elternzeit?

Auch die Elternzeit wird flexibler. Wie bisher können Väter bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Neu ist, dass sie nun 24 statt zwölf Monate der Elternzeit in das vierte bis achte Lebensjahr des Kindes verschieben können. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht mehr notwendig. Aber: Die Elternzeit muss 13 Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden, wenn die Elternzeit im vierten bis achten Lebensjahr des Kindes liegt. Bei einer Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren reicht eine Frist von sieben Wochen. Darüber hinaus können Väter ihre Elternzeit nun in je drei statt wie bisher in zwei Abschnitte aufteilen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Text aktualisiert am 05.07.2018