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Kindertageseinrichtung

Minister Joachim Stamp gratuliert neu gewähltem Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen

16 neue Mitglieder sind wichtiges Sprachrohr für alle Kita-Eltern

Der Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2018/2019 ist gewählt. 16 neue Mitglieder nehmen im Januar ihre Arbeit auf. Familienminister Joachim Stamp gratulierte den Eltern zur erfolgreichen Wahl
Der Landeselternbeirat für Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2018/2019 ist gewählt. 16 neue Mitglieder nehmen im Januar ihre Arbeit auf. Familienminister Joachim Stamp gratulierte den Eltern zur erfolgreichen Wahl, die im Anschluss an die Wahlen von Elternbeiräten in den Jugendamtsbezirken stattfand: „Ich bedanke mich herzlich bei allen Mitgliedern, die den Landeselternbeirat verlassen, für die geleistete Arbeit und Ihr persönliches Engagement. Allen neu gewählten Mitgliedern gratuliere ich und wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr. Ich freue mich auf eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit.“   Für die Frühe Bildung spielte der Landeselternbeirat auch in diesem Jahr eine wichtige Rolle. Er setzte sich in verschiedenen Gremien auf Landesebene und bei Anhörungen im Landtag für die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ein.   Ein wichtiger Schritt ist dabei das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz (KiBiz)“, das den Trägern finanzielle Sicherheit bis zur Reform des Kinderbildungsgesetzes ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 gewährleistet. „Der Landeselternbeirat ist bei der Reform des KiBiz ein Sprachrohr für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesbetreuung sind und hilft dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung in unserem Land zu verbessern“, sagte der Minister.Quelle: Minesterium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nord-Westfalen

Pyjama-Partys sind natürlich weiter erlaubt

Pyjama-Partys sind natürlich erlaubt, bedürfen allerdings der Zustimmung der jeweiligen Kommune. Die kann erteilt werden, wenn grundlegende Regeln des Brandschutzes eingehalten werden.
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zu Übernachtungen in Kindergärten: Pyjama-Partys sind natürlich erlaubt, bedürfen allerdings der Zustimmung der jeweiligen Kommune. Die kann erteilt werden, wenn grundlegende Regeln des Brandschutzes eingehalten werden. „Es bedarf keines großen bürokratischen Aktes, um diese Grundsätze umzusetzen“, verweisen Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, auf die seit 13 Jahren zum Schutz für Leib und Leben der übernachtenden Kinder geltenden Vorgaben.   „Die Pyjama-Partys sind für viele Kinder traditionell Höhepunkt des letzten Kindergartenjahres. Sie fördern als häufig erste Übernachtung außerhalb der Familie nicht nur die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein, sondern auch die Gemeinschaft. Umso wichtiger ist uns, dass die Übernachtungen nicht an bürokratischen Hürden scheitern“, sagt Familienminister Joachim Stamp.   Die beiden Minister kündigen vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Übernachtungen zum Abschluss des Kindergartenbesuches an, dass im Zuge der Überarbeitung der Landesbauordnung alle weiteren Regelungen – etwa Erlasse – auf ihre Sinnhaftigkeit und Praktikabilität geprüft und gegebenenfalls geändert werden. Das gilt auch für Rechtsauffassungen, die seit 2005 unter verschiedenen Landesregierungen vorgetragen wurden.

Zum Hintergrund

Bereits zu den Weltjugendtagen im Jahr 2005 hatte der damalige Staatssekretär, Manfred Morgenstern, den Bezirksregierungen Hinweise zur Zulässigkeit von Übernachtungen von Personen in Schulen und Sporthallen gegeben. Im Rahmen einer Dienstbesprechung im Jahr 2009 wurde den Kommunen im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Anforderungen bei Erweiterung oder Umbau von Kindertageseinrichtungen zur Aufnahme von U3-Kindern die Installation von Rauchwarnmeldern empfohlen, Brandmeldeanlagen sind bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzbestimmungen nicht erforderlich.   Um die Übernachtungen in Kindergärten zu ermöglichen, sind einfache Regelungen erforderlich, die geübte Praxis sind:
  1. Es muss eine erwachsene Person im Übernachtungsraum sein (Standard)
  2. Mögliche Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein (Schlafsäcke müssen geordnet im Raum ausgelegt werden)
  3. Taschenlampen (übliches Utensil bei Pyjama-Partys) müssen als „stromnetzunabhängige Lichtquellen“ vorhanden sein
  4. Ein Informationsaushang ist für den Ernstfall im Gebäude anzubringen
  5. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte die nahe gelegene Feuerwehr vorsorglich unterrichten, dass sich ausnahmsweise Personen in der Kindertageseinrichtung aufhalten, damit im Brandfall schnell, sicher und zielgerichtet vorgegangen werden kann.
  Den Kommunen wird ein pragmatischer Umgang mit den Anforderungen empfohlen. So regeln viele Kommunen – etwa die Stadt Hamm – die Erlaubnis für Pyjama-Partys bereits auf kurzem Dienstweg, indem eine Mail über die geplante Übernachtung geschickt wird. Quelle: Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen  

Übernachtungen in Kindergärten möglich

„Übernachtungen zum Abschluss des Kindergartenbesuches sind möglich, bedürfen nach wie vor der Zustimmung der Kommune.“ so die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: „Übernachtungen zum Abschluss des Kindergartenbesuches sind möglich, bedürfen nach wie vor der Zustimmung der Kommune. Es muss gewährleistet sein, dass es vor allem im Brandfall nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der übernachtenden Kinder kommen kann. Das ist nichts Neues und sollte für alle Verantwortlichen eine Selbstverständlichkeit sein. Zahlreiche Kommunen handeln so – für sie sind die Inhalte des Antwortschreibens vertraut“, so die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach.   Bereits zu den Weltjugendtagen im Jahr 2005 hatte das der damalige zuständige Staatssekretär, Manfred Morgenstern, den Bezirksregierungen Hinweise zur Zulässigkeit von Übernachtungen von Personen in Schulen und Sporthallen gegeben. Im Rahmen einer Dienstbesprechung im Jahr 2009 wurde den Kommunen im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Anforderungen bei Erweiterung oder Umbau von Kindertageseinrichtungen zur Aufnahme von U3-Kindern die Installation von Rauchwarnmeldern empfohlen, Brandmeldeanlagen sind bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzbestimmungen nicht erforderlich.   „Das Anschreiben enthält das kleine Einmal-Eins des Brandschutzes und das ist wichtig für die Sicherheit der Kinder“, so die Ministerin. Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuwachs bei den Betreuungsplätzen

Die neuen Zahlen für das Kindergartenjahr 2018/2019 liegen vor. Im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr sind erhebliche Zuwächse bei den Betreuungsplätzen für unter- und überdreijährige Kinder in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen.
Das Ministerium für Kinder, Familie Flüchtlinge und Integration teilt mit: Die neuen Zahlen für das Kindergartenjahr 2018/2019 liegen vor. Im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr sind erhebliche Zuwächse bei den Betreuungsplätzen für unter- und überdreijährige Kinder in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Bis zum Stichtag 15. März haben die 186 Jugendämter insgesamt rund 26.000 Betreuungsplätze mehr gemeldet als im laufenden Jahr. „Ich freue mich über die Steigerung bei den Betreuungsplätzen. Dennoch ist uns bewusst, dass der Bedarf der Eltern nach einem Betreuungsplatz in Nordrhein-Westfalen größer ist als das derzeitige Angebot“, sagte Familienminister Dr. Joachim Stamp. Aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Kitas haben sich in vielen Einrichtungen über die vergangenen Jahre große Defizite aufgebaut, die zu Personalkürzungen und Qualitätseinbußen geführt sowie den notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau behindert haben. „Wir wollen die Betreuungsqualität und -quote weiter verbessern“, sagte der Minister.   Insgesamt sind die Zahlen der Plätze für Unterdreijährige (plus 11.849), und Überdreijährige (plus 14.043) für das Kindergartenjahr 2018/2019 deutlich angestiegen. Hintergrund für diese Entwicklung sind eine höhere Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung sowie die positive demographische Entwicklung durch steigende Geburtenzahlen und Zuwanderung. Im nächsten Kindergartenjahr werden somit 623.331 Plätze in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Einschließlich der Kindertagespflege sind das für das Kindergartenjahr insgesamt 684.725 Betreuungsplätze in Nordrhein-Westfalen. „Das Kita-Träger-Rettungsprogramm hat den Trägern und Kommunen ein klares Zeichen von Verlässlichkeit und Planungssicherheit gegeben. Zusätzliche Plätze werden nur geschaffen, wenn sich Träger und Kommunen darauf verlassen können, laufende Betriebskosten stemmen zu können und damit keine Defizite einzufahren“, betonte der Familienminister. Derzeit ist die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um gemeinsam eine dauerhaft tragfähige Finanzierung für die Einrichtungen zu vereinbaren.   Für Kinder im Alter von unter drei Jahren stehen im kommenden Kindergartenjahr insgesamt rund 191.300 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon rund 134.200 Plätze in Kindertageseinrichtungen und rund 57.100 Plätze in der Kindertagespflege – dies sind im Vergleich zum laufenden Kitajahr rund 12.000 Plätze mehr. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung entspricht das einer Versorgungsquote von 38,1 Prozent für die Unterdreijährigen. Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder – also die Kinder, die seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben – beträgt die Versorgungsquote sogar 58 Prozent. Für mehr als jedes zweite Kind mit einem U3-Rechtsanspruch steht in Nordrhein-Westfalen ein Platz zur Verfügung.   Für die überdreijährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen gibt es im Kindergartenjahr 2018/2019 insgesamt rund 493.400 Betreuungsplätze, davon rund 489.200 Plätze in Kindertageseinrichtungen und rund 4.200 Plätze in der Kindertagespflege. Dies sind im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr rund 14.000 zusätzliche Plätze allein für die Betreuung der Überdreijährigen. Familienminister Stamp: „Bei dieser Steigerung handelt es sich um den höchsten Zuwachs in den vergangenen Jahren. Alle Beteiligten im Land treiben den Ausbau mit großem Engagement voran.“   Trotz der positiven Entwicklung ist der Landesregierung bewusst, dass nicht allen Eltern der gewünschte Betreuungsplatz angeboten werden kann. Eltern, die trotz Anmeldung noch keine Platzzusage erhalten haben, sollten im engen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bleiben und ihren Betreuungsbedarf dort geltend machen. „Es liegen noch große Herausforderungen vor uns“, sagte der Familienminister. „Der Ausbau der Betreuungsplätze muss weiter gehen.“ Derzeit stehen insgesamt rund 264 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für den weiteren Ausbau zur Verfügung. Wenn diese Investitionsmittel nicht reichen, wird das Land tätig werden.   Quelle: Ministerium für Kinder, Familie Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Kinderbetreuung an Hochschulen in NRW

Webtipp

An den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um Studierenden und Hochschulbeschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf zu erleichtern. Das Portal „Kinderbetreuung an Hochschulen in NRW“ des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW verschafft einen schnellen Überblick über alle hochschuleigenen und hochschulnahen Kinderbetreuungsangebote in NRW.
Aktuell bieten über 80 hochschuleigene Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen sowie hochschulnahe Betreuungseinrichtungen spezielle Plätze für studierende oder wissenschaftlich tätige Eltern an. In 28 Familien-Service-Büros stehen pädagogische Fachkräfte bei Fragen zur Organisation des Studien- oder Berufsalltags mit Kind oder bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit beratend zur Seite. Auch während der Schulferien bieten bereits 19 Hochschulen umfangreiche Aktivitäten an. Ergänzt wird das Onlineangebot durch eine Übersicht, an welchen Hochschulen Eltern-Kind-Räume zur Verfügung stehen. In der fortlaufend gepflegten Datenbank kann entweder nach einzelnen oder allen Angeboten je Standort oder an einer bestimmten Hochschule gesucht werden. Mit Klick in die Ergebnisliste sind weiterführende Informationen zur ausgewählten Einrichtung bzw. dem angebotenen Service erhältlich. Interessierte erfahren Wissenswertes zu Profil, Leistungen oder dem pädagogischen Konzept der Betreuungseinrichtungen und finden bei weiteren Fragen Ansprechpartner, Kontaktmöglichkeiten sowie Öffnungszeiten für alle Angebote.   

Gut informiert

Eltern oder am Thema Interessierte, die sich darüber hinaus mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. (wissenschaftlichem) Arbeiten beschäftigen möchten, bekommen in einer kommentierten Linkliste zahlreiche weitere Informationsquellen und Literaturhinweise genannt. Auch die Studie der Koordinationsstelle des Netzwerks Frauenforschung NRW, auf deren Basis die Website ursprünglich erstellt worden war, kann als Originaltext heruntergeladen werden. Abgerundet wird das Portal mit aktuellen Veranstaltungstipps sowie Nachrichten zum Thema.  

Eingewöhnung in die Krippe oder bei der Tagespflegeperson

Der Start in der Krippe oder bei einer Tagespflegeperson ist für Kleinkinder und ihre Eltern ein besonderer Schritt, den es gemeinsam zu gestalten gilt. Eine langsame und von Vater oder Mutter begleitete Eingewöhnung in der neuen Umgebung und ein schrittweises Vertrautwerden mit neuen Bezugspersonen gibt Kindern und Eltern die Möglichkeit, den Übergang kompetent zu meistern. Ein solches „Eingewöhnungsmodell“ gilt daher als wichtiges Qualitätskriterium für eine Einrichtung oder Tagespflegestelle.
Übergänge sind Situationen, in denen sich das Leben in kurzer Zeit in vielen Aspekten verändert: Für Familien sind das zum Beispiel der Start der Kinder in Krippe, Kita oder Schule. Wer selber Übergänge - beispielweise Jobwechsel oder Umzüge - gemeistert hat, kennt die Herausforderungen, die damit verbunden sind. Transitionsforschung (Transition = Übergang) beschäftigt sich mit der Frage, was Menschen befähigt, solche Übergänge gut zu meistern und welche Rahmenbedingungen sie dabei unterstützen. Die Forschungen zeigten, dass es wichtig ist, dass der Mensch den Transitionsprozess aktiv mitgestalten kann und sich darin als lern- und handlungsfähig erlebt. Förderlich ist, wenn sich damit für die Person Herausforderungen und Entwicklungschancen verbinden, die sie reizen und die sie meistern möchte. Wichtig sind Unterstützerinnen und Unterstützer, die den Prozess begleiten und in neue unbekannte Gefilde einführen. Übergänge sind in der Regel mit widersprüchlichen Gefühlen verbunden: Einerseits besteht oft Vorfreude und Neugierde auf das kommende Neue. Auf der anderen Seite gibt es Befürchtungen, dass Hoffnungen enttäuscht werden könnten. Die vielen unbekannten Anforderungen und Veränderungen können Stress und ein Gefühl der Überforderung auslösen. Es ist positiv für Menschen in Übergangssituationen, wenn sie diese Gefühle ausdrücken können und damit auf Verständnis stoßen.

Kinder als kompetente Gestalter der eigenen Entwicklung

Was lange unbekannt war: Bereits für Babys, die den Übergang in eine Krippe oder zu einer Tagespflegeperson bewältigen müssen, treffen diese Erkenntnisse der Transitionsforschung zu. Dass diese Tatsache in den Blick rückte, liegt daran, dass sich die Sicht auf die kindliche Entwicklung verändert hat. Galten Kinder früher (und teilweise auch heute noch) als „leere Gefäße“, die kompetente Erwachsene mit „Inhalt“ zu füllen haben, und als durch Erziehung zu bändigende unzivilisierte emotionale Wilde, betont das aktuelle „Bild vom Kind“ dessen Lebenskompetenz und Fähigkeit, sich die Welt im Umgang mit Menschen und Dingen eigenständig zu erschließen. Damit verändert sich auch die Rolle der Erwachsenen. Sie werden von Lehrenden und Erziehenden zu Entwicklungsbegleiterinnen und -begleitern. Sie trauen Kindern mehr zu, achten auf ihre Signale und Äußerungen und nehmen diese ernst.

Vater oder Mutter kommt mit

Damit einher geht eine veränderte Gestaltung der Eingewöhnungszeit in den meisten Kindertageseinrichtungen sowie bei Tageseltern. Früher galt eine relativ schnelle Trennung von dem Elternteil, der das Kind brachte, als beste Lösung. Heute gibt es eine zumeist mehrere Wochen dauernde Eingewöhnungsphase, in der eine Bindungsperson, in der Regel die Mutter oder der Vater, das Kind täglich in die Einrichtung bzw. zur Tagespflegeperson begleitet. Dort nehmen beide für mehrere Stunden am Alltag teil. Eine Bezugserzieherin oder ein Bezugserzieher bzw. die Tagesmutter oder der Tagesvater nehmen behutsam Kontakt mit dem Kind auf. Ziel ist es, dem Baby ausreichend Zeit zu geben, sich in der neuen Situation zu akklimatisieren und Vertrauen zur Betreuungsperson aufzubauen. Die Eingewöhnung ist abgeschlossen, wenn sich das Kind in stressigen Situationen, zum Beispiel, wenn sich die Mutter oder der Vater verabschiedet, von der Erzieherin oder dem Erzieher bzw. von der Tagespflegeperson trösten lässt. Diese von Fachleuten so genannte „sichere Basis“ in der Beziehung zu einer vertrauten Person, gibt dem Kind die nötige Freiheit, um seinen Drang, sein Umfeld zu erkunden, ausleben zu können.

Langsame Eingewöhnung - positive Wirkung wissenschaftlich belegt

Kuno Beller, Professor für Kleinkindpädagogik im Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie an der Freien Universität Berlin, untersuchte die Auswirkungen einer abrupten im Vergleich zu denen einer langsamen und behutsamen Eingewöhnung. Erstaunlicherweise zeigten die Kinder, die nach dieser neuen Methode eingewöhnt wurden, in den ersten 18 Tagen in der Einrichtung mehr Zeichen von Stress und weniger positive Gefühle als die Kinder, deren Elternteil die meiste Zeit davon abwesend waren, weil der Übergang in die Einrichtung relativ kurz und abrupt gestaltet worden war. 15 Monate später hatte sich das Bild geändert. „Die Kinder in der allmählichen Eingewöhnungsgruppe drückten weniger Stress und mehr positive Anpassung in der Krippensituation aus, indem sie weniger weinten, weniger Unbehagen ausdrückten und sich leichter trösten ließen als die Kinder in der abrupten Eingewöhnungsbedingung“, schreibt Kuno Beller in einem Beitrag für die Zeitschrift „frühe Kindheit“ (Ausgabe 02/2002), der auch im Internet vorliegt. Er interpretiert die Ergebnisse so: Für die Kinder beider Gruppen sei die Eingewöhnung in der Krippe mit Stress verbunden. Im Beisein von Vater oder Mutter drücken die Kinder ihre negativen Gefühle aus und verarbeiten sie damit besser. Die Kinder aus der Vergleichsgruppe fühlen sich dagegen im Ausdruck ihrer Gefühle gehemmt, da sie keine ausreichend vertraute Ansprechperson dafür finden. Langfristig wirkt sich das eher negativ auf ihr Befinden in der Krippe aus.

Unterschiedliches Verhalten der Kinder bei der Eingewöhnung

Kinder reagieren in der Eingewöhnungszeit sehr unterschiedlich auf die neue Situation in der Krippe oder bei der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater. Während die einen recht lange auf die Anwesenheit der Mutter oder des Vaters angewiesen sind und dort immer wieder Zuflucht suchen, beschäftigen sich andere schnell in der neuen Umgebung und scheinen weitgehend unbeeindruckt, wenn Vater oder Mutter den Raum verlassen. Das hat zum Beispiel im sogenannten Berliner Eingewöhnungsmodell dazu geführt, dass die Eingewöhnungszeit für diese von der Trennung scheinbar wenig betroffenen Kinder deutlich kürzer ausfällt, als für Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater offensichtlich längere Zeit brauchen.

Bindungstheorie gibt Antworten

Die von dem britischen Kinderpsychiater John Bowly und der kanadischen Psychologin Mary Ainsworth entwickelte Bindungstheorie liefert Erklärungsmuster für das unterschiedliche Verhalten der Kinder. Die Fachleute gehen davon aus, dass jeder Mensch von intensiven Gefühlen geprägte enge Bindungen zu seinen primären Bezugspersonen - in der Regel sind das die Eltern - aufbaut. Erfahren Babys feinfühlige Zuwendung und können sie sich darauf verlassen, dass die jeweilige Bindungsperson ihre Signale wahrnimmt und passend darauf reagiert, bauen sie eine sogenannte sichere Bindung zum entsprechenden Elternteil auf. Babys, die häufig Zurückweisung erfahren und denen es mit ihren Gefühlsäußerungen oft nicht gelingt, bei ihrer Bindungsperson die erwünschte Reaktion auszulösen, entwickeln eine sogenannte unsicher-vermeidende Bindung. Bei der Eingewöhnung in der Krippe oder bei der Tagespflegeperson drücken sie ihre Stressgefühle in der neuen Situation zumeist nicht oder kaum aus. Beim Fortgehen der Bindungsperson steigt, wie Untersuchungen zeigten, ihr Stresspegel jedoch stärker an als der bei sicher gebundenen Kindern. Kuno Beller kritisiert daher die Verkürzung der Eingewöhnungszeit bei Kindern, denen eine Trennung von ihrer Bindungsperson scheinbar wenig auszumachen scheint. Kinder mit Bindungspersonen, die schwer einschätzbares Verhalten zeigen, das zwischen Feinfühligkeit und Ablehnung schwankt, entwickeln nach der Bildungstheorie eine unsicher-ambivalente Bindung. Diese Kinder zeigen in der Eingewöhnungssituation Stress, bereits bevor die Bindungsperson den Raum verlässt. Sie sind quasi ständig bemüht, das Verhalten ihrer Bindungsperson zu deuten und ihre eigenes entsprechend anzupassen. Ihr Drang, die Umgebung zu erkunden, tritt dadurch zurück.

Väter und Mütter in der Übergangssituation

Die Ausführungen zur Bindungstheorie, die die aktuelle pädagogische Diskussion stark beeinflusst, zeigen, wie wichtig die Rolle der Väter und Mütter für die Kinder und für den Eingewöhnungsprozess in der Krippe oder bei der Tagespflegeperson ist. Für die Eltern ist der Eintritt eines Kindes in die Krippe oder in die Kindertagespflege ebenfalls eine Übergangssituation, die in der Regel zwiespältige Gefühle auslöst und die sie bewältigen müssen. Eine sorgfältige Eingewöhnung über einen längeren Zeitraum hilft auch ihnen, sich allmählich in die neue Lebensphase einzufinden und ihre Rolle als Eltern eines Krippen- oder Kindertagespflegekindes kompetent einzunehmen. Durch eine solche Eingewöhnung bekommen Väter bzw. Mütter einen guten Einblick in den Alltag der Einrichtung oder Kindertagespflege und können das nötige Vertrauen aufbauen, dass ihr Kind dort gut begleitet und versorgt wird. Die eingangs aufgeführten Bedingungen, die Übergänge erleichtern, sollten idealerweise auch für die Eltern gegeben sein. Erzieherinnen und Erzieher bzw. Tagespflegepersonen stehen daher vor der professionellen Aufgabe, Eltern Raum für Mitgestaltung zu lassen, sie zu animieren, Befürchtungen zu thematisieren und verständnisvoll darauf einzugehen.

Typische Herausforderungen für Eltern

Verbreitet ist zum Beispiel die elterliche Sorge, dass die Erzieherin oder der Erzieher bzw. die Tagespflegeperson sie bei ihrem Kind als wichtige Bindungsperson verdrängen könnte. Anna Winner und Elisabeth Erndt-Doll nehmen in ihrem Buch zum Thema Eingewöhnung, das auszugsweise auf www.erzieherin.de veröffentlicht ist, Eltern diese Angst, indem sie beschreiben, dass die Bindung des Kindes zu den Eltern eine ganz andere Qualität hat und behält als seine Beziehung zur Betreuungskraft. Die Autorinnen beobachteten zudem, dass viele Eltern ihren Kindern Stress und Aufregung in der Übergangssituation möglichst ersparen wollten. Sie strebten daher bei der Entscheidung für eine Betreuungsstelle ein Umfeld an, das dem zu Hause möglichst ähnlich sei. Die Autorinnen geben zu bedenken, dass der Reiz für die Kinder, sich in einem neuen Umfeld einzuleben, gerade von dessen Andersartigkeit und den dort gegebenen neuen Möglichkeiten ausgehen könnte.

Übergang als Chance

Sie machen außerdem deutlich, dass Übergänge Entwicklungschancen beinhalten – wenn Kinder sie mitgestalten können. Entwicklungsschritte seien jedoch mit „Krisen“ verbunden, in denen sicheres Terrain verloren gehe. „Eine gute und erfolgreiche Eingewöhnungszeit (und das bedeutet eben nicht unbedingt eine in jedem Fall harmonische und völlig problemlose Zeit) ist nicht nur eine gute Basis für den weiteren Kinderkrippenbesuch. Wenn sich Kinder als erfolgreich erleben und gestärkt aus solchen Krisen hervorgehen, werden sie auch widerstandsfähiger und kompetenter im Umgang mit weiteren schwierigen Situationen. Solche Kinder gehen als ‚Übergangsgewinner’ aus der Transition hervor“, schreiben Anna Winner und Elisabeth Erndt-Doll. Daher gehört ein gemeinsam mit Eltern und Kindern gestalteter, behutsamer Übergang in die Kindertagestätte oder die Kindertagespflegestelle zu den unverzichtbaren Qualitätskriterien.   ( vaeter.nrw.de, aktualisiert 13.03.2018)    

Webtipp: Betreuung und Bildung im Elementarbereich

Informationen und KiTa-Finder für NRW

Wer sein Kind bestmöglich betreut weiß, kann Arbeit und Familienaufgaben leichter miteinander vereinbaren. Das Portal „KiTa.NRW“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) bündelt alle wichtigen Informationen und Angebote rund um Erziehung und Bildung von Kindern im Elementarbereich. Besonders wertvoll: Der „KiTa-Finder NRW“ hilft Eltern mit wenigen Klicks bei der Suche eines passenden Betreuungsangebotes für ihr Kind.
Aus über 10.000 Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ermittelt der KiTa-Finder NRW mithilfe einer Umkreissuche die nächstgelegenen Einrichtungen zum eingegebenen Standort. Ein Klick in die Ergebnisliste oder auf die zusätzlich angezeigte Karte liefert grundlegende Informationen zur ausgewählten Einrichtung. Details zum pädagogischen Konzept, zu Ansprechpersonen, Öffnungszeiten und weiterführenden Websites sowie Fotos werden von den Einrichtungen selbst fortlaufend aktualisiert und erweitert. Zur schnellen Übersicht werden Familienzentren, die neben der Kinderbetreuung auch Familienberatung und Familienbildung anbieten, in den Ergebnissen farblich hervorgehoben. Informationen über das wohnortnahe Angebot der Kindertagespflege finden Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt über die Jugendamtsuche. Mit dem Online-Angebot erhalten Sie Informationen über Ihr zuständiges Jugendamt und die Anzahl der verfügbaren Kindertagespflegeplätze sowie werden fortlaufend Kontaktdaten der zuständigen Fachberatungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege eingepflegt.

Gut informiert

Begleitend erhalten Eltern im KiTa-Portal Informationen zur frühkindlichen Bildung sowie über die familienunterstützenden Leistungen der Jugendämter. Ein hoher Stellenwert wird beispielsweise dem Thema „Sprachliche Bildung“ eingeräumt, zählt Sprache doch zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen und den späteren Erfolg in Schule und Ausbildung. Damit möglichst viele Eltern erreicht werden, werden ausgewählte Informationen wie die Elternbroschüre „Willkommen in der Kita“ oder der Flyer über die „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung für Kinder in Kindertageseinrichtungen“ in mehr als zehn Sprachen zum Download zur verfügung gestellt. Auch pädagogische Fachkräfte können sich informieren. Für sie steht bspw. eine Sammlung mehrsprachiger Bilderbücher, Hinweise zu Arbeitsmaterialien für die Arbeit mit Kindern mit Fluchterfahrungen bereit. Ebenso werdenthemenbezogene Projekte vorgestellt. Eine landesweite Jugendamt-Suche vermittelt die Kontaktdaten der zuständigen Stelle vor Ort und erleichtert so den Zugang zum vielfältigen Beratungsangebot rund um Erziehung und Betreuung durch die Fachkräfte in den Ämtern.

Angebote und Services für Fachstellen

Für Jugendämter und Träger stellt das KiTa.NRW-Portal aktuelle Informationen, Dokumentationen, Verfahrensunterlagen sowie rechtliche Grundlagen zur Bildungsförderung im Elementarbereich bereit. Fachkräfte und Fachberatungen finden neben allgemeinen Informationen auch aktuelle Dokumentationen und Unterlagen zur Neuausrichtung der „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in Nordrhein-Westfalen“ sowie zur Qualifizierung von Fachkräften. Das Onlineportal „KiTa-Stellen NRW“ vermittelt offene Stellen für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und Familienzentren und ist somit Anlaufstelle für Arbeitssuchende wie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gleichermaßen.