Menü
Entwicklung & Erziehung
Partnerschaft & Familie
Ich
Freizeit & Sport
Arbeit & Karriere
Geld & Recht
Der Bundesgerichtshof stärkt das Recht von biologischen Vätern und ihren Kindern, sich kennenzulernen und miteinander Kontakt zu halten. Ausschlaggebend für diese Frage ist vor allem das Kindeswohl. Dieses sei höher zu bewerten, als der Wunsch der rechtlichen Eltern, die sich in dem verhandelten Fall beharrlich weigerten, einem leiblichen Vater Umgang mit seinen Kindern zu ermöglichen.
Wenn die Eltern in Trennungsfamilien um das Kindeswohl streiten, geht es oft um die groben Rahmenbedingungen: Wohnung, Betreuung, Besuchszeiten, Geld, Schule, Essen oder Gesundheit. Aber das Kindeswohl ist auch wesentlich von einem souveränen und gelassenen Umgang mit dem Kind und dem anderen Elternteil abhängig. Seit fast zehn Jahren trainiert das Kursangebot „Kinder im Blick“ Eltern, die ihren Fokus erweitern möchten.
„Manchmal passieren Wunder, aber meistens ringen wir lange um Lösungen.“ Michael Braun hat viele hochstrittige Auseinandersetzungen erlebt, denn er war 15 Jahre lang in einem Jugendamt beschäftigt. Seine Bilanz: „Ich habe nur wenige Konflikte begleitet, in denen nichts mehr ging – meistens haben wir Lösungen gefunden. Aber wir mussten mühsam darum ringen und diese Prozesse dauerten sehr lange.“
Wenn Eltern sich trennen, bedeutet das auch das Ende eines Lebensplans und der eigenen Vorstellung von Familie. Gerade wenn in der Folge das Residenzmodell zum Einsatz kommt und Väter ihr Kind nur an jedem zweiten Wochenende sehen – plus vielleicht an einem Wochentag – kann aktives Vatersein schwerfallen.
Nicht sicher zu sein, wer der eigene Vater ist, kann ein Kind ein Leben lang belasten. Die Wahrheit lässt sich mit einem DNA-Test erfahren. Doch was, wenn der vermutete Vater den Test ablehnt? Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht: Bei möglicherweise leiblichen, aber nicht rechtlichen Vätern kann eine sogenannte rechtsfolgenlose Abstammungsklärung nicht erzwungen werden.