Vater ist, das was du draus machst!
vaeter.nrw

Mehrlingsgeburten

Ab 1. Januar 2019: Für Mehrlinge 1.000 Euro Mehrlingsgeld und Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten

Für Eltern von Drillingen oder mehr gleichghttps://www.vaeter.nrw/node/add/press-release#eborenen Kindern gibt es ab dem 1. Januar 2019 finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung.
Die Staatskanzlei teilt mit: Für Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern gibt es ab dem 1. Januar 2019 finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung. Ministerpräsident Armin Laschet führt per Erlass zum 1. Januar 2019 mit Inkrafttreten des Landeshaushaltes 2019 das so genannte Mehrlingsgeld wieder ein. Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern, die zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann so eine einmalige Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt werden. Der Ministerpräsident übernimmt damit zugleich die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.   Ministerpräsident Armin Laschet: „Die einmalige Hilfe soll gerade in der Anfangszeit nach der Geburt die großen Mehraufwendungen etwas abmildern. Auch wenn die Einmalzahlung natürlich nicht alle finanziellen Ausgaben decken kann, wollen wir die Eltern ein wenig entlasten. Mit der Wiedereinführung des Mehrlingsgeldes und der Ehrenpatenschaft erkennen wir die enorme Leistung und Herausforderung von Mehrlingseltern an und schließen an eine richtige und wichtige Tradition zur Würdigung kinderreicher Familien an.“   Unterstützungsberechtigt sind Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen, die ab dem 1. Januar 2019 geboren werden. Bereits im September 2018 hatte Ministerpräsident Armin Laschet die Ehrenpatenschaft für Vierlinge aus Köln übernommen, nachdem die Eltern ihn persönlich darum gebeten hatten. Damals besuchte er die vier Neu-Nordrhein-Westfalen in ihrem Zuhause in Köln und ließ sich vor Ort von den Herausforderungen bei der Versorgung von Mehrlingen überzeugen. Die Begegnung mit der Familie war einer der Gründe für die Wiedereinführung des Mehrlingsgeldes. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei angezeigt hat. Ein gesonderter Unterstützungsantrag durch die Eltern ist daher nicht notwendig. Die Staatskanzlei meldet sich nach Information über die Mehrlingsgeburt direkt bei den Erziehungsberechtigten, um die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten und das damit verbundene Begrüßungsgeld mitzuteilen.

Hintergrund

Im Jahr 2016 kamen in Nordrhein-Westfalen 6.656 Mehrlingskinder zur Welt, darunter 52 Drillings- und eine Vierlingsgeburt. Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Wiedereinführung des Mehrlingsgeburtengeldes

Ministerpräsident Armin Laschet hat am 25. September 2018 die Vierlinge Lotta, Frieda, Carla, Theo und ihre Eltern in deren Zuhause in Köln besucht und die Ehrenpatenschaft für die Kinder übernommen.
Die Staatskanzlei teilt mit: Ministerpräsident Armin Laschet hat am 25. September 2018 die Vierlinge Lotta, Frieda, Carla, Theo und ihre Eltern in deren Zuhause in Köln besucht und die Ehrenpatenschaft für die Kinder übernommen. Neben dem persönlichen Kennenlernen der vier Neu-Nordrhein-Westfalen standen die Herausforderungen, die eine solche Mehrlingsgeburt mit sich bringt, im Mittelpunkt des Gesprächs mit der Familie.   Die Eltern hatten sich nach der Geburt der Vierlinge im Mai 2018 in einem Brief persönlich an den Ministerpräsidenten gewandt und ihn gebeten, die Patenschaft zu übernehmen. „Diese Bitte ist eine große Ehre für mich, der ich gerne nachkomme“, sagte Ministerpräsident Laschet. „Als Familienvater weiß ich um die Herausforderungen und vielfältigen Aufgaben, Kinder großzuziehen. Was es bedeutet, wenn vier Neugeborene gleichzeitig Aufmerksamkeit und Pflege brauchen, kann ich hingegen nur erahnen. Hinzu kommt auf einen Schlag ein Vielfaches an Ausgaben, hier sogar ein Vierfaches. Deshalb wollen wir das Mehrlingsgeld wieder einführen, um Familien in dieser Situation zu unterstützen.“   Der Ministerpräsident beabsichtigt das so genannte Mehrlingsgeld zum 1. Januar 2019 mit Inkrafttreten des Landeshaushalts 2019 wieder einzuführen. Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern, die zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann dann eine einmalige Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt werden. Dies soll helfen die erheblichen Mehraufwendungen der Erziehungsberechtigten nach der Geburt von Mehrlingen aufzufangen. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei angezeigt hat. Derzeit arbeitet die Landesregierung an den Details des unbürokratischen Verfahrens, um die Mittel nach Inkrafttreten des Landeshaushalts 2019 an die Erziehungsberechtigten auszuzahlen. Antragsberechtigt sind Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen, die ab dem 1.Januar 2019 geboren werden.   „Die einmalige Hilfe soll gerade in der Anfangszeit nach der Geburt die großen Mehraufwendungen etwas abmildern“, so Ministerpräsident Laschet. „Auch wenn die Einmalzahlung natürlich nicht alle finanziellen Ausgaben decken kann, wollen wir die Eltern ein wenig entlasten. Mit der Wiedereinführung des Mehrlingsgeldes erkennen wir die enorme Leistung und Herausforderung von Mehrlingseltern an und schließen an eine richtige und wichtige Tradition zur Würdigung kinderreicher Familien an.“  Hintergrund: Im Jahr 2016 kamen in Nordrhein-Westfalen 6.656 Mehrlingskinder zur Welt, darunter 52 Drillings- und eine Vierlingsgeburt.

WICHTIGER HINWEIS:

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre bittet die Familie darum, den vollen Nachnamen nicht zu nennen. Diesen Wunsch bitten wir auch in weiterer Berichterstattung ausdrücklich zu respektieren! Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen