Menü
Entwicklung & Erziehung
Partnerschaft & Familie
Ich
Freizeit & Sport
Arbeit & Karriere
Geld & Recht
Auf der Frühjahrskonferenz am 21. und 22. Juni 2017 in Deidesheim, Rheinland-Pfalz, sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister für eine Prüfung der gesetzlichen Regelung des „Wechselmodells“ und seiner Folgen aus. Bei diesem Modell hat das Kind nach der Trennung der Eltern seinen ständigen Aufenthalt nicht bei einem Elternteil, sondern beide Eltern übernehmen die Betreuung des Kindes bzw. der Kinder im Wechsel.
Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht auch gegen den Willen des anderen Elternteils nach einer Trennung das „paritätische Wechselmodell“, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen. Das Gericht muss im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Beschluss vom 01.02.2017 entschieden (Az.: XII ZB 601/15).
Der Bundesgerichtshof stärkt das Recht von biologischen Vätern und ihren Kindern, sich kennenzulernen und miteinander Kontakt zu halten. Ausschlaggebend für diese Frage ist vor allem das Kindeswohl. Dieses sei höher zu bewerten, als der Wunsch der rechtlichen Eltern, die sich in dem verhandelten Fall beharrlich weigerten, einem leiblichen Vater Umgang mit seinen Kindern zu ermöglichen.
Sorgerecht bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Strittig wird das Sorgerecht häufig im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung der Eltern. Eine Gesetzesreform aus dem Jahre 2013 verbessert die Position von Vätern nicht ehelicher Kinder in Sorgerechtsfällen. Vaeter.nrw stellt Wissenswertes zum Thema Sorgerecht zusammen.
Wenn die Eltern in Trennungsfamilien um das Kindeswohl streiten, geht es oft um die groben Rahmenbedingungen: Wohnung, Betreuung, Besuchszeiten, Geld, Schule, Essen oder Gesundheit. Aber das Kindeswohl ist auch wesentlich von einem souveränen und gelassenen Umgang mit dem Kind und dem anderen Elternteil abhängig. Seit fast zehn Jahren trainiert das Kursangebot „Kinder im Blick“ Eltern, die ihren Fokus erweitern möchten.
Kinder haben ein Recht auf den Umgang mit Mutter und Vater. Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen, stehen in der Verantwortung, das Umgangsrecht für das Kind oder die Kinder zu regeln. Wissenswertes zum Thema Umgangsrecht.
Grundsätzliche Informationen zum Scheidungsverfahren, zum Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie zu Unterhaltsregelungen.
Im Jahr 2013 wurden bundesweit fast 170.000 Ehen geschieden. Eine Scheidung markiert den Punkt, an dem eine Ehe als endgültig gescheitert gilt. Das hat Auswirkungen auf alle Bereiche des bislang gemeinsamen Lebens. Was früher für beide Partner da war, muss jetzt aufgeteilt werden. Oft ergeben sich daraus Streitigkeiten: vom Vermögen bis zum Besuchsrecht für die Kinder.
„Manchmal passieren Wunder, aber meistens ringen wir lange um Lösungen.“ Michael Braun hat viele hochstrittige Auseinandersetzungen erlebt, denn er war 15 Jahre lang in einem Jugendamt beschäftigt. Seine Bilanz: „Ich habe nur wenige Konflikte begleitet, in denen nichts mehr ging – meistens haben wir Lösungen gefunden. Aber wir mussten mühsam darum ringen und diese Prozesse dauerten sehr lange.“