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Schule

Inklusion umsteuern durch eindeutige Qualitätskriterien und zusätzliche Ressourcen

Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion und neue Mindestgrößenverordnung für Förderschulen vorgestellt

Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Eckpunkte für die Neuausrichtung der Inklusion in der Schule vorgestellt.
06.07.2018
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Eckpunkte für die Neuausrichtung der Inklusion in der Schule vorgestellt. Die Landesregierung sei angetreten, um die Qualität der Inklusion an den Schulen spürbar zu verbessern, betonte die Ministerin und erklärte: „Die Landesregierung investiert massiv in die Inklusion und stellt zusätzliche Ressourcen bereit. Wir werden die Angebote an Schulen des Gemeinsamen Lernens bündeln und eindeutige Qualitätskriterien einführen, damit alle Schülerinnen und Schüler profitieren können.“   Im Einzelnen enthalten die Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule folgende Regelungen:   Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nach Paragraph 20 Absatz 5 Schulgesetz an weiterführenden Schulen künftig nur dann Gemeinsames Lernen einrichten, wenn die folgenden konzeptionellen, inhaltlichen und personellen Qualitätsstandards erfüllt sind:
  1. Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen.
  2. An der Schule müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung unterrichten und pädagogische Kontinuität gewährleisten.
  3. Das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden.
  4. Und auch die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. 
An den Schulen des Gemeinsames Lernens der Sekundarstufe I gilt künftig die neue Inklusionsformel: 25 – 3 – 1,5. Das heißt: Die Schulen nehmen so viele Schülerinnen und Schüler auf, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schüler lernen, davon durchschnittlich drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Stelle. Die tatsächliche Klassenbildung soll im Rahmen dieser Aufnahmekapazitäten dann aber den Schulen mit Blick auf ihr schulisches Konzept selbst überlassen werden.   Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nur dann weitere Schulen des Gemeinsamen Lernens einrichten, wenn die Zahl von durchschnittlich drei Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Eingangsklasse erreicht ist. Ministerin Gebauer: „Wir brauchen diese eindeutigen Kriterien an Schulen des Gemeinsamen Lernens, um die Qualität zu sichern. Damit entsprechen wir den Wünschen vieler Eltern nach qualitativ hochwertigen inklusiven Angeboten an allgemeinen Schulen.“   Die Neuausrichtung der Inklusion beginnt mit dem Schuljahr 2019/20. Die neue verbindliche Systematik wird dann in der Jahrgangsstufe 5 eingeführt und wächst schrittweise weiter auf, bis im Schuljahr 2024/25 der Endausbau erreicht und die komplette Sekundarstufe I umgestellt ist. Das kommende Schuljahr 2018/19 wird ein Jahr des Übergangs sein, in dem die Neuausrichtung der Inklusion im Dialog mit allen Beteiligten sorgfältig vorbereitet wird.   Im Endausbau zum Schuljahr 2024/2025 stehen nach der Modellrechnung an den weiterführenden Schulen insgesamt 9.133 Stellen zusätzlich, also über die normale Schüler/Lehrer-Relation hinausgehend, zur Unterstützung für das Gemeinsame Lernen zur Verfügung. Damit werden gegenüber der alten Landesregierung bis zum Schuljahr 2024/2025 rund 6.000 zusätzliche Stellen für die Inklusion im Bereich der Sekundarstufe I geschaffen.   An Gymnasien wird die sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich stattfinden. Zieldifferente Förderung soll für ein Gymnasium eine freiwillige Entscheidung sein.   Schulaufsicht und Schulträger stehen auch an den Grundschulen vor der Aufgabe, die Angebote des Gemeinsamen Lernens stärker als bisher zu bündeln, aber es soll weiter das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ gelten.   Die Landesregierung unterstützt die Grundschulen mit zusätzlichen Ressourcen, die auch für eine bessere Inklusion genutzt werden. Mit dem Haushalt 2018 haben die Grundschulen bereits 600 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte erhalten. Damit liegt die Gesamtzahl nun bei 1.193 Stellen. Ministerin Gebauer: „Wir wollen diesen Weg weiter fortsetzen und damit die Grundschulen in die Lage versetzen, alle Kinder mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der Schuleingangsphase von Anfang an noch besser zu fördern.“ Ein weiterer Ausbau der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte, um knapp 600 Stellen zur Unterstützung und Stärkung der Grundschulen ist im kommenden Jahr im Rahmen des Masterplans Grundschule bereits fest vereinbart.   Zusammen mit den Eckpunkten für die Neuausrichtung der Inklusion in der Schule hat die Landesregierung den Entwurf einer neuen Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen vorgelegt. Ministerin Gebauer: „Wer über Inklusion redet, muss auch über Förderschulen sprechen. Für mich sind das die zwei Seiten einer Medaille, wenn es darum geht, alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern und für sie den bestmöglichen Förderort zu finden.“   Der Entwurf der neuen Mindestgrößenverordnung sieht für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und für Förderschulen im Verbund folgende Mindestgrößen vor:
  • 112 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I (bisher 144),
  • 84 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen der Sekundarstufe I (bisher 112),
  • 28 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen der Primarstufe (bisher nicht geregelt). 
Für die entsprechenden Teilstandorte gelten die folgenden neuen Mindestgrößen:
  • 56 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit Primar- und Sekundarstufe I (bisher 72),
  • 42 Schülerinnen und Schüler in Förderschulen allein in der Sekundarstufe I (bisher 65). 
Schulträger können für ein wohnortnahes Förderschulangebot in der Sekundarstufe I erstmals Förderschulgruppen als Teilstandorte von Förderschulen im Gebäude einer allgemeinen weiterführenden Schule einrichten. Die Mindestgröße beträgt 42 Schülerinnen und Schüler. Ministerin Gebauer: „Diese neuen Förderschulgruppen leisten vor Ort einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Förderschulangebots und sichern Eltern von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung damit ein echtes Wahlrecht, ob ihr Kind in einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule sonderpädagogisch gefördert werden soll.“   Die neue Mindestgrößenverordnung soll ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist bis zum Beginn des Schuljahres 2023/24, sodass die Schulträger ausreichend Zeit haben, um die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen.   Abschließend betonte die Ministerin das Ziel der Landesregierung, die Inklusion zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler zum Erfolg zu führen: „Die Qualität der schulischen Angebote steht an oberster Stelle.“   Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen  

Wir sorgen für Transparenz und schaffen die Voraussetzung für eine gezielte und wirksame Bekämpfung von Unterrichtsausfall

Ab dem Schuljahr 2018/19 wird der Unterrichtsausfall an Schulen in Nordrhein-Westfalen landesweit, digital schulscharf erfasst. Einen entsprechenden Beschluss hat das Landeskabinett am Dienstag gefasst. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit der Einführung einer flächendeckenden, digitalen schulscharfen Unterrichtsausfallstatistik setzen wir eine weitere wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Die landesweite Erhebung schafft Transparenz und ist die Voraussetzung dafür, Unterrichtsausfall auf Grundlage verlässlicher Daten gezielt und wirksam zu bekämpfen.“
An der landesweiten Erhebung werden ab dem Schuljahr 2018/19 alle öffentlichen Schulen der Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium sowie die Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen und die Schulversuche PRIMUS- und Gemeinschaftsschule teilnehmen. Im Rahmen der flächendeckenden Erhebung melden diese Schulen über das gesamte Schuljahr hinweg wöchentlich Daten zum erteilten und ausgefallenen Unterricht. Hierfür stellt ihnen das Schulministerium eine Software zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Landesregierung zur Erfassung der Daten mit dem Haushalt 2018 insgesamt 183 Stellen zusätzlich bereitgestellt, die den teilnehmenden Schulen in Form einer Entlastungsstunde zukommen. Eine umfassende Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt nach Ablauf des Schuljahres 2018/19 in Form eines Jahresberichts. Erste Daten werden aber schon mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres und in der Folge regelmäßig auf der Internetseite des Schulministeriums digital und schulscharf veröffentlicht. Zudem werden den einzelnen Schulen ihre Daten aufbereitet zur Verfügung gestellt.

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Wir fördern Talente und setzen ein wichtiges Zeichen für mehr Chancengerechtigkeit

Kabinett beschließt die Einrichtung von bis zu 60 Talentschulen

Das Landeskabinett hat beschlossen, bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten.
Das Landeskabinett hat beschlossen, bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Es war mir ein Herzensanliegen, dass diese Landesregierung rasch ein Zeichen setzt, um soziale Nachteile im Bildungsbereich zu überwinden und Aufstiegschancen für alle zu ermöglichen. Kein Talent darf unentdeckt bleiben. Die Schülerinnen und Schüler sollen an den Talentschulen durch besondere unterrichtliche Konzepte individuell gefördert werden. Dazu bedarf es einer besseren Ausstattung mit Ressourcen.“   Im Rahmen eines Schulversuchs soll ab dem Schuljahr 2019/20 an 45 allgemeinbildenden und 15 berufsbildenden Schulen erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern an diesen Schulen durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Für die allgemeinbildenden Talentschulen bedeutet das einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf. Die Landesregierung fördert gezielt ab dem kommenden Jahr Talentschulen, hat aber auch schon im aktuellen Haushalt bereits über 1.200 Stellen für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen geschaffen und so die Rahmenbedingungen für alle Schulen verbessert.   Diese unbefristeten Stellen dienen u.a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und Unterstützung der Schulleitung, zur Reduzierung von Unterrichtsausfall, zur Erweiterung des außerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerinnen und Schülern. Unabhängig von der Schulgröße soll außerdem an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit zum Ausbau der Beratungs- und Elternarbeit eingerichtet werden.   Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung. Dafür stehen im Haushalt 150.000 Euro bereit.   Die Landesregierung erwartet bei den Investitionen einen Multiplikatoreffekt: Schulträger sollen über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauschale/Bildungspauschale und ggf. weiterer schulbezogener Infrastrukturförderprogramme eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen. Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten zum Beispiel Stiftungen, Unternehmen (Sponsoring) und zivilgesellschaftliche Akteure einen Beitrag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leisten.   Bis zum Herbst 2018 wird das Schulministerium eine Expertenjury berufen, die über die gemeinsamen Bewerbungen von Schulen und Schulträgern entscheidet. Der Bewerbungszeitraum läuft bis Anfang Dezember 2018. Zu Beginn des Jahres 2019 werden zunächst bis zu 35 Talentschulen ausgewählt. In einer zweiten Auswahlphase werden zum Schuljahr 2020/21 weitere Schulen bis zu einer Gesamtzahl von 60 in den Schulversuch aufgenommen. Der Schulversuch läuft an allen Talentschulen jeweils für sechs Jahre. Für das Jahr 2026 ist eine Evaluation des Schulversuchs geplant. Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Lernen mit digitalen Schulbüchern

Bereits 100.000 Accounts für das mBook GL/Neues BioBook NRW vorgestellt

Nach dem mBook GL kommt jetzt das BioBook NRW. Schulministerin Yvonne Gebauer hat das neue digitale Schulbuch für den Biologieunterricht auf der dritten Regionalkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ in Köln vorgestellt.
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Nach dem mBook GL kommt jetzt das BioBook NRW. Schulministerin Yvonne Gebauer hat das neue digitale Schulbuch für den Biologieunterricht auf der dritten Regionalkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ in Köln vorgestellt. Ab sofort können alle Schulen in Nordrhein-Westfalen das multimediale Schulbuch im Unterricht kostenfrei testen. „Die digitalen Medien bieten neue Möglichkeiten für das Lehren und Lernen, die wir konsequent nutzen wollen“, erklärte Schulministerin Gebauer vor rund 350 Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmern. „Und ich freue mich sehr, dass wir jetzt innerhalb kurzer Zeit schon das zweite digitale Schulbuch vorstellen und allen Schulen zur Verfügung stellen können.“ Die Tatsache, dass in nur drei Wochen über einhunderttausend Zugangsberechtigungen für das mBook GL vergeben wurden, sei ein großer Erfolg und zeige, dass das Land bei diesem Thema auf dem richtigen Weg sei.   Das multimediale Schulbuch „mBook Gemeinsames Lernen“, das Anfang Juni auf der Digitalkonferenz in Dortmund vorgestellt wurde, wird von den Schulen stark nachgefragt. Seither sind bereits 2.731 Klassenlizenzen mit über 100.000 Accounts freigeschaltet worden.   Das neue BioBook NRW ist ein multimediales Schulbuch, das Impulse für Innovationen liefert und die Unterrichtsentwicklung an den Schulen unterstützen soll. Im Auftrag des Schulministeriums ist es vom FWU, dem Medieninstitut der Länder, für den Biologieunterricht der Klassen 5/6 entwickelt und auf Basis der Rückmeldung von Pilotschulen optimiert worden. In diesem Schulbuch arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit Videos, Animationen, Bildern und Texten. Die Anmeldung erfolgt über eine individuelle Kennung, sodass Inhalte wie z. B. Markierungen accountbezogen gespeichert werden und den Nutzerinnen und Nutzern jederzeit zur Verfügung stehen. Lehrkräfte haben zudem Zugriff auf die Lehrervariante des Buches, in der zusätzliche Lösungen und didaktische Hilfestellungen angeboten werden. Das BioBook NRW ist für die 5./6. Klassen am Gymnasium zugelassen und zur Erprobung bis zum Schuljahresende 2022/23 kostenfrei nutzbar. Um das BioBook NRW kostenfrei nutzen zu können, müssen Sie Ihre Schule über folgendes Portal registrieren lassen: http://fwu.de/biobook-nrw/. Dort sind auch weitere Informationen zum BioBook NRW und zur Registrierung zu finden.   Das „mBook Gemeinsames Lernen“ ist das erste digitale Schulbuch, das vom Schulministerium für die Sekundarstufe I am Gymnasium zugelassen worden ist. Die Gelegenheit, das Lernen und Unterrichten mit dem „mBook Gemeinsames Lernen“ zu erproben, können alle Schulen in Nordrhein-Westfalen bis 2025 kostenfrei wahrnehmen. Andere Schulformen können das „mBook Gemeinsames Lernen“ nutzen, wenn sie es als ergänzendes Medium im Unterricht einsetzen. Mehr Informationen: https://digitale-schule.nrw/   Mit der dritten Regionalkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ geht der Dialogprozess des Schulministeriums zur Entwicklung einer Digitalstrategie in die nächste Runde. In allen fünf Regierungsbezirken spricht Schulministerin Gebauer mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulpraxis und Politik über die Chancen des Lehrens und Lernens mit digitalen Medien, Fragen der Ausstattung, die Qualifizierung der Lehrkräfte und die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Die Ergebnisse dieses Dialogs sollen in die Digitalstrategie des Schulministeriums einfließen, die zum Start des Schuljahres 2018/19 vorgestellt werden soll.   Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

EU-Schulprogramm Nordrhein-Westfalen: Fast 1.100 Schulen erhalten im kommenden Schuljahr kostenlos Obst und Gemüse

Zum Schuljahr 2018/2019 kommen 75 neue Schulen mit rund 16.000 Schulkindern zusätzlich in den Genuss von staatlich gefördertem Schulobst und -gemüse.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz und das Ministerium für Schule und Bildung teilen mit:   Zum Schuljahr 2018/2019 kommen 75 neue Schulen mit rund 16.000 Schulkindern zusätzlich in den Genuss von staatlich gefördertem Schulobst und -gemüse. Sie nehmen erstmals an dem zusammengeführten Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch teil. Die Finanzierung des Programms erfolgt durch die Europäische Union und wird durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Teilnehmende Schulen verpflichten sich, das Schulprogramm des Landes durch pädagogische Begleitmaßnahmen zur Ernährungsbildung zu unterstützen.   Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser begrüßt das Programm und sagt: „Das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch ist eine Erfolgsgeschichte. Es bringt Vitamine und Ballaststoffe auf den Speiseplan und die Schülerinnen und Schüler auf den Geschmack. Im begleitenden Unterricht lernen sie, was eine ausgewogene Ernährung ausmacht. Gemeinsam in der Schulklasse frisch verzehrt, lernen Kinder Lebensmittel wertzuschätzen und erleben, wie schmackhaft gesunde Ernährung ist.“   Auch Schulministerin Yvonne Gebauer ist von dem Programm überzeugt: „Ich freue mich sehr, dass im kommenden Schuljahr 75 weitere Schulen über das EU-Programm mit frischem Obst und Gemüse versorgt werden. Eine gesunde Ernährung ist für Kinder und Jugendliche ganz generell, aber besonders auch im Schulalltag sehr wichtig. Mit einer vitaminreichen Mahlzeit stärken sie sich für den Unterricht und lernen zugleich etwas über ausgewogene Ernährung sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln.“   Um Kindern und Jugendlichen Lust auf Obst und Gemüse zu machen, hat die Europäische Union im Jahr 2009 ein Schulobstprogramm in den Mitgliedstaaten gestartet. Inzwischen heißt es Schulprogramm, um die volle Vielfalt des Angebots deutlich zu machen. Nordrhein-Westfalen stehen für das kommende Schuljahr 2018/19 aus EU-Mitteln knapp 9,6 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen knapp 2,9 Millionen Euro aus Landesmitteln.   Im Programmteil Schulobst und -gemüse erhalten insgesamt fast 1.100 Grund- und Förderschulen mit knapp 230.000 Schulkindern in Nordrhein-Westfalen drei Mal in der Woche kostenlos Obst und Gemüse. Dabei ist die Auswahl der Produkte vielfältig: Viele Lieferanten bieten den Schulen Bioprodukte sowie Obst- und Gemüsesorten aus der Region an.   Im Programmteil Schulmilch werden derzeit circa 208.000 Kinder in nordrhein-westfälischen Kindertagesstätten und Schulen erreicht. Die Teilnahme am Schulprogramm erfolgt wie bisher über die Bestellung bei den Schulmilchlieferanten. Die Trinkmilch wird gegenüber den Vorjahren stärker gefördert, so dass die Preise für die Milch in allen Portionsgrößen gesenkt werden konnten. Die Preise für die Portion Kakao bleiben unverändert.   Bei Fragen zum Bezug von Schulmilch können sich alle Kitas, Schulen und Eltern in Nordrhein-Westfalen bei den auf der Website www.schulobst-milch.nrw.de aufgeführten Milchlieferanten oder bei der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW (www.milch-nrw.de) melden.   Alle Schulen, die am Programmteil Schulobst und -gemüse teilnehmen, werden auf der Projektwebsite www.schulobst-milch.nrw.de veröffentlicht. Das Portal bietet zahlreiche Informationen rund um das Programm und dient auch als „Kontaktbörse“, so dass Schulen und Schulobstlieferanten in Kontakt treten und die Abwicklung des Programms organisieren können.  Weitere Informationen: www.schulobst-milch.nrw.de   Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerin Gebauer und Staatssekretär Kaiser eröffnen Lernwerkstatt zu Industrie 4.0 am Berufskolleg Rheine

di-Netzwerk zur MINT-Nachwuchsförderung wächst weiter – Kreis und Land investieren 1,6 Millionen Euro in neues Labor

Fräsmaschine, Laser, 3D-Drucker, 3D-Scanner und Roboter – im neuen zdi-Schülerlabor in Rheine können Jugendliche ab sofort moderne Geräte nutzen und die Fertigung eines Produkts nach dem aktuellen Industriestandard 4.0. erleben.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und das Ministerium für Schule und Bildung teilen mit: Fräsmaschine, Laser, 3D-Drucker, 3D-Scanner und Roboter – im neuen zdi-Schülerlabor in Rheine können Jugendliche ab sofort moderne Geräte nutzen und die Fertigung eines Produkts nach dem aktuellen Industriestandard 4.0. erleben. Die Lernwerkstatt am Berufskolleg ist von Schulministerin Yvonne Gebauer und Klaus Kaiser, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, offiziell eröffnet worden. Sie ist Teil von „Zukunft durch Innovation.NRW (zdi)" - der landesweiten Gemeinschaftsoffensive zur Nachwuchsförderung in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).   „Die Digitalisierung verändert unser Leben und unsere Arbeitswelt. Es freut mich daher sehr, dass in Rheine ein neues Labor entstanden ist, in dem junge Menschen Zukunftstechnologien ausprobieren und anwenden können. Sie erfahren hier direkt, was die Verknüpfung von industrieller Produktion und Informationstechnik mit sich bringt", sagte Staatssekretär Kaiser. „Mit solchen Lernwerkstätten können wir Schülerinnen und Schüler für technische Zusammenhänge begeistern und MINT-Talente wecken und fördern. Deshalb unterstützt die Landesregierung den weiteren Ausbau der zdi-Netzwerke.“   Schulministerin Yvonne Gebauer lobt: „Die direkte Anbindung an das Berufskolleg ermöglicht den Jugendlichen, in modernster Umgebung neue Zukunftstechnologien und deren Bedeutung für die Arbeitswelt kennen zu lernen. Gerade die berufliche Bildung, und hier vor allem die duale Berufsausbildung, wird in einem hohen Maß von der Digitalisierung geprägt. Wir wollen im Schulterschluss mit vielen Partnern unsere Schülerinnen und Schüler fit für die Digitalisierung machen.“   Die Lernwerkstatt gehört zu dem Kreis der über 60 landesweiten zdi-Schülerlabore, in denen Kinder und Jugendliche experimentieren, forschen und basteln können. Ziel ist, ihnen die MINT-Fächer näher zu bringen, Berührungsängste abzubauen und sie möglicherweise für einen Beruf oder ein Studium in einem dieser Bereiche zu gewinnen.   Finanziert wird die Lernwerkstatt 4.0 sowohl mit Mitteln des Kreises Steinfurt als auch mit Fördergeldern des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Insgesamt sind 1,6 Millionen Euro investiert worden. Das Labor steht Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs sowie auch Gruppen anderer Schulen zur Verfügung – ein Grundprinzip von zdi-Schülerlaboren.   Zeitgleich mit der Lernwerkstatt in Rheine ist auch in Minden-Lübbecke ein neues zdi-Schülerlabor eröffnet worden. Die MINTlabs an den Standorten Minden, Lübbecke und Espelkamp setzen Schwerpunkte in Metalltechnik, Holz- und Kunststofftechnik, Automatisierungstechnik, Umwelt- und Gebäudetechnologie sowie Smart Home.   Mit über 4.000 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Schule, Politik und Gesellschaft ist zdi die größte Initiative zur MINT-Nachwuchs­förderung in Europa. Jährlich nehmen rund 300.000 Schülerinnen und Schüler an den Angeboten der 44 zdi-Netzwerke und über 60 zdi-Schülerlabore teil. Koordiniert wird zdi vom Kultur- und Wissenschaftsministerium. Weitere landesweite Partner sind unter anderem das Wirtschaftsministerium, das Schulministerium und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.   Die Landesregierung setzt bis zu sechs Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ein, um in den kommenden Jahren die erfolgreiche Arbeit der zdi-Netzwerke und zdi-Schülerlabore auszubauen. Mit dem Programm EFRE-zdi III sollen systematisch Wirtschaftspartner für die zdi-Netzwerke gewonnen und neue Schülerlabore eingerichtet werden.   Weitere Informationen: www.zdi-portal.de und www.lernwerkstatt40.de.   Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Wir gehen neue Wege bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Erstmals können angehende Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren.
Erstmals können angehende Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. Für den Starttermin am 1. November 2018 liegen aktuell 97 Bewerbungen vor. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte mit Blick auf das neue Ausbildungsmodell: „Wir wollen ein moderner Arbeitgeber sein und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf neue Wege gehen. Mit pragmatischen Lösungen wird dem Nachwuchs der Einstieg in den Lehrerberuf erleichtert.“ Die Ministerin betonte, dass es heute immer mehr darauf ankomme, auch der persönlichen Lebenssituation der Bewerberinnen und Bewerber gerecht zu werden. „Auf lange Sicht kann diese Möglichkeit auch einen Beitrag zur Verringerung des Lehrermangels leisten“ so die Ministerin.   Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht vor, dass sich die Ausbildungszeit von 18 auf 24 Monate um sechs Monate verlängert. Im Gegenzug verringert sich die Arbeitszeit auf 75 Prozent. Diese Regelung ermöglicht auch weiterhin eine gemeinsame Seminarausbildung aller Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, in Voll- und Teilzeit. In beiden Modellen ist wie bisher in der Regel ein Tag pro Woche im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung vorgesehen, während sich die wöchentliche Verpflichtung des Ausbildungsunterrichts verringert.   In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem 1. November und dem 1. Mai jedes Jahr zwei Starttermine für den Vorbereitungsdienst. Bewerbungsschluss für den 1. November 2018 war der 1. Juni dieses Jahres. Insgesamt haben sich für alle Lehrämter rund 5.000 Lehramtsstudierende beworben. Die eingegangenen Bewerbungen werden jetzt von den Bezirksregierungen bearbeitet. Nordrhein-Westfalen bildet so viele Lehrerinnen und Lehrer aus wie kein anderes Bundesland. Jedes Jahr können 9.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter eingestellt werden.   Für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist eine Änderung der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) erforderlich. Nachdem das Landeskabinett dieser Änderung bereits zugestimmt hatte und auch eine Verbändebeteiligung eine positive Rückmeldung ergeben hat, wird Ministerin Gebauer die geänderte OVP voraussichtlich noch vor den Sommerferien in Kraft setzten.   Neue Teilzeitmodelle gibt es auch bei der Schulleitung. Schulministerin Gebauer hatte im April das Pilotprojekt „Topsharing“ als Teil des „Attraktivitätspakets Schulleitungen“ vorgestellt. Beim „Topsharing“ leiten zwei teilzeitbeschäftigte Schulleitungen eine Schule in gemeinsamer Verantwortung. Das Projekt startet zum Schuljahr 2018/19 im Regierungsbezirk Arnsberg an bis zu fünf Schulen. Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Partnerschaft von Schulen und Sportvereinen in der OGS

Grundschule aus Nordrhein-Westfalen belegt 2. Platz beim Deutschen Schulsportpreis

Die Regenbogenschule aus Dormagen hat beim Deutschen Schulsportpreis den 2. Platz belegt. Die Grundschule wurde in Berlin für ihre vorbildliche Kooperation im offenen Ganztag mit dem Sportverein TSV Bayer Dormagen ausgezeichnet und erhält dafür ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro.
08.06.2018
Die Regenbogenschule aus Dormagen hat beim Deutschen Schulsportpreis den 2. Platz belegt. Die Grundschule wurde in Berlin für ihre vorbildliche Kooperation im offenen Ganztag mit dem Sportverein TSV Bayer Dormagen ausgezeichnet und erhält dafür ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Schulministerin Yvonne Gebauer gratulierte und lobte die beispielhafte Zusammenarbeit von Schule und Sportverein: „Schülerinnen und Schüler brauchen Bewegung, denn Spiel und Sport sind für die körperliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Es ist gut, dass viele unserer Ganztagsschulen schon so erfolgreich mit den örtlichen Sportvereinen kooperieren. Besonders freue ich mich natürlich darüber, dass die Regenbogenschule und der TSV Bayer Dormagen mit ihrem Konzept für den offenen Ganztag beim Deutschen Schulsportpreis einen hervorragenden zweiten Platz belegen konnten. Herzliche Glückwünsche an alle Beteiligten für diese vorbildliche Partnerschaft.“   Der Deutsche Schulsportpreis wird vergeben vom Deutschen Olympischen Sportbund und der Deutschen Sportjugend. Er ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Unter dem Motto „Der Sport macht’s – Der Sportverein als Partner und Mitgestalter der Ganztagsschulen“ hatten sich in diesem Jahr rund 60 Ganztagsschulen und Sportvereine für den Deutschen Schulsportpreis beworben. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Kooperationen bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten. Zu den relevanten Bewertungskriterien zählten unter anderem die multiprofessionelle Zusammenarbeit im Ganztag sowie die Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung der Partnerschaft. Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerin Gebauer: Die Digitalisierung bietet hervorragende Möglichkeiten, um Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern und zu fordern

Digitales Schulbuch „mBook“ steht Schulen kostenfrei zur Verfügung

Schulministerin Yvonne Gebauer hat auf der zweiten Regionalkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ in Dortmund das „mBook Gemeinsames Lernen“ vorgestellt. Das digitale Schulbuch für den Geschichtsunterricht steht ab sofort allen Schulen der Sekundarstufe I kostenlos zur Verfügung. Schulministerin Gebauer betonte den pädagogischen Wert des „mBook Gemeinsames Lernen“, das auch für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung geeignet ist:
Schulministerin Yvonne Gebauer hat auf der zweiten Regionalkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ in Dortmund das „mBook Gemeinsames Lernen“ vorgestellt. Das digitale Schulbuch für den Geschichtsunterricht steht ab sofort allen Schulen der Sekundarstufe I kostenlos zur Verfügung. Schulministerin Gebauer betonte den pädagogischen Wert des „mBook Gemeinsames Lernen“, das auch für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung geeignet ist: „Die Digitalisierung kann unser Leben in vielen Bereichen erleichtern oder verbessern. Das gilt auch und gerade für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Richtig eingesetzt bereichern digitale Medien den Unterricht und eröffnen den Lehrkräften neue Möglichkeiten, die nicht zwischen zwei Buchdeckel passen. Mithilfe digitaler Schulbücher können Schülerinnen und Schüler gezielt gefördert und gefordert werden. Diese Entwicklung werden wir weiterhin intensiv begleiten.“   Grundlage für das „mBook Gemeinsames Lernen“ war der Prototyp „mBook NRW“, das unter anderem Lehrvideos, Animationen, interaktive Übungsaufgaben und Audiodateien für den Geschichtsunterricht in der Sekundarstufe I enthält. Das „mBook Gemeinsames Lernen“ ermöglicht nun Kindern mit und ohne Behinderung das differenzierte Lernen am gleichen Gegenstand. Dafür wurde das „mBook NRW“ um eine „Magic Toolbar“ erweitert. Dieses Werkzeug ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, genau die Hilfe zu bekommen, die sie benötigen. Die Unterstützung reicht dabei von technischen Rezeptionshilfen, also zum Beispiel eingesprochene Texte und eine Übersetzungsfunktion für zahlreiche Sprachen, bis hin zu Erklärvideos, in denen bestimmte Inhalte noch einmal leicht verständlich aufbereitet werden.   Das „mBook Gemeinsames Lernen“ ist das erste digitale Schulbuch, das vom Schulministerium für die Sekundarstufe I am Gymnasium zugelassen worden ist. Andere Schulformen können das „mBook Gemeinsames Lernen“ nutzen, wenn sie es als ergänzendes Medium im Unterricht einsetzen.   Mehr Informationen: https://digitale-schule.nrw/ Mit der zweiten Regionalkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ geht der Dialogprozess des Schulministeriums zur Entwicklung einer Digitalstrategie in die nächste Runde. In allen fünf Regierungsbezirken spricht Schulministerin Gebauer mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulpraxis und Politik über die Chancen des Lehrens und Lernens mit digitalen Medien, Fragen der Ausstattung, die Qualifizierung der Lehrkräfte und die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Die Ergebnisse dieses Dialogs sollen in die Digitalstrategie des Schulministeriums einfließen, die zum Start des Schuljahres 2018/19 vorgestellt werden soll. Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalens

Bundesweite Anerkennung für herausragende schulische Konzepte aus Nordrhein-Westfalen

Deutscher Schulpreis 2018: Preise an Schulen in Bochum und Münster

Die Matthias-Claudius-Schule in Bochum und das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium in Münster haben bei der Verleihung des Deutschen Schulpreises in Berlin einen Preis zu je 25.000 Euro gewonnen. Zwei weitere nominierte Schulen aus Nordrhein-Westfalen, das Johannes-Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren und die Hauptschule Karlschule in Hamm, erhalten einen Anerkennungspreis von je 5.000 Euro.
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Matthias-Claudius-Schule in Bochum und das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium in Münster haben bei der Verleihung des Deutschen Schulpreises in Berlin einen Preis zu je 25.000 Euro gewonnen. Zwei weitere nominierte Schulen aus Nordrhein-Westfalen, das Johannes-Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren und die Hauptschule Karlschule in Hamm, erhalten einen Anerkennungspreis von je 5.000 Euro. Schulministerin Yvonne Gebauer gratuliert den Schulen: „Ich freue mich sehr, dass unter den 15 Schulen in der Endrunde für den hoch dotierten Deutschen Schulpreis vier Schulen aus Nordrhein-Westfalen vertreten sind. Mit dem Preis wird die hervorragende Arbeit der Schulen in Bochum und Münster gewürdigt. Die Auszeichnung zeigt, wie wichtig es ist, dass Schulen Gestaltungsfreiheit haben und genug Raum für eigene Ideen entwickeln dürfen. Mit viel Engagement haben die Schulen bewiesen, dass ambitionierte Ziele ganz pragmatisch umgesetzt werden können. Die ausgezeichneten Schulen denken Bildung stets von den einzelnen Kindern und Jugendlichen aus und führen sie so zu guten Leistungen. Bildung hört hier nach dem Unterricht nicht auf, sondern geht weit darüber hinaus. Der Wettbewerb fördert auch den Austausch unter allen Schulen in NRW: Die preiswürdigen Konzepte laden andere Schulen zum Nachmachen ein.“   Die Matthias-Claudius-Schule in Bochum, eine Gesamtschule in evangelischer Trägerschaft, hat den Gemeinsamen Unterricht zum Bestandteil des Schulkonzepts und zum durchgängigen Unterrichtsprinzip in allen Klassen und Jahrgangsstufen gemacht. Die Jury lobte unter anderem die Einrichtung einer Berufspraxisstufe, die Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen einen guten Übergang in die Arbeitswelt gewährleisten soll, sowie die täglichen Lernbürozeiten und ein Lernhelfersystem.   Dem Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium in Münster gelingt es laut der Jury besonders gut, die verschiedenen Begabungen der Schülerinnen und Schüler zu entfalten, sei es beispielsweise durch ein Konzept für das selbstgesteuerte Fremdsprachenlernen, oder die enge Zusammenarbeit mit der Universität und außerschulischen Partnern. Über den Fachunterricht hinaus werde der Persönlichkeitsbildung ein hoher Stellenwert eingeräumt.   Ministerin Gebauer: „Neben den exzellenten fachlichen Konzepten der Schulen wird von der Jury stets auch eine auffallend wertschätzende Kommunikationskultur gewürdigt. Das zeigt, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten ein wichtiger Faktor ist, der eine gute Schule ausmacht. Wegweisende Ideen brauchen einen Boden, auf dem sie gedeihen können. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir die Bedingungen für ein gutes Schulklima an allen Schulen weiter verbessern.“   Für den Deutschen Schulpreis 2018 hatten sich 90 Schulen beworben. 15 Schulen kamen in die Endrunde. Neben dem Hauptpreis, der dieses Jahr an das Evangelische Schulzentrum Martinschule in Greifswald ging, gibt es fünf weitere Preise zu je 25.000 Euro.   Der Deutsche Schulpreis wird von der Robert Bosch Stiftung und der Heidehof Stiftung vergeben.   Alle Informationen zu den ausgezeichneten Schulen sowie Fotos von der Preisverleihung finden Sie hier:http://schulpreis.bosch-stiftung.de/content/language1/html/index.asp   Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen